BEG Wohngebäude - Kredit

  • Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 150.000 € je Wohneinheit, und Tilgungszuschüsse bis zu 50%
  • Für Privatpersonen, WEGs, Angehörige freier Berufe, Kammern, Verbände, gemeinnützige Organisationen, (kommunale) Unternehmen, Einzelunternehmer
  • Fördert Sanierungen von Bestandswohngebäuden, die zum Niveau von Effizienzhäusern führen, sowie deren Ersterwerb
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Angehörige freier Berufe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.

Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:

  • Sanierung zum Effizienzhaus WG: umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen:
    • Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
    • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
    • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
  • Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB; Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört):
    • Effizienzhaus 70 EE WPB
    • Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    • Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
  • zusätzlicher Bonus für die „Serielle Sanierung“ (SerSan):
    • Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
    • Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wenn Sie nicht nicht Eigentümer des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags.
  • Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.
  • Das Gebäude fällt nach Umsetzung der Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Sie halten die technischen Mindestanforderungen ein.
  • Für eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mind. 5 Jahre zurückliegen.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Wohngebäude Denkmal“ ein.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit, ggf. mit Tilgungszuschüssen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100%
  • Höchstbetrag:
    • investive Maßnahmen:
      • Sanierung: max. 120.000 € pro Wohneinheit
      • bei Erreichen der EE-Klasse und NH-Klasse: max. 150.000 € pro Wohneinheit
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung:
      • Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben
      • Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben
    • Nachhaltigkeitszertifizierung:
      • Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 € pro Vorhaben
      • Mehrfamilienhäuser: 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe zum Laufzeitende
  • Zinssatz: fest für bis zu 10 Jahre
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich in Annuitäten
    • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende
    • außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungszuschuss:
    • Sanierung
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal: 5%
      • Effizienzhaus 85: 5%
      • Effizienzhaus 70: 10%
      • Effizienzhaus 55: 15%
      • Effizienzhaus 40: 20%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal EE/NH: 10%
      • Effizienzhaus 85 EE/NH: 10%
      • Effizienzhaus 70 EE/NH: 15%
      • Effizienzhaus 55 EE/NH: 20%
      • Effizienzhaus 40 EE/NH: 25%
      • zusätzlicher Bonus für WPB/WPB NH: 10%
      • zusätzlicher Bonus für SerSan/SerSan NH: 15%
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Eine Kumulierung von EE-Klasse und NH-Klasse ist allerdings nicht möglich.

Ebenfalls nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:

  • Kommunalrichtlinie
  • Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Kredit aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:

  • Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Barrierereduzierung oder Einbruchschutz)
  • Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO))
  • Steuerliche Förderung gem. § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) oder § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in
    Materialkosten und Arbeitsleistung

Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind, ist nun auch eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) möglich.

Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 umgesetzt. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür stehen ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.

Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom BMWK verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung – zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse – erfolgt in den KfW-Produkten:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem

Laut Information der KfW wird voraussichtlich ab August 2024 eine Antragstellung für Unternehmen möglich sein in den Förderbereichen BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude, BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude und BEG EM Ergänzungskredit für Unternehmen – Nichtwohngebäude.

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