Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.
Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:
Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Kredit aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:
Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.
Grundlage der Förderung:
Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom BMWK verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung – zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse – erfolgt in den KfW-Produkten:
Zum 01.06.2023 startet laut Mitteilung der KfW die Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des BMWSB. Mit dem Förderprodukt sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum gefördert werden. Geplant sind höhere Kreditbeträge bis max. 240.000 €.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem
Laut Mitteilung der KfW werden die Effizienzhaus-Verwendungszwecke ab dem 01.10.2023 um die NH-Klassen EH Denkmal NH, EH 85 NH, EH 70 NH, EH 55 NH und EH 40 NH erweitert. Voraussetzung für die Umsetzung eines Vorhabens mit NH-Klasse ist die Auszeichnung der Baumaßnahme mit dem QNG (QNG-Plus oder QNG-Premium). Eine Kombination der neuen Verwendungszwecke EH 55 NH und EH 40 NH ist mit dem Worst Performing Building Bonus (WPB-Bonus) und/oder dem Bonus für Serielles Sanieren (SerSan-Bonus) möglich.
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9001 (Gründer und Mittelstand), -9002 (Bauen, Sanieren und Kommunen), -9003 (Bildung)
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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