Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.
Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:
Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Kredit aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:
Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.
Grundlage der Förderung:
Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom BMWK verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung – zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse – erfolgt in den KfW-Produkten:
Zum 01.06.2023 startet laut Mitteilung der KfW die Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des BMWSB. Mit dem Förderprodukt sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum gefördert werden. Geplant sind höhere Kreditbeträge bis max. 240.000 €.
Wichtig: Wenn Sie von der Flutkatastrophe 2021 betroffen sind, gelten für Sie befristet bis zum 30.06.2023 folgende Regelungen:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9001 (Gründer und Mittelstand), -9002 (Bauen, Sanieren und Kommunen), -9003 (Bildung)
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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