Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie können einen zinsgünstigen Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.
Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Eine Kumulierung von EE-Klasse und NH-Klasse ist allerdings nicht möglich.
Auch ausgeschlossen ist eine Kombination einer Effizienzhaus-Stufe mit EE-Klasse (BEG WG) mit der „BEG Heizungsförderung – Wohngebäude“ (BEG EM).
Ebenfalls nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:
Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Kredit aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:
Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Die vorgenannten Tatbestände dürfen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorliegen.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.
Grundlage der Förderung:
Übrigens: Als kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft, Gemeinde- oder Zweckverband, der wie eine kommunale Gebietskörperschaft behandelt wird, sind Sie im Rahmen des Programms BEG Kommunen – Kredit antragsberechtigt.
Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bisherige Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung – zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse – erfolgt in den KfW-Produkten:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944