Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 15 Mio. €
  • Für Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände
  • Fördert den Neubau von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten.

Gefördert werden folgende Stufen:

  • klimafreundliches Wohngebäude
  • klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • klimafreundliches Nichtwohngebäude
  • klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Gebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Bei einer Mittelverwendung für folgende Vorhaben machen Sie zusätzlich Angaben zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit:
    • Vorhaben, die gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen
    • Neubau von Krankenhäusern, Schwimmhallen oder Schwimmbädern
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ein.
  • Für das Erreichen der Stufe klimafreundliches Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude mit QNG beziehen Sie einen QNG-Nachhaltigkeitsberater und eine QNG-Zertifizierungsstelle ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe Wohngebäude:
    • klimafreundliches Wohngebäude
      • bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
      • Zuschusssatz 5,0%
    • klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
      • bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
      • Zuschusssatz 12,5%
  • Förderhöhe Nichtwohngebäude:
    • klimafreundliches Nichtwohngebäude
      • bis zu 2.000 € pro Quadratmeter, max. 10 Mio. € pro Vorhaben
      • Zuschusssatz 5,0%
    • klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
      • bis zu 3.000 € pro Quadratmeter, max. 15 Mio. € pro Vorhaben
      • Zuschusssatz 12,5%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Vorhaben politischer Parteien
  • Erwerb von Grundstücken
  • Ersterwerbe, bei denen der Erwerb in einen Grundstückskaufvertrag und einen separaten Bau- und Werkvertrag für den Neubau aufgespalten wird
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb), die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen (gilt auch für Umgehungstatbestände z.B. durch Treuhandgeschäfte)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW) Niederlassung Berlin.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 28.02.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 18.03.2024, B8
  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 03/2024
  • KfW-Information vom 19.02.2024
  • Informationen der KfW, Stand 02/2024

Formulare und Merkblätter

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