Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen einschließlich Einzelunternehmer
  • Angehörige freier Berufe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts
  • Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von (Flächen-)Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen

Was wird gefördert?

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.

Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:

  • Sanierung zum Effizienzgebäude NWG:
    • Effizienzgebäude Denkmal EE oder Denkmal NH
    • Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH
  • Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB; Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört):
    • Effizienzgebäude 70 EE WPB
    • Effizienzgebäude 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    • Effizienzgebäude 40 EE WPB oder 40 NH WPB
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wenn Sie nicht nicht Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer bzw. die Gebäudeeigentümerin vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss selbst antragsberechtigt sein.
  • Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.
  • Das Gebäude fällt nach Umsetzung der Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Sie halten die technischen Mindestanforderungen ein.
  • Für eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mind. 5 Jahre zurückliegen.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie vorhabenbezogen einen unabhängigen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude bzw. Nichtwohngebäude Denkmal“ ein.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
    Höchstbetrag:
    • Sanierung oder Ersterwerb: 2.000 € pro m2, max. 10 Mio. € je Vorhaben
    • Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifilzierung: 10 € pro m2, max. 40.000 € je Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: bis 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
    • außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungszuschuss:
    • Sanierung:
      • Effizienzgebäude Denkmal EE: 5%
      • Effizienzhaus 70 EE: 0%
      • Effizienzhaus 55 EE: 5%
      • Effizienzhaus 40 EE: 10%
      • Effizienzhaus Denkmal NH: 10%
      • Effizienzhaus 70 NH: 5%
      • Effizienzhaus 55 NH: 10%
      • Effizienzhaus 40 NH: 55%
      • zusätzlicher Bonus für WPB: 10%
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50%
    • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist jedoch ausgeschlossen. Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG NWG geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt: Nach einer Förderung über die BEG EM muss ebenfalls 3 Jahre gewartet werden, bevor eine neue Förderung über die BEG NWG beantragt werden kann.

Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:

  • Kommunalrichtlinie
  • Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Bundesförderung für Wärmenetze

Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Kredit aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:

  • Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), Heizungsoptimierung (HZO) oder das Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“)

Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)
  • Sanierungen, wenn der Erwerb unnötigerweise in einen Grundstückskaufvertrag und einen separaten Bau- und Werkvertrag für die Sanierung aufgespalten wird (verdecktes Bauherrenmodell)
  • Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Maßnahmen von Unternehmen und Einrichtungen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist
  • Maßnahmen von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Bundesländer mehrheitlich beteiligt sind, sofern sie mit der geförderten Maßnahme keine kommunalen Aufgaben wahrnehmen
  • Maßnahmen von politischen Parteien

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 17.07.2026
  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 07/2026
  • KfW-Information vom 09.07.2026 und 20.07.2026

Übrigens: Als kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft, Gemeinde- oder Zweckverband, der wie eine kommunale Gebietskörperschaft behandelt wird, sind Sie im Rahmen des Programms BEG Kommunen – Kredit antragsberechtigt.

Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bisherige Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung – zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse – erfolgt in den KfW-Produkten:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9001
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen

Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - optional mit 50% Haftungsfreistellung für die Hausbank

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Kosten