BEG Nichtwohngebäude - Kredit

  • Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 10 Mio. €, und Tilgungszuschüsse bis zu 50%
  • Für natürliche und juristische Personen
  • Fördert Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Niveau von Effizienzgebäuden führen, sowie deren Ersterwerb
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen einschließlich Einzelunternehmer
  • Angehörige freier Berufe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.

Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:

  • Sanierung zum Effizienzgebäude NWG:
    • Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
    • Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH
  • Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB; Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört):
    • Effizienzgebäude 70 EE WPB
    • Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    • Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wenn Sie nicht nicht Eigentümer des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags.
  • Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.
  • Das Gebäude fällt nach Umsetzung der Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Sie halten die technischen Mindestanforderungen ein.
  • Für eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mind. 5 Jahre zurückliegen.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude bzw. Nichtwohngebäude Denkmal“ ein.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
    Höchstbetrag:
    • Sanierung oder Ersterwerb: 2.000 € pro m2, max. 10 Mio. € je Vorhaben
    • Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifilzierung: 10 € pro m2, max. 40.000 € je Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: bis 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
    • außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungszuschuss:
    • Sanierung:
      • Effizienzgebäude Denkmal: 5%
      • Effizienzhaus 70: 10%
      • Effizienzhaus 55: 15%
      • Effizienzhaus 40: 20%
      • Effizienzhaus Denkmal EE oder NH: 10%
      • Effizienzhaus 70 EE oder NH: 15%
      • Effizienzhaus 55 EE oder NH: 20%
      • Effizienzhaus 40 EE oder NH: 25%
      • zusätzlicher Bonus für WPB: 10%
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50%
    • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:

  • Kommunalrichtlinie
  • Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Bundesförderung für Wärmenetze

Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Kredit aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:

  • Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO))

Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind, ist nun auch eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) möglich.

Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom BMWK verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung – zinsgünstige Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse – erfolgt in den KfW-Produkten:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem

Laut Information der KfW wird voraussichtlich ab August 2024 eine Antragstellung für Unternehmen möglich sein in den Förderbereichen BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude, BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude und BEG EM Ergänzungskredit für Unternehmen – Nichtwohngebäude.

Formulare und Merkblätter

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