Die Wohnraumförderung in NRW im Überblick
Sie möchten in Nordrhein-Westfalen ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder modernisieren und wüssten gerne, ob Sie dafür Fördermittel in Anspruch nehmen können? Wir unterstützen im Auftrag des Landes Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen bei Investitionen in selbst genutztes Wohneigentum. Dazu vergeben wir hochsubventionierte Förderdarlehen der Wohnraumförderung des Landes. Diese haben besonders niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und gewähren hohe Tilgungsnachlässe. Darüber hinaus bieten wir eigene Förderprogramme mit attraktiven Konditionen an, für die andere Einkommensgrenzen gelten.
Wir fördern selbstgenutztes Wohneigentum ...
Modernisierung
finanzierung
Ihre Hausbank
... über Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung
... über Ihre Hausbank
Die dargestellten Programme sind miteinander kombinierbar, auch mit den Angeboten der KfW.
Prüfen Sie jetzt Ihre Chance auf eine Wohnraumförderung
Mit dem interaktiven Chancenprüfer für die Wohnraumförderung des Landes und der Förderprogramme der NRW.BANK vermitteln wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine der oben dargestellten Förderungen für Sie in Frage kommt, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt und wie Ihre Aussichten auf eine Förderung beim Hausbau oder Hauskauf sind. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nicht alle persönlichen Lebensumstände erfasst. Ein positives Ergebnis ist daher nur ein Richtwert, aus dem sich keinerlei Rechtsanspruch ableitet. Maßgeblich ist hier – je nach Förderprogramm – die Entscheidung der Bewilligungsbehörde beziehungsweise Ihrer Hausbank.
Barrierefrei umbauen: Ihr Weg zur Förderung
Über die NRW.BANK stehen Ihnen zwei Arten der Förderung mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen und Antragsverfahren offen: Programme der Wohnraumförderung des Landes sowie eigene Förderprogramme der NRW.BANK.
So profitieren Sie von der Wohnraumförderung des Landes NRW
Liegt die betreffende Immobilie in NRW? Wird Sie von Ihnen selbst bewohnt? Bewegt sich Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen? Dann können Sie jetzt von der Wohnraumförderung des Landes NRW profitieren. Informieren Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde und nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung!
Hier finden Sie Ihre Bewilligungsbehörde
Vorbereitung für das Gespräch mit der Bewilligungsbehörde
Erfahren Sie, welche Unterlagen die Bewilligungsbehörde braucht, um Ihren Antrag auf Wohnraumförderung des Landes NRW bearbeiten zu können. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit zum Gespräch.
Hinweis: Diese Checkliste können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
Diese Belege sind für jede im Haushalt lebende Person, die über eigene Einkünfte verfügt, notwendig. Bitte achten Sie darauf, diese Dokumente vollständig vorliegen zu haben, da diese zur Prüfung einer grundsätzlichen Förderberechtigung von zentraler Bedeutung sind. Abhängig von der Art der Einkünfte gibt es unterschiedliche Nachweise:
- Jüngster Einkommenssteuerbescheid
- Lohn- oder Gehaltsbescheinigung(en) der vergangenen zwölf Monate
- Aktueller Rentenbescheid oder aktueller Bescheid über Versorgungsbezüge
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld
- Bei Selbstständigen als Hauptverdiener: Gewinn- und Verlustrechnung des vergangenen Jahres und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für das laufende Jahr
- Sonstige Nachweise über weitere Einkünfte (z. B. Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung)
Sollten Dokumente fehlen, können diese nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall nicht alle oder aber auch weitere Unterlagen zur Klärung der Einkommensverhältnisse erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung über die Einhaltung der Einkommensgrenze treffen zu können.
Wenn folgende Dokumente für Sie oder eine zum Haushalt gehörenden Person vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit:
- Nachweise über eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%)
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit bzw. über die Gewährung von Pflegegeld
- Nachweise über Verpflichtungen aus Unterhaltszahlungen, Kreditverträgen o. ä.
- Kauf: Exposé o. ä. inkl. Kaufpreis
- Neubau: Kostenschätzung des Architekten, der Baufirma o. ä., Grundstückskosten
- Modernisierungskosten: Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers bzw. einer Firma
Überlegen Sie sich, welchen Beitrag an den Gesamtkosten Sie leisten können:
- Welches Eigenkapital können Sie in die Finanzierung einbringen?
- Welche Arbeiten können Sie in Eigenleistung erbringen, die als Teil einer Gesamtfinanzierung gerechnet werden können?
Wohneigentum: Die Förderprogramme der NRW.BANK
Höhere Einkommensgrenzen, niedrige Zinsen und lange Zinsbindungen
Die NRW.BANK fördert selbstgenutzes Wohneigentum mit eigenen Förderangeboten. Diese haben im Vergleich zu den Programmen der Wohnraumförderung des Landes keine oder höhere Einkommensgrenzen sowie niedrigere Zugangsvoraussetzungen.
Der alters- und behindertengerechte Umbau lässt sich mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung finanzieren, etwa die Änderung des Wohnungszuschnitts oder das Nachrüsten mit Treppenliften.
Wie alle NRW.BANK-Förderprogramme ist NRW.BANK.Gebäudesanierung zinsgünstig, bieten Ihnen lange Zinsbindungen, Laufzeiten bis zu 20 Jahre, lässt sich mit den Programmen der Landes-Wohnraumförderung kombinieren und wird direkt bei Ihrer Hausbank beantragt.
In drei Schritten zur Förderung
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Vorbereitung aufs Hausbankengespräch
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrer Hausbank, also Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse, bei der bereits Ihre Bankkonten geführt werden. Um gut vorbereitet für diesen Termin zu sein, legen Sie fest, in welchem Rahmen Sie Eigenkapital mit einbringen können und besorgen Sie sich idealerweise vorab einen Kostenvoranschlag für die geplante Baumaßnahme beziehungsweise den Kauf. Auf dieser Basis kann Ihnen Ihr Bankberater dann das passende Förderprogramm empfehlen.
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Termin bei Hausbank
Der Bankberater wird mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für das Förderdarlehen zusammenstellen, durchgehen und ausfüllen. Anschließend übermittelt die Hausbank den Antrag an die NRW.BANK. Zeitnah wird dieser (zumeist noch am gleichen Tag) geprüft und das Ergebnis sogleich der Hausbank übermittelt.
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Sie können starten!
Die Hausbank informiert Sie im Gespräch darüber, wann Sie genau mit Ihrem Bau-, Modernisierungs- oder Kauf-Vorhaben beginnen können. Je nachdem, um welches Förderprodukt es sich handelt, ist dies sofort nach dem Beratungsgespräch oder erst nach Genehmigung des Antrags der Fall. Erteilen Sie bitte keine Aufträge und unterschreiben Sie keinen Kaufvertrag, bevor Sie von Ihrem Hausbank-Berater grünes Licht dazu erhalten haben!
Der Tilgungsrechner: So entwickelt sich Ihr Darlehen
Mit unserem Tilgungsrechner können Sie verschiedene Darlehensverläufe und Ratenhöhen simulieren. Bestimmen Sie das Förderprogramm, die Laufzeit und die Höhe des Darlehens und verschaffen Sie sich einen Eindruck von Ihren monatlichen Raten.
Netzwerken und informieren
Hier finden Sie Links rund ums Thema Barrierefreiheit. Informieren Sie sich über den alters- -und behindertengerechten Umbau, der Ihnen ein selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht.
- Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens
www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum/wohnen-im-alter - Informationen der Verbraucherzentrale NRW
www.verbraucherzentrale.nrw/barrierefrei-wohnen-54982
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