Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

  • Zinsgünstiger Kredit von max. 150.000 € für flexible Laufzeiten bis zu 35 Jahre
  • Für Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Fördert den Neubau von klimafreundlichen Wohngebäuden
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden und Wohneinheiten in Deutschland erhalten.

Gefördert werden folgende Stufen:

  • klimafreundliches Wohngebäude
  • klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Mitfinanziert werden:

  • Bauwerkskosten
  • Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • Nachhaltigkeitszertifizierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Wohngebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ein.
  • Für das Erreichen der Stufe klimafreundliches Wohngebäude mit QNG beziehen Sie einen QNG-Nachhaltigkeitsberater und eine QNG-Zertifizierungsstelle ein.
  • Ab einem Kreditbetrag i.H.v. 700.000 € vergeben Sie Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen. Soweit möglich, holen Sie dazu mind. 3 Angebote ein. Verfahren und Ergebnisse werden von Ihnen dokumentiert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag:
    • klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
    • klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
    • 4 bis 35 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: bis 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich in Annuitäten
    • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende
    • außerplanmäßige Tilgung – nur für den gesamten ausstehenden Kreditbetrag – mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Vorhaben politischer Parteien
  • Erwerb von Grundstücken
  • Ersterwerbe, bei denen der Erwerb in einen Grundstückskaufvertrag und einen separaten Bau- und Werkvertrag für den Neubau aufgespalten wird
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb), die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen (gilt auch für Umgehungstatbestände z.B. durch Treuhandgeschäfte)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe (KfW) weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 21.03.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 24.04.2024, B4
  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 03/2024
  • KfW-Information vom 25.03.2024
  • Informationen der KfW, Stand 02/2024

 

Formulare und Merkblätter

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