Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, soweit sie mit der geförderten
    Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht.

Sie können die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen verwenden:

  • Sanierung zum Effizienzgebäude NWG: umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzgebäudestufen erreichen:
    • Effizienzgebäude Denkmal EE oder Denkmal NH
    • Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH
    • zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB; Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört):
      • Effizienzgebäude 70 EE WPB
      • Effizienzgebäude 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      • Effizienzgebäude 40 EE WPB oder 40 NH WPB
  • Sanierung zum Effizienzhaus WG: umfasst energetische Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen:
    • Effizienzhaus Denkmal EE oder Denkmal NH
    • Effizienzhaus 85 EE oder 85 NH
    • Effizienzhaus 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzhaus 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzhaus 40 EE oder 40 NH
    • zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB; Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehört):
      • Effizienzgebäude 70 EE WPB
      • Effizienzgebäude 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      • Effizienzgebäude 40 EE WPB oder 40 NH WPB
    • zusätzlicher Bonus für die „Serielle Sanierung“ (SerSan):
      • Effizienzhaus 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
      • Effizienzhaus 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
    • die Boni für Worst Performing Buildings und die Serielle Sanierung sind kumulierbar
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung (NWG und WG)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wenn Sie nicht nicht Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer bzw. die Gebäudeeigentümerin vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss selbst antragsberechtigt sein.
  • Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.
  • Das Gebäude fällt nach Umsetzung der Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Sie halten die technischen Mindestanforderungen ein.
  • Für eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mind. 5 Jahre zurückliegen.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude bzw. Wohngebäude“ ein.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Höchstbetrag:
    • Nichtwohngebäude:
      • Sanierung oder Ersterwerb (förderfähige Kosten): bis 2.000 € pro m2, max. 10 Mio. € pro Vorhaben (max. Zuschuss: 5 Mio. €)
      • energetische Fachplanung und Baubegleitung (förderfähige Kosten): 10 € pro m2, max. 40.000 € pro Vorhaben (max. Zuschuss: 20.000 €)
      • Nachhaltigkeitszertifizierung (förderfähige Kosten): 10 € pro m2, max. 40.000 € pro Vorhaben (max. Zuschuss: 20.000 €)
    • Wohngebäude:
      • Sanierung oder Ersterwerb:
        • förderfähige Kosten max. 150.000 € pro Wohneinheit
      • energetische Fachplanung und Baubegleitung:
        • Ein- und Zweifamilienhäuser (förderfähige Kosten): 10.000 € pro Vorhaben
        • Mehrfamilienhäuser (förderfähige Kosten): 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben
      • Nachhaltigkeitszertifizierung (förderfähige Kosten): 4.000 € pro Wohneinheit, max. 40.000 € pro Vorhaben
  • Fördersätze:
    • Sanierung oder Ersterwerb:
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal EE: 10%
      • Effizienzhaus 85 EE: 10%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70 EE: 15%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55 EE: 20%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40 EE: 25%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus NH: 15%
      • Effizienzhaus 85 NH: 15%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70 NH: 20%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55 NH: 25%
      • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40 NH: 30%
      • zusätzlicher Bonus für WPB: 10%
      • zusätzlicher Bonus für SerSan: 15%
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50%
    • Nachhaltigkeitszertifizierung (NWG): 50%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist jedoch ausgeschlossen. Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG WG/NWG geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt: Nach einer Förderung über die BEG EM muss ebenfalls 3 Jahre gewartet werden, bevor eine neue Förderung über die BEG WG/NWG beantragt werden kann.

Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten bzw. dieselbe Maßnahme nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • BEG Kommunen – Kredit
  • Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz  APEE), Heizungsoptimierung (HZO) oder das Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“)
  • Kommunalrichtlinie
  • Bundesförderung für Wärmenetze

Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 90% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Umgehungstatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW).

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 17.07.2026 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude)
  • Richtlinie des BMWE vom 17.07.2026 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude)
  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 07/2026
  • KfW-Informationen vom 09.07.2026 und 20.07.2026

Seit dem 01.03.2023 besteht die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bisherige Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Die KFN-Förderung für die kommunalen Gebietskörperschaften – Investitionszuschüsse – erfolgt im KfW-Produkt:

Sofern eine ergänzende Kreditfinanzierung gewünscht wird, ist eine Kombination der KFN-Zuschussförderung mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen möglich.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9008
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen

Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - optional mit 50% Haftungsfreistellung für die Hausbank

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Kosten