Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
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Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Seit dem 24.01.2022 gilt ein Antragstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW. Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind ausgeschöpft. Über die Behandlung der noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote soll zügig entschieden werden.
Die beim BAFA zu beantragenden Zuschüsse sind von Antragstopp nicht betroffen.
Sie können einen Zuschuss oder einen Kredit für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden erhalten. Dies umfasst die Erweiterung durch Anbau, Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und umgekehrt.
Gefördert werden folgende Vorhaben:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Nicht möglich ist die gleichzeitige Förderung für dieselben förderfähigen Kosten nach den folgenden Gesetzen oder Programmen:
Eine gleichzeitige Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO) ist grundsätzlich möglich.
Durch die Kumulierung darf die Förderquote aus öffentlichen Mitteln max. 60% betragen. Anderenfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Maßnahmen.
Sie stellen den Antrag für einen Zuschuss auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie stellen den Kreditantrag bei der KfW Bankengruppe (KfW).
Wichtig:
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2030
Weitere Informationen zum Programm:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst außerdem
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 0 6196 908-1625
Fax: 0 6196 908-1800
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9007
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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