Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
  • Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, z.B.:
    • solarthermische Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähige Heizungen
    • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz

Die Nutzung von Heizungstechnik ist auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Wenn Sie nicht nicht Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Gebäudes sind, informieren Sie den Gebäudeeigentümer bzw. die Gebäudeeigentümerin vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des max. Förderbetrags. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss selbst antragsberechtigt sein.
  • Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Nach Abschluss der Maßnahme entspricht das Gebäude den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes wird erhöht.
  • Die Maßnahme ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden.
  • Sie binden einen Energieeffizienz-Experten bzw. eine Energieeffizienz-Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ oder ein Fachunternehmen ein.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden beträgt die Wohnfläche im Gebäude mehr als 50% der Gebäudenutzfläche.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 30% der förderfähigen Gesamtkosten
  • Förderhöhe (ohne Emissionsminderungszuschlag):
    • Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für Nichtwohngebäude:
      • pauschal 28.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €
      • zusätzlich 197 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 3 € pro m²
      • zusätzlich 118 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 2 € pro m²
      • zusätzlich 79 € pro m2 Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1.000 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 1 € pro m²
    • Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für Wohngebäude:
      • 28.000 € für die erste Wohneinheit; der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €
      • jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
      • jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit
  • Bagatellgrenze: 300 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombinieren bis zu 60% der geförderten Investitionskosten.

Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist ausgeschlossen. Die Beantragung einer Förderung über die BEG WG oder BEG NWG ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG EM geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt: Nach einer Förderung über die BEG WG oder BEG NWG muss ebenfalls 3 Jahre gewartet werden, bevor eine neue Förderung über die BEG EM beantragt werden kann.

Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf jeweils nur ein Antrag bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.

Eine Kombination mit dem Programm Kommunen – Kredit ist möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eigenbauanlagen und Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der KfW Bankengruppe (KfW).

Bei gemischt genutzten Gebäuden kann eine getrennte Antragstellung für die jeweiligen Gebäudeteile in Betracht kommen. Die Bewertung und Feststellung zur Antragstellung als Wohn- oder als Nichtwohngebäude erfolgt durch die Expertin oder den Experten für Energieeffizienz auf Basis der gesetzlichen Grundlage (GEG) sowie der Technischen Mindestanforderungen der BEG.

Wichtig: Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme stellen. Sie müssen vor Antragstellung einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Erteilung einer Zusage der KfW schließen.

Weitere Informationen

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9008
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

BEG Nichtwohngebäude - Kredit

Zinsgünstige Kredite bis 100% der förderfähigen Kosten, max. 10 Mio. €, und Tilgungszuschüsse bis zu 50%

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Zuschüsse in Höhe von 50% des förderfähigen Beratungshonorars, abhängig von Energiekosten und Gebäudegröße

Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Zinsgünstiger Kredit von max. 10 Mio. € für flexible Laufzeiten bis zu 30 Jahre