Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

  • Zuschüsse bis 50% der förderfähigen Kosten je nach Vorhaben, max. 100 Mio. € für Investitionen in Neubau- und in Bestandsnetze sowie für Einzelmaßnahmen
  • Für Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, Zweckverbände, Vereine und Genossenschaften, Konsortien und Contractoren
  • Fördert Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • wirtschaftlich tätige Kommunen
  • kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften
  • Konsortien und Contractoren, die Vorhaben im Rahmen eines Contracting-Vertrags durchführen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen finanzieren zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75% durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden.

Gefördert werden Planung, Vorbereitung, Entwicklung und Realisierung von folgenden Vorhaben in 3 Modulen:

  • Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien
  • Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung)
  • Modul 3: Einzelmaßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Wärmenetz ist mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu realisieren.
  • An das Wärmenetz werden mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen.
  • Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 sind ansteigend, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist.
  • Bei neu errichteten Netzen wird die geförderte Anlage für mindestens 10 Jahre entsprechend der Mindestanforderungen an förderfähige Netze betrieben.
  • Für Vorhaben von Contractoren liegt der jeweilige Contractingvertrag vor.
  • Für die Förderung von Investitionen und Betriebskosten (Modul 2) liegt ein Transformationsplan bzw. eine Machbarkeitsstudie (Modul 1) sowie eine Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. €
    • für Investitionen in Neubau- und in Bestandsnetze (Modul 2 - Investitionskosten): bis zu 40% der förderfähigen förderfähigen Kosten, max. 100 Mio. € pro Vorhaben; Förderung der Betriebskosten abhängig von der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme
    • für Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40% der förderfähigen förderfähigen Kosten, max. 100 Mio. € pro Vorhaben
  • Förderdauer:
    • für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): 12 Monate
    • für Investitionen in Neubau- und in Bestandsnetze (Modul 2 - Investitionskosten): 4 Jahre
    • für Einzelmaßnahmen (Modul 3): 2 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren, es sei denn, die Förderung betrifft unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase und zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist einstufig. Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 15.09.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens:

  • Maßnahmen zur Integration von Energieerzeugungsanlagen in Netzen mit bis zu 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten werden ausschließlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
  • Für den Anschluss eines Einzelgebäudes an ein Wärmenetz mit mehr als 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten ist die Förderung davon abhängig, in wessen Eigentum sich die Wärmeübergabestation und Rohrnetze befinden:
    • Befinden sie sich im Eigentum des Netzbetreibers, findet die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Anwendung.
    • befinden sie sich im Eigentum des Endkunden richtet sich die Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Anträge, die Sie bis zum 14.09.2022 im Rahmen der Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 vom 11.12.2019 gestellt haben, gelten grundsätzlich fort.

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