Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

  • Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 150.000 € pro Maßnahme
  • Für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen
  • Fördert Investitionen in den Klimaschutz bei Kälte- und Klimaanlagen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zweckverbände und Eigenbetriebe,
  • Hochschulen und Schulen,
  • Krankenhäuser und
  • kirchliche Einrichtungen,

die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sind, auf dem sich die stationäre Anlage befindet, oder Energiedienstleistungsunternehmen, sog. Kontraktoren, die vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragt wurden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, die dem verstärkten Einsatz von Klimaschutztechnologien in der Kälte- und Klimatechnik dienen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht halogenierten Kältemitteln arbeiten
  • ergänzende Komponenten und Systeme
  • zusätzliche Maßnahmen, die das Gesamtsystem zusätzlich klimafreundlicher machen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre stationären Kälte- und Klimaanlagen werden neu errichtet bzw. installiert oder die Kälteerzeugungseinheit wird neu erstellt, und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.
  • Ihre Anlagen befinden sich in Deutschland bzw. Sie haben Ihren Firmensitz in Deutschland und betreiben die geförderten Anlagen überwiegend dort.
  • Sie betreiben die Anlagen nach Inbetriebnahme mindestens 5 Jahre zweckgebunden.
  • Ihre Anlagen erfüllen die technischen Anforderungen.
  • Die Anlagen werden 5 Jahren lang regelmäßig gewartet. Sie weisen einen entsprechenden Wartungsvertrag oder bei interner Wartung die nötige Fachkunde nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: abhängig von Art der Maßnahme, max. 150.000 € pro Maßnahme

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen
  • steckerfertige Verkaufskühlmöbel
  • Prototypen
  • gebrauchte Anlagen
  • Eigenbauanlagen
  • Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen
  • laufende Ausgaben
  • Maßnahmen von
    • natürlichen Personen (Privatpersonen)
    • Bundesländern und deren Einrichtungen
    • landeseigenen Gesellschaften
    • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen:

Kontakt