Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude können in Anspruch nehmen:
Wichtig: Die Förderung wird an den Energieberater ausgezahlt, nicht an Sie als Immobilienbesitzer bzw. Beratenen. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Sie erhalten eine Förderung für eine qualifizierte Energieberatung. Sie haben die Wahl, den Zuschuss für eine der folgenden Beratungen für Ihr Wohngebäude zu nutzen:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes kombinieren.
Bei einer Förderung aus Mitteln anderer Beratungsprogramme dürfen die Fördermittel 90% der Kosten nicht übersteigen.
Energieberater stellen den Antrag online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.
Grundlage der Förderung:
Weitere Informationen zum Programm:
Referat 515 – Energieberatung für Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 0 6196 908-1880
Fax: 0 6196 908-1800
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