Energieberatung für Wohngebäude
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Zuschüsse in Höhe von 50% der Beratungskosten, max. 1.100 €
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Für Eigentümer, Mieter, Pächter, Nießbrauchsberechtigte als Beratene – Antragstellung durch unabhängige Energieberater
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Fördert die Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden und zum Heizungstausch
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Fördergeber: Bund