Energieberatung für Wohngebäude

  • Zuschüsse in Höhe von 80% der Beratungskosten, max. 2.200 €
  • Für Eigentümer, Mieter, Pächter, Nießbrauchsberechtigte als Beratene – Antragstellung durch unabhängige Energieberater
  • Fördert die Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden und zum Heizungstausch
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude können in Anspruch nehmen:

  • Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter
  • Pächter

Wichtig: Die Förderung wird an den Energieberater ausgezahlt, nicht an Sie als Immobilienbesitzer bzw. Beratenen. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten eine Förderung für eine qualifizierte Energieberatung, die insbesondere Heizungen aufzeigt, bei denen der Einsatz von direkt genutzten erneuerbaren Energien möglichst hoch und der von begrenzt verfügbaren fossilen oder biogenen Brennstoffen möglichst gering ist. Sie haben die Wahl, den Zuschuss für eine der folgenden Beratungen für Ihr Wohngebäude zu nutzen:

  • Der Energieberater zeigt auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden.
  • Der Energieberater stellt die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus dar.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratung erfolgt hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral.
  • Das Wohngebäude befindet sich im Bundesgebiet.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 10 Jahre zurück. Eine erneute Förderung für dasselbe Wohngebäude mit demselben Eigentümer kann frühestens wieder nach 4 Jahren beantragt werden.
  • Der Energieberater ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen. Spätestens ab 01.01.2024 ist er in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet.
  • Die Energieberatung besteht mindestens aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und einer Aushändigung und Erläuterung des iSFP.
  • Die Energieberatung muss innerhalb von 9 Monaten erfolgen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der Beratungskosten
  • Förderhöhe:
    • für Ein- und Zweifamilienhäuser max. 1.300 €
    • für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten max. 1.700 €
    • für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen einmalig bis 500 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes kombinieren.

Eine Förderung der vorgeschlagenen Investitionen ist hiervon nicht betroffen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Energieberater stellen den Antrag online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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