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Eine Ausweitung des Kundenportals auf weitere Programme ist geplant!
Wenn Sie ein Darlehen der öffentlichen Wohnraumförderung neu beantragen, werden Sie mit der Anforderung der Unterlagen automatisch über die Teilnahmemöglichkeit am Kundenportal der NRW.BANK informiert.
Sie haben bereits ein Darlehen der öffentlichen Wohnraumförderung abgeschlossen? Dann erhalten Sie in naher Zukunft ein separates Informationsschreiben zum Kundenportal der NRW.BANK per Post. Wenn Sie nicht auf das Schreiben warten möchten, nimmt Ihre zuständige Ansprechperson in der Kreditbetreuung Ihren Wunsch zur frühzeitigeren Teilnahme gerne entgegen und veranlasst die weiteren Schritte.
Fragen und Antworten zum Kundenportal
Für ausgewählte Programme können Sie Ihren Antrag direkt über das Kundenportal stellen.
Sollten Sie sich bereits im Antragsprozess (z.B. für Mittel der öffentlichen Wohnraumförderung) befinden, können Sie das Kundenportal für die schnelle und verschlüsselte Korrespondenz mit der NRW.BANK nutzen. Reichen Sie dazu bitte die Teilnahmeerklärung ein. Falls Sie diese nicht mehr vorliegen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Nein, eine Antragstellung für Fördermittel der öffentlichen Wohnraumförderung kann nicht über das Kundenportal der NRW.BANK erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige Bewilligungsbehörde.
Nach Bewilligung und Vertragsabschluss mit der NRW.BANK können Sie Ihre Fördermittel der öffentlichen Wohnraumförderung allerdings im Kundenportal einsehen.
Ihre Antragsnummer finden Sie auf Ihrem Darlehensvertrag. Sie finden die Antragsnummer ebenfalls auf sonstigem antragsbezogenem Schriftverkehr der NRW.BANK unter "Unser Zeichen".
Es genügt, eine einzige Antragsnummer. Sie können frei entscheiden, welche Antragsnummer Sie angeben. Wichtig ist, dass der Antrag noch nicht geschlossen und immer noch aktiv ist.
Zur Klärung des Fehlerhinweises schicken Sie bitte eine E-Mail an kundenportal@nrwbank.de, wo Sie den Zeitpunkt des Fehlers und die Fehlermeldung angeben. Ein Bildschirmfoto kann ebenfalls hilfreich sein. Bitte achten Sie darauf, dass auf einem Bildschirmfoto Ihr Passwort nicht zu sehen ist.
Alternativ zum QR-Code auf dem Startcodeschreiben nutzen Sie bitte die Registrierung mit Startcode.
Den Gültigkeitszeitraum Ihres einmaligen Startcodes können Sie dem jeweiligen Schreiben entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Ihren persönlichen Startcode einlösen können. Die Zuordnung des Startcodes können Sie dem Brieffenster des jeweiligen Schreibens entnehmen. Sie können keinen Startcode einlösen, der an eine andere Person adressiert ist.
Sollte der Startcode weiterhin nicht funktionieren, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Kontaktperson oder kundenportal@nrwbank.de.
Pro E-Mail-Adresse kann nur eine Person einen Zugang zum Kundenportal erhalten. Jede weitere Person, die das Kundenportal mit einem eigenen Zugang nutzen möchte, benötigt eine eigene E-Mail-Adresse, die noch nicht im Kundenportal verwendet wird.
Falls Sie den Zugriff auf Ihre alte E-Mail-Adresse verloren haben, müssen Sie sich im Kundenportal neu registrieren. Melden Sie sich dazu mit einer kurzen Erläuterung des Sachverhaltes bei Ihrer zuständigen Kontaktperson.
Nach Eingabe des Startcodes im Kundenportal erhalten Sie den Großteil des Schriftverkehrs von der NRW.BANK nicht mehr als Brief per Post, sondern als digitales PDF-Dokument zugestellt. Dieses PDF-Dokument ist 13 Monate im Kundenportal abrufbar. Sie können das PDF-Dokument abspeichern und bei Bedarf selbst ausdrucken.
Sie erhalten von uns weiterhin Briefe per Post, wenn es sich um Dokumente handelt, die im Original benötigt werden (z.B. Urkunden).
Die meisten Unterlagen können Sie als digitale Kopie über das Kundenportal einreichen. Einige Unterlagen benötigen wir allerdings weiterhin als Original per Post. In unseren Anforderungsschreiben weisen wir darauf hin, welche Unterlagen im Original benötigt werden.
Ja, eine Teilnahme am Kundenportal ist freiwillig und kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen bzw. gekündigt werden. Bei einer Kündigung der Kundenportal-Teilnahme gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren neuen Zugangstoken bzw. Online-Referenznummer im Portal für NRW.Zuschuss.Wohneigentum anfordern. Dabei handelt es sich nicht um das Kundenportal der NRW.BANK, sondern um ein separates Portal.
Hier gelangen Sie zum Portal für NRW.Zuschuss.Wohneigentum.