Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
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Zuschüsse in Höhe von 50% des förderfähigen Beratungshonorars, abhängig von Energiekosten und Gebäudegröße
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Für kommunale, gemeinnützige, öffentliche, gewerbliche Einrichtungen und Unternehmen sowie für Angehörige der freien Berufe
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Fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
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Fördergeber: Bund