Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

  • Zuschüsse in Höhe von 80% des förderfähigen Beratungshonorars, abhängig von Energiekosten und Gebäudegröße
  • Für kommunale, gemeinnützige, öffentliche, gewerbliche Einrichtungen und Unternehmen sowie für Angehörige der freien Berufe
  • Fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • kommunale Zweckverbände
  • gemeinnützige Organisationen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
  • soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit einem Gesamtenergieverbrauch bis max. 500.000 KWh im Jahr
  • Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) finanzieren.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599 (Sanierungskonzept, Neubau)
  • Contracting-Orientierungsberatung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungsleistungen werden für Beratungsobjekte in Deutschland erbracht.
  • Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen Energieberater.
  • Eine erneute Beratung für den gleichen Antragsteller bzw. das gleiche Objekt ist frühestens nach vier Jahren möglich.
  • Der Berater verpflichtet sich durch eine Selbsterklärung, Sie hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Er darf weder eine Provision verlangen noch einen sonstigen geldwerten Vorteil fordern oder annehmen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% des förderfähigen Beratungshonorars
  • Förderhöhe:
  • Energieberatung in Form eines Energieaudits:
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 €: max. 6.000 €
    • bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 €: max. 1.200 €
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude:
    • Nichtwohngebäude bis 200 qm: max. 1.700 €
    • Nichtwohngebäude von 200–500 qm: max. 5.000 €
    • Nichtwohngebäude über 500 qm: max. 8.000 €
  • Contracting-Orientierungsberatung:
    • bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 €: max. 7.000 €
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000 €: max. 10.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes für gleichartige Maßnahmen kombinieren.

Bei einer Förderung aus Mitteln der Beratungsprogramme anderer Fördergeber (z.B. der Kommunen oder Länder) für eine gleichartige Maßnahme dürfen die Fördermittel 90% der Kosten nicht übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind
  • Unternehmen, die auf eigenes Personal mit der für eine Zulassung nach dieser Richtlinie erforderlichen Qualifikation zurückgreifen könnten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt