Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen

  • Stille Beteiligung, je nach Programmvariante bis zu 250.000 €, 500.000 € oder bis zu 1,5 Mio. €
  • Für Existenzgründer, junge Unternehmen, die max. 2 Jahre alt sind, und für bestehende Unternehmen, die mind. 2 Jahre am Markt sind
  • Zur Finanzierung von Gründungs- und Festigungskosten, Betriebsübernahmen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude und Betriebsmittel
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und bestehende Unternehmen je nach Programmvariante:
  • bei KBG Start: Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die max. 2 Jahre alt sind
  • bei KBG Nachfolge: Existenzgründer bei Betriebsübernahmen sowie Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen
  • bei KBG Wachstum: etablierte wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die mind. 2 Jahre alt sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten von der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) eine stille Beteiligung an Ihrem Unternehmen und können dadurch Ihre unternehmerische Kapitalbasis verbreitern.

Gefördert werden stille Beteiligungen bei:

  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen
  • Betriebserweiterungen, -verlagerungen und Rationalisierungen
  • Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung
  • Kooperationen
  • Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern

Die Förderung gibt es in folgenden Programmvarianten:

  • KBG Start – für Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager und Wachstum
  • KBG Nachfolge – für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen einschließlich notwendiger zusätzlicher Investitionen, Auszahlungen im Zusammenhang mit Neuregelungen des Gesellschafterkreises
  • KBG Wachstum – für Investitionen und Wachstum

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beteiligung soll das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen.
  • Im Rahmen von KBG Start erfolgt die Finanzierung komplementär zur Hausbankfinanzierung, in der Regel ist das ERP-Kapital für Gründung einzubinden.
  • Als Beteiligungsnehmer haben Sie eine ausreichende Qualifikation.
  • Sie können ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Produkte vorweisen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: stille Beteiligung
  • Beteiligungshöhe:
    • KBG Start: 50.000 € bis 250.000 €
    • KBG Nachfolge: 50.000 € bis 500.000 € (max. 50% Finanzierungsanteil)
    • KBG Wachstum: 50.000 € bis 1,5 Mio. € (max. 75% Finanzierungsanteil)
  • Laufzeiten: 7 bis 10 Jahre
  • Sicherheiten: persönliche Garantieübernahme des Gesellschafters

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Beteiligungen zur Sanierung
  • Umfinanzierungen
  • Umschuldung oder Vorfinanzierung von Entwicklungskosten für neue Produkte ohne Marktreife

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

sdg-icon-de-08

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Die Beteiligungsgesellschaft nimmt zur teilweisen Deckung ihres eigenen Risikos eine Garantie in Höhe von 70% ihrer Kapitaleinlage in den Beteiligungs-Unternehmen bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Daher muss neben dem Antrag auf Kapitalbeteiligung auch ein Antrag auf Beteiligungsgarantie durch die Bürgschaftsbank gestellt werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH, Stand 01/2023
  • Informationen der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 01/2023

Weitere Informationen zum Programm:

Die Beteiligungen, die über den Mikromezzaninfonds Deutschland finanziert werden, erfolgen in Nordrhein-Westfalen ebenfalls über die KBG.

Kleine und mittlere Handwerksbetriebe werden über das Sonderprogramm Handwerk unterstützt.

Kontakt