Der Begriff KMU umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit
- weniger als 250 Beschäftigten und
- maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
Viele Förderprogramme richten sich nur an KMU oder bieten für KMU besonders günstige Förderbedingungen, beispielsweise höhere Förderquoten.
Unternehmen mit mehr Beschäftigten und höheren Umsätzen bzw. Bilanzsummen werden als Großunternehmen (GU) klassifiziert.




