Mikromezzaninfonds Deutschland

  • Stille Beteiligungen bis zu 100.000 € bzw. bis zu 150.000 € für besondere Zielgruppen
  • Für kleine und junge Unternehmen, Existenzgründer, Angehörige der freien Berufe
  • Fördert Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und junge Unternehmen
  • Existenzgründer
  • Angehörige der freien Berufe, die nicht dem Standesrecht unterliegen

gemäß KMU-Definition der EU

Was wird gefördert?

Sie können eine stille Beteiligung an Ihrem kleinen und jungen Unternehmen oder Ihrer Existenzgründung erhalten. Die Beteiligung erleichtert Ihnen den Zugang zu kleineren Mezzaninfinanzierungen in Deutschland und die Erhöhung Ihrer Eigenkapitalbasis.

Mit der Beteiligung können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Investitionen und
  • Betriebsmittel 

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen lässt eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten.
  • Sie verfügen über eine ausreichende fachliche Qualifikation.
  • Ihr Vorhaben hat nachhaltige Marktchancen.
  • Ihr Unternehmen gehört zu den Zielgruppen-Unternehmen:
    • Unternehmensleitung mit Migrationshintergrund erste oder zweite Generation
    • Unternehmensleitung mit Frauenbeteiligung zum Zeitpunkt der Genehmigung
    • Gründung aus Arbeitslosigkeit
    • ökologisch nachhaltige Unternehmen
    • gemeinwohlorientierte Unternehmen
  • Als Unternehmen außerhalb der Zielgruppe haben Sie max. 45 Beschäftigte und max. 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: stille Beteiligung
  • Förderhöhe: bis zu 100.000 €; bis zu 150.000 € für Antragsteller der besonderen Zielgruppen
  • Konditionen:
    • berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8% p.a.
    • ggf. ist eine Gewinnbeteiligung von max. 2% der Einlage p.a. zu zahlen
    • einmalige Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung von 3,5% der Einlage (2,50% bei gemeinwohlorientierten Unternehmen)
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Rückzahlung: in 3 gleich hohen Jahresraten, erstmals nach 7 Jahren

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ablösung bestehender Bankkredite
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihr Ansprechpartner zur Antragstellung in Nordrhein-Westfalen ist die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG).

Verwaltet wird der Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des ESF, Stand 03/2025
  • Informationen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG), Stand 03/2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt