Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und -gründer sowie
  • kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die nicht älter als 3 Jahre sind,

mit Sitz und Standort oder einer selbstständigen Zweigniederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden junge Technologieunternehmen, deren Kern ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist. Unterstützt werden insbesondere Start-ups mit Wachstumspotential aus den Branchen

  • Digital Tech,
  • Industrial Tech,
  • Life Sciences,
  • Chemie und
  • angrenzende Geschäftsfelder.

Bei Bedarf stellt der High-Tech Gründerfonds dem Management Unterstützung durch akkreditierte Coaches zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Unternehmen muss sich im mehrheitlichen Besitz des Antragstellers befinden. Es muss wachstumsorientiert sein und die Produkte, Verfahren und wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen müssen einen hohen Innovationsgrad, deutliche Wettbewerbsvorteile und nachhaltige Marktchancen erwarten lassen.
  • Das Unternehmen darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Wandeldarlehen oder Kauf von Unternehmensanteilen
  • Förderhöhe: in der Seedrunde bis zu 1,0 Mio. €, insgesamt bis zu max. 4,0 Mio. € pro Unternehmen
  • Bei Bedarf stellt der High-Tech Gründerfonds dem Management Unterstützung durch Scouts und Experten zur Verfügung. Business Angels, Seedfonds und weitere Investoren sind als Side-Investoren eingeladen, sich in die Finanzierung einzubringen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ein Pitch Deck oder ein Businessplan können bei der High-Tech Gründerfonds Management GmbH eingereicht werden.

Weitere Informationen

Grundlagen der Förderung:

  • Informationen der High-Tech Gründerfonds Management GmbH (HTGF), Stand 11/2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

High-Tech Gründerfonds Management GmbH

Schlegelstraße 2
53113 Bonn

Tel.: 0 228 82300-100

Weitere Förderangebote

Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen

Stille Beteiligung bis zu 1,5 Mio. €

ERP-Beteiligungsprogramm

Beteiligungen bis 1,5 Mio. €

NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Mezzanine-Kapital oder direkte Minderheitsbeteiligungen zwischen 1 und 7 Mio. €

NRW.BANK.Spezialfonds

Offene Beteiligungen, im Einzelfall auch Mezzanine-Kapital

NRW.Venture

Direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen bis zu 15 Mio. € - initiales Investment bis 5 Mio. €