Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk

  • Stille Beteiligung bis max. 250.000 €, abhängig vom vorhandenen Eigenkapital des Unternehmens
  • Für Handwerksunternehmen, die mind. 3 Jahre alt sind oder ihre Nachfolge regeln wollen, und für Betriebsnachfolger
  • Finanziert zukunftsgerichtete Investitionen und Betriebsmittel oder den Kaufpreis von Unternehmensübernahmen
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • bei KGB Nachfolge Handwerk: Betriebsnachfolger und Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die Betriebe übernehmen bzw. ihre Nachfolge regeln wollen
  • bei KGB Zukunft Handwerk: Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die mind. 3 Jahre alt sind

Was wird gefördert?

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) beteiligt sich an Ihrem Unternehmen. Dadurch können Sie folgende Vorhaben umsetzen:

  • in der Programmvariante KBG Nachfolge Handwerk: Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens
  • in der Programmvariante KBG Zukunft Handwerk: Zukunftsinvestitionen einschl. Betriebsmittel, zum Beispiel für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über eine ausreichende Qualifikation.
  • Es handelt sich um ein nachvollziehbares tragfähiges Übernahmevorhaben bzw. um eine sinnvolle tragfähige Zukunftsinvestition.
  • Wirtschaftliches Eigenkapital liegt in angemessener Höhe vor.
  • Nach dem ersten Jahr wird ein Check-up durch die Handwerkskammer durchgeführt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: stille Beteiligung
  • Förderhöhe:
    • in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital des Betriebes 25.000 bis 250.000 €; höhere Beteiligung nach individueller Absprache möglich
    • in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals möglich – gestaffelt in 25.000 €-Schritten
  • Förderdauer: 10 Jahre, Rückzahlung ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten
  • Sicherheiten: persönliche (Teil-)Garantieübernahme der anderen Gesellschafter

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Beteiligung mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

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Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie besprechen das Vorhaben mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Diese leitet den Antrag an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG), Stand 07/2025

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt