Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
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Die gemäß den §§ 7 und 8 InstitutsVergV offenzulegenden Informationen (Vergütungsbericht) finden Sie im Bericht zur Public Corporate Governance innerhalb des Finanzberichtes.
Die NRW.BANK ist als tarifgebundener Arbeitgeber nach § 22 Entgelttransparenzgesetz alle fünf Jahre zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet. Die erste Veröffentlichung ist im Rahmen des Finanzberichts 2017 erfolgt. Die nächste Veröffentlichung erfolgt gesetzesgemäß im Rahmen des Finanzberichts 2022.
Hier finden Sie den Bericht der NRW.BANK zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit als Anlage zum Lagebericht 2017.
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