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Seit der Berichterstattung für das Jahr 2024 enthält der Finanzbericht auch den nichtfinanziellen Bericht unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Seit der Berichterstattung für das Jahr 2024 ist der nichtfinanzielle Bericht unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Finanzbericht enthalten.
Die NRW.BANK ist als tarifgebundener Arbeitgeber nach § 22 Entgelttransparenzgesetz alle fünf Jahre zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet. Die aktuelle Veröffentlichung ist im Rahmen des Finanzberichts 2022 erfolgt. Die nächste Veröffentlichung erfolgt gesetzesgemäß im Rahmen des Finanzberichts 2027.
Hier finden Sie den Bericht der NRW.BANK zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit als Anlage zum Lagebericht 2022.
Seit der Berichterstattung für das Jahr 2024 sind Informationen zur Nachhaltigkeit in der NRW.BANK im nichtfinanziellen Bericht unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Teil des Finanzberichts enthalten.
Weitere Dokumente zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsportal oder in unserem Archiv.