Das bisherige Verfahren zur Ermittlung von Pauschal-
wertberichtigungen (PWB) für latente Risiken von
Forde rungen, Eventualverbindlichkeiten und Kredit-
zusagen auf Basis steuerlicher Berechnungsmethoden
wurde im Jahresabschluss 2020 unter vorzeitiger An-
wen dung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungs-
legung „Risikovorsorge für vorhersehbare, noch
nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken
im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (,Pauschal-
wertberichtigungen‘) (IDW RS BFA 7)“ geändert. Die
NRW.BANK wendet nunmehr ein zweistufiges Ver-
fahren an, wodurch die Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage verbessert wird. Dafür greift
die Bank bei der Ermittlung der PWB auf das verein-
fachte Verfahren zur Bewertung gemäß IDW RS BFA 7
zurück. Demnach kann für Kreditgeschäfte die zwölf
Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit (ohne eine Anrech-
nung von Bonitätsprämien) verwendet werden, wenn
eine Ausgeglichenheit zwischen Bonitätsprämien und
Risikoerwartung zum Zeitpunkt der Kreditausreichung
angenommen werden kann und keine deutliche Erhö-
hung des Adressenausfallrisikos zum Stichtag besteht.
Hat sich das Ausfallrisiko des betreffenden Kreditbe-
stands im Zeitablauf deutlich erhöht, so ist zu beurtei-
len, ob ein höherer Betrag anzusetzen ist. Das Konzept
der NRW.BANK sieht hier als Beurteilungskriterium
bestimmte Downgrade-Konstellationen im
Bonitäts-
rating vor. In diesen Fällen wird bei der Berech
nung
dann der erwartete Verlust über die gesamte Rest-
laufzeit zugrunde gelegt.
Repo- Geschäften in Pension gegebenen Wertpapiere
(Kassaverkauf) werden weiterhin als Wertpapierbestand
bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts erhaltene
Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird
passiviert. Bei Reverse Repo-Geschäften wird eine ent-
sprechende Forderung einschließlich aufgelaufener
Zinsen bilanziert. Die dem Geldgeschäft zugrunde-
liegenden in Pension genommenen Wertpapiere
(Kassa kauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher
dem Entleiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus
seinem Bestand. Der Entleiher verpflichtet sich, nach
Ablauf der Leihfrist Wertpapiere gleicher Ausstattung
und Menge zurück zu übertragen. Rechtlich handelt es
sich nach herrschender Meinung um ein Sachdarlehen
.
Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die Wert-
papiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte
aus den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt
der Verleiher von Wertpapieren nach herrschender
Meinung wirtschaftlicher Eigentümer der verliehenen
Wertpapiere. Demzufolge werden entliehene Wert-
papiere nicht in der Bilanz ausgewiesen, verliehene
Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen
Eigen tums weiterhin bilanziert.
Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch
die Bildung von Einzelwertberichtigungen (EWB) und
Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen.
Angesichts der coronabedingt außergewöhnlichen
Unsicher heitssituation bei der Bewertung von Kredit-
risiken hat die NRW.BANK darüber hinaus aus Vor-
sichts gründen die PWB um einen zusätzlichen Betrag
erhöht, der auf der Grundlage von stresstestbasierten
Annahmen ermittelt wurde.
Die Wertberichtigungen wurden in der Bilanz aktivisch
im längsten Restlaufzeitband vom jeweiligen Forde-
rungsposten abgesetzt. Uneinbringliche Forderungen
wurden abgeschrieben. Die unter dem Bilanzstrich
ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und anderen
Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese Posten
gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste
gekürzt.
Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rech-
nungslegung „Zur einheitlichen oder getrennten
handels rechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanz-
instrumente (IDW RS HFA 22)“ finden im vorliegenden
Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden struk-
turierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs ein-
schließlich begebener Wertpapiere grundsätzlich als
einheitlicher Vermögensgegenstand oder einheitliche
Verbindlichkeit bilanziert. In den Fällen, in denen das
strukturierte Finanzinstrument aufgrund des einge-
betteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument
wesentlich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder
Chancen aufweist, werden die jeweiligen Bestandteile
2/47
Anlage 1.3