
Erstattungsanspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünf-
tigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig
abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für die
Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die
NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Pensions-
rückstellungen weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von
47,0 Mio. € (Vj. 46,8 Mio. €) gegenüber Beschäftigten der
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen enthalten, die ebenfalls
einen vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung
nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft
auf eine solche Versorgung haben. Die NRW.BANK hat einen
Erstattungsanspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögens-
gegenständen ausgewiesen wird. Zusätzlich sind 945,4 Mio. €
(Vj. 894,8 Mio. €) für Pensionsansprüche von Beschäftigten der
NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden.
Beihilferückstellungen bestehen in der NRW.BANK in Höhe
von 483,8 Mio. € (Vj. 468,1 Mio. €). Hierbei sind Verpflichtungen
für einen durch den alten Pensionsvertrag der ehemaligen
Westdeutschen Landesbank Girozentrale gekennzeichneten
Personenkreis, für den die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die
Beihilfezahlungen seit der Abspaltung von der ehemaligen West-
deutschen Landesbank Girozentrale übernommen hat, in Höhe
von 371,5 Mio. € (Vj. 361,7 Mio. €) berücksichtigt. Zusätzlich
sind 112,3 Mio. € (Vj. 106,4 Mio. €) für Beihilfeansprüche von
Beschäftigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurück-
gestellt worden.
Rückstellungen für mögliche Erstattungsansprüche aus der
Wertgarantie bestehen unverändert in Höhe von 76,7 Mio. €.
Rückstellungen (19)
In den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Höhe von
2.535,6 Mio. € (Vj. 2.493,1 Mio. €) sind 1.543,2 Mio. €
(Vj. 1.551,5 Mio. €) Pensionsverpflichtungen gegenüber
Beschäftigten der Portigon AG enthalten, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamten-
rechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach Art. 1 § 4
Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002 von der
ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die
NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Fest-
stellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG
und die NRW.BANK im Geschäftsjahr 2013 einvernehmlich
geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden
Passive Rechnungsabgrenzungen (18)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Agio aus Emissionsgeschäft 346,7 490,4
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 299,8 307,9
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 26,2 32,2
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 22,4 20,1
Disagio aus Darlehensgeschäft 0,0 0,0
Sonstiges 0,0 0,1
Bilanzausweis 695,1 850,7
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