Jahresbilanz
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2022
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
1. Barreserve
a) Kassenbestand 3.522,12 10
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 179.021.660,15 4.123.405
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 179.021.660,15 € (4.123.405)
179.025.182,27 4.123.415
2. Forderungen an Kreditinstitute 1, 10, 22, 25, 26
a) täglich fällig 11.507.873.385,56 3.742.384
b) andere Forderungen 44.720.950.300,77 42.566.695
56.228.823.686,33 46.309.079
3. Forderungen an Kunden 2, 10, 22, 25, 26 58.577.532.608,76 57.858.731
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 251.785,88 € (682)
Kommunalkredite 42.643.133.469,95 € (41.283.188)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3, 7, 11, 22, 25, 26
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 21.520.192.162,47 21.088.453
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 19.297.977.796,60 €
(18.517.782)
ab) von anderen Emittenten 17.270.135.086,74 17.026.318
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 14.043.080.388,93 €
(13.805.480)
38.790.327.249,21 38.114.771
38.790.327.249,21 38.114.771
Übertrag: 153.775.708.726,57 146.405.996
Aktivseite
1/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
Übertrag: 153.775.708.726,57 146.405.996
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4, 7 0,00 11.874
6. Beteiligungen 5, 7 2.428.609.355,28 2.409.193
darunter: an Kreditinstituten 2.242.294.419,58 € (2.243.773)
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 5, 7 25.628.162,87 25.653
8. Treuhandvermögen 6 2.050.711.740,93 2.081.782
darunter: Treuhandkredite 2.045.170.566,48 € (2.075.983)
9. Immaterielle Anlagewerte 7 2.717.191,85 2.810
10. Sachanlagen 7 252.153.266,96 254.226
11. Sonstige Vermögensgegenstände 8, 22, 31, 33 903.619.032,31 1.452.658
12. Rechnungsabgrenzungsposten 9, 22, 33 458.624.112,55 488.021
Summe der Aktiva 159.897.771.589,32 153.132.213
2/4
Passivseite
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12, 22, 25, 26
a) täglich fällig 3.977.626.785,26 1.755.966
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 35.876.324.383,65 38.284.814
39.853.951.168,91 40.040.780
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 13, 22, 26
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 525.179.525,23 358.698
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 9.520.374.800,52 10.653.276
10.045.554.325,75 11.011.974
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 14, 22, 26
a) begebene Schuldverschreibungen 81.687.586.808,48 74.129.246
81.687.586.808,48 74.129.246
3a. Handelsbestand 15 189.632,61 106
4. Treuhandverbindlichkeiten 16 2.050.711.740,93 2.081.782
darunter: Treuhandkredite 2.045.170.566,48 € (2.075.983)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 17, 22, 33 1.601.387.249,74 1.232.389
6. Rechnungsabgrenzungsposten 18, 22, 33 695.125.515,33 850.680
7. Rückstellungen 19
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.535.586.692,00 2.493.077
b) Steuerrückstellungen 2.945.671,85 7.984
c) Rückstellungen für Zinsvergünstigungen 203.334.703,89 154.293
d) andere Rückstellungen 665.943.280,11 615.645
3.407.810.347,85 3.270.999
Übertrag: 139.342.316.789,60 132.617.956
3/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
Übertrag: 139.342.316.789,60 132.617.956
8. Nachrangige Verbindlichkeiten 20 1.431.020.207,00 1.490.420
darunter: vor Ablauf von 2 Jahren fällig 227.600.000,00 € (118.200)
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.138.190.000,00 1.038.190
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 3.190.000,00 € (3.190)
10. Eigenkapital 21
a) gezeichnetes Kapital 17.000.000.000,00 17.000.000
b) Kapitalrücklage 730.497.464,30 729.900
c) Gewinnrücklagen
ca) satzungsmäßige Rücklagen 36.100.000,00 36.100
cb) andere Gewinnrücklagen 219.647.128,42 219.647
255.747.128,42 255.747
d) Bilanzgewinn 0,00 0
17.986.244.592,72 17.985.647
Summe der Passiva 159.897.771.589,32 153.132.213
1. Eventualverbindlichkeiten 22, 23, 32
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 14.911.766.671,24 14.990.403
2. Andere Verpflichtungen 22, 24
Unwiderrufliche Kreditzusagen 8.342.446.206,68 7.954.318
3. Verwaltungsvermögen 17.694.642,00 18.668
4/4
Gewinn- und Verlustrechnung
der NRW.BANK für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2021
Tsd. €
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 2.556.644.780,73 2.326.203
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 345.910.863,38 369.206
2.902.555.644,11 2.695.409
darunter: aus negativen Zinsen 63.578.796,13 € (86.655)
2. Zinsaufwendungen 2.262.386.382,03 2.043.379
darunter: aus positiven Zinsen 144.712.334,68 € (186.133)
640.169.262,08 652.030
3. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 18.469.802,05 16.619
b) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 131
18.469.802,05 16.750
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 168
5. Provisionserträge 27 90.550.025,21 89.449
6. Provisionsaufwendungen 8.249.669,44 8.219
82.300.355,77 81.230
7. Nettoertrag des Handelsbestands 388.251,84 855
8. Sonstige betriebliche Erträge 28 18.326.992,10 30.807
Übertrag: 759.654.663,84 781.840
1/2
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2021
Tsd. €
Übertrag: 759.654.663,84 781.840
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand 34
aa) Löhne und Gehälter 123.727.440,40 119.997
ab) Soziale Abgaben und Aufwen dun gen für Altersversorgung und
für Unterstützung 61.662.372,86 35.479
185.389.813,26 155.476
darunter: für Altersversorgung 34.866.005,00 € (11.304)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 30, 35 105.892.956,80 109.493
291.282.770,06 264.969
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen 8.155.777,28 8.038
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 125.963.098,59 248.589
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 391.903.214,40 417.081
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 100.000.000,00 € (30.000)
13. Erträge aus der Zuschreibung zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 74.972.807,61
179.849
14. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 17.322.611,12 23.012
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.553.156,52 17.217
17. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten „Sonstige betriebliche
Aufwendungen“ ausgewiesen 284.596,95 285
11.837.753,47 17.502
18. Jahresüberschuss 5.484.857,65 5.510
19. Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüt tungserfordernisse vorgesehen 36 5.484.857,65 5.510
20. Bilanzgewinn 0,00 0
2/2
Angaben zur Identifikation der Bank
Zur Identifikation der NRW.BANK werden geß § 264 Abs. 1a
Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Angaben gemacht:
Firma
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Düsseldorf Münster
Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße 1
40213 Düsseldorf 48145 Münster
Handelsregister (HR)
HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf
HR A 5300 Amtsgericht Münster
Aufstellung des Jahresabschlusses der NRW.BANK
Der Jahresabschluss der NRW.BANK wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungs-
institute (RechKredV), des Gesetzes über die NRW.BANK
(NRW.BANK G) und der Satzung der NRW.BANK aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht
werden können, erfolgen im Anhang. Im Anhang werden Beträge
grundsätzlich in Mio. € angegeben.
Im vorliegenden Jahresabschluss werden die Aktiva und Passiva
wie im Vorjahr mit den fortgeführten Werten gemäß §§ 252 ff. HGB
angesetzt.
Die Tochtergesellschaften im Verbund der NRW.BANK sind
jeweils einzeln und zusammen von untergeordneter Bedeutung.
Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden und
der schwebenden Geschäfte erfolgt geß §§ 340 ff. HGB in
Verbindung mit §§ 252 ff. HGB.
1. Allgemeines
Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs-
kosten, gegebenenfalls um Disagien vermindert, ausgewiesen.
Agien und Disagien aus Anleihen und Schuldverschreibungen
werden bis zum Laufzeitende aufgelöst. Verbindlichkeiten sind
Anhang
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2022
1/52
Termin mit demselben Kontrahenten. Wertpapiere, die mit einer
Verkaufsverpflichtung gekauft wurden (Reverse Repo-Geschäfte),
und solche, die mit einer Rückkaufsverpflichtung verkauft wurden
(Repo-Gescfte), werden in der Regel als besicherte Finanz-
gescfte betrachtet. Die bei Repo-Geschäften in Pension gege-
benen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden weiterhin als Wert-
papierbestand bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts
erhaltene Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird
passiviert. Bei Reverse Repo-Geschäften wird eine entsprechende
Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen bilanziert. Die dem
Geldgeschäft zugrunde liegenden in Pension genommenen Wert-
papiere (Kassakauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher dem Ent-
leiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus seinem Bestand.
Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wert-
papiere gleicher Ausstattung und Menge rückzuübertragen.
Rechtlich handelt es sich nach herrschender Meinung um ein
Sachdarlehen. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die
Wertpapiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte aus
den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt der Verleiher
von Wertpapieren nach herrschender Meinung wirtschaftlicher
Eigentümer der verliehenen Wertpapiere. Demzufolge werden
entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen, ver-
liehene Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen
Eigen tums weiterhin bilanziert.
Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung
von Einzelwertberichtigungen (EWB) und Rückstellungen aus-
reichend Rechnung getragen.
mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert; die zugehörigen Disagien
sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Agien
zu Forderungen oder Verbindlichkeiten werden als aktive
beziehungsweise passive Rechnungsabgrenzungsposten aus-
gewiesen. Die Auflösung dieser Posten erfolgt linear. Die zum
Bilanzstichtag ermittelten anteiligen Zinsen werden grundsätz-
lich mit der zugrunde liegenden Forderung oder Verbindlichkeit
bilanziert. Unverzinsliche Mitarbeiterdarlehen sind entsprechend
den steuerlichen Vorschriften mit den fortgeführten Anschaf-
fungskosten ausgewiesen. Begebene Zerobonds sind mit dem
Emissionswert zuzüglich zeitanteiliger Zinsen bis zum Bilanz-
stichtag passiviert.
Gemäß dem Beschluss des Bankenfachausschusses (BFA) des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 23. Juni 2015 sind
negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
innerhalb des Zinsergebnisses separat auszuweisen. Der BFA
begründet dies damit, dass das Auftreten negativer Zinsen auf
Geld- und Kapitalmärkten ein außergewöhnliches Phänomen
darstellt. Die NRW.BANK nimmt dementsprechend den Ausweis
von negativen Zinsen durch offene Absetzung als „Darunter-
Vermerk“ innerhalb der GuV-Posten „Zinserträge“ (Reduzierung
der Zinserträge der Aktivseite) und „Zinsaufwendungen“ (Redu-
zierung der Zinsaufwendungen der Passivseite) vor. Negative
Zinsen aus Swapgeschäften unterliegen der Saldierung (Netting)
und sind somit nicht in diesem Ausweis enthalten.
Echte Pensionsgeschäfte beziehungsweise (Reverse) Repo-
Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen
von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf
2/52
Adjustment“). Die in den Vorjahren aufgrund der pandemie-
bedingt außergewöhnlichen Rahmenbedingungen zusätzlich
gebildete Pauschalwertberichtigung wurde dagegen aufgelöst.
Die Wertberichtigungen wurden in der Bilanz aktivisch im längsten
Restlaufzeitenband vom jeweiligen Forderungsposten abgesetzt.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die unter
dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und
anderen Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese Posten
gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste gekürzt.
Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzie-
rung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)“ finden
im vorliegenden Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden
strukturierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs einschließlich
begebener Wertpapiere grundsätzlich als einheitlicher Ver gens-
gegenstand oder einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. In den
Fällen, in denen das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des
eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument wesent-
lich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder Chancen aufweist,
werden die jeweiligen Bestandteile des Vermögensgegenstands
oder der Verbindlichkeit unter Beachtung der maßgeblichen
handelsrechtlichen Grundsätze als Grundgeschäft und derivative
Komponente getrennt bilanziert. Dagegen bleibt es in den Fällen
bei der einheitlichen Bilanzierung, in denen diese zu einer zutref-
fenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
führt.
Die Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen (PWB) für latente
Risiken von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten und unwider
-
ruflichen Kreditzusagen erfolgt unter Anwendung der IDW-Stel-
lungnahme zur Rechnungslegung „Risikovorsorge für vorherseh-
bare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken
im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (Pauschalwertberichti-
gungen) (IDW RS BFA 7)“. Dazu greift die Bank bei der Ermitt-
lung der PWB auf das vereinfachte Bewertungsverfahren gemäß
IDW RS BFA 7 zurück. Demnach kann für Kreditgeschäfte die
Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit ohne eine Anrechnung
von Bonitätsprämien verwendet werden, wenn eine Ausgeglichen-
heit zwischen Bonitätsprämien und Risikoerwartung zum Zeit-
punkt der Kreditausreichung angenommen werden kann und
keine deutliche Erhöhung des Adressenausfallrisikos zum Stich-
tag besteht. Hat sich das Ausfallrisiko des betreffenden Kredit-
bestands im Zeitablauf deutlich erhöht, so ist zu beurteilen, ob
ein höherer Betrag im Hinblick auf eine angemessene Risiko-
vorsorge anzusetzen ist. Das Konzept der NRW.BANK sieht hier-
bei als Beurteilungskriterium bestimmte Downgrade-Konstel-
lationen im Bonitätsrating vor. In diesen Fällen wird bei der
Ermittlung der PWB der erwartete Verlust über die gesamte
Restlaufzeit zugrunde gelegt.
Um den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Energie preis-
entwicklung Rechnung zu tragen, die noch nicht in den statisti-
schen Bewertungsparametern berücksichtigt sind, bildete die
NRW.BANK zusätzlich zu den PWB gemäß IDW RS BFA 7 eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 45,0 Mio. € („Post Model-
3/52
Aufgrund der EU Benchmark-Verordnung werden alle kritischen
Referenzzinssätze durch neue risikofreie Zinssätze ersetzt. Die
einmaligen Ausgleichszahlungen für die Umstellung der Ver-
zinsung von Barsicherheiten für besicherte Derivate werden
entsprechend der Verlautbarung des Bankenfachausschusses
des IDW für Derivate des Nichthandelsbestands direkt erfolgs-
wirksam in der GuV erfasst.
2. Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung
Im Hinblick auf die kongruente Finanzierung durch Eigenkapital
sowie den Ausgleich eines eventuell entstehenden negativen
Zinssaldos durch das Land Nordrhein-Westfalen (sogenannte
Zinssaldogarantie) für alle bis zum 31. Dezember 2009 bewilligten
Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung sind die über-
wiegend un- und unterverzinslichen Förderkredite gegenüber
Kunden und Kreditinstituten zu Nominalwerten bewertet. Zum
Bilanzstichtag besteht kein negativer Zinssaldo für diese For-
derungen.
Für alle nach dem 31. Dezember 2009 bewilligten Kredite des
Bereichs Wohnraumförderung besteht keine Absicherung durch
die Zinssaldogarantie des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum
Bilanzstichtag wurde für die Finanzierung der nicht zinssaldo-
garantierten Kredite ausschließlich Eigenkapital eingesetzt.
3. Verlustfreie Bewertung des Anlagebuchs
Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen der
verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des
Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.)“ sieht vor, dass für
Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt die
NRW.BANK auf einen Mark-to-Market-Ansatz ab, sofern ein aktiver
Markt vorhanden ist. In diesen Fällen basiert die Bewertung auf
liquiden Preisen anerkannter Marktdaten-Provider (zum Beispiel
Refinitiv oder Bloomberg). Darüber hinaus kommt zur Bewertung
im Sinne eines Mark-to-Model-Ansatzes die Discounted Cashflow-
Methode zum Einsatz. Bei der Discounted Cashflow-Methode
werden (für Instrumente ohne Optionen) die vertraglich fest-
gelegten Cashflows eines Instruments mithilfe risikoadjustierter
Zinssätze diskontiert (Einsatz von Spread-Kurven). Soweit möglich
werden dabei Zinskurven verwendet, die auf liquiden, am Markt
quotierten Kurven beruhen. In Ausnahmefällen werden die zur
Diskontierung herangezogenen Spreads entweder Research-
Veröffentlichungen entnommen oder alternativ durch dritte Markt-
teilnehmer bereitgestellt und durch den Bereich Risikocontrolling
unabhängig verifiziert.
Strukturierte Derivate beziehungsweise sonstige strukturierte
Produkte werden auf Basis anerkannter Modelle bewertet
(Normal-Black 76, Normal-Black 76 mit Erweiterung für CMS
Spread-Instrumente, Ein-Faktor-Zinsmodelle, Linear-Swap-Rate-
Modell, Hazard Rate-Modell). Auch hier wird auf Bewertungs-
parameter auf Basis branchenüblicher Marktdatenquellen zurück-
gegriffen (zum Beispiel Refinitiv oder Markit).
Bei der Nutzung von Modellen werden marktübliche Modell-
annahmen getroffen. Bewertungsunsicherheiten ergeben sich
aus den Unsicherheiten der verwendeten Parameter und der den
Modellen zugrunde liegenden Annahmen.
4/52
Bonitätsverschlechterungen im Finanzanlagebestand (keine
voraussichtlich dauernde Wertminderung) wurde auf eine
entsprechende Abschreibung auf den Markt- oder Börsenwert
verzichtet.
Die Bewertungsergebnisse aus derivativen Geschäften im
Finanz anlagebestand werden nicht erfasst. Es handelt sich dabei
um zur Absicherung einzelner Risikopositionen oder zur Steue-
rung der Gesamtzinsrisikoposition der Bank als Mikro-Hedge
beziehungsweise Makro-Hedge abgeschlossene Zins- und
Währungsderivate sowie um Credit Default Swaps (CDS) als
Kreditersatzgeschäfte.
5. Wertpapiere der Liquiditätsreserve
Die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt
nach dem strengen Niederstwertprinzip. Liegt der Buchwert
über dem beizulegenden Zeitwert, werden diese mit dem
niedrigeren Zeitwert am Abschlussstichtag angesetzt.
6. Finanzinstrumente des Handelsbestands
Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands
erfolgt gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert
zuzüglich eines Risikoabschlags für Handelspassiva in Höhe von
0,2 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €).
Der Risikoabschlag wurde auf Basis des Value-at-Risk-(VaR-)
Modells berechnet, das der Bereich Risikocontrolling auch für die
interne Überwachung der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs
einsetzt. Es wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eines
Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer von zehn Tagen
einen Verpflichtungsüberschuss, der sich aus dem Bank- / Zins-
buch bei einer Gesamtbetrachtung des Geschäfts ergibt, eine
Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Die NRW.BANK hat im
Jahresabschluss 2022 entsprechende Berechnungen durch-
geführt und dabei die GuV-orientierte (periodische beziehungs-
weise zeitraumbezogene) Betrachtungsweise gewählt. Der Bar-
wert der zukünftigen Zinsergebnisse des Anlagebuchs wurde
um die anteiligen Risiko- und Verwaltungskosten für die Gesamt-
laufzeit vermindert. Ein Verpflichtungsüberschuss, und damit die
Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung, ergab
sich dabei nicht.
4. Wertpapiere und Derivate des Anlagebestands
Die Bewertung der Wertpapiere, die wie Anlagevermögen
behan delt werden (Finanzanlagebestand), erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wert minde-
rung werden Abschreibungen auf den niedrigeren bei zulegenden
Zeitwert vorgenommen. Soweit Wertpapiere des Finanzanlage-
bestands unter Anwendung des gemilderten Niederst wert-
prinzips zu Werten bilanziert sind, die über den aktuellen Markt-
oder Börsenwerten liegen, werden diese Unterschiede im
Anhang angegeben. Diese Angabe verändert sich im Zeitablauf
bestands-, aber auch zins- beziehungsweise risiko induziert.
Für Wertpapiere des Finanzanlagebestands mit einem Buchwert
in Höhe von 34.214.879.404,70 € wurde ein niedrigerer Markt-
wert in Höhe von 30.652.309.729,30 € ermittelt.
Aufgrund der fristen- und zinskongruenten Refinanzierung
beziehungsweise Absicherung sowie fehlender nachhaltiger
5/52
Sicherheiten angesetzt; bei voraussichtlich dauernder Wert-
minderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizu-
legenden Zeitwert vorgenommen.
Im Hinblick auf die Beteiligung an der Portigon AG hat das
Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der NRW.BANK eine
unbefristete Wertgarantie ausgesprochen, die das Beteiligungs-
risiko absichern soll. Im Fall einer Veräußerung wird die Differenz
zwischen dem Veräußerungserlös und einem Wert in Höhe von
2.200,0 Mio. € garantiert.
Die NRW.BANK hat die Beteiligung an der Portigon AG und die
Wertgarantie in eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB ein-
bezogen und nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilan-
ziert. Demzufolge wird die Beteiligung an der Portigon AG zum
31. Dezember 2022 mit einem Wert in Höhe von 2.190,8 Mio. €
bilanziert.
8. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Anlage-
werte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend
den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Außer-
planmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen.
9. Rückstellungen
Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
angewendet. Der historische Beobachtungszeitraum zur Bestim-
mung der statistischen Parameter umfasst 250 Tage, wobei Ereig-
nisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung
von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand blieben im
abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert.
Gemäß § 340e Abs. 4 HGB ist dem Sonderposten „Fonds für
allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB in jedem Geschäfts-
jahr ein Betrag, der mindestens 10% der Nettoerträge des
Handels bestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert
auszuweisen. Die Zuführung zu dem Sonderposten ist der Höhe
nach begrenzt und hat so lange zu erfolgen, bis der Sonder-
posten eine Höhe von 50% des Durchschnitts der letzten fünf
vor dem Berechnungsstichtag erzielten jährlichen Nettoerträge
des Handelsbestands erreicht. Mit einem kumulierten Zuführungs-
betrag zum Sonderposten „Fonds für allgemeine Bank risiken“
nach § 340g HGB in Höhe von 3,2 Mio. € zum 31. Dezember 2021
hat die NRW.BANK die gesetzliche Vorgabe erfüllt und den
geforderten Mindestbetrag bereits überschritten. Die Bank wird
dementsprechend ab dem Geschäftsjahr 2022 bis auf Weiteres
auf eine weitere Dotierung des Sonderpostens nach § 340e
Abs. 4 HGB verzichten und somit keine weiteren Zuführungen
zum Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach
§ 340g HGB mehr vornehmen.
7. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von bestehenden
6/52
dürfen Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach
der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen
zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlust-
vortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Die Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen erfolgt nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)
unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwick-
lungen. Auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von der
Heubeck-Richttafeln-GmbH in Köln wurde hierfür eine Gehalts-
und Rentendynamik in Höhe von 2,5% zugrunde gelegt.
Bei der Bemessung der Rückstellung für Beihilfeleistungen wurde
ein Steigerungsfaktor für Gesundheitsleistungen von jährlich
3,5% berücksichtigt. Als Grundlage wurde der Durchschnitts-
satz der Beihilfezahlungen der letzten drei Jahre herangezogen.
Der GuV-Ausweis der Zinseffekte aus der Bewertung der
Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen erfolgt
im sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Um den staatlichen Förderaufgaben der NRW.BANK gerecht zu
werden, wurde wie bereits in den Vorjahren für bestimmte Kredite
das Instrument der Zinsvergünstigung eingesetzt. Bei Kredit-
vergabe wird die Zinsvergünstigung in Höhe des Barwertbetrags
zurückgestellt.
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ergibt. Sonstige Rückstellungen mit einer Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr sind demgegenüber mit dem
restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die
NRW.BANK Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich-
tungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. Der zur Abzinsung verwendete Zinssatz in Höhe von
1,78% (Vj. 1,87%) wurde von der Deutschen Bundesbank
vorgegeben.
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB für Rückstellungen für
Alters versorgungsverpflichtungen ermittelte Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
in Höhe von 135,8 Mio. € (Vj. 210,1 Mio. €) unterliegt einer Aus-
schüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Demnach
7/52
Das zum 31. Dezember 2022 aus der Währungsumrechnung von
Devisentermingeschäften resultierende negative Bewertungs-
ergebnis wird als „Ausgleichsposten aus der Währungsumrech-
nung gemäß § 340h HGB“ im Bilanzposten „Sonstige Verbind-
lichkeiten“ ausgewiesen.
11. Latente Steuern
Aufgrund der Ertragsteuerbefreiung der NRW.BANK entfallen
latente Steuern auf die im Interesse des Landes gehaltene Betei-
ligung an einer Personenhandelsgesellschaft. Latente Steuern
auf die insgesamt zu einer Steuerentlastung führenden abzugs-
fähigen temporären Differenzen wurden gemäß § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB nicht angesetzt.
10. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB in
Verbindung mit § 340h HGB sowie der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung „Besonderheiten der handelsrechtlichen
Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4)“. Auf
Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und
schwebende Geschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die NRW.BANK
nutzt hierfür den Referenzkurs des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB). Bei Devisentermingeschäften wird der
Terminkurs in einen Kassakurs und einen Swapsatz aufgespalten.
Für die Währungsumrechnung ermittelt die NRW.BANK die
Währungspositionen durch Gegenüberstellung der Ansprüche
und Verpflichtungen aller auf Fremdwährung lautenden Ver -
gensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte in der
jeweiligen Währung. Diese Geschäfte werden gemäß § 256a HGB
in Verbindung mit § 340h HGB in jeder Währung als besonders
gedeckt eingestuft und bewertet. Dementsprechend werden alle
Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung
gemäß § 340h HGB in der GuV erfasst und als „Devisenergebnis“
im „Nettoaufwand des Handelsbestands“ oder im „Nettoertrag
des Handelsbestands“ ausgewiesen.
Nicht monetäre Vermögensgegenstände werden abweichend zu
dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gemäß § 256a HGB zum
Zugangszeitpunkt in Euro umgerechnet und in Euro geführt.
8/52
Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute (1)
Der Anstieg der täglich fälligen Forderungen entfällt im Wesent-
lichen auf eine Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank in
Höhe von 7.200,0 Mio. €. Die Bank nutzte hier Konditionenvorteile
am Geld- und Kapitalmarkt zur Umschichtung liquider Mittel vom
Guthabenkonto bei der Deutschen Bundesbank (Bilanzposten
„Barreserve“) in die Einlagefazilität.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 149,9 Mio. €
(Vj. 143,4 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
täglich fällig 11.507,9 3.742,4
andere Forderungen
bis drei Monate 2.014,2 1.965,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.707,3 3.695,4
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 16.735,5 16.378,6
mehr als fünf Jahre 22.263,9 20.527,4
Bilanzausweis 56.228,8 46.309,1
Forderungen an Kunden (2)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 7,8 Mio. €
(Vj. 8,2 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
bis drei Monate 2.527,1 2.561,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.059,1 3.911,6
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 17.075,4 17.715,3
mehr als fünf Jahre 34.915,9 33.670,5
Bilanzausweis 58.577,5 57.858,7
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (3)
Börsennotierung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wert-
papiere
– börsennotiert 35.398,0 35.081,2
– nicht börsennotiert 3.392,3 3.033,6
Bilanzausweis 38.790,3 38.114,8
9/52
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (4)
Die im Vorjahr ausgewiesenen Aktien und anderen nicht fest-
verzinslichen Wertpapiere waren dem Finanzanlagebestand
zuzurechnen.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (5)
Die NRW.BANK hält Beteiligungen in Höhe von 2.428,6 Mio. €
(Vj. 2.409,2 Mio. €) und Anteile an verbundenen Unternehmen in
Höhe von 25,6 Mio. € (Vj. 25,7 Mio. €). Von den Beteiligungen
sind 2.197,8 Mio. € (Vj. 2.200,0 Mio. €) in börsenfähigen Wert-
papieren verbrieft. Börsennotierte Wertpapiere werden nicht
gehalten.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der NRW.BANK gemäß § 285
Nr. 11 und 11a HGB erfolgt in einer gesonderten Aufstellung im
Abschnitt „Sonstige Angaben“.
Die NRW.BANK ist an folgenden großen Kapitalgesellschaften
mit mehr als 5% der Stimmrechte beteiligt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Portigon AG
Treuhandvermögen (6)
Das Treuhandvermögen gliedert sich in folgende Aktivposten:
Börsennotierung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Aktien und andere nicht
fest verzinsliche Wertpapiere
– börsennotiert 11,9
– nicht börsennotiert
Bilanzausweis 11,9
Aufgliederung nach Aktivposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 1.002,8 984,2
Forderungen an Kunden 1.042,4 1.091,8
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen 5,5 5,8
Bilanzausweis 2.050,7 2.081,8
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sind 4.692,0 Mio. € (Vj. 3.450,1 Mio. €) im
Folge jahr fällig.
Vom Bestand an Schuldverschreibungen und anderen fest-
verzinslichen Wertpapieren werden 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €)
als Liquiditätsreserve und 38.790,2 Mio. € (Vj. 38.114,7 Mio. €)
als Finanzanlagebestand geführt.
10/52
Entwicklung des Anlagevermögens (7)
Von den Grundstücken und Gebäuden sind 236,4 Mio. €
(Vj. 238,9 Mio. €) betrieblich genutzt.
Anlagen spiegel
Schuldver schrei bungen
und andere fest ver-
zinsliche Wertpapiere
des Anlage vermögens
Mio. €
Aktien und andere
nicht festverzins liche
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Mio. €
Beteiligungen
Mio. €
Anteile an
verbundenen
Unter nehmen
Mio. €
Immaterielle
Anlagewerte
Mio. €
Grundstücke und
Gebäude
Mio. €
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Mio. €
Anschaffungs kosten /
Herstellungskosten
Stand am 1.1.2022 37.914,8 11,9 4.011,8 25,7 76,5 259,8 31,6
Zugänge 0,9 2,9 2,2
Abgänge −1,8
Stand am 31.12.2022 77,4 262,7 32,0
Abschreibungen
Stand am 1.1.2022 73,7 20,8 16,3
Abschreibungen −1,0 −5,5 −1,7
Änderung der gesamten
Abschreibungen aus Abgängen 1,8
Stand am 31.12.2022 74,7 26,3 16,2
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2022 38.604,7 0,0 2.428,6 25,6 2,7 236,4 15,8
Stand am 31.12.2021 37.914,8 11,9 2.409,2 25,7 2,8 238,9 15,3
Nettoveränderung
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV:
−905,3 Mio. €
11/52
Sonstige Vermögensgegenstände (8) Aktive Rechnungsabgrenzungen (9)
Nachrangige Vermögensgegenstände (10)
Nachrangige Vermögensgegenstände sind enthalten in:
In Pension gegebene Vermögensgegenstände (11)
Von den ausgewiesenen Aktiva wurden 38,9 Mio. € Vermögens-
gegenstände (Vj. – Mio. €) im Rahmen von echten Pensions-
geschäften an Pensionsnehmer übereignet.
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Zinsforderungen an das Land
Nordrhein- Westfalen aus der
Wertgarantie für die Beteiligung
an der Portigon AG 502,4 502,4
Noch nicht erhaltene
Options prämien 189,5 202,5
Gezahlte Optionsprämien 137,0 167,8
Erstattungsansprüche an die
Helaba Landesbank Hessen-Thürin-
gen aus Pensionsrückstellungen
für Beschäftigte mit Doppelvertrag 47,0 46,8
Geleistete Barsicherheit im
Rahmen der EU-Bankenabgabe 12,3 12,3
Steuervorauszahlungen für
Tochtergesellschaften 1,1 0,3
Erstattungsansprüche an die
Portigon AG aus Dienstzeit-
aufwendungen für Beschäftigte
mit Doppelvertrag 0,4
Sonstiges 13,9 8,4
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung
gemäß § 340h HGB 512,2
Bilanzausweis 903,6 1.452,7
Aufgliederung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Disagio aus Emissionsgeschäft 165,7 130,8
Im Voraus gezahlte Swapgebühren 151,1 196,7
Im Voraus gezahlte CDS-Gebühren 125,1 142,4
Agio aus Darlehensgeschäft 12,8 14,5
Sonstiges 3,9 3,6
Bilanzausweis 458,6 488,0
Aufgliederung nach Bilanzposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 0,8 0,8
Forderungen an Kunden 78,0 77,0
Bilanzausweis 78,8 77,8
12/52
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (12)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (13)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 4,0 Tsd. €
(Vj. 0,3 Tsd. €) ausgewiesen.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. €
(Vj. 0,2 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
täglich fällig 3.977,6 1.756,0
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 8.286,8 8.525,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.260,8 4.247,7
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 10.595,1 11.167,7
mehr als fünf Jahre 14.733,7 14.344,1
Bilanzausweis 39.854,0 40.040,8
Verbriefte Verbindlichkeiten (14)
Von den begebenen Schuldverschreibungen sind 32.084,6 Mio. €
(Vj. 24.519,3 Mio. €) im Folgejahr fällig.
Der Bilanzausweis des Risikoabschlags basiert auf einer Perioden-
betrachtung.
Aufgliederung der verbrieften
Verbindlichkeiten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Begebene Schuldverschreibungen
– Pfandbriefe 0,6 0,6
– Kommunalschuldverschreibungen
338,4 321,6
– sonstige Schuldverschreibungen 81.348,6 73.807,0
Bilanzausweis 81.687,6 74.129,2
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
täglich fällig 525,2 358,7
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 712,6 375,9
mehr als drei Monate bis ein Jahr 779,0 762,5
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.889,3 3.470,1
mehr als fünf Jahre 5.139,5 6.044,8
Bilanzausweis 10.045,6 11.012,0
Handelsbestand (passiv) (15)
Aufgliederung des Handels-
bestands (passiv)
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Risikoabschlag gemäß
§ 340e Abs. 3 Satz 1 HGB 0,2 0,1
Bilanzausweis 0,2 0,1
13/52
Sonstige Verbindlichkeiten (17)Treuhandverbindlichkeiten (16)
Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich in folgende Passiv-
posten:
Aufgliederung nach Passivposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 992,2 975,5
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden 1.058,5 1.106,3
Bilanzausweis 2.050,7 2.081,8
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Land
Nordrhein-Westfalen aus für
Wohnraumförder ungs
programme
gewährten Tilgungsnachlässen 933,9 824,7
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 305,6
Noch nicht gezahlte
Options prämien 189,5 202,5
Erhaltene Optionsprämien 137,0 167,8
Verbindlichkeiten gegenüber
Beschäftigten der NRW.BANK
aus der Festzulage 12,8 12,9
Abführungsverbindlichkeiten
gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen 5,5 5,5
Sonstiges 17,1 19,0
Bilanzausweis 1.601,4 1.232,4
14/52
Erstattungsanspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünf-
tigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig
abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für die
Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die
NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Pensions-
rückstellungen weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von
47,0 Mio. € (Vj. 46,8 Mio. €) gegenüber Beschäftigten der
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen enthalten, die ebenfalls
einen vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung
nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft
auf eine solche Versorgung haben. Die NRW.BANK hat einen
Erstattungsanspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögens-
gegenständen ausgewiesen wird. Zusätzlich sind 945,4 Mio. €
(Vj. 894,8 Mio. €) für Pensionsansprüche von Beschäftigten der
NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden.
Beihilferückstellungen bestehen in der NRW.BANK in Höhe
von 483,8 Mio. € (Vj. 468,1 Mio. €). Hierbei sind Verpflichtungen
für einen durch den alten Pensionsvertrag der ehemaligen
Westdeutschen Landesbank Girozentrale gekennzeichneten
Personenkreis, für den die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die
Beihilfezahlungen seit der Abspaltung von der ehemaligen West-
deutschen Landesbank Girozentrale übernommen hat, in Höhe
von 371,5 Mio. € (Vj. 361,7 Mio. €) berücksichtigt. Zusätzlich
sind 112,3 Mio. € (Vj. 106,4 Mio. €) für Beihilfeansprüche von
Bescftigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurück-
gestellt worden.
Rückstellungen für mögliche Erstattungsansprüche aus der
Wertgarantie bestehen unverändert in Höhe von 76,7 Mio. €.
Rückstellungen (19)
In den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Höhe von
2.535,6 Mio. € (Vj. 2.493,1 Mio. €) sind 1.543,2 Mio. €
(Vj. 1.551,5 Mio. €) Pensionsverpflichtungen gegenüber
Bescftigten der Portigon AG enthalten, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamten-
rechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach Art. 1 § 4
Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002 von der
ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die
NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Fest-
stellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG
und die NRW.BANK im Gescftsjahr 2013 einvernehmlich
geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden
Passive Rechnungsabgrenzungen (18)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Agio aus Emissionsgeschäft 346,7 490,4
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 299,8 307,9
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 26,2 32,2
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 22,4 20,1
Disagio aus Darlehensgeschäft 0,0 0,0
Sonstiges 0,0 0,1
Bilanzausweis 695,1 850,7
15/52
Die Umwandlung der nachrangigen Mittel in Kapital oder in eine
andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für nachrangige Verbindlichkeiten fielen Zinsaufwendungen
in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) an.
Eigenkapital (21)
Am 31. Dezember 2022 beträgt das gezeichnete Kapital der
NRW.BANK unverändert 17.000,0 Mio. €. Die Rücklagen
erreichen insgesamt 986,2 Mio. € (Vj. 985,6 Mio. €).
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der NRW.BANK
setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Nachrangige Verbindlichkeiten (20)
Die nachfolgend beschriebene nachrangige Verbindlichkeit über-
steigt zehn vom Hundert des Gesamtbetrags aller nachrangigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.431,0 Mio. € (Vj. 1.490,4 Mio. €):
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund
Tilgungs leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
von Darlehen des Bundes zur Wohnraumförderung zu leisten. Es
hat der NRW.BANK gesetzlich auferlegt, die dafür erforderlichen
Mittel aus Tilgungsrückflüssen von Wohnraumförderdarlehen an
den Landeshaushalt abzuführen. Diese Abführungspflicht wurde
in Form eines unverzinslichen Nachrangdarlehens des Landes
Nordrhein-Westfalen an die NRW.BANK in Höhe von 2.413,9 Mio. €
ausgestaltet, welches nach einem festgelegten Tilgungsplan bis
zum Jahr 2044 zurückzuführen ist. Nach den bisher erfolgten
Tilgungen wird das Nachrangdarlehen zum 31. Dezember 2022
mit 1.271,0 Mio. € ausgewiesen.
Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von
160,0 Mio. € haben Ursprungslaufzeiten zwischen 20 und
30 Jahren und werden zu Zinssätzen zwischen 0,876% und
4,72% verzinst. Die Durchschnittsverzinsung dieser nachrangi-
gen Verbindlichkeiten beträgt 2,1% (Vj. 1,2%). Es besteht keine
vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Die von der NRW.BANK
eingegangenen übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten entspre-
chen den Anforderungen des Art. 63 der Capital Requirements
Regulation (CRR).
In den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren in Höhe von
227,6 Mio. € (Vj. 118,2 Mio. €) enthalten.
Handelsrechtliches Eigenkapital
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Gezeichnetes Kapital 17.000,0 17.000,0
Kapitalrücklagen 730,5 729,9
Gewinnrücklagen
– satzungsmäßige 36,1 36,1
– andere 219,6 219,6
Bilanzgewinn
Bilanzausweis 17.986,2 17.985,6
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der NRW.BANK gemäß
§ 10 Kreditwesengesetz (KWG) betragen nach Feststellung des
Jahresabschlusses 18.829,2 Mio. € (Vj. 18.739,2 Mio. €).
16/52
gunsten der Hausbanken für im Rahmen verschiedener Förder-
programme vergebene Darlehen sowie um Betriebsmittelkredite
mit schwankender Inanspruchnahme und zur Risikoentlastung
von Mittelstandsfinanzierungen eingegangene Risikounterbeteili-
gungen. Als Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme
aus diesen Bürgschaften ist die nicht vertragsgemäße Erfüllung
bestehender Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber
dem Begünstigten anzusehen. Diese entsteht beispielsweise bei
nicht fristgerechter Rückzahlung von Krediten oder nicht sach-
gerechter Fertigstellung zugesagter Leistungen. Das Risiko einer
künftigen Inanspruchnahme aufgrund solcher Pflichtverletzungen
der Hauptschuldner wird von der NRW.BANK insgesamt als
gering eingeschätzt. In den Fällen, in denen eine Inanspruch-
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen zur
Berücksichtigung des Risikos einer Inanspruchnahme gebildet.
Andere Verpflichtungen (24)
Die anderen Verpflichtungen bestehen aus unwiderruflichen
Kreditzusagen in Höhe von 8.342,4 Mio. € (Vj. 7.954,3 Mio. €)
und entfallen überwiegend auf das Fördergeschäft.
Die unwiderruflichen Kreditzusagen resultieren aus Geschäften,
bei denen die NRW.BANK eine verbindliche Zusage gegenüber
ihren Kunden gegeben hat und die Bank somit einem künftigen
Kreditrisiko ausgesetzt ist. Es wird aufgrund von Erfahrungs-
werten aus den Vorjahren damit gerechnet, dass die unwider-
ruflichen Kreditzusagen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu
100% in Anspruch genommen werden. In einzelnen Fällen, in
Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva (22)
Am Bilanzstichtag bestehen auf Fremdwährung lautende
Aktiva in Höhe von 5.858,7 Mio. € (Vj. 6.532,7 Mio. €) und auf
Fremdwährung lautende Passiva in Höhe von 31.852,9 Mio. €
(Vj. 27.508,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen 10.468,7 Mio. €
(Vj. 10.858,1 Mio. €) auf Fremdwährung lautende Eventual-
verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen.
Eventualverbindlichkeiten (23)
Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 14.911,8 Mio. €
(Vj. 14.990,4 Mio. €) resultieren mit 13.531,4 Mio. €
(Vj. 13.669,2 Mio. €) aus Kreditderivaten und mit 1.380,4 Mio. €
(Vj. 1.321,2 Mio. €) aus sonstigen Bürgschaften und Gewähr-
leistungsverträgen.
Bei den ausgewiesenen Kreditderivaten handelt es sich um
Credit Default Swaps, bei denen die NRW.BANK als Sicherungs-
geber auftritt. Sie hat dabei gegen Erhalt einer Prämie vom
Siche rungsnehmer das Risiko übernommen, dass ein zwischen
beiden Vertragspartnern vereinbartes Kreditereignis im Hinblick
auf den Referenzschuldner eintritt. Die von der NRW.BANK ein-
gegangenen Credit Default Swaps referenzieren überwiegend auf
Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten
und guten Investment Grade-Bereich. Mit einer Inanspruch-
nahme wird derzeit nicht gerechnet.
Bei den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsfreistellungen zu-
17/52
Deckungsrechnung (26)
Alle Emissionen der NRW.BANK waren, soweit deckungs-
pflichtig, den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften
entsprechend gedeckt.
Die Deckungsrechnung zu Nominalwerten stellt sich zum
31. Dezember 2022 wie folgt dar:
denen ein drohender Verlust aus einer zu erwartenden Inanspruch-
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen
zur Berücksichtigung des Risikos dieser Inanspruchnahme
gebildet.
Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände (25)
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Forde-
rungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 8.108,2 Mio. €
(Vj. 6.666,5 Mio. €) als Sicherheit abgetreten.
Zur Besicherung von Refinanzierungsfazilitäten wurden Anleihen
und Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen in Höhe
von 6.163,5 Mio. € (Vj. 8.363,8 Mio. €) an die Deutsche Bundes-
bank verpfändet. Zudem wurden Kommunaldarlehen, Namens-
wertpapiere und Schuldscheindarlehen mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 28.347,7 Mio. € (Vj. 25.142,3 Mio. €) bei
der Deutschen Bundesbank über das Verfahren „Mobilisation
and Administration of Credit Claims“ (MACCs) eingereicht.
Zur Besicherung von Termingeschäften wurden für die Eurex
(elektronische Terminbörse) Wertpapiere mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 46,3 Mio. € (Vj. 21,1 Mio. €) hinterlegt.
Zusätzlich wurden Wertpapiere für den Ausgleich von Kurs-
schwankungen bei Eurex Repo-Geschäften mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 11,3 Mio. € (Vj. 15,1 Mio. €) eingereicht.
Deckungsrechnung
31.12.2022
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
31.12.2021
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
Begebene Kommunalschuld-
verschreibungen 1.523,6 1.506,9
Deckungspflichtige Verbind lich-
keiten 1.523,6 1.506,9
Kommunaldarlehen 2.075,1 2.179,7
Sichernde Überdeckung 49,6 49,6
Deckungsmasse 2.124,7 2.229,3
Überdeckung 601,1 722,4
In der dargestellten Deckungsrechnung ist nur das Deckungs-
register für Kommunalschuldverschreibungen (Deckungsregister II)
enthalten, da die NRW.BANK derzeit keine Pfandbriefe (Deckungs-
register I) im Bestand hat und aktuell auch keine neuen Pfand-
briefe mehr emittiert.
18/52
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen (27)
In den Provisionserträgen sind 10,3 Mio. € (Vj. 10,0 Mio. €) aus
dem Treuhand- und Verwaltungsgeschäft enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge (28)
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche
Einzelbeträge 11,8 Mio. € (Vj. 22,9 Mio. €) Erträge aus der Auf-
lösung von Rückstellungen, 1,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) Erträge
aus Ausgleichszahlungen und Geldleistungen aufgrund einer
nicht zweckgerechten Nutzung von geförderten Wohnungen
sowie 1,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) Erträge aus der Erstattung des
Dienstzeitaufwands durch die Portigon AG.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (29)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als wesent-
liche Einzelbeträge 85,1 Mio. € (Vj. 227,2 Mio. €) Zinseffekte aus
der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen sowie 35,9 Mio. € (Vj. 19,9 Mio. €) zinsunabhän-
gige Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Bescftigte der Portigon AG, die einen vertraglichen Anspruch
auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung
haben.
Honorar für den Abschlussprüfer (30)
Im Geschäftsjahr 2022 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamt-
honorar in Höhe von 2,0 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €) berechnet. Davon
entfallen 1,9 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) auf die Abschlussprüfungs-
leistungen und 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf andere Bestätigungs-
leistungen.
Leistungen, die der Abschlussprüfer für die NRW.BANK
zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht hat
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Abschlussprüfer für die
NRW.BANK zulässige Nichtprüfungsleistungen im Sinne der
EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) erbracht. Hierbei
handelt es sich insbesondere um die freiwilligen Jahresabschluss-
prüfungen der rechtlich unselbstständigen NRW.BANK.Fonds,
die Abgabe eines Comfort Letters und die Erstellung von Prüf-
vermerken und Prüfungshandlungen unter Anwendung des
ISAE 3000, wie unter anderem die Durchführung einer Prüfung
zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen
Erklärung.
19/52
Sonstige Haftungsverpflichtungen (32)
Es bestehen Haftungsverpflichtungen geß Art. 1 § 3 Satz 1
des Neuregelungsgesetzes vom 2. Juli 2002.
Neben der Stammeinlage in Höhe von 55,0 Mio. € haftet die
NRW.BANK für die Investitionsbank des Landes Brandenburg
(ILB) unverändert mit weiteren 110,0 Mio. €.
Für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht wie im
Vorjahr eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 16,0 Mio. €.
Sowohl die übernommene Haftung für die Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) als auch die Nachschussverpflichtung
für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind in den sonstigen
Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen des Bilanzpostens
„Eventualverbindlichkeiten“ enthalten.
Derivative Geschäfte (33)
Das Nominalvolumen der derivativen Gescfte zum 31. Dezem-
ber 2022 beträgt insgesamt 203.249 Mio. € (Vj. 185.002 Mio. €).
Die derivativen Geschäfte sind zu einem wesentlichen Teil zur
Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen
abgeschlossen worden und entfallen fast ausschließlich auf das
Anlagebuch.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (31)
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit in Höhe von 249,7 Mio. € (Vj. 271,9 Mio. €).
Davon entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 33,2 Mio. €
auf das Geschäftsjahr 2023. Die verbleibenden sonstigen finan-
ziellen Verpflichtungen in Höhe von 216,5 Mio. € verteilen sich
auf die Geschäftsjahre 2024 bis 2037. Zusätzlich bestehen jähr-
liche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4,1 Mio. €
(Vj. 4,0 Mio. €) mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit nach
dem Bilanzstichtag. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen
resultieren im Wesentlichen aus Gebäudemietverträgen, Software-
pflegeverträgen, Wartungs- und IT-Serviceverträgen, Facility
Management-Verträgen sowie aus anderen Dienstleistungs-
verträgen.
Weiterhin bestehen im Beteiligungsgeschäft der NRW.BANK
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Einzah-
lungsverpflichtungen und Zeichnungszusagen gegenüber Beteili-
gungen und Fonds in Höhe von 153,3 Mio. € (Vj. 160,1 Mio. €).
Im Rahmen der EU-Bankenabgabe besteht darüber hinaus wie
im Vorjahr eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe der
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung von 12,3 Mio. €. Die in
gleicher Höhe geleistete Barsicherheit ist im Bilanzposten
„Sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten.
20/52
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
Zinsswaps 163.999 143.172 10.550 −8.648
Zinsoptionen
– Käufe (long) 2.473 2.915 276
– Verkäufe (short) 2.495 3.174 −182
Börsenkontrakte
– Käufe (long)
– Verkäufe (short) 25 620 0
Sonstige Zinstermingeschäfte 23 87 4
Zinsderivate gesamt 169.015 149.968 10.830 8.830
Währungsderivate
Devisentermingeschäfte, -swaps 17.080 16.684 12 −609
Währungsswaps / Zins-Währungsswaps 17.149 18.346 774 −854
Währungsderivate gesamt 34.229 35.030 786 1.463
Anlagebuch gesamt 203.244 184.998 11.616 10.293
21/52
Die durchschnittlichen Nominalwerte für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022 bei derivativen Geschäften
und übrigen Termingeschäften lagen bei 203.902 Mio. €
(Vj. 184.285 Mio. €).
Die Marktwerte der derivativen Geschäfte werden ohne auf-
gelaufene Stückzinsen angegeben.
Bei der Darstellung der derivativen Gescfte werden auch
trennungspflichtige eingebettete Derivate mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 2.742,0 Mio. € (Vj. 3.224,1 Mio. €) berück-
sichtigt. Darüber hinaus bestehen im Förderbereich Eigenkapital-
finanzierungen eingebettete aktienrisikobasierte Derivate aus
Wandeldarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 4,1 Mio. €
(Vj. 10,1 Mio. €) und einem positiven Marktwert in Höhe von
1,2 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €).
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
Börsenkontrakte
– Käufe (long) 4
– Verkäufe (short) 5 0
Zinsderivate gesamt 5 4 0
Handelsbuch gesamt 5 4 0
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate gesamt 169.020 149.972 10.830 8.830
Währungsderivate gesamt 34.229 35.030 786 1.463
Anlage- und Handelsbuch gesamt 203.249 185.002 11.616 10.293
22/52
beziehungs weise „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen, im
Voraus gezahlte beziehungsweise erhaltene Swapgebühren im
entsprechenden Rechnungsabgrenzungsposten.
Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten
folgender maßen auf:
Bei der Berechnung der Marktwerte werden Börsen- und Markt-
kurse herangezogen, sofern solche verfügbar sind. Wenn diese
nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden
die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von marktüblichen Preis-
modellen oder diskontierten Cashflows ermittelt.
Gezahlte beziehungsweise erhaltene Optionsprämien werden
in den Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Banken OECD 198.695 178.616 11.315 −10.270
Öffentliche Stellen OECD 60 102 1
Sonstige Kontrahenten 4.489 6.280 300 −23
Anlagebuch gesamt 203.244 184.998 11.616 10.293
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Banken OECD 5 4 0
Handelsbuch gesamt 5 4 0
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 203.249 185.002 11.616 10.293
23/52
Die Fristigkeit verteilt sich bei Zinskontrakten über das gesamte
Laufzeitspektrum. Rund 50% (Vj. 51%) der Zinskontrakte haben
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Zinsderivate, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet sind,
dienen als einzelgeschäftsbezogene Sicherungsgescfte
(Mikro-Hedges) oder zur Steuerung der Gesamtzinsrisikoposition
(Makro-Hedges) ausschließlich dem Eigengeschäft. Ihr Ergebnis
wird im Zinsüberschuss erfasst.
Anlagebuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 15.659 4.796 14.911 10.119
mehr als drei Monate bis ein Jahr 15.498 16.732 6.109 10.303
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 52.986 51.520 11.272 12.557
mehr als fünf Jahre 84.872 76.920 1.937 2.051
Anlagebuch gesamt 169.015 149.968 34.229 35.030
Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 5 4
Handelsbuch gesamt 5 4
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 169.020 149.972 34.229 35.030
24/52
Anzahl der Beschäftigten
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
1)
2022
Frauen
2022
Männer
2022
Gesamt
2021
2)
Frauen
2021
2)
Männer
2021
2)
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 361 593 954 363 601 964
Teilzeitbeschäftigte 400 154 554 398 137 535
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt gesamt 761 747 1.508 761 738 1.499
1)
Ohne Vorstand, Trainees, Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
2)
Ausweis 2021 korrigiert.
Aktiv Beschäftigte zum 31.12.
2022
Frauen
2022
Männer
2022
Gesamt
2021
Frauen
2021
Männer
2021
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 362 605 967 358 602 960
davon befristet Beschäftigte 14 15 29 19 19 38
Teilzeitbeschäftigte 412 159 571 402 138 540
davon befristet Beschäftigte 14 14 28 12 12 24
Aktiv Beschäftigte zum 31.12. gesamt 774 764 1.538 760 740 1.500
Darüber hinaus zum 31.12.
Vorstand 2 2 4 1 3 4
Trainees und Auszubildende 12 30 42 13 31 44
Außerhalb der NRW.BANK Beschäftigte (Beurlaubungen,
Entsendungen, Arbeitnehmerüberlassungen) 11 15 26 12 18 30
25/52
Vergütung des Vorstands (34)
Erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Komponenten der
Vorstandsvergütung sowie die Mandatsbezüge, die die Vorstands-
mitglieder in den Jahren 2022 und 2021 erhalten haben:
Erfolgsunabhängige Vergütung Gesamtvergütung Mandats bezüge
4)
Fixe Bezüge
1)
Sonstige Bezüge
2)
Betriebliche
Alters versorgung
3)
2022
2021
2022
2021
2022
2021
2022
2021
2022
2021
Eckhard Forst 776.595 765.155 14.857 14.864 202.554 221.346 994.006 1.001.365 51.219 45.097
Claudia Hillenherms
5)
286.643 0 7.905 0 101.841 0 396.389 0 800 0
Gabriela Pantring 615.506 556.374 14.311 14.261 149.168 243.519 778.985 814.154 0 0
Michael Stölting 634.761 601.519 34.543 1.600 660.411 616.030 1.329.715 1.219.149 8.152 51.002
Dietrich Suhlrie
6)
272.142 627.706 3.726 14.907 0 563.888 275.868 1.206.501 1.600 0
Vorstand gesamt 2.585.647 2.550.754 75.342 45.632 1.113.974 1.644.783 3.774.963 4.241.169 61.771 96.099
1)
Inkl. geldwerter Vorteile und Sachbezüge.
2)
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Beihilfezahlungen.
3)
Direktzusage, ausgewiesen ist die Zuführung zur Rückstellung inkl. Zinsaufwand.
4)
Beträge inkl. Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
5)
Im Jahr 2022 anteilige Berücksichtigung ab dem Eintritt zum 1.6.2022.
6)
Im Jahr 2022 anteilige Berücksichtigung bis zum Austritt zum 31.3.2022.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen beziehungsweise regulären
Beendigung der Tätigkeit:
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Falle eines vorzeitigen Aus-
scheidens, welches nicht auf einer außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund beruht, bis zum Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung. Bei Herrn Forst,
Frau Hillenherms und Frau Pantring ist diese Zahlung auf den
Wert von maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap)
begrenzt. Herr Stölting erhält anschließend bis zum Erreichen
der Altersgrenze ein vorgezogenes Ruhegeld in Anlehnung an
die Versorgung im Falle des Eintritts der Invalidität.
26/52
wurde ihnen ein persönliches Versorgungskonto eingerichtet, in
das jedes Jahr ein Versorgungsbaustein eingestellt wird.
Veränderungen der Zusagen zur Alters- / Invaliditäts- und Hinter-
bliebenenversorgung hat es im Geschäftsjahr 2022 für kein
Vorstandsmitglied gegeben.
Aufwendungen und Barwerte der den Vorstandsmitgliedern
im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagten
Leistungen:
Den Mitgliedern des Vorstands stehen bei Erreichen der Alters-
grenze und bei Invalidität – sowie im Todesfall deren Hinterblie-
benen – Versorgungsleistungen zu. Alle Zusagen sind entweder
vertraglich oder aufgrund der bereits erbrachten Dienstjahre
gesetzlich unverfallbar. Herrn Stölting wurde aus früherer Tätig-
keit eine beamtenähnliche Versorgungszusage mit Anrechnung
der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der
Rente aus einer Zusatzpensionsversicherung erteilt. Herr Forst,
Frau Hillenherms und Frau Pantring haben eine beitragsorien-
tierte Versorgungszusage. Im Rahmen dieser Versorgungszusage
Aufwand
1)
2022
Aufwand
1)
2021
Barwert der Verpflichtung
2022
Barwert der Verpflichtung
2021
Eckhard Forst 202.554 221.346 1.037.039 834.485
Claudia Hillenherms 101.841 0 101.841 0
Gabriela Pantring 149.168 243.519 901.507 752.339
Michael Stölting 660.002 615.621 6.699.289 6.039.287
Vorstand gesamt 1.113.565 1.080.486 8.739.676 7.626.111
1)
Der hier dargestellte Aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Zinsaufwand zusammen.
27/52
Zahlungen an pensionierte und ausgeschiedene Vorstände sowie
deren Hinterbliebene sowie die Barwerte ihrer Altersversorgungs-
leistungen:
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2022
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2021
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2022
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2021
Barwert der
Verpflichtung
2022
Barwert der
Verpflichtung
2021
Ehemalige Vorstände 19.725 29.250 1.692.212 1.579.469 31.945.746 32.131.685
1)
Auszahlungen aus zurückbehaltenen variablen Vergütungsbestandteilen der Vorjahre.
28/52
Vergütung der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des
Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte (35)
In den nachstehenden Übersichten sind die Vergütungen der
Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats
und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte individuell aufgeführt.
Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats variieren in
Abngigkeit von der jeweiligen Ausschusszugehörigkeit.
Aufstellung der in der Gewährträgerversammlung bezogenen
Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Nathanael Liminski
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien (ab 29.6.2022) und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Mathias Richter (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 29.6.2022)
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.217
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
600
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
600
29/52
Aufstellung der im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen
bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
15.000
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
13.450
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
16.600
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
16.733
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
31.967
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter
gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung
Dr. Johannes Velling (bis 29.6.2022) (ab 8.9.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
23.433
Gerhard Heilgenberg (bis 29.6.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
16.500
Martin Fischer-Appelt (ab 4.8.2022) (bis 31.10.2022)
Leitender Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
8.250
Günther Bongartz (ab 1.11.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
6.000
Dr. Christian von Kraack (bis 29.6.2022) (ab 26.8.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
25.383
30/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
20.600
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
24.500
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
24.700
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
18.300
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
18.600
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Martin Börschel, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
9.533
Ina Brandes (ab 1.1.2022)
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
15.083
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
18.000
Silke Gorißen (ab 26.8.2022)
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
7.750
Ursula Heinen-Esser (bis 20.4.2022)
Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.933
Oliver Krischer (ab 26.8.2022)
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.367
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.300
Thomas Kutschaty, MdL (ab 26.8.2022)
Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
7.750
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
20.600
Dirk Wedel (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 1.6.2022)
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.517
31/52
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe a der Satzung
Ina Scharrenbach, MdL (bis 31.5.2022) (ab 1.7.2022)
Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.350
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung
Günther Bongartz (bis 31.5.2022) (ab 26.8.2022 bis 31.10.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.300
Sebastian Kahler (ab 1.11.2022)
Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
800
Dr. Michael Henze (bis 31.5.2022) (ab 21.9.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.250
Sven-Axel Köster (bis 31.5.2022) (ab 12.8.2022)
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.100
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Roger Beckamp (bis 26.1.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW (bis 26.10.2021)
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Andreas Becker, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Martin Börschel, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Christian Dahm, MdL (ab 28.9.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Angela Freimuth, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Arndt Klocke, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Jochen Ott, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Stephen Paul, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Aufstellung der im Beirat für Wohnraumförderung der
NRW.BANK bezogenen Vergütungen
32/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Jochen Ritter, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Fabian Schrumpf, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Daniel Sieveke, MdL (bis 31.5.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.250
Herbert Strotebeck, MdL (ab 26.1.2022) (bis 31.5.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Hedwig Tarner, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Sebastian Watermeier, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Klaus Voussem, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ass. jur. Erik Amaya (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Verbandsdirektor
Haus & Grund Rheinland Westfalen
2.600
RAin Elisabeth Gendziorra (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Geschäftsführerin
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Alexander Rychter (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Verbandsdirektor
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen e. V.
2.300
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Dr. Olaf Gericke (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Vizepräsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
2.300
Rudolf Graaff (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Beigeordneter
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Hilmar von Lojewski (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Beigeordneter
für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr
Städtetag Nordrhein-Westfalen
2.600
Bernd Schwuchow (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Bürgermeister
Stadt Büren
2.600
33/52
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung
Hans-Jochem Witzke (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Erster Vorsitzender des Vorstands
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe g der Satzung
Dipl.-Ing. Ernst Uhing (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Präsident
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
2.300
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterin des vorsitzenden Mitglieds
gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung
Deborah Dautzenberg (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Leitende Ministerialrätin
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.600
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
34/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 28.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
1.300
Mona Neubaur, MdL (ab 1.10.2022)
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
800
Kai Abruszat (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Bürgermeister
Gemeinde Stemwede
2.100
Michael Ackermann (bis 28.6.2022)
Geschäftsführer
Klinikum Bielefeld gem. GmbH
1.300
Klaus Baumann (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
2.100
Uwe Berghaus (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
1.500
Heinrich Böckelühr (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
800
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident und Vorstand
Ingenieurkammer-Bau NRW
1.800
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Anna Katharina Bölling (ab 1.10.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Detmold
800
Andreas Bothe (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Münster
800
Michael Breuer (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
2.100
Prof. Dr. Liane Buchholz (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Vorstands
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
2.100
Thomas Buschmann (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
800
Dr. Andre Carls (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Vorstands (bis 3.11.2021)
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
1.300
Isabelle Chevelard (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Vorstands
Targobank AG
0
Pit Clausen (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Vorstands (bis 2.6.2022)
Städtetag Nordrhein-Westfalen
1.000
Heinrich Otto Deichmann (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Verwaltungsrats und
der geschäftsführenden Direktoren
Deichmann SE
1.300
Aufstellung der im Beirat der NRW.BANK bezogenen
Vergütungen
35/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Paolo Dell’ Antonio (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Sprecher des Vorstands
Wilh. Werhahn KG
2.100
Andreas Ehlert (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
Handwerkskammer Düsseldorf
2.100
Thomas Eiskirch (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeister
Stadt Bochum
1.800
Dorothee Feller (bis 28.6.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Münster
1.000
Heinz Fiege (bis 28.6.2022)
FIEGE Logistik Holding Stiftung & Co. KG
1.000
Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
2.100
Prof. Dr. Ursula Gather (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Kuratoriums
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
1.800
Alexandra Gauß (ab 1.10.2022)
Bürgermeisterin
Gemeinde Windeck
800
Dr. Olaf Gericke (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Landrat
Kreis Warendorf
1.800
Pfarrer Dr. iur. Antonius Hamers (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Domkapitular
Katholisches Büro NRW
2.100
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Anne Henk-Hollstein (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzende
Landschaftsversammlung Rheinland
2.100
Thomas Hunsteger-Petermann (bis 28.6.2022)
Oberbürgermeister a. D.
Stadt Hamm
1.300
Dr. Marie Jaroni (ab 1.10.2022)
Head of Decarbonization and Sustainability
thyssenkrupp Steel Europe AG
800
Sibylle Keupen (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeisterin
Stadt Aachen
1.800
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Arndt G. Kirchhoff (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Geschäftsführender Gesellschafter und CEO
KIRCHHOFF Holding GmbH & Co. KG
2.100
Lauren Kjeldsen (ab 1.10.2022)
Mitglied der Geschäftsführung
Evonik Operations GmbH
800
Prof. Dr. Lambert T. Koch
(bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022 bis 31.12.2022)
Vorsitzender
Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
2.100
Monika Kocks (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
1. Vorsitzende des Vorstands
automotiveland.nrw e. V.
2.100
Stefan Koetz (bis 28.6.2022)
Vorsitzender der Geschäftsführung
Ericsson GmbH
1.300
Daniel Krahn (bis 28.6.2022)
Chief Executive Officer
Urlaubsguru GmbH
1.000
36/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Thomas Kufen (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Städtetag Nordrhein-Westfalen
500
Dr. Arne Kupke (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Juristischer Vizepräsident
Evangelische Kirche von Westfalen
1.500
Markus Lewe (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeister
Stadt Münster
1.800
Matthias Löb (bis 28.6.2022)
LWL-Direktor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
1.300
Ulrike Lubek (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
LVR-Direktorin
Landschaftsverband Rheinland
2.100
Wolfgang Lubert (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Geschäftsführer
EnjoyVenture Management GmbH
1.800
Dr. Georg Lunemann (ab 1.10.2022)
Landesdirektor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
800
Dr.-Ing. Hinrich Mählmann (bis 28.6.2022)
Geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter
Otto Fuchs KG
1.300
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender der Geschäftsführung
Forschungszentrum Jülich GmbH
1.500
Aleksandra Meissner (ab 1.10.2022)
Geschäftsführerin
Ecolab Deutschland GmbH
800
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Astrid Messmer (ab 1.10.2022)
Senior Director Infrastructure Strategy & Analytics
Deutsche Lufthansa AG
800
Dr. Michael Müller (bis 28.6.2022)
Mitglied des Vorstands
RWE AG
1.000
Julia Niederdrenk (ab 1.10.2022)
Geschäftsführerin
Jul. Niederdrenk GmbH & Co. KG
800
Roland Oetker (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Geschäftsführender Gesellschafter
ROI Verwaltungsgesellschaft mbH
2.100
Prof. Dr. Uli Paetzel (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
EMSCHERGENOSSENSCHAFT und LIPPEVERBAND
2.100
Dr. Paul-Josef Patt (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
eCAPITAL entrepreneurial Partners AG
1.800
Guntram Pehlke (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
– Landesgruppe Nordrhein-Westfalen –
1.500
Judith Pirscher (bis 28.6.2022)
Staatssekretärin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
1.000
Birgitta Radermacher (bis 28.6.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Düsseldorf
1.300
37/52
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Katharina Reiche (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Vorstands
Westenergie AG
500
Henriette Reker (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeisterin
Stadt Köln
1.800
Helene von Roeder (ab 1.10.2022)
Chief Transformation Officer
Vonovia SE
500
Dr. Eckhard Ruthemeyer (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.100
Carola Gräfin von Schmettow (bis 28.6.2022)
Ehem. Sprecherin des Vorstands
HSBC Trinkaus & Burkhard AG
1.300
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
1.800
Prof. Dr. Uwe Schneidewind (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeister
Stadt Wuppertal
0
Thomas Schürmann (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Düsseldorf
800
Ralf Stoffels (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern
in Nordrhein-Westfalen e. V.
1.800
Hans-Josef Vogel (bis 28.6.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
1.300
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Gisela Walsken (bis 28.6.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Köln
1.300
Anja Weber (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Bezirksvorsitzende
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
1.800
Dr. Thomas Wilk (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Köln
800
Matthias Zachert (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Vorstands
LANXESS AG
1.000
Bernd Zimmer (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
2.100
38/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (bis 31.5.2022)
Vorsitzender
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Olaf Lehne, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Vorsitzender (ab 14.11.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Ralf Witzel, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (bis 31.5.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Simon Rock, MdL (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 14.11.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Alexander Baer, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
Inge Blask, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Ralph Bombis, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Christian Dahm, MdL (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Christian Loose, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Mehrdad Mostofizadeh, MdL (bis 31.5.2022)
Parlamentarischer Geschäftsführer der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Elisabeth Müller-Witt, MdL (bis 31.5.2022)
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Dr. Patricia Peill, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Romina Plonsker, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
André Stinka, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Herbert Strotebeck, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Raphael Tigges, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Petra Vogt, MdL (bis 31.5.2022)
Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Aufstellung der im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK
bezogenen Vergütungen
39/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Klaus Voussem, MdL (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Jule Wenzel, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Markus Herbert Weske, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
40/52
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Verbundene Unternehmen
Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH, Münster D 100,00% 542 3 EUR 31.12.2021
NRW.BANK.Fonds Beteiligungs-GmbH i. L., Düsseldorf
2)
D 100,00%
Unterstützungseinrichtungs GmbH der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster D / I 100,00% 26 EUR 31.12.2021
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster
1)
D 100,00% 161.277 17.481 EUR 31.12.2021
Westdeutsche Lotto-VertriebsGmbH, Münster I 100,00% 22 4 EUR 31.12.2021
Westdeutsche Spielcasino Service GmbH, Duisburg D 100,00% 218 193 EUR 31.12.2021
WestEvent GmbH & Co. KG, Münster I 100,00% 1.890 535 EUR 31.12.2021
Beteiligungen
4TEEN4 Pharmaceuticals GmbH, Henningsdorf D 3,58% 22 −3.396 EUR 31.12.2021
ABALOS THERAPEUTICS GmbH, Düsseldorf D 20,15% 14.252 −4.306 EUR 31.12.2021
aifora GmbH, Düsseldorf D 4,55% 84 −4.069 EUR 31.12.2021
Algiax Pharmaceuticals GmbH, Erkrath D 8,89% 354 −1.369 EUR 31.12.2021
AMEPA Angewandte Messtechnik und Prozessautomatisierung GmbH, Würselen D 16,67% 8.522 2.625 EUR 31.12.2021
Ananda Impact Fund IV GmbH & Co. KG, München D 4,56% 7.203 −987 EUR 31.12.2021
BE Beteiligungen Fonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Köln D 4,08% 56.407 12.427 EUR 31.12.2021
Below One Fund I GmbH & Co. KG, Hamburg
3)
D 0,53%
BGB Ges. Bankenkonsortium ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr D 33,40% 2.692 41 EUR 31.12.2021
BLSW Seedfonds GmbH & Co. KG, Wuppertal D 48,20% 7.449 53 EUR 31.12.2021
Bomedus GmbH, Bonn D 22,80% −1.237 −199 EUR 31.12.2020
Bright Capital Credit Fund III, Luxemburg
3)
D 4,08%
Bright Capital SME Debt Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main D 3,86% 32.692 2.607 EUR 31.12.2021
41/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
btov Industrial Technologies SCS, SICAR, Munsbach D 5,19% 47.436 −2.486 EUR 31.12.2021
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Potsdam D 19,85% 34.206 2.105 EUR 31.12.2021
Bürgschaftsbank NRW GmbH – Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss D 15,75% 40.284 1.040 EUR 31.12.2021
Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG, Köln D 7,69% 7.637 42.590 EUR 31.12.2021
Capnamic Ventures Fund II GmbH & Co. KG, Köln D 4,35% 70.677 3.234 EUR 31.12.2021
Capnamic Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Köln D 5,26% 16.856 −501 EUR 31.12.2021
Capza 5 Private Debt SCSp-RAIF, Luxemburg D 0,27% 688.421 28.324 EUR 31.12.2021
CATCH GmbH, Köln
3)
D 5,72%
CellAct Pharma GmbH, Dortmund D 38,71% 242 −163 EUR 31.12.2020
Cherry Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Berlin D 4,98% 125.858 −2.939 EUR 31.12.2021
Chronext AG, Zug D 2,33% 1.636 −12.435 CHF 31.12.2020
citadelle systems AG, Essen D 8,36% 1.894 −1.772 EUR 31.12.2021
Claret European Growth Capital Fund III, Luxemburg D 2,20% 78.873 1.057 EUR 31.12.2021
CMP German Opportunity Fund II (SCA) SICAR, Luxemburg D 1,71% 11.078 −47.072 EUR 31.12.2021
CMP German Opportunity Investors Fund II (SCS) SICAR, Luxemburg D 1,68% 25.196 −53.433 EUR 31.12.2021
CMP German Opportunity Investors Fund III, Luxemburg D 2,00% 90.184 −12.856 EUR 31.12.2020
Creathor Venture Fund IV (SCSp) SICAR, Luxemburg D 13,85% 20.249 −1.228 EUR 31.12.2021
CryoTherapeutics SA, Awans D 12,86% 16.518 −2.264 EUR 31.12.2020
Cusp Capital Fund 2021 GmbH & Co. KG, Essen D 2,76% 18.439 −3.301 EUR 31.12.2021
DBAG Expansion Capital Fund GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main D 9,79% 19.728 34.163 EUR 31.12.2021
DEINZER Holding GmbH, München D 35,56% 7.417 513 EUR 31.03.2022
Deutsche Arzt AG, Essen D 11,32% 457 −1.555 EUR 31.12.2021
DIMATE GmbH, Bochum D 8,30% −132 −474 EUR 31.12.2021
42/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
DIREVO Industrial Biotechnology GmbH, Köln D 25,45% −163 −120 EUR 30.09.2021
DroidDrive GmbH, Aachen D 5,47% 1.138 −979 EUR 31.12.2021
Earlybird GmbH & Co. Beteiligungs KG 2012, München D 3,33% 53.287 −1.401 EUR 31.12.2021
Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG, Köln D 8,54% 59.618 605 EUR 31.12.2021
eCAPITAL Cybersecurity Fonds GmbH & Co. KG, Münster D 10,00% 14.965 136 EUR 31.12.2021
eCAPITAL V Technologies Fonds GmbH & Co. KG, Münster
3)
D 9,47%
ECBF I SCSp, Munsbach D 2,52% 21.765 −5.790 EUR 31.12.2021
EINHUNDERT Energie GmbH, Köln D 5,80% −2.217 −1.842 EUR 31.12.2021
Emergence Therapeutics AG, Duisburg D 8,28% −1.543 −3.997 EUR 31.12.2021
Enerthing GmbH, Köln D 20,40% −425 −1.271 EUR 31.12.2021
ENLYZE GmbH, Köln D 9,09% 671 −859 EUR 31.12.2021
EOS Beteiligungs GmbH & Co. KG, München D 2,50% 48.317 152 EUR 31.12.2021
Europäischer Investitionsfonds (EIF), Luxemburg D 0,44% 3.974.049 564.357 EUR 31.12.2021
everwave GmbH, Aachen
3)
D 3,95%
Evoco TSE III SCSp, SICAV-RAIF, Luxemburg D 3,09% 26.643 2.163 EUR 31.12.2021
FIMO Health GmbH, Bonn
3)
D 11,19%
FLEX Capital Fund II GmbH & Co. KG, Berlin D 2,38% 104.277 1.339 EUR 31.12.2021
FLEX Capital Fund III GmbH & Co. KG, Berlin
3)
D 1,15%
Gardeur Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach
2)
D 49,00%
GENUI I GmbH & Co. KG, Hamburg D 1,72% 207.307 128.827 EUR 31.12.2021
GENUI II GmbH & Co. KG, Hamburg D 1,69% 278.625 −14.931 EUR 31.12.2021
GreenPocket GmbH, Köln D 7,13% −1.509 −1.093 EUR 31.12.2021
Gründerfonds Ruhr GmbH & Co. KG, Essen D 43,48% 11.364 −652 EUR 31.12.2021
43/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Harbert European Growth Capital Fund I L.P., London D 1,67% 18.915 2.325 EUR 31.12.2021
Harbert European Growth Capital Fund II SCSp, London D 1,55% 219.729 20.419 EUR 31.12.2021
HAVERKAMP GmbH, Münster D 49,00% 1.155 50 EUR 31.12.2021
HF Private Debt Fonds II SCSp, Senningerberg
3)
D 2,86%
HF Private Debt Fonds SCSp, Senningerberg D 3,05% 100.336 7.333 EUR 31.12.2021
Homelike Internet GmbH, Köln D 2,99% −12.176 −6.900 EUR 31.12.2021
icho systems gmbh, Duisburg D 2,74% 189 −434 EUR 31.12.2021
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam D 50,00% 238.229 6.279 EUR 31.12.2021
IPF Fund I SCA, SICAV-FIS, Luxemburg D 1,19% 19.737 2.184 EUR 31.12.2021
JADO Technologies GmbH, Dresden
2)
D 18,02%
Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH, Neuss D 49,63% 5.666 336 EUR 31.12.2021
Kleffmann Holding GmbH i. L., Lüdinghausen D 50,00% 1 −19 EUR 31.12.2020
Kreos Capital VI (Expert Fund) LP, St. Helier D 0,59% 584.527 27.766 EUR 31.12.2021
Kurma Biofund III FPCI, Paris D 3,92% 52.486 −2.593 EUR 31.12.2021
LSI Pre-Seed-Fonds GmbH, Bonn D 35,13% 8.081 −636 EUR 31.12.2020
Lumoview Building Analytics GmbH, Köln
3)
D 4,18%
Marondo Small-Cap Growth Fund I GmbH & Co. KG, München D 5,88% 14.574 7.832 EUR 31.12.2021
Masterplan com GmbH, Bonn D 3,44% −12.369 −6.226 EUR 31.12.2021
MotionMiners GmbH, Dortmund D 1,59% 1.313 −412 EUR 31.12.2021
neoteq ventures Rheinland One GmbH & Co. KG, Köln D 48,67% 3.699 −60 EUR 31.12.2021
nerou GmbH, Köln
3)
D 6,67%
Novihum Technologies GmbH, Dortmund D 16,70% −13.650 −6.033 EUR 31.12.2021
Occlutech Holding AG, Schaffhausen D 0,09% 36.562 −20.084 CHF 31.12.2021
44/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
ODDSET Sportwetten GmbH, München I 34,00% 4.500 4.779 EUR 31.12.2021
Odewald KMU GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin D 7,32% 5.184 −79 EUR 31.12.2021
Odewald KMU II GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin D 5,87% 123.520 2.943 EUR 31.12.2021
operaize GmbH, Köln
3)
D 5,26%
Peppermint CBF 1 GmbH & Co. KG, Berlin D 14,66% 17.827 −836 EUR 31.12.2021
Personal MedSystems GmbH, Berlin D 5,68% 977 8 EUR 31.12.2021
PINOVA Fund 3 GmbH & Co. KG, München
3)
D 6,53%
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG, München D 5,56% 131.796 30.689 EUR 31.12.2021
Pinova GmbH & Co. Erste Beteiligungs KG, München D 10,26% 10.243 16.158 EUR 31.12.2021
Portigon AG, Düsseldorf D 23,10% 345.491 50.810 EUR 31.12.2021
Pride Capital II Feeder C.V., Amsterdam
3)
D 1,67%
Pride Mezzanine Capital I FGR, Amsterdam D 1,67% 55.117 2.910 EUR 31.12.2021
Project A Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin D 2,42% 132.201 42.693 EUR 31.12.2021
Refined Laser Systems GmbH, Münster D 2,99% −4 −42 EUR 31.12.2021
Rehappy GmbH, Aachen
2)
D 4,41%
RESADO GmbH, Köln D 8,52% −10 −68 EUR 26.07.2022
Resolve BioSciences GmbH, Monheim am Rhein D 5,22% 2.298 −14.287 EUR 31.12.2021
Revent Ventures I GmbH & Co. KG, Berlin D 5,00% 7.965 −1.349 EUR 31.12.2021
Rheinland Venture Capital GmbH & Co. KG, Köln D 39,92% 217 206 EUR 30.06.2021
RiverRock European Opportunities Feeder Fund II, London D 1,07% 89.434 −81.302 EUR 31.12.2021
RiverRock European Opportunities Fund, London D 1,49% 31.715 −2.597 EUR 31.12.2021
Round2 Capital Partners II SCSp RAIF, Howald
3)
D 3,25%
saperatec GmbH, Dessau-Roßlau D 6,83% 12.007 −470 EUR 31.12.2021
45/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
SeedCapital Dortmund GmbH & Co. KG i. L., Dortmund D 46,51% 5.160 1.329 EUR 31.12.2021
SeedCapital Dortmund II GmbH & Co. KG, Dortmund D 47,62% 4.379 41 EUR 31.12.2021
SeedCapital Dortmund III GmbH & Co. KG, Dortmund D 47,62% 1.394 −143 EUR 31.12.2021
Seed Fonds II für die Region Aachen GmbH & Co. KG, Aachen D 46,96% 3.052 7.927 EUR 31.12.2021
Semalytix GmbH, Bielefeld D 14,24% 5.060 −1.908 EUR 31.12.2021
SET Fund III C.V., Amsterdam D 5,00% 29.870 9.435 EUR 31.12.2021
Sirius Seedfonds Düsseldorf GmbH & Co. KG i. L., Düsseldorf D 44,61% 402 −302 EUR 31.12.2021
SphingoTec GmbH, Henningsdorf D 8,78% −13.150 −13.362 EUR 31.12.2021
talpasolutions GmbH, Essen D 8,52% −833 −3.820 EUR 31.12.2021
Technologiefonds OWL GmbH & Co. KG, Paderborn D 42,87% 3.746 −1.096 EUR 31.12.2021
TechVision Fonds I für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG,
Aachen D 31,36% 11.081 −260 EUR 31.12.2021
ubirch GmbH, Köln D 7,97% −1.444 −681 EUR 31.12.2021
Unternehmertum VC Fonds III GmbH & Co. KG, Garching D 2,35% 18.168 −5.684 EUR 31.12.2021
VENTECH GmbH, Marl
2)
D 19,98%
VMRay GmbH, Bochum D 3,50% 3.388 −7.485 EUR 31.12.2021
WF World Fund I GmbH & Co. KG, Berlin D 3,68% 9.426 −580 EUR 31.12.2021
windtest grevenbroich gmbh, Grevenbroich D 25,00% 1.111 100 EUR 31.12.2021
World of sonoro Holding GmbH, Neuss D 23,66% 3.812 101 EUR 31.07.2021
VTI Holding GmbH, Menden
3)
D 23,89%
1)
Die NRW.BANK ist persönlich haftende Gesellschafterin der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster.
2)
Aufgrund von Insolvenz oder Liquidation wurde von der Gesellschaft kein Jahresabschluss aufgestellt.
3)
Aufgrund von Neugründungen / Neugründungsengagements liegen keine relevanten Informationen vor.
46/52
Mandate der Beschäftigten
Ute Hagedorn
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(bis 31.8.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
Simone Merk
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Aristotelis Nastos
BICO Group AB, Göteborg (bis 26.4.2022)
Mitglied des Aufsichtsrats
Klaus Rupprath
Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf
Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Peter Stemper
Portigon AG, Düsseldorf
Mitglied des Aufsichtsrats
Carolin Woltermann
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(ab 1.9.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
Angabe der Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB
Mandate des Vorstands
Eckhard Forst
Portigon AG, Düsseldorf
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Société de Financement Local (SFIL), Issy-Les-Moulineaux
Administrateur indépendant, membre du Conseil dAdministration
de SFIL
Claudia Hillenherms (ab 1.6.2022)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(ab 1.9.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
Michael Stölting
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats
Dietrich Suhlrie (bis 31.3.2022)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(bis 31.8.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
47/52
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und
Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen
nicht vor.
Gewinnverwendungsbeschluss (36)
Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK fasst den
nachstehenden Gewinnverwendungsbeschluss:
Gemäß § 30 der Satzung werden zur Erfüllung der gesetzlichen
Ausschüttungserfordernisse nach § 14 Abs. 1 NRW.BANK G
5.484.857,65 € für nach dem 31. Dezember 2022 fällig werdende
Zinsbeträge, die das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der
Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß
Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz [GG] in der bis zum 31. August 2006
geltenden Fassung) zu leisten hat, an den Bund abgeführt.
48/52
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Nathanael Liminski
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien (ab 29.6.2022) und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mathias Richter (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 29.6.2022)
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Organe der Bank
Gewährträgerversammlung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
49/52
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Martin Börschel, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Ina Brandes (ab 1.1.2022)
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
Silke Gorißen (ab 26.8.2022)
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ursula Heinen-Esser (bis 20.4.2022)
Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Oliver Krischer (ab 26.8.2022)
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsrat
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
50/52
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 12 Abs. 2
der Satzung
Dr. Johannes Velling (bis 29.6.2022) (ab 8.9.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gerhard Heilgenberg (bis 29.6.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin Fischer-Appelt (ab 4.8.2022) (bis 31.10.2022)
Leitender Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Günther Bongartz (ab 1.11.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Christian von Kraack (bis 29.6.2022) (ab 26.8.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Thomas Kutschaty, MdL (ab 26.8.2022)
Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
Dirk Wedel (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 1.6.2022)
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
51/52
Vorstand
Eckhard Forst
Vorsitzender des Vorstands
Claudia Hillenherms (ab 1.6.2022)
Mitglied des Vorstands
Gabriela Pantring
Mitglied des Vorstands
Michael Stölting
Mitglied des Vorstands
Dietrich Suhlrie (bis 31.3.2022)
Mitglied des Vorstands
Düsseldorf / Münster, den 14. Februar 2023
NRW.BANK
Der Vorstand
Eckhard Forst Claudia Hillenherms
Gabriela Pantring Michael Stölting
52/52
Lagebericht
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2022
Refinanzierung über den internationalen Kapitalmarkt und ist als
verlässlicher Marktteilnehmer etabliert. Die NRW.BANK erwirt-
schaftet eigene Erträge im Rahmen ihrer konservativen Invest-
mentstrategie und setzt diese für das Fördergeschäft, die Sicher-
stellung der Leistungsfähigkeit der Bank – auch im Sinne der
Schaffung eigener unverzinslicher Rücklagen und Reserven –
sowie für die Unterhaltung des Bankbetriebs ein. Die Unterstüt-
zung der Förderung aus eigener Kraft, zum Beispiel zur Zinsver-
günstigung von Förderdarlehen, ist ein wesentlicher Bestandteil
des Geschäftsmodells der NRW.BANK. Als Förderinstrumente
finden insbesondere Darlehen mit im Vergleich zum allgemeinen
Marktniveau günstigen Zinskonditionen und / oder langfristigen
Zinsbindungsmöglichkeiten, die Bereitstellung von Eigen- und
Mezzanine-Kapital, Risikoteilungen mit Hausbanken sowie Bera-
tungsangebote Anwendung. Über das klassische Bankgeschäft
hinaus übernimmt sie zudem als Partner des Landes Dienst-
leistungsfunktionen in der Zuschussförderung. Die NRW.BANK
berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer Förderung bestehende
Angebote der Bundesförderinstitute und unterstützt eine Nutzung
von Fördermitteln des Bundes sowie europäischer Institutionen
im Land Nordrhein-Westfalen.
1.2 Ziele und Strategie
Die Gesamtbankstrategie besteht aus den Grundsätzen, die
gemäß Satzung von der Gewährträgerversammlung beschlossen
1 Grundlagen der NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-
Westfalen
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen.
Sie unterstützt im öffentlichen Auftrag ihren Eigentümer und
Gewährträger, das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Erfüllung
seiner struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Die
NRW.BANK führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grund-
sätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls auf nicht
wettbewerblicher und nicht gewinnorientierter Basis. Für ihr
Fördergeschäft nutzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an
Förderinstrumenten und bringt hierbei insbesondere kredit-
wirtschaftliche Expertise in den Förderprozess ein.
1.1 Geschäftsmodell
Das Geschäftsmodell der NRW.BANK, einer weitgehend
haushalts unabhängigen Förderbank, dient der Umsetzung
ihres öffentlichen Förderauftrags. Nach dem Gesetz über die
NRW.BANK ist sie als rechtlich selbstständige Förderbank
mit wettbewerbsneutralem Fördergeschäft dauerhaft mit den
Haftungsinstrumenten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
ausgestattet und verfügt über eine explizite, gesetzlich verankerte
Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers. Die NRW.BANK
ist damit jederzeit in der Lage, kurzfristig im notwendigen Um-
fang Liquidität zu generieren. Für die Erfüllung ihres Auftrags
nutzt die NRW.BANK die hierdurch eröffneten Möglichkeiten zur
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gische Ausrichtung der Bank und mündet in der quantitativen
Geschäftsplanung.
Der Vorstand der NRW.BANK steht in stetiger, enger Abstim-
mung mit den Gremien der Bank und gewährleistet die adressaten -
gerechte Transparenz bei der Durchführung und Weiterentwick-
lung ihrer Aufgaben und Strategie.
werden, und aus der vom Vorstand beschlossenen Strategie
gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk). Sie wird in einem rollierenden Verfahren für einen
vierjährigen Planungszeitraum beschlossen. Die Grundsätze der
Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik bilden den Rahmen des
strategischen Handelns. Die Geschäfts-, Förder- und Risiko-
strategie konkretisiert die in den Grundsätzen festgelegte strate-
Grundsätze der
> Strategische Analyse der Einflussfaktoren
> Eckpfeiler der strategischen Ausrichtung
> Kernaussagen der Teilstrategien / quantitativen Planung
QUANTITATIVE GESCHÄFTSPLANUNG
Beschluss der
Gewährträger-
versammlung
(gem. Satzung)
Strategie gem.
MaRisk
Zuständigkeit des
Vorstands unter
Einbeziehung des
Verwaltungsrats und
seiner Aus schüsse
Strategischer Fokus
Förderagenda
Entwicklung der
Förderzahlen
...
Förderstrategie
Gescfts- bzw.
Ressourcenstrategie
Kapitalmarktstrategie
Personalplanungs- und
-entwicklungsstrategie
Organisations- und
IT-Strategie
...
Risikopolitik
Förderpolitik
Geschäftspolitik
Risikostrategie
Angemessenheit
der Kapital-
ausstattung
Angemessenheit
der Liquiditäts-
ausstattung
Konzen trations-
limite
Fördergeschäft
Kapitalmarktgeschäft
...
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Die Förderstrategie gibt die zentralen Zielsetzungen und Schwer-
punktsetzungen für die Weiterentwicklung des Fördergeschäfts
der NRW.BANK vor. Grundlegend ist ein themenorientierter
Ansatz, der das Fördergeschäft in die drei Förderfelder Wirtschaft,
Wohnraum sowie Infrastruktur / Kommunen unterteilt. Langfristige
inhaltliche Zielsetzungen im Fördergeschäft sind insbesondere
die Verbesserung der Finanzierungssituation für die mittelstän-
dische Wirtschaft, die Förderung von Innovations- und Digitali-
sierungsvorhaben in Unternehmen, die Schaffung bezahlbaren
Wohnraums, Förderimpulse zugunsten der technischen und
sozialen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Liquidität der
nordrhein-westfälischen Kommunen. Die Förderung von Nach-
haltigkeitsvorhaben findet sich angesichts der übergreifenden
Bedeutung der Thematik als Zielsetzung in allen drei Förder-
feldern. In prozessualer Hinsicht ist die NRW.BANK einer effi-
zienten Ausgestaltung ihres Fördergeschäfts verpflichtet.
Der im Rahmen der Förderstrategie 2023 bis 2026 erstmals formu-
lierte strategische Fokus definiert die konkreten inhaltlichen und
prozessualen Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des Förder-
gescfts. Inhaltlich stehen die Unterstützung von Trans forma-
tions prozessen sowie die Modernisierung der Infrastruktur in
Nordrhein-Westfalen mittelfristig im Fokus. Diese Schwerpunkt-
setzung beinhaltet einerseits die stärkere Ausrichtung des
Förder angebots auf die Themenkomplexe Nachhaltigkeit und
Digitalisierung / Innovation, andererseits soll der Beitrag der
NRW.BANK zum zukunftssicheren Ausbau und zur nachhaltigen
Ausgestaltung der Infrastruktur weiter gesteigert werden.
Prozessual liegt ein mittelfristiger Fokus auf der weiteren Opti-
mierung unserer Zusammenarbeit mit Hausbanken und Bewil-
ligungsbehörden.
Nachhaltigkeit ist für die NRW.BANK ein zentrales Leitmotiv und
wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entschei-
dungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Nachhaltigkeitsleit-
linien der Bank.
Der nichtfinanzielle Bericht der NRW.BANK ist abrufbar unter:
http://www.nrwbank.de/Finanzpublikationen.
Der Nachhaltigkeitsbericht wird jeweils zur Jahresmitte
ver öffentlicht.
Kern der Gesamtbankstrategie ist die Förderstrategie, worin die
hervorgehobene Bedeutung des Fördergeschäfts zum Ausdruck
kommt. In der Geschäfts- beziehungsweise Ressourcenstrategie
werden die Kapitalmarktstrategie mit ihren Teilstrategien
Liquiditäts managementstrategie, Refinanzierungsstrategie und
Investment- / Handelsbuchstrategie sowie ressourcenbezogene
Themen, wie zum Beispiel Personal und IT, formuliert. Die Risiko
-
strategie schreibt die risikorelevanten Aspekte fest und ist mit
der Förder- und der Geschäftsstrategie verzahnt.
Die Gesamtbankstrategie ist am öffentlichen Auftrag der
NRW.BANK ausgerichtet, das Land Nordrhein-Westfalen und
seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Auf-
gaben zu unterstützen sowie der Landesregierung als erster
Ansprech partner in finanzwirtschaftlichen Themen und Förder-
fragen zur Verfügung zu stehen. Wesentliche Geschäfts aktivi täten
im Sinne der MaRisk sind das Fördergeschäft und das die Förder-
aktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft (Förderhilfs-
geschäft).
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Bei der CIR vor Förderleistung wird der Verwaltungsaufwand
ohne Förderaufwand in Relation zu den Größen Zins- und Pro-
visionsüberschuss vor Förderleistung gesetzt. Die CIR reflektiert
die Entwicklung von Kosten-Ertrags-Relationen und dient daher der
Effizienzmessung. Um keine dem Förderzweck widersprechenden
Anreize zu setzen und um die CIR mit anderen (Förder-)Instituten
vergleichbar zu machen, erfolgt eine Bereinigung um die Förder-
leistung.
Das Geschäftsvolumen errechnet sich aus der Bilanzsumme, den
Eventualverbindlichkeiten, den anderen Verpflichtungen sowie
dem Verwaltungsvermögen.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein- Westfalen
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und seine Folgen
prägten im Jahr 2022 wesentlich die deutsche und nordrhein-
westfälische Wirtschaft. Der Konflikt verursachte einen massiven
Anstieg der Unsicherheit. Die nach Beginn des Krieges sukzessive
verringerten und letztlich gestoppten russischen Gaslieferungen
führten zu einem Energiepreisschock und zu akuten Sorgen um
die Versorgungssicherheit. Der Zuwachs des deutschen Brutto-
inlandsprodukts (BIP) blieb in der Folge mit 1,8% deutlich hinter
den positiven Erwartungen vom Jahresanfang (+4%) zurück.
Die Konjunkturentwicklung wurde primär von den privaten
Konsumausgaben getragen, die von den nachlassenden wirtschaft-
lichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der weit-
gehenden Aufhebung der pandemiebedingten Schutzvorkeh-
1.3 Steuerungssystem
Die NRW.BANK nutzt für ihre Steuerung grundsätzlich bank
be-
trieblich übliche und erprobte Steuerungskonzepte und Metho
den.
Das Zielsystem der NRW.BANK orientiert sich an der dauerhaf-
ten Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen als Ge währ-
träger bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben.
Als Rahmenbedingung für die Steuerung ist die dauerhafte Erhal-
tung des Substanzwerts der Bank festgelegt. Die NRW.BANK
definiert den Substanzwert als bilanzielles Eigenkapital in all
seinen Komponenten zuzüglich der Vorsorgereserven.
Wesentliche Kenngrößen (finanzielle Leistungsindikatoren) für
die Steuerung sind neben dem Neuzusagevolumen und der Förder-