Lagebericht
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2025
1 Grundlagen der NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-
Westfalen
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen.
Sie unterstützt im öffentlichen Auftrag ihren Eigentümer und
Gewährträger, das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Erfüllung
seiner Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-,
Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik. Die NRW.BANK führt
ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berück-
sichtigung des Gemeinwohls auf nicht wettbewerblicher und
nicht gewinnorientierter Basis. Für ihr Fördergeschäft nutzt die
NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten und
bringt hierbei insbesondere kreditwirtschaftliche Expertise in
den Förderprozess ein.
1.1 Geschäftsmodell
Das Geschäftsmodell der NRW.BANK, einer weitgehend
haushalts unabhängigen Förderbank, dient der Umsetzung
ihres öffentlichen Förderauftrags. Nach dem Gesetz über die
NRW.BANK (NRW.BANK G) ist sie als rechtlich selbstständige
Förderbank mit wettbewerbsneutralem Fördergeschäft dauerhaft
mit den Haftungsinstrumenten Anstaltslast und Gewährträger-
haftung ausgestattet und verfügt über eine explizite, gesetzlich
verankerte Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers. Ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank ist unzulässig.
Die NRW.BANK ist damit jederzeit in der Lage, kurzfristig im
notwendigen Umfang Liquidität zu generieren. Für die Erfüllung
ihres Auftrags nutzt die NRW.BANK die hierdurch eröffneten
Möglichkeiten zur Refinanzierung über den internationalen
Kapitalmarkt und ist als verlässlicher Marktteilnehmer etabliert.
Die NRW.BANK erwirtschaftet eigene Erträge im Rahmen ihrer
konservativen Investmentstrategie und setzt diese für das Förder-
geschäft, die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Bank –
auch im Sinne der Schaffung eigener unverzinslicher Rücklagen
und Reserven – sowie für die Unterhaltung des Bankbetriebs
ein. Die Unterstützung der Förderung aus eigener Kraft ist ein
wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells der NRW.BANK.
Als Förderinstrumente im Bankgeschäft finden insbesondere
Darlehen mit im Vergleich zum allgemeinen Marktniveau günsti-
gen Zinskon ditionen, langfristigen Zinsbindungsmöglichkeiten
und / oder Tilgungsnachlässen sowie Risikoteilungen mit Haus-
banken und die Bereitstellung von Eigen- und Mezzanine-Kapital
Anwendung.
Über das klassische Bankgeschäft hinaus bietet die NRW.BANK
ferner Beratungs-, Dienst- und Sachleistungen, die im Förder-
kontext anfallen, sowie Zuwendungen für Initial- oder Begleit-
kosten im Zusammenhang mit banküblichen Finanzierungen an
und übernimmt als Partnerin des Landes Dienstleistungsfunk-
tionen in der Zuschussförderung. Innerhalb der Vorsorge-
reserven gemäß § 340g HGB besteht ein Förderfonds, aus dem
die Mittel für eigenfinanzierte Tilgungsnachlässe und Zuwen-
dungen für Initial- oder Begleitkosten bereitgestellt werden.
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Dieser wird nicht auf das bankaufsichtsrechtliche Kernkapital
ange rechnet.
Die NRW.BANK berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer
Förderung bestehende Angebote der Bundesförderinstitute und
unterstützt eine Nutzung von Fördermitteln des Bundes sowie
europäischer Institutionen im Land Nordrhein-Westfalen.
1.2 Ziele und Strategie
Die Gesamtbankstrategie besteht aus den Grundsätzen, die
gemäß Satzung von der Gewährträgerversammlung beschlossen
werden, und aus der vom Vorstand beschlossenen Strategie
gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk). Sie wird in einem rollierenden Verfahren für einen
vierjährigen Planungszeitraum beschlossen. Die Grundsätze der
Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik bilden den Rahmen des
strategischen Handelns. Die Geschäfts-, Förder-, Risiko- und
Nachhaltigkeitsstrategie konkretisiert die in den Grundsätzen
festgelegte strategische Ausrichtung der Bank und mündet in der
quantitativen Geschäftsplanung.
Der Vorstand der NRW.BANK steht in stetiger, enger Abstimmung
mit den weiteren Gremien der Bank und gewährleistet die adres-
satengerechte Transparenz bei der Durchführung und Weiterent-
wicklung ihrer Aufgaben und ihrer Strategie.
Die Gesamtbankstrategie ist am öffentlichen Auftrag der
NRW.BANK ausgerichtet, das Land Nordrhein-Westfalen und
seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen sowie der Landesregierung als erste
Ansprechpartnerin in finanzwirtschaftlichen Themen und Förder-
fragen zur Verfügung zu stehen. Wesentliche Geschäftsaktivitäten
Grundsätze der
Quantitative Geschäftsplanung
Beschluss der
Gewährträger-
versammlung
(gem. Satzung)
Strategie gem.
MaRisk
Zuständigkeit des
Vorstands unter
Einbeziehung des
Verwaltungsrats und
seiner Aus schüsse
Geschäfts- bzw.
Ressourcenstrategie
Förderstrategie Risikostrategie
Förderpolitik
RisikopolitikGeschäftspolitik
Nachhaltigkeitsstrategie
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im Sinne der MaRisk sind das Fördergeschäft und das die
Förder aktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft (Förder-
hilfsgeschäft).
Kern der Gesamtbankstrategie ist die Förderstrategie, worin die
hervorgehobene Bedeutung des Fördergeschäfts zum Ausdruck
kommt. In der Geschäfts- beziehungsweise Ressourcenstrategie
werden die Kapitalmarktstrategie mit ihren Teilstrategien Liqui-
ditätsmanagementstrategie, Refinanzierungsstrategie und
Invest ment- / Handelsbuchstrategie sowie ressourcenbezogene
Themen, wie zum Beispiel Vertrieb, Personal, DORA (Digital
Operational Resiliance Act) oder KI und IT, formuliert. Die Risiko-
strategie schreibt die risikorelevanten Aspekte fest und ist mit
der Förder- und der Geschäftsstrategie verzahnt.
Nachhaltigkeit ist für die NRW.BANK ein zentrales Leitmotiv und
wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entschei-
dungen. Die querschnittliche und übergreifende Nach haltigkeits-
strategie umfasst die strategische Ausrichtung, die Bedeutung
für die Geschäftstätigkeit, das Nachhaltigkeits management sowie
die Nachhaltigkeitskommunikation und Berichterstattung.
Die Förderstrategie gibt die zentralen Zielsetzungen und Schwer-
punktsetzungen für die Weiterentwicklung des Fördergeschäfts
der NRW.BANK vor. Grundlegend ist ein themenorientierter
Ansatz, der das Fördergeschäft in die drei Förderfelder Wirt-
schaft, Wohnraum sowie Infrastruktur / Kommunen unterteilt.
Für alle drei Förderfelder bestehen langfristige inhaltliche Ziel-
setzungen: Im Förderfeld Wirtschaft wird auf die Stärkung der
Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen abgezielt. Konkret beinhaltet
dies die Verbesserung der Finanzierungssituation für die mittel-
ständische Wirtschaft und die Schaffung von Förderimpulsen
zugunsten von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben sowie
für Gründungen. Langfristige Ziele im Feld Wohnraum sind unter
anderem die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Stärkung
von Wohnquartieren. Zentrale Zielsetzung im Förderfeld Infra-
struktur / Kommunen ist die Stärkung der Infrastruktur, speziell
über die Schaffung von Förderimpulsen zugunsten der techni-
schen und sozialen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der
Liquidität und Investitionsfähigkeit der nordrhein-westfälischen
Kommunen. Die Förderung von Nachhaltigkeitsvorhaben findet
sich angesichts der übergreifenden Bedeutung der Thematik als
langfristige Zielsetzung in allen drei Förderfeldern. In prozessualer
Hinsicht ist die NRW.BANK einer effizienten Ausgestaltung ihres
Fördergeschäfts verpflichtet.
Die mittelfristige Schwerpunktsetzung im Fördergeschäft wird
innerhalb der Förderstrategie über die strategischen Fokusthemen
festgelegt, welche die konkreten inhaltlichen und prozessualen
Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des Fördergeschäfts defi-
nieren. Im Rahmen der Förderstrategie 2025 bis 2028 standen
im Berichtsjahr inhaltlich die Unterstützung von Innovation und
Transformation sowie die Stärkung der sozialen Teilhabe im mittel-
fristigen Fokus. Diese Schwerpunktsetzung beinhaltete einerseits
die Weiterentwicklung der Förderung von Innovationen und inno-
vativen Unternehmen sowie die stärkere Ausrichtung des Förder-
angebots auf die digitale und ökologische Transformation. Ande-
rer seits sollte neben der Optimierung der Förderung bezahlbaren
Wohnraums das Förderportfolio im Bereich der sozialen Infra-
struktur insbesondere in den Bereichen Bildung, Betreuung und
Gesundheit weiterentwickelt werden. Prozessual lagen die mittel-
fristigen Schwerpunkte insbesondere darauf, neue Wege in der
Förderung zu identifizieren und die Wirkungsorientierung der
Förderaktivitäten der NRW.BANK weiterzuentwickeln.
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Der nichtfinanzielle Bericht der NRW.BANK wird als eigenes
Kapitel im Finanzbericht veröffentlicht. Dieser erfolgt unter der
freiwilligen Anwendung der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS), mit Ausnahme der Angaben gemäß Artikel 8
der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung).
Der Finanzbericht der NRW.BANK ist abrufbar unter:
http://www.nrwbank.de/Finanzpublikationen.
1.3 Steuerungssystem
Die NRW.BANK nutzt für ihre Steuerung grundsätzlich bank-
betrieblich übliche und erprobte Steuerungskonzepte und
Methoden. Das Zielsystem der NRW.BANK orientiert sich an der
dauerhaften Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen als
Gewährträger bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen
Aufgaben.
Als Rahmenbedingung für die Steuerung ist die dauerhafte
Erhaltung des Substanzwerts der Bank festgelegt. Die NRW.BANK
definiert den Substanzwert als bilanzielles Eigenkapital in all
seinen Komponenten zuzüglich der Vorsorgereserven.
Wesentliche Kenngrößen (finanzielle Leistungsindikatoren) für
die Steuerung sind neben dem Neuzusagevolumen und der
Förderleistung im Fördergeschäft die operativen Erträge, der
Verwaltungsaufwand, die Cost Income Ratio (CIR) vor Förder-
leistung, die Bilanzsumme und das Geschäftsvolumen. Die ent-
sprechenden Budgetwerte werden im Rahmen der Gesamtbank-
steuerung regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen sowie Szenario- und
Prognoserechnungen unterzogen, um entsprechende Steuerungs-
impulse setzen zu können.
Das Neuzusagevolumen beinhaltet die im aktuellen Geschäftsjahr
ausgesprochenen Zusagen für Fördermittel. Unter dem Begriff
der Förderleistung werden die monetären und nichtmonetären
Leistungen der NRW.BANK zur Erfüllung ihres Förderauftrags
sowie zur Unterstützung der wirtschafts- und strukturpolitischen
Ziele ihres Eigentümers subsumiert. Die operativen Erträge um-
fassen den Zins- und Provisionsüberschuss, das Handelsergebnis
sowie das sonstige betriebliche Ergebnis. Der Verwaltungs auf wand
setzt sich aus dem Personal- und dem Sachaufwand zusammen.
Bei der CIR vor Förderleistung wird der Verwaltungsaufwand
ohne Förderaufwand in Relation zu den Größen Zins- und
Provisions überschuss vor Förderleistung gesetzt. Die CIR reflek-
tiert die Entwicklung von Kosten-Ertrags-Relationen und dient
daher der Effizienzmessung. Um keine dem Förderzweck wider-
sprechenden Anreize zu setzen und um die CIR mit anderen
(Förder-)Instituten vergleichbar zu machen, erfolgt eine Bereini-
gung um die Förderleistung.
Das Geschäftsvolumen errechnet sich aus der Bilanzsumme, den
Eventualverbindlichkeiten, den anderen Verpflichtungen sowie
dem Verwaltungsvermögen.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein-Westfalen
Die Wirtschaftsleistung stabilisierte sich im Jahr 2025 auf niedri-
gem Niveau. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stagnierte im Gesamt-
jahr nahezu mit einem marginalen Plus von 0,2%, nachdem sich
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die deutsche Wirtschaft laut dem jüngsten Datenstand in den
Jahren 2023 und 2024 in einer Rezession befand. Während die
Unternehmen zurückhaltend agierten, verhinderten der höhere
Konsum der privaten Haushalte sowie eine robuste Ausweitung
der Staatsausgaben einen Rückgang der Wirtschaftsleistung.
Das vom Ifo-Institut erhobene Geschäftsklima zeigte im Verlauf
des Jahres hingegen kaum eine Besserung und blieb deutlich
hinter den Werten früherer Jahre zurück. Die Geschäftslage
wurde von den befragten Unternehmen im Dezember fast
genauso schlecht beurteilt wie noch zu Beginn des Jahres.
Insgesamt konnte über alle Wirtschaftsbereiche hinweg nicht
von einer Erholung gesprochen werden.
Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren nicht nur binnen-
wirtschaftliche Ursachen. Entscheidender noch war das schwie-
rige internationale Umfeld. Nach einem kräftigen Impuls bei den
Exporten zu Jahresbeginn im Vorfeld der US-Zollerhöhungen
waren die deutschen Warenausfuhren, insbesondere in die USA,
vor dem Hintergrund der nachlassenden globalen Handels-
dynamik rückläufig. Dies schlug sich auch in einem deutlichen
Rückgang der Auftragseingänge aus dem Ausland nieder, vor
allem von außerhalb des Euroraumes. Hiervon waren die stark
exportorientierte deutsche und nordrhein-westfälische Industrie
besonders betroffen.
Im Kern war die gesamtwirtschaftliche Schwäche von der Krise
in der Industrie geprägt, die aufgrund der Belastungen durch
die zunehmenden Handelskonflikte und das rückläufige Export-
geschäft weiter anhielt. Geopolitische Verwerfungen und die
damit schwächere Dynamik der Weltwirtschaft beeinträchtigten
in Kombination mit hohen Energie-, Regulierungs- und Arbeits-
kosten sowie Wechselkursaufwertungen die weltmarktorientierten
Unternehmen. Nordrhein-Westfalen ist mit einem überproportional
hohen Anteil energieintensiver Grundstoff- und Vorleistungs-
industrien von diesen Entwicklungen besonders stark betroffen.
Zusätzlich belastete die allgemeine Investitionsschwäche in
Deutschland das Inlandsgeschäft.
Das deutsche Exportgeschäft erlebt seit mittlerweile drei Jahren
eine anhaltende Schwächephase. Während der Welthandel nach
der Coronapandemie und der Energiekrise kräftig expandierte,
scheinen sich die deutschen Warenexporte davon abgekoppelt zu
haben. Zum einen drücken die gesunkenen Warenausfuhren der
energieintensiven Wirtschaftszweige seit dem Energiepreisschock
im Jahr 2022 die gesamten Warenausfuhren um gut drei Prozent-
punkte. Zum anderen hat das Exportgeschäft mit China im selben
Zeitraum um gut 30% abgenommen, da sich die Rolle Chinas
vom Handelspartner und Produzenten arbeitsintensiver Konsum-
güter zu einem Anbieter hochwertiger Industriegüter und Wett-
bewerber auf den Weltmärkten gewandelt hat. Die Ausfuhren in
NRW ansässiger Firmen nach China sind bereits seit 2019 im
Trend rückläufig. Auch in die Vereinigten Staaten waren nach
Einführung der neuen Zölle im Frühjahr kräftige Rückgänge des
Warenexportwerts zu verzeichnen. Zudem hat sich die Wett-
bewerbsfähigkeit durch die Euroaufwertung gegenüber dem
US-Dollar (seit Beginn des Jahres um rund 10%) deutlich ver-
schlechtert. Das dämpfte vor allem die Ausfuhren in die USA,
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Deutschlands wichtigstem Exportland, aber auch die übrigen in
Dollar abgerechneten Ausfuhren.
Das schlechte Auslandsgeschäft und die damit verbundenen
Verunsicherungen beeinträchtigten auch das Investitionsklima;
die Unternehmensinvestitionen entwickelten sich nur schwach.
Ein weiterer Grund dürfte aber auch der Strukturwandel im Ver-
arbeitenden Gewerbe sein, in dessen Zuge sich der Investitions-
bedarf der Unternehmen angepasst hat. Entsprechend haben die
Unternehmen ihre Investitionsvorhaben laut ifo-Institut deutlich
gekürzt. Der tiefgreifende Strukturwandel und die mangelnde
Attraktivität des Standorts Deutschland bremsten demnach
die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Die anhaltende
Unsicher heit über wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen
verstärkte zudem die Investitionszurückhaltung zusätzlich. Hinzu
kommen die Verunsicherungen im Kontext der energiepolitischen
Transformation. Demgegenüber erwiesen sich die privaten Inves-
titionen in sonstige Anlagen, zu denen Ausgaben für Forschung
und Entwicklung sowie für Software und Datenbanken zählen,
trotz des schwachen Investitionsumfelds bemerkenswert robust.
Die zunehmende Bedeutung immaterieller Investitionen in tech-
nisches Wissen, Software und Datenbanken unterstreicht den
fortschreitenden Strukturwandel in der deutschen Industrie.
Anstelle von Sachinvestitionen in Produktionskapazitäten rücken
Entwicklung und Digitalisierung von Produkten und Prozessen in
den Vordergrund.
Die Bauwirtschaft stand weiter unter Druck. Die Bauinvestitionen
gingen im Jahr 2025 um 0,9% zurück, der fünfte Rückgang in
Folge. Hohe Baupreise dürften dazu geführt haben, dass vor
allem Vorhaben im Wohnungsbau nicht realisiert wurden. In
Wohnbauten wurde insgesamt 2,4% weniger investiert. Die Bau-
unternehmen klagten laut Ifo-Institut im Wohnungsbau weiterhin
über einen Auftragsmangel, und auch die Zahl der stornierten
Projekte nahm bis zuletzt zu. Allerdings wurden auch einzelne
positive Signale für den Wohnungsbau sichtbar. Das ifo-Geschäfts-
klima im Wohnungsbau lag zwar weiterhin klar im negativen
Bereich, aber es hellte sich im Jahresverlauf 2025 spürbar auf
und war auch in NRW deutlich weniger negativ als 2024. Zudem
stiegen auch die Baugenehmigungen wieder leicht an. Im Unter-
schied zum Wohnungsbau wurde in Nichtwohnbauten 1,3%
mehr investiert, beispielsweise in Straßen, Brücken, Fabriken
oder Bürogebäude. Damit setzte sich ein bereits seit mehreren
Jahren zu beobachtender Trend fort: Eine Schwäche im Wohnungs-
bau, der gelegentlich positive Impulse aus dem Nichtwohnbau-
bereich gegenüberstehen. Stabilisierend wirkten weiterhin vor
allem Investitionen in den Tiefbau. Hier legte die Produktion
weiter zu, während sie im Hochbau erneut deutlich zurückging.
Die Konsumausgaben der privaten Haushalte stiegen um 1,5%
gegenüber dem Vorjahr. Die Haushalte gaben zu Beginn des Jahres
deutlich mehr für Waren und Dienstleistungen aus, steigerten
ihren Konsum in der zweiten Jahreshälfte aber kaum noch. Positiv
entwickelten sich die Ausgaben für Mobilität (+2,7%), die sich vor
allem wegen gestiegener Pkw-Käufe erhöhten. Darüber hinaus
stiegen die Gesundheitsausgaben mit einem Plus von 3,8% stark
an. Allerdings wirkten offenbar die Sorgen der privaten Haushalte
um den Arbeitsplatz und mögliche Einkommensverluste sowie die
anhaltende konjunkturelle Schwäche dämpfend auf die Konsum-
neigung. Sichtbar wurde dies auch bei den geringeren Ausgaben
für das Gastgewerbe und die Beherbergung (−0,6%). Auch der
GfK-Konsumklimaindex stagnierte im gesamten Jahresverlauf im
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negativen Bereich. Die Einkommenserwartungen haben sich
zuletzt weiter eingetrübt. Auch der Zuwachs der realen Umsätze
im Einzelhandel schwächte sich im zweiten Halbjahr ab.
Die Schwäche der deutschen Wirtschaft wirkte sich im Jahres-
verlauf zunehmend deutlich auf den Arbeitsmarkt aus. Das Wachs-
tum der Erwerbstätigkeit kam erstmals seit fast zwanzig Jahren
(abgesehen vom Coronajahr 2020) zum Erliegen und im August
wurde zum ersten Mal seit Februar 2015 wieder die Marke von
drei
Millionen Arbeitslosen überschritten. Die Arbeitslosenquote
stieg im Jahresdurchschnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 6,3%. Laut
Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Jahresdurchschnitt
2,948 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, 161.000 mehr
als 2024. Das ist der höchste Jahreswert seit 2013. Allerdings
zögerten trotz des anhaltenden Stellenabbaus viele Unternehmen
damit, die Personaldecke vollständig an die angespannte wirt-
schaftliche Lage anzupassen. Die Betriebe sicherten vielmehr in
einem ähnlichen Umfang wie im Vorjahr ihre Beschäftigung durch
konjunkturell bedingte Kurzarbeit. Auch der Arbeitsmarkt in
NRW stand 2025 weiter unter Druck. Zwar blieb die Gesamtzahl
der Beschäftigten stabil und nach einem Spitzenwert im August
(die Grenze von 800.000 arbeitslos gemeldeten Menschen wurde
erstmals seit 2010 wieder überschritten) ging gegen Ende des
Jahres die Zahl der Arbeitslosen wieder leicht zurück. Doch insbe-
sondere in der Industrie sank die Zahl der Stellen und damit der
Mitarbeiter deutlich. Im Jahresdurchschnitt lag die Arbeits losig-
keit bei 7,8% und damit auf dem höchsten Wert seit 2015.
Die Verbraucherpreisinflation ging in der ersten Jahreshälfte 2025
leicht zurück. Nachdem die Teuerungsrate das Stabilitätsziel der
EZB von 2% in den Monaten Juni und Juli erreichte, legte sie ab
dem Sommer allerdings wieder zu. Im September lag sie mit dem
Jahreshöchstwert von 2,4% über dem EZB-Ziel, sank aber bis
Dezember auf ein Jahrestief von 1,8%. Der Preisauftrieb bei
Lebensmitteln schwächte sich im vierten Quartal ab und lag im
Dezember bei 0,8%. Der Rückgang der Energiepreise hielt an
und verstärkte sich zum Jahresende auf eine Rate von −1,3%.
Haupttreiber der Teuerung blieben die Dienstleistungspreise, die
seit September wieder kräftiger zulegten und im vierten Quartal
Monat für Monat mit einer Rate von 3,5% gegenüber dem Vor-
jahres wert stiegen. Die Kerninflationsrate ohne die volatilen
Energie- und Lebensmittelpreise blieb im Dezember entsprechend
mit 2,4% deutlich erhöht und spiegelte die hartnäckigen Preis-
steigerungen im Dienstleistungssektor wider. Im Jahresdurch-
schnitt 2025 stagnierte die Teuerungsrate in Deutschland und
lag wie schon im Jahr 2024 bei 2,2%.
2.1.2 Finanzmärkte
Im ersten Halbjahr 2025 setzte die Europäische Zentralbank
(EZB) die im Jahr 2024 begonnene Lockerung ihrer Geldpolitik
fort. Im Januar, März, April und im Juni senkte sie die Leitzinsen
je um 0,25 Prozentpunkte. Der EZB-Einlagensatz, offiziell seit
2024 der zentrale Steuerungszinssatz der EZB, ging damit auf
2,0% und der Hauptrefinanzierungssatz auf 2,15% zurück. In
der zweiten Jahreshälfte wurde die Geldpolitik verstetigt und die
Leitzinsen auf dem neuen Niveau beibehalten.
Parallel zur Lockerung der Leitzinsen verfolgte die EZB ihren
Kurs der Bilanznormalisierung weiter, indem sie die in ihren
Ankaufprogrammen Asset Purchase Programme (APP) und
Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) fällig
werdenden Tilgungsbeträge nicht wieder reinvestierte. Die im
Rahmen des APP gehaltenen Vermögenswerte – dessen aktive
Phase bereits 2023 beendet wurde – verringerten sich von
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2,7 Bio. € Ende 2024 auf 2,3 Bio. € zum Jahresende 2025. Der
Bestand im PEPP sank bis Ende 2025 auf rund 1,4 Bio. € nach
dem Vorjahreswert von 1,6 Bio. €. Die Rückzahlung der gezielten
längerfristigen Refinan zierungs geschäfte (TLTRO) wurde bereits
Ende 2024 abgeschlossen, sodass dieser bilanzielle Straffungs-
kanal 2025 keine Rolle mehr spielte.
Auf die Zinsstrukturkurve wirkte die Kombination aus sinkenden
Leitzinsen und dem Rückzug der EZB als Staatsanleihekäuferin
in unterschiedliche Richtungen. Die Absenkung der Leitzinsen
sowie die im Markt gestiegenen Erwartungen einer lockeren
Geldpolitik wirkten dämpfend auf die Renditen kurzer Laufzeiten.
Längere Laufzeiten blieben dagegen stärker von Laufzeit- und
Risikoprämien, dem Emissionsangebot von Staatsanleihen sowie
politischen und geopolitischen Unsicherheiten beeinflusst. Der
Rückzug der EZB aus den Ankaufprogrammen erhöhte dabei die
Preissensitivität der Märkte gegenüber Angebots- und Risiko-
änderungen. Die Zinsstrukturkurve wurde über das Jahr 2025 im
Ergebnis erheblich steiler und setzte damit die im Jahr 2024
begonnene Verlaufsnormalisierung fort.
Auf dem Geldmarkt blieb die enge Kopplung des Drei-Monats-
Euribors an den EZB-Einlagensatz im Jahr 2025 erhalten. Zum
Jahresende 2025 lag der Drei-Monats-Euribor bei 2,03% und
damit lediglich drei Basispunkte über dem EZB-Einlagensatz.
Auf dem Kapitalmarkt war besonders der Renditeanstieg bei den
zehnjährigen Bundtiteln im März infolge der Ankündigung des
500 Mrd. € umfassenden Fiskalpakets der Bundesregierung auf-
fällig. Ein weiterer Renditeanstieg war im Mai zu beobachten.
Entspannungssignale im amerikanisch-chinesischen Handels-
konflikt schwächten die Nachfrage nach Bundtiteln als sicherem
Anlagehafen. Dieser Anstieg bildete sich allerdings
rasch zu-
rück. In der zweiten Jahreshälfte 2025 zogen die Renditen am
langen Ende zwar zunächst an. Im Oktober kam es allerdings zu
einem Renditerückgang, der insbesondere vom „Government
Shutdown“ in den USA und dem wieder aufgeflammten Zollkonflikt
zwischen den USA und China ausging. Auf den Finanzmärkten
wuchs wieder die Unsicherheit und US-Treasuries wurden stärker
nachgefragt. Nach der Entspannung in diesen beiden Punkten
stiegen die langfristigen Renditen zum Jahresende 2025 wieder.
Dies galt auch für die Bundrenditen. Ende Dezember notierte die
zehnjährige Bundrendite bei 2,86%, knapp unter dem Jahres-
höchstwert von 2,91%. Hintergrund war neben dem Rendite-
anstieg in den USA vor allem eine Neueinschätzung der EZB-
Geldpolitik auf dem Finanzmarkt, die nun für das Jahr 2026
restriktiver erwartet wurde.
2.2 Geschäftsverlauf
Die NRW.BANK blickt auf ein Geschäftsjahr mit herausfordernden
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen an den
Finanzmärkten zurück.
Im Fördergeschäft konnte die NRW.BANK für das Jahr 2025 mit
16,2 Mrd. € (Vj. 11,4 Mrd. €) ein außerordentlich hohes Neu zu-
sagevolumen erreichen. Im Wesentlichen ist dies auf Nachfrage-
steigerungen im Förderfeld Infrastruktur / Kommunen zurück-
zuführen. Positiv war zudem die Entwicklung in den beiden
anderen Förderfeldern Wirtschaft und Wohnraum, in denen das
Neuzusagevolumen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls gesteigert
wurde.
Hauptgründe für die hohe Nachfrage im Förderfeld Infra-
struktur / Kommunen sind der Wegfall von beihilferechtlichen
Restriktionen und von regulatorischen Unsicherheiten für Infra-
8/57
von Innovationen und von Investitionen in die ökologische und
digitale Transformation der Wirtschaft wurden vorherige Spezial-
programme zur Innovations- und Transformationsförderung
zusammengelegt. Das Programm bietet für Unternehmen in
NRW in privat-, öffentlich-rechtlich und gemeinnützig organisier-
ten Rechtsformen einschließlich Stiftungen sowie für Angehörige
der freien Berufe besonders hohe Zinsvergünstigungen. Zur
weiteren Anreizsetzung kommen für kleine und mittlere Unter-
nehmen gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverord-
nung (AGVO) erstmals Tilgungsnachlässe aus Mitteln des Förder
-
fonds hinzu, die differenziert nach Größenkriterien und in
Abhängigkeit vom Fördervolumen gewährt werden können.
Aus Sicht der NRW.BANK ist die Geschäftsentwicklung im Jahr
2025 positiv verlaufen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sind geordnet. Die Bank erzielte ein positives Betriebsergebnis
vor Risikovorsorge / Bewertungsergebnis. Die wirtschaftliche
Übertragung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegen-
über definierten Beschäftigten der ehemaligen Westdeutschen
Landesbank Girozentrale an das Land Nordrhein-Westfalen
mit Wirkung zum 1. Januar 2026 führte bereits im Berichtsjahr
zu einem außerordentlichen Aufwand, sodass netto Vorsorge-
reserven aufgelöst wurden.
Die Bilanzsumme lag mit 164,1 Mrd. € (Vj. 161,8 Mrd. €) und das
Geschäftsvolumen mit 189,4 Mrd. € (Vj. 184,6 Mrd. €) gering-
fügig oberhalb der Planung.
Die operativen Erträge fielen mit 436,0 Mio. € (Vj. 654,1 Mio. €)
wie erwartet spürbar geringer als im Vorjahr aus. Grund hierfür
war vor allem die deutlich gestiegene Förderleistung.
strukturvorhaben im Energiesektor, aber auch die generelle
Notwendigkeit von Infrastrukturvorhaben privater und kommu-
naler Träger. Demzufolge kam es insbesondere zu hohen Inves-
titionen in Windkraftanlagen für erneuerbare Energien.
Im Förderfeld Wirtschaft startete das im Mai 2025 neu einge-
führte Programm NRW.BANK.InvestZukunft sehr erfolgreich.
Hier kombiniert die Bank erstmals hohe Zinsvergünstigungen mit
Tilgungsnachlässen von bis zu 20%. Zudem wurden wie bereits
im Vorjahr Risikobeteiligungen der NRW.BANK über Konsortial-
finanzie rungen stark nachgefragt. Im Förderfeld Wohnraum
profitierte die Nachfrage nach wohnwirtschaftlichen Programmen
der NRW.BANK weiter von den bereits im Vorjahr optimierten
Programmbedingungen und erhöhten Förderimpulsen sowie von
der Anbindung an Finanzierungs- und Vermittlungsplattformen.
Die öffentliche Wohnraumförderung nach dem Gesetz zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-
Westfalen (WFNG NRW) konnte mit 2,4 Mrd. € ihr hohes Vorjah-
res ergebnis (Vj. 2,2 Mrd. €) nochmals übertreffen.
Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2025 mit 400,5 Mio. € wie
erwartet deutlich mehr ergebniswirksame Förderleistung abge-
rufen als im Vorjahr (Vj. 210,2 Mio. €). Diese deutliche Erhöhung
geht im Wesentlichen auf die sehr hohe Förderintensität im neuen
Programm NRW.BANK.InvestZukunft, die hohe Nachfrage nach
Infrastrukturfinanzierungen für erneuerbare Energien und die
gute Nachfrage nach den wohnwirtschaftlichen Angeboten der
NRW.BANK zurück.
Mit dem Programm NRW.BANK.InvestZukunft hat die NRW.BANK
im Berichtsjahr ihr Förderangebot im Förderfeld Wirtschaft aus-
geweitet. In dem umfassend angelegten Programm zur Förderung
9/57
Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich wie erwartet auf
−377,0 Mio. € (Vj. −359,0 Mio. €).
Die Cost Income Ratio vor Förderleistung stieg aufgrund
niedrigerer operativer Erträge und eines höheren Verwaltungs-
aufwands im Rahmen der Erwartung auf 46,9% (Vj. 40,7%).
Die betriebswirtschaftliche Darstellung der Ertragslage nach
Segmenten gliedert sich wie folgt:
Programmförderung
Sonstige Förderung /
Liquiditätssteuerung Stäbe / Dienste NRW.BANK
Ertragslage nach Segmenten
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Zinsüberschuss −3,5 93,9 418,9 439,4 75,7 133,2 491,1 666,5
Provisionsüberschuss 21,1 24,7 45,5 48,8 −4,9 −4,4 61,7 69,1
Handelsergebnis 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0 0,2 0,1
Sonstiges betriebliches Ergebnis −72,7 8,1 0,1 0,6 −44,4 −90,3 −117,0 −81,6
Operative Erträge −55,1 126,7 464,7 488,9 26,4 38,5 436,0 654,1
Personalaufwand −59,0 −55,8 −9,3 −8,5 −158,3 −163,9 −226,6 −228,2
Sachaufwand −61,9 −57,3 −34,1 −37,3 −54,4 −36,2 −150,4 −130,8
Verwaltungsaufwand −120,9 −113,1 −43,4 −45,8 −212,7 −200,1 −377,0 −359,0
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungsergebnis −176,0 13,6 421,3 443,1 −186,3 −161,6 59,0 295,1
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis −68,6 −80,7 −49,2 −37,5 397,1 −172,4 279,3 −290,6
Außerordentliches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 −330,6 0,0 −330,6 0,0
Ertragsteuern −0,4 −0,4 −0,2 0,9 −2,2 −0,3 −2,8 0,2
Jahresüberschuss / -fehlbetrag −245,0 −67,5 371,9 406,5 −122,0 −334,3 4,9 4,7
10/57
Die Segmentberichterstattung gibt einen weiteren Einblick in
die Unternehmenssteuerung und leitet sich aus dem internen
Management-Informations-System ab. Die Bildung der Segmente
folgt der Organisationsstruktur der Bank.
Das Segment Programmförderung besteht aus den Bereichen
Wohnraumförderung, Förderprogrammgeschäft, Spezialfinanzie-
rungen, Eigenkapitalfinanzierungen, Zuschussförderung sowie
Förderberatung und Kundenbetreuung.
Dem Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung werden
das die Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft
(Förderhilfsgeschäft) sowie die kommunalen Direktfinanzierungen
in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Das Segment Stäbe / Dienste setzt sich aus den Dienst- und
Stabsbereichen wie beispielsweise Informationstechnologie
und Digitalisierung, Risikocontrolling, Finanzen, Transformation
und Innovation sowie Unternehmensentwicklung einschließlich
der Beteiligungen im öffentlichen Interesse zusammen.
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss der NRW.BANK lag mit 491,1 Mio. € vor
allem aufgrund einer erwartungsgemäß viel höher ausgefallenen
Förderleistung deutlich unter Vorjahr (Vj. 666,5 Mio. €).
Provisionsüberschuss
Zum Provisionsüberschuss in Höhe von 61,7 Mio. € (Vj. 69,1 Mio. €)
trugen zu einem großen Teil Erträge aus dem Kreditersatzgeschäft
bei. Die NRW.BANK tritt bei diesen Geschäften als Sicherungs-
geber (Verkauf von Absicherungen) auf.
Handelsergebnis
Die NRW.BANK nimmt in sehr geringem Umfang kurzfristige
Handelsbuchgeschäfte vor. Im Geschäftsjahr 2025 ergab sich
daraus ein Handelsergebnis von 0,2 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €).
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug −117,0 Mio. €
(Vj. −81,6 Mio. €) und wird erstmals durch Aufwendungen für
eigenfinanzierte Tilgungsnachlässe in Höhe von 82,0 Mio. €
dominiert, für die innerhalb des Fonds für allgemeine Bank-
risiken gemäß § 340g HGB ein Förderfonds gebildet wurde.
Als Folge der weiter gestiegenen durchschnittlichen Rechnungs-
zinssätze resultierte aus der Bewertung von Personalrückstellun-
gen ein Ertrag in Höhe von insgesamt 16,5 Mio. € (Vj. −9,8 Mio. €).
Gegenläufig entstanden für Pensions- und Beihilferückstellungen
für Beschäftigte und Pensionäre der Portigon AG, die einen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrecht-
lichen Grundsätzen haben, insbesondere als Folge einer Erhöhung
der Beamtenbesoldung erneut spürbare zinsunabhängige Auf-
wendungen in Höhe von −65,4 Mio. €, die aber deutlich unter
dem Vorjahresniveau (Vj. −85,1 Mio. €) lagen.
Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand der NRW.BANK erhöhte sich auf
−377,0 Mio. € (Vj. −359,0 Mio. €).
11/57
Der Personalaufwand bewegte sich wie prognostiziert mit
−226,6 Mio. € auf gleichbleibendem Niveau (Vj. −228,2 Mio. €).
Der Sachaufwand stieg insbesondere durch höhere Projekt-
aufwände im IT-Umfeld auf −150,4 Mio. € (Vj. −130,8 Mio. €)
und lag damit ebenfalls im Rahmen der Erwartungen.
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis
Im Geschäftsjahr 2025 ergab sich ein Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis in Höhe von 279,3 Mio. € (Vj. −290,6 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft
betrug 23,2 Mio. € (Vj. −29,3 Mio. €) und war durch Auflösun-
gen von Pauschalwertberichtigungen gekennzeichnet.
Im Beteiligungsgeschäft belief sich das Ergebnis auf 3,4 Mio. €
(Vj. −10,9 Mio. €). Im Berichtsjahr fielen die Verkaufsgewinne
aus Förderbeteiligungsengagements höher aus als die erforder-
lichen Wertberichtigungen.
Auf Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse im Wertpapier-
und Derivategeschäft entfiel ein Nettoergebnis in Höhe von
−23,6 Mio. € (Vj. −25,1 Mio. €).
Aufgrund der außerordentlichen Aufwendungen löste die
NRW.BANK im Berichtsjahr insgesamt Vorsorgereserven in
Höhe von insgesamt 276,3 Mio. € auf. Dem innerhalb der
Vorsorge reserven gemäß § 340g HGB im Jahr 2023 aufgelegten
Förderfonds wurden zur Abdeckung der im Fördergeschäft
gewährten Tilgungsnachlässe Mittel in Höhe von 82,0 Mio. €
entnommen, 70,0 Mio. € (Vj. 95,0 Mio. €) wurden neu zugeführt.
Dieser Förderfonds wird nicht auf das bankaufsichtsrechtliche
Kernkapital angerechnet und steht in Höhe von nunmehr
233,0 Mio. € für die vorgesehenen Förderzwecke zur Verfügung.
Außerordentliches Ergebnis
Zu den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 330,6 Mio. €
(Vj. 0,0 Mio. €) verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang
unter den Angaben zur Bilanz – Rückstellungen (17) zum Schuld-
beitritt mit Erfüllungsübernahme des Landes Nordrhein-
Westfalen in Bezug auf die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen
gegenüber definierten Beschäftigten der ehemaligen West-
deutschen Landesbank Girozentrale.
Jahresüberschuss
Die NRW.BANK weist im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 4,9 Mio. € (Vj. 4,7 Mio. €) aus. Wie in den
Vorjahren entspricht der Jahresüberschuss exakt dem Zinsdienst
gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK, der zur Abführung
an den Bund vorgesehen ist.
Segmentergebnisse
Das Zinsergebnis im Segment Programmförderung setzt sich aus
den Ergebnissen der Förderbereiche zusammen und ging vor
allem aufgrund höherer Förderleistung in Form von Zinsvergüns-
tigungen auf −3,5 Mio. € (Vj. 93,9 Mio. €) zurück.
Für das im Mai 2025 gestartete Programm NRW.BANK.InvestZu-
kunft wurden bereits Zinsvergünstigungen in Höhe von 46,7 Mio. €
(Vj. 0,0 Mio. €) gewährt. Darüber hinaus entfielen infolge der
hohen Nachfrage 46,2 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) auf das Programm
NRW.BANK.Infrastruktur in den Förderfenstern Erneuerbare
Energien und Klima.
12/57
Der Provisionsüberschuss lag mit 21,1 Mio. € unter dem
Vorjahres ergebnis (Vj. 24,7 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis belief sich in diesem
Segment auf −68,6 Mio. € (Vj. −80,7 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft in
Höhe von −7,1 Mio. € (Vj. −30,6 Mio. €) fiel infolge geringeren
Wertberichtigungsbedarfs im Fördergeschäft besser als im
Vorjahr aus.
Das Risikoergebnis im Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft war
mit 3,9 Mio. € (Vj. −10,9 Mio. €) positiv. Das Vorjahresergebnis
war vor allem auf Wertberichtigungen von Förderengagements
zurückzuführen.
Im Jahr 2025 dotierte die NRW.BANK die Vorsorgereserven für
die Förderbereiche mit insgesamt 65,4 Mio. € (Vj. 39,2 Mio. €).
Im Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung lag der
Zinsüberschuss mit 418,9 Mio. € (Vj. 439,4 Mio. €) unter Vorjahr.
Der Rückgang begründet sich zum Teil durch konditionenbedingt
deutlich geringere Erträge aus der Einlagenfazilität bei der Deut-
schen Bundesbank.
Der Provisionsüberschuss lag mit 45,5 Mio. € (Vj. 48,8 Mio. €)
leicht unter dem Vorjahresniveau und beinhaltete im Wesentlichen
das Ergebnis aus dem Kreditersatzgeschäft.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis betrug in diesem
Segment −49,2 Mio. € (Vj. −37,5 Mio. €).
Aus der Rücknahme und der Kündigung eigener Emissionen
resultierte ein Kursergebnis von −0,3 Mio. € (Vj. −14,8 Mio. €).
Der freiwillige Rückkauf eigener Emissionen erfolgt ausschließlich
auf Veranlassung des Investors. Gründe der Investoren für die
Rückgabe sind zum Beispiel die Veränderung der Laufzeit, der
Tausch der Nominalverzinsung oder die Optimierung vorhandener
Linien. Da die NRW.BANK wieder Neuemissionen zu aktuellen
Konditionen begeben kann, trägt dies langfristig zu einer günsti-
geren Refinanzierungsbasis bei und stärkt die zukünftige Ertrags-
kraft.
Im Kontext der Steuerung des Gesamtportfolios ergaben
sich negative Kursergebnisse aus Wertpapieren und (Siche-
rungs-)Derivaten in Höhe von −23,4 Mio. € (Vj. −9,7 Mio. €).
Im Kreditgeschäft entstand durch die Auflösung von Pauschal-
wertberichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß IDW RS
BFA 7 ein Ergebnis von 0,6 Mio. € (Vj. 13,7 Mio. €).
Für das Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung
führte die NRW.BANK den Vorsorgereserven wie im Vorjahr
26,0 Mio. € zu.
Das Zinsergebnis im Segment Stäbe / Dienste betrug 75,7 Mio. €
(Vj. 133,2 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus
Beteiligungen im öffentlichen Interesse sowie aus Anlagen in
Höhe der Personalrückstellungen. Der Rückgang des Zins ergeb-
nisses resultiert im Wesentlichen aus der Anschlussrefinanzie-
rung einer Beteiligung zu einem marktbedingt höheren Zinssatz.
13/57
Die Belastung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in Höhe
von −44,4 Mio. € (Vj. −90,3 Mio. €) fiel deutlich geringer als im
Vorjahr aus und war vor allem auf die Bewertung von Pensions-
und Beihilferückstellungen zurückzuführen.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Segment Stäbe /
Dienste war als Folge der außerordentlichen Aufwendungen in
Höhe von 330,6 Mio. € und der damit einhergehenden Auflösung
von Vorsorgereserven mit 397,1 Mio. € positiv (Vj. −172,4 Mio. €).
2.3.2 Finanzlage
Als öffentlich-rechtliche Förderbank ist die NRW.BANK mit
Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und einer expliziten Refinan-
zierungsgarantie ihres Gewährträgers ausgestattet. Sie verfügt
daher über dieselbe erstklassige Bonität wie das Land Nordrhein-
Westfalen.
Die Ratingagenturen Fitch Ratings, Moodys und Standard &
Poors überprüften wie in jedem Jahr die Kreditwürdigkeit der
NRW.BANK und bestätigten erneut die guten Ratings.
Zum Jahresende 2025 mandatierte die NRW.BANK mit der euro-
päischen Ratingagentur Scope Ratings eine weitere Agentur und
kommt damit auch der Anforderung des Art. 8d der EU-Rating-
verordnung zur Inanspruchnahme mehrerer Ratingagenturen
nach. Im Anschluss an die Kreditwürdigkeitsprüfung werden
die bestätigten Ratings von Scope Ratings im Januar 2026 ver-
öffentlicht.
Übersicht über die aktuellen Ratings
Moody’s Standard & Poor’s Fitch Ratings Scope Ratings
Langfrist-Rating Aa1 AA AAA AAA
Kurzfrist-Rating P-1 A-1+ F1+ S-1+
Ausblick stabil negativ stabil stabil
14/57
Die Refinanzierung der NRW.BANK wird im Segment Sonstige
Förderung / Liquiditätssteuerung sichergestellt. Als staatlich
garantierte Förderbank begab die NRW.BANK Emissionen –
nach Rückkäufen – in Höhe von 14,0 Mrd. € (Vj. 8,6 Mrd. €) ohne
Berücksichtigung der nicht gekündigten Emissionen aus den
Vorjahren in Höhe von 1,7 Mrd. €. Insgesamt beläuft sich die
Mittelaufnahme des Jahres 2025 auf 15,7 Mrd. €. Die Refinan-
zierungstitel wurden, wie in der folgenden Grafik dargestellt, in
unterschiedlichen Währungen bei inländischen und internationalen
Investoren platziert. Die dominierenden Emissionswährungen
waren der Euro mit einem Anteil von 72% und der US-Dollar
mit 22%. Grüne und soziale Themenanleihen trugen zum
Refinan zierungsmix der NRW.BANK mit einem Anteil von 12%
(Vj. 22%) bei.
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zur Refi-
nanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre internationalen
Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesentlichen das
Debt Issuance Programme und das Australian and New Zealand
Medium Term Note Programme (Kangaroo / Kauri Programme)
zur Abdeckung von mittel- und langfristigen Laufzeiten sowie
das Global Commercial Paper (GCP) Programme zur Abdeckung
von Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Weitere Refinanzierungs-
quellen waren für das Durchleitungsgeschäft programmgebun-
dene Mittel der KfW Bankengruppe und der Landwirtschaft-
lichen Rentenbank.
2.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme der NRW.BANK belief sich zum 31. Dezem-
ber 2025 auf 164,1 Mrd. € (Vj. 161,8 Mrd. €).
EUR 61%
USD 22%
CHF Social Bonds 1%
GBP 3%
Andere 2%
EUR Social Bonds 6%
EUR Green Bonds 5%
15/57
Bilanzposten Aktiva
31.12.2025
Mrd. €
31.12.2024
Mrd. €
Veränderung
zum Vorjahr
Mrd. €
Forderungen an Kreditinstitute 51,7 52,6 −0,9
Forderungen an Kunden 62,9 59,4 3,5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 43,2 42,7 0,5
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 2,6 2,5 0,1
Sonstige Aktiva 3,7 4,6 −0,9
Bilanzsumme 164,1 161,8 2,3
Die Forderungen an Kreditinstitute fielen mit 51,7 Mrd. €
(Vj. 52,6 Mrd. €) geringer als im Vorjahr aus. Der Bestand der im
Hausbankenverfahren herausgereichten Förderkredite lag bei
36,2 Mrd. € (Vj. 35,7 Mrd. €). Im Hausbankenverfahren werden
Förderanträge bei den jeweiligen Hausbanken eingereicht und
daraufhin über diese an die NRW.BANK weitergeleitet. Anschlie-
ßend stellt die NRW.BANK die Fördermittel über die Hausbank
bereit. Von den täglich fälligen Forderungen entfielen 4,1 Mrd. €
(Vj. 5,0 Mrd. €) auf die Einlagefazilität bei der Deutschen Bundes-
bank. Der Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen
belief sich auf 7,9 Mrd. € (Vj. 8,5 Mrd. €).
Die Forderungen an Kunden stiegen leicht auf 62,9 Mrd. €
(Vj. 59,4 Mrd. €). Der Forderungsbestand nahm sowohl im
Bereich Wohnraumförderung auf 16,6 Mrd. € (Vj. 15,3 Mrd. €)
als auch in den anderen Förderbereichen auf 28,3 Mrd. €
(Vj. 26,2 Mrd. €) zu. Gegenläufig sank im Wertpapiergeschäft
der Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen auf
14,7 Mrd. € (Vj. 15,9 Mrd. €). Der Bestand an Termingeldern
betrug 6,2 Mrd. € (Vj. 5,3 Mrd. €).
Im Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere fest ver-
zinsliche Wertpapiere nahm der Bestand mit 43,2 Mrd. €
(Vj. 42,7 Mrd. €) leicht zu.
Die Buchwerte der Beteiligungen der NRW.BANK lagen bei
2,6 Mrd. € (Vj. 2,5 Mrd. €).
16/57
Bilanzposten Passiva
31.12.2025
Mrd. €
31.12.2024
Mrd. €
Veränderung
zum Vorjahr
Mrd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38,3 38,1 0,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12,0 14,2 −2,2
Verbriefte Verbindlichkeiten 84,9 81,3 3,6
Rückstellungen 4,0 3,5 0,5
Nachrangige Verbindlichkeiten 0,8 1,0 −0,2
Fonds für allgemeine Bankrisiken 2,2 2,1 0,1
Eigenkapital 17,7 17,7 0,0
Sonstige Passiva 4,2 3,9 0,3
Bilanzsumme 164,1 161,8 2,3
Eventualverbindlichkeiten 13,9 14,1 −0,2
Andere Verpflichtungen 11,4 8,7 2,7
Geschäftsvolumen 189,4 184,6 4,8
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen mit
38,3 Mrd. € auf dem Niveau des Vorjahrs (Vj. 38,1 Mrd. €). Auf
Förderkredite, die auf der Aktivseite überwiegend im Hausban-
kenverfahren herausgereicht und über die KfW Bankengruppe
oder die Landwirtschaftliche Rentenbank refinanziert werden,
entfielen 21,9 Mrd. € (Vj. 21,5 Mrd. €). Darüber hinaus sind in
diesem Bilanzposten Globaldarlehen in Höhe von 1,3 Mrd. €
(Vj. 1,4 Mrd. €) der Europäischen Investitionsbank (EIB), der
Entwicklungsbank des Europarats (CEB) sowie der KfW Banken-
gruppe zur allgemeinen Refinanzierung enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gingen vor allem auf-
grund gesunkener Termingelder auf 12,0 Mrd. € (Vj. 14,2 Mrd. €)
zurück. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten im Wesentlichen
begebene Namenspapiere, deren Bestand auf 8,3 Mrd. €
(Vj. 8,6 Mrd. €) zurückging.
Der Bilanzposten Verbriefte Verbindlichkeiten lag mit 84,9 Mrd. €
(Vj. 81,3 Mrd. €) über dem Vorjahresbestand.
Das handelsrechtliche Eigenkapital betrug unverändert 17,7 Mrd. €.
17/57
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im
Geschäftsjahr 2025 jederzeit eingehalten. Die Quote des harten
Kernkapitals spiegelt mit 38,4% (Vj. 42,5%) die hohe Kapital-
ausstattung der NRW.BANK wider, die größtenteils der Refinan-
zierung von Förderkrediten dient und daher für das Förder-
geschäft erforderlich ist. Weitere Angaben zu den aufsichtsrecht-
lichen Kennzahlen finden sich im Risiko- und Chancenbericht,
Kapitel 5.4.1.
3 Nachtragsbericht
In Bezug auf Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber
definierten Beschäftigten der ehemaligen Westdeutschen
Landes bank Girozentrale hat das Land Nordrhein-Westfalen auf-
grund der Ermächtigung in § 28 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2026
mit Wirkung zum 1. Januar 2026 gegenüber der NRW.BANK
einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme erklärt. Hieraus
steht dem Land ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 2.140 Mio. €
zu (Anhang: Angaben zur Bilanz – Rückstellungen (17)). Bedin-
gung für die Abgabe der Erklärung ist gemäß § 28 Abs. 2 Haus-
haltsgesetz 2026, dass im Gegenzug der Ausgleichsanspruch auf
die zu verzinsende Gesamtverpflichtung des Landes Nordrhein-
Westfalen gegenüber der NRW.BANK aus der Wertgarantie für
die Beteiligung an der Portigon AG angerechnet wird und diese
insoweit erlischt. Folglich wurde zwischen dem Land Nordrhein-
Westfalen und der NRW.BANK zusätzlich vertraglich vereinbart,
dass der Ausgleichsanspruch des Landes vollständig mit der
Ausgleichsforderung der NRW.BANK aus der Wertgarantie für
die Beteiligung an der Portigon AG und teilweise mit den auf-
gelaufenen Zinsforderungen verrechnet wird.
Darüber hinausgehende Vorgänge von besonderer Bedeutung,
die nach Beendigung des Geschäftsjahrs eingetreten sind, liegen
nicht vor.
4 Prognosebericht
4.1 Grundlagen
Der Prognosebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen in
Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den Geschäfts-
verlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
NRW.BANK für das folgende Geschäftsjahr. Die Aussagen
basieren auf Erwartungen und Annahmen, die auf den zum
Erstellungszeitpunkt vorliegenden Informationen beruhen. Sie
beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb des
Einfluss bereichs der NRW.BANK liegen. Hierzu gehören insbe-
sondere die Entwicklung der Konjunktur und die Verfassung
der Finanzmärkte. Somit können die in der Zukunft tatsächlich
eintretenden Ereignisse von den Aussagen, Erwartungen und
Annahmen abweichen.
4.2 Entwicklung des Umfelds
4.2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein- Westfalen
Die deutsche Wirtschaft steht 2026 an der Schwelle von einer
längeren Schwächephase hin zu einer moderaten Erholung. Nach
mehreren Jahren fehlenden Wachstums gewinnt die Konjunktur
allmählich an Fahrt. Ein breit angelegter Aufschwung ist allerdings
nicht zu erwarten, denn grundlegende strukturelle Schwächen
dauern an. Die im internationalen Vergleich hohen Lohnstück-
und Energiekosten, der Fachkräftemangel und eine weiterhin
18/57
abnehmende Wettbewerbsfähigkeit gepaart mit einem schwie-
rigen außenwirtschaftlichen Umfeld hemmen das Wachstum.
So belasten die bereits in Kraft getretenen Anhebungen der
US-Importzölle die Weltwirtschaft und damit auch die deutschen
Exporte. Modellsimulationen des Ifo Instituts zufolge reduzieren
sie den Anstieg der Wirtschaftsleistung in Deutschland 2026 um
0,6 Prozentpunkte.
Insgesamt dominiert die expansive Fiskalpolitik das konjunkturelle
Bild. Der wichtigste Wachstumstreiber sind die deutlich ausge wei-
teten öffentlichen Investitionen und vor allem der Staats kon sum.
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klima neutralität (SVIK)
in Höhe von 500 Mrd. € wirkt kurzfristig konjunkturstützend.
Vor diesem Hintergrund ist für 2026 mit einem BIP-Wachstum
von rund 1,0% zu rechnen. In Nordrhein-Westfalen besteht indes
das Risiko, dass die sich abzeichnende konjunkturelle Erholung
aufgrund der hohen Bedeutung energieintensiver Branchen
verhaltener ausfallen könnte.
Die Industrie dürfte aus einer Phase schwacher Produktion nur
langsam in einen Erholungsmodus übergehen. Nach dem deut-
lichen Rückgang der Auslastung in den Vorjahren stabilisieren
sich Auftragseingänge und Produktion zunächst vor allem in
konsumorientierten Branchen, während energieintensive Sektoren
und Teile des Investitionsgüterbereichs weiterhin unter hohen
Energie- und Standortkosten, globalen Unsicherheiten und der
schwachen Auslandsnachfrage leiden. Impulse kommen schritt-
weise aus dem beginnenden Investitionszyklus in Klimaschutz,
Digitalisierung und Verteidigung. Insgesamt bleibt der Aufschwung
der Industrie jedoch moderat und anfällig für externe Schocks.
In der Metall- und Elektroindustrie, dem wichtigsten Bereich der
Exportwirtschaft, deutet derzeit noch wenig auf einen Aufschwung
hin. Das zeigt eine Mitgliederbefragung des Arbeitgeberver-
bands Metall NRW zum Jahreswechsel. Nur 14% stuften ihre
aktuelle Geschäftslage als gut ein und mit einer Besserung in
den kommen den sechs Monaten rechneten nur 10% der Unter-
nehmen.
Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt von erhöhter Unsicher-
heit geprägt. Protektionistische Tendenzen und eine mögliche
weitere Fragmentierung des Welthandels erhöhen die Planungs-
unsicherheit und dämpfen die Exportdynamik. Zusätzliche
Handelshemmnisse, vor allem infolge der US-Zollpolitik, dürften
die Ausfuhren dauerhaft belasten. Die Aufwertung des Euro ver-
schlechtert zudem die preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu
kommt wachsende Konkurrenz aus China, sodass deutsche
Exporte nur unterdurchschnittlich von der Weltkonjunktur profi-
tieren. Dementsprechend blicken die deutschen Exporteure laut
ifo Institut überwiegend pessimistisch in die nähere Zukunft.
Gleiches gilt laut der jüngsten IHK NRW-Umfrage für Nordrhein-
Westfalen. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt nur mit einer
gedämpften Expansion der Exporte zu rechnen.
Auch im Jahr 2026 bleibt die private Investitionstätigkeit ver-
halten. Ein überwiegender Teil der Industrieunternehmen plant
laut ifo Institut, die Investitionen zurückzufahren. Besonders
pessimistisch sind die Chemieunternehmen. Die Erholungsspiel-
räume im Verarbeitenden Gewerbe sind trotz geringer Auslas-
tung begrenzt. Die niedrige Kapazitätsauslastung dürfte im
Wesent lichen strukturelle Probleme widerspiegeln und weniger
eine zyklische Schwächephase. Folglich dürften klassische Kapa-
zitätserweiterungen nur verhalten zunehmen. Dafür spricht, dass
die Auslastung deutlich niedriger ist als in früheren Rezessionen
und sich Niveaus angenähert hat, die zuvor nur in schweren
19/57
Wirtschaftskrisen zu beobachten waren. Zwar dürften sich die
bis zuletzt schwachen Unternehmensinvestitionen etwas beleben,
mit Ausnahme der Ausgaben für Software sowie Forschung und
Entwicklung bleibt die private Investitionstätigkeit aber voraus-
sichtlich insgesamt verhalten. Leicht positive Impulse für private
Ausrüstungsinvestitionen dürften allerdings aus den verbesserten
steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten im Rahmen des Inves-
titionssofortprogramms der Bundesregierung kommen.
Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen
für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wirkt ebenfalls
investi tionsstzend. Die Mittel, die durch die Grundgesetzän de-
rung aus dem Frühjahr 2025 zur Verfügung gestellt wurden,
dürften aber erst im Verlauf des Jahres 2026 eine zunehmende
Rolle spielen, da öffentliche Vorhaben erfahrungsgemäß einen
erheblichen Planungs- und Umsetzungsvorlauf haben. Schnell
umsetzbar sind vorrangig Subventionen und Steuersenkungen.
Insbesondere die öffentlichen Ausrüstungsinvestitionen dürften
angesichts der weiter steigenden Rüstungsausgaben kräftig aus-
geweitet werden.
Bei den Bauinvestitionen ist insgesamt nur eine verhaltene
Erholung von niedrigem Niveau aus zu erwarten, wobei sich die
zweigeteilte Dynamik zwischen Hoch- und Tiefbau wohl fortsetzt
.
Der Tiefbau dürfte angesichts der guten Auftragslage spürbar
ausgeweitet werden. Maßgeblich ist hier der öffentliche Bau, der
infolge der expansiven Fiskalpolitik zulegen wird. Demgegenüber
bleibt der Wohnungsbau weiterhin der angespannteste Teilbereich
des Bausektors. Stark gestiegene Bau- und Grundstückskosten
sowie verschärfte regulatorische Anforderungen belasten den
Neubau weiterhin. Allerdings dürfte der erhebliche Nachholbedarf
auf den Wohnungsmärkten impulsgebend wirken. Entsprechend
ist mit einer Stabilisierung im Wohnungsneubau zu rechnen.
Insbesondere gestiegene Baugenehmigungszahlen und eine
erneute Ausweitung des Programmvolumens der öffentlichen
Wohnraumförderung in NRW deuten auf eine leicht positive Ent-
wicklung hin. Dabei gewinnen energetische Gebäudesanierungen
und Umbauten an Bedeutung.
Die Konsumnachfrage der privaten Haushalte dürfte zunächst
nur geringfügig expandieren. Zwar wachsen nach der schwachen
Entwicklung 2025 Nettolöhne und -gehälter moderat. Zusätzlich
wirkt auch die schrittweise Anhebung des Mindestlohns, von der
insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen und hoher
Konsumneigung profitieren. Dennoch blieb das Konsumklima zu
Jahresbeginn insgesamt verhalten. Viele Haushalte agieren vor-
sichtig, geprägt von Sorgen um den Arbeitsplatz, Unsicherheit
über die weitere Preisentwicklung und einer insgesamt gedämpf-
ten wirtschaftlichen Stimmung. Das sollte den Beitrag des
Konsums zur gesamtwirtschaftlichen Dynamik begrenzen.
Der Arbeitsmarkt dürfte zu Beginn des Jahres zunächst stag-
nieren. Mit der erwarteten Belebung der wirtschaftlichen Aktivi-
tät sollte er sich jedoch ab Mitte des Jahres wieder dynamischer
entwickeln. Die Unternehmen werden voraussichtlich mehr
Arbeitskräfte nachfragen, sodass die Arbeitslosigkeit im Jahres-
verlauf erstmals seit drei Jahren wieder sinken und die Erwerbs-
tätigkeit wieder steigen dürfte. Rekordzuwächse bei der Be-
schäftigung wie in früheren Jahren sind laut Bundesagentur für
Arbeit (BA) aber nicht mehr zu erwarten. Während die Beschäfti-
gung in den Branchen Dienstleistung, Erziehung und Gesundheit
auch in Zukunft wachsen dürfte, ist aufgrund der aktuellen
20/57
Strukturprobleme in der Industrie mit weiteren Arbeitsplatzver-
lusten zu rechnen. Trotz der insgesamt angespannten Lage am
Arbeitsmarkt wird sich der Fachkräftemangel in vielen Branchen
aber fortsetzen, da im Zuge des demografischen Wandels das
Erwerbspersonenpotenzial weiter abnehmen wird.
Die Inflation dürfte sich im Jahresverlauf nur moderat abschwä-
chen. Treiber bleibt vor allem der Dienstleistungssektor. Dort
lässt der Preisdruck nur langsam nach, auch weil die Arbeit-
nehmerentgelte spürbar zur Teuerung beitragen. Dagegen wirkt
der weiterhin hohe Euro-Wechselkurs tendenziell dämpfend auf
Lebensmittel- und Warenpreise. Bei Waren (ohne Energie) dürfte
der Preisdruck niedrig bleiben, unter anderem auch weil im Zuge
der US-Zollpolitik chinesische Waren verbilligt nach Deutschland
umgelenkt werden. Bei den energiebezogenen Komponenten
ist insgesamt mit einer etwa stagnierenden Wirkung auf die
Gesamt inflation zu rechnen. Allerdings dürfte die Anhebung des
CO
2
-Preises zum 1. Januar 2026 im weiteren Horizont wieder für
Preisdruck sorgen, der durch die erwartete Weitergabe niedrige-
rer Übertragungsnetzentgelte an die Verbraucher wohl teilweise
abgefedert wird. Die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastro-
nomie von 19% auf 7% dürfte die Inflation nur geringfügig redu-
zieren, da die Entlastung vermutlich überwiegend zur Deckung
steigender Kosten genutzt wird. Alles in allem dürfte die jahres-
durchschnittliche Inflationsrate nach 2,2% im Jahr 2025 auf
2,1% sinken und damit in die Nähe der EZB-Zielmarke von 2%
rücken.
Der Ausblick für die deutsche und damit auch die nordrhein-
westfälische Wirtschaft bleibt mit erheblichen Abwärtsrisiken
behaftet. Der Umbruch der geopolitischen Rahmenbedingungen
verändert die regelbasierte Welt(handels)ordnung und die globale
Sicherheitslage, wie die Intervention der USA in Venezuela zu
Jahresbeginn nochmals deutlich vor Augen führte. Auch die ins-
gesamt gestiegene Bereitschaft, Handelsströme für geopolitische
Ziele zu instrumentalisieren (wie z. B. die künstliche Verknappung
von seltenen Erden durch China), macht neue Spannungen in
den internationalen Wirtschaftsbeziehungen wahrscheinlicher.
Zusätzliche Unsicherheit geht von der Zuspitzung geopolitischer
Konflikte aus wie etwa durch die von Russland ausgeweitete
hybride Kriegsführung gegen europäische Länder sowie die
wachsenden Spannungen um Taiwan. Belastend wirkt zudem die
veränderte globale Produktions- und Nachfragestruktur. Die
europäische Industrie muss sich auf schwächere Impulse aus
China, intensiveren Wettbewerb auf Exportmärkten und zugleich
nachlassende US-Nachfrage einstellen.
4.2.2 Finanzmärkte
Die EZB dürfte 2026 die Leitzinsen auf dem bisherigen Niveau
beibehalten. Hierfür sprechen ein voraussichtlich moderates
Wachstum im Euroraum sowie eine nur leicht erhöhte Inflation.
Die Auf- und Abwärtsrisiken erscheinen für dieses Basisszenario
ausgewogen. Die Leitzinsen 2026 könnten beispielsweise bei
einer Wachstumsabschwächung herabgesetzt sowie bei einer
Zunahme der Inflation erhöht werden.
Stabile Leitzinsen würden tendenziell auch die Geldmarktsätze
seitwärts führen. Die enge Bindung des Drei-Monats-Euribors
an den EZB-Einlagensatz sollte erhalten bleiben, sich aber ins-
besondere bei einer Wirtschaftsbelebung etwas lockern. Hierauf
dürfte der fortgesetzte Bilanzabbau über die unterlassene
Wieder anlage der fällig werdenden Tilgungsbeträge im Asset
21/57
Purchase Programme (APP) und Pandemic Emergency Purchase
Programme (PEPP) wirken. Der Bilanzabbau sollte die Über-
schussliquidität im Eurosystem weiter reduzieren und damit die
Marktpreise im Geldmarkt volatiler und stärker von Liquiditäts-
bedingungen und Risikoaufschlägen abhängig machen.
Am Rentenmarkt ist 2026 mit einem leichten Renditeanstieg im
Vergleich zum Niveau von Ende 2025 zu rechnen. Hierzu dürfte
vor allem das tendenziell hohe Emissionsangebot an deutschen
Staatstiteln bei rückläufiger Nachfrage der EZB führen. Die
Rendite für zehnjährige Bundtitel wird voraussichtlich um den
Wert von 3% schwanken. Abhängig von einem Zinsniveau anstieg
in den USA könnte sie auch leicht über dieser Marke liegen.
Externe Schocks könnten allerdings auch zu größeren Ausschlägen
führen. Angesichts hoher Haushaltsdefizite und zunehmender
Zweifel an der Schuldentragfähigkeit einzelner Länder im Euro-
raum oder der USA könnten die Renditen für Staatstitel merklich
in die Höhe schnellen. Sollte sich Deutschland als sicherer Anlage-
hafen behaupten, dürften die Renditen zwar auch für deutsche
Staatstitel steigen, allerdings nur unterproportional.
Einen Schutz vor extremen Marktverspannungen sollte das
Transmission Protection Instrument (TPI) der EZB bieten. Das
TPI erlaubt bei ungeordneten Marktentwicklungen auf Staats-
anleihen der Euro-Mitgliedsländer fokussierte Ankäufe am
Sekun därmarkt in unbegrenzter Höhe.
4.3 Entwicklung der Bank
Die NRW.BANK wird mit ihrem Förderportfolio weiterhin eine
wichtige Rolle bei der wirtschafts- und strukturpolitischen
Entwicklung und Zukunftssicherung Nordrhein-Westfalens
einnehmen. Im Rahmen ihrer Förderung wird sie bankübliche
Finanzierungen, Beratungsleistungen, Zuwendungen und Dienst-
leistungen zielgerichtet verknüpfen. Inhaltlich wird sie ihr
Förderangebot bezogen auf neu aufkommende Förderbedarfe
und aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen wie die
Stärkung und Transformation der Wirtschaft in Nordrhein-
Westfalen kontinuierlich weiterentwickeln. Neu justiert sind die
mittelfristig im inhaltlichen Fokus stehenden Themen für diese
Weiterentwicklung.
Ein Schwerpunkt wird weiterhin auf der Unterstzung von
Transformations- und Innovationsprozessen liegen. Für 2026
plant die Bank, ihr zentrales Angebot zur Innovations- und Trans-
formationsförderung in der Wirtschaftsförderung, das Programm
NRW.BANK.InvestZukunft, auf Basis gesammelter Erfahrungen
weiterzuentwickeln. Dazu sollen beispielsweise die Verwen-
dungszwecke weiter förderspezifisch geschärft werden. Ferner
soll die Kreditförderung zur digitalen Transformation durch
Zuwendungen für Initialkosten beim Einsatz von Künstlicher
Intelligenz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU nach
EU-Definition) flankiert werden. Darüber hinaus ist in diesem
Förderfeld angestrebt, die Eigen- und Mezzanine-Kapitalangebote
speziell zur Wachstums- und Nachfolgefinanzierung weiter aus-
zubauen. Zusätzlich fungiert die NRW.BANK seit Anfang 2026
als bewilligende Stelle für das Zuschussprogramm „Mittelstand
Innovativ & Digital“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie. Es ist zudem die „ESA-BIC-Förderung
vorgesehen, mit der raumfahrtbezogene Start-ups bei ihren
Gründungsvorhaben unterstützt werden.
22/57
Den zweiten mittelfristigen Schwerpunkt für Aktivitäten zur
Weiter entwicklung des Förderangebots bildet das Thema bezahl-
bares Wohnen sowie Modernisierung und Umbau der Infra-
struktur. Hier bleibt die Umsetzung des an die aktuellen Markt-
bedingungen angepassten Wohnraumförderprogramms des
Landes bedeutsam. Geplant ist zudem die Einführung einer
neuen Dachmarke für kommunale Investitionsvorhaben, die
verschiedene bestehende Programme zusammenfasst.
In prozessualer Hinsicht wird es im Rahmen der strategischen
Schwerpunktsetzungen unter anderem darum gehen, die Wir-
kungsorientierung der Förderung weiterzuentwickeln. Hierfür
sollen beispielhaft eine verstärkte Nutzung von Data Analytics und
ein weiterer Ausbau der Messung von spezifischen Wirkungen
im Fördergeschäft erfolgen. Ferner sollen Zukunftsbilder für die
zentralen Transformations- und Innovationsthemen Nordrhein-
Westfalens ausgearbeitet und darauf basierend Impulse für die
künftige Förderstrategie entwickelt werden.
Nach derzeitiger Einschätzung wird das Neuzusagevolumen 2026
niedriger als im Berichtsjahr liegen. Die ergebniswirksame
Förder leistung dürfte im Vorjahresvergleich spürbar niedriger
ausfallen.
Insgesamt rechnet die NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2026 mit
einem positiven Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis. Aus Sicht der Bank wird die Geschäftsentwicklung
insgesamt weiter erfolgreich verlaufen.
Als Folge der zurückgehenden Förderleistung dürften die opera-
tiven Erträge leicht steigen. Es wird erwartet, dass die geopoli-
tischen Entwicklungen zu anhaltend schwierigen Bedingungen
auf den Geld- und Kapitalmärkten führen.
Beim Verwaltungsaufwand geht die NRW.BANK für das Jahr 2026
von einem leichten Anstieg aus. Der Personalaufwand dürfte sich
auf gleichbleibendem Niveau bewegen. Im Sachaufwand werden
sich voraussichtlich höhere Projektaufwendungen niederschlagen.
Entsprechend der Planung dürfte die Cost Income Ratio vor
Förderleistung 2026 spürbar steigen.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK sind aus dem
Jahresüberschuss der NRW.BANK auf Anforderung des Landes
unmittelbar an den Bund ausschließlich die im auf das jeweilige
Geschäftsjahr folgenden Jahr fällig werdenden Zinsbeträge zu
zahlen, die das Land aufgrund der Inanspruchnahme von Darlehen
des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der Moderni-
sierung (Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz in der
bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu leisten hat. Der
gegebenenfalls verbleibende Jahresüberschuss wird den Rück-
lagen zugeführt. Weitere Ausschüttungen sind gemäß der Satzung
der NRW.BANK ausgeschlossen.
Die NRW.BANK geht davon aus, dass sich die Bilanzsumme und
das Geschäftsvolumen im Vergleich zum Berichtsjahr leicht redu-
zieren werden.
23/57
5 Risiko- und Chancenbericht
Zur Steuerung ihrer im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einge-
gangenen Risiken verfügt die NRW.BANK über ein Rahmenwerk
aus Leitlinien, Organisationsstrukturen und Prozessen. Damit
soll sichergestellt werden, dass Risiken identifiziert, gemessen,
zusammengeführt und gesteuert sowie unter Beachtung der
Risikotragfähigkeit begrenzt werden.
Die NRW.BANK ist – wie alle rechtlich selbstständigen deutschen
Förderbanken – namentlich aus dem Anwendungsbereich der
Capital Requirements Directive (CRD) ausgenommen. Gemäß
§ 1a Absatz 1 KWG unterliegt sie aber weiterhin den Regelungen
der Capital Requirements Regulation (CRR). In der Folge wird sie
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und der Deutschen Bundesbank in nationaler Zuständigkeit
beauf sichtigt.
5.1 Organisation des Risikomanagements
Der Vorstand der NRW.BANK trägt die Verantwortung für das
Risikomanagementsystem. Dies umfasst insbesondere die ord-
nungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Risiko-
strategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Risikoüber wachung
sowie die Risikosteuerung. Er wird im Rahmen der Bericht-
erstattung regelmäßig über die Risikosituation auf Gesamt-
bankebene informiert.
Der Vorstand wird durch den Verwaltungsrat überwacht. Im
Risikoausschuss, einem Ausschuss des Verwaltungsrats, wird die
Risikosituation der Bank regelmäßig behandelt. Dieser Ausschuss
wird mindestens vierteljährlich über das Risikoprofil auf Gesamt-
bankebene sowie in den einzelnen Risikoarten informiert.
Die Gewährträgerversammlung beschließt unter anderem über
die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik sowie
über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des
Vorstands.
Das Asset Liability Committee (ALCO) ist für das Asset Liability
Management der Bank zuständig. In diese Zuständigkeit fallen
ins besondere die bankweite Allokation von finanziellen Ressourcen
auf die operativen Bereiche innerhalb der Gesamtbank sowie die
Risikosteuerung auf Gesamtbankebene. Zu den Aufgaben des
ALCO zählen unter anderem die Steuerung der Marktpreis-
und Liquiditätsrisiken, die übergreifende Risikosteuerung, die
Ergebnis steuerung und das Bilanzstrukturmanagement.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit
und der damit verbundenen wachsenden Anforderungen besteht
ein Nachhaltigkeits-Komitee. Es ist insbesondere, unter Beachtung
der relevanten regulatorischen Veränderungen und marktinduzier-
ten Entwicklungen, für die strategischen und übergeordneten
geschäfts politischen Entscheidungen der NRW.BANK in Bezug
auf das Thema Nachhaltigkeit zuständig.
Es besteht je ein Kreditkomitee für das Förder- und das Kapital-
marktgeschäft sowie ein Investitionskomitee Venture. Diese
24/57
bereiten Kreditentscheidungen des Vorstands vor beziehungs-
weise treffen eigene Entscheidungen im Rahmen festgelegter
Kompetenzen. Daneben werden in den Kreditkomitees grund-
sätzliche Fragestellungen zur Steuerung von Adressenausfall-
risiken sowie aktuelle gesamtwirtschaftliche, politische und
aufsichts rechtliche Entwicklungen und ihre möglichen Aus-
wirkungen auf einzelne Engagements behandelt.
Der Führungskreis, dem der Vorstand und alle Bereichsleitungen
angehören, ist unter anderem für strategische Fragestellungen
der NRW.BANK zuständig. Die Weiterentwicklung der Gesamt-
bankstrategie sowie die Beurteilung der Konsistenz mit den Grund-
sätzen der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik und den über-
geordneten Komponenten der förderpolitischen Zielsetzung des
Landes stehen hierbei im Vordergrund.
Aufbau der Banksteuerung
Gewähr-
träger
Verwaltungsrat /
Ausschüsse
Vorstand
ALCO
Führungs-
kreis
Marktbereiche Marktfolgebereiche
Nachhaltigkeits-
Komitee
Kredit- / Investitions-
Komitees
25/57
Entsprechend den Vorgaben der MaRisk erfolgt die Überwachung
und Berichterstattung der Risiken unabhängig von den Markt-
bereichen. Während die Marktbereiche verantwortlich für die
Risikosteuerung innerhalb der bestehenden Vorgaben sind, ob-
liegt dem Bereich Risikocontrolling die Risikoüberwachung,
insbesondere die Einhaltung der vom Vorstand gesetzten Limite.
Dabei ist eine funktionale Trennung der Bereiche bis auf
Vor stands ebene gegeben. Dies gilt ebenfalls für die im Kredit-
prozess geforderte Funktionstrennung hinsichtlich der Markt-
folgebereiche.
Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion gemäß MaRisk nimmt
der für den Bereich Risikocontrolling zuständige Vorstand wahr.
Als Mitglied des Gesamtvorstands ist er an allen wichtigen
risikopolitischen Geschäftsentscheidungen der Geschäftsleitung,
insbesondere durch seine Einbindung in das ALCO, das Nach-
haltig keits- Komitee und den Führungskreis, beteiligt.
Der Bereich Risikocontrolling nimmt alle Aufgaben der Risiko-
controlling-Funktion wahr. Dazu gehören insbesondere die
Erstellung der Risikostrategie, die Ermittlung der Risikotrag-
fähigkeit (inklusive Gesamtbank-Stresstests), die Überwachung
der Limite, die Verantwortung für die Risikoberichterstattung,
die tägliche Bewertung von Handelsgeschäften, die Betreuung
der Rating-Verfahren sowie die Koordination des Prozesses zur
Einführung neuer Produkte.
Der Bereich Kreditmanagement gehört zu den Marktfolge-
bereichen und übernimmt insbesondere die Votierung, die
Kredit bearbeitung und das laufende Monitoring im Förder-
und Kapitalmarktgeschäft sowie die Erstellung der Watch-Liste
(für Engagements mit erhöhtem Risiko) und die Problemkredit-
bearbeitung. Der Bereich Wohnraumförderung übernimmt diese
Aufgaben als zweiter Marktfolgebereich für das Portfolio der
öffentlichen Wohnraumförderung. Darüber hinaus ist der Bereich
Kreditmanagement für die Koordination der Kreditkomitee-
Sitzungen zuständig.
Die Aufgaben der Compliance-Funktion sind seit April 2025 im
neuen Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken angesie-
delt. Dort sind verschiedene Themen wie unter anderem das
Management operationeller Risiken, Compliance (MaRisk / WpHG),
Geldwäscheprävention, Informationssicherheit, Notfallmanage-
ment und Datenschutz gebündelt.
Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Wirksamkeit und
Angemessenheit des Risikomanagements und agiert dabei als
unabhängige Instanz im Auftrag des Vorstands.
5.2 Risikopolitik und -strategie
Die NRW.BANK verfügt als Förderbank über ein fokussiertes
Geschäftsmodell, im Rahmen dessen sie begrenzt Risiken ein-
geht. Entsprechend ihren risikopolitischen Grundsätzen hat bei
der Allokation von Risikokapital das Fördergeschäft Vorrang vor
dem Förderhilfsgeschäft. Bei diesen zur Unterstzung des
Förder geschäfts dienenden Kapitalmarktaktivitäten steht der
Grundsatz der Ausfallvermeidung vor dem Interesse an einer
Ertragsgenerierung. Nur im Fördergeschäft dürfen Neugeschäfte
mit einem Rating im Sub-Investment-Grade-Bereich eingegangen
werden.
26/57
Die Risikostrategie ist Teil der Gesamtbankstrategie der
NRW.BANK, die jährlich – für einen Planungszeitraum von vier
Jahren – aktualisiert wird. Sie baut auf der Geschäfts-, Förder- und
Nachhaltigkeitsstrategie auf und hat das Ziel, eine ausgewogene
Steuerung der Risiken in der NRW.BANK zu gewährleisten. Dabei
konkretisiert sie die von der Gewährträgerversammlung verab-
schiedeten risikopolitischen Grundsätze durch entsprechende
Limite als Teil der operativen Steuerung. Diese Limite werden auf
Basis des Gesamtrisikoprofils und der bestehenden Kapital- und
Liquiditätsausstattung festgelegt und definieren den Risiko-
appetit der NRW.BANK.
Der Vorstand der NRW.BANK legt die Strategie fest und legt
diese den Gremien vor. Die Risikostrategie wird im Risikoaus-
schuss beraten und abschließend in den Jahresendsitzungen des
Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung erörtert.
5.3 Risikoinventur
Die umfassende Identifikation und Beurteilung von Risiken ist
Voraussetzung für eine effektive Risikosteuerung und -über-
wachung. Die NRW.BANK prüft im Rahmen der bankweiten
Risiko inventur systematisch, ob alle Risiken, die die Vermögens-,
Ertrags- oder Liquiditätslage direkt oder indirekt beeinflussen
können, vollständig im Gesamtrisikoprofil berücksichtigt sind.
Dies geschieht jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen auf
Ebene des gesamten Instituts. Darauf aufbauend erfolgt die
Klassifizierung der Risiken in wesentliche und unwesentliche
Risiken.
Als wesentliche Risikoarten (einschließlich enthaltener Risiko-
konzentrationen) wurden das Adressenausfallrisiko, das Markt-
preisrisiko, das Liquiditätsrisiko und das operationelle Risiko
identifiziert. Die beiden letztgenannten Risikoarten sind jedoch
in ihrer Wesentlichkeit gegenüber dem Adressenausfall- und
Marktpreisrisiko nachgelagert.
Die Risikoinventur umfasst auch das Nachhaltigkeitsrisiko,
welches als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema
berück sichtigt wird.
Ergänzend zur Risikoinventur wird im Rahmen der kontinuier-
lichen Erweiterung des Produktportfolios der NRW.BANK der
bereichsübergreifende Prozess zur Einführung neuer Produkte
durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Risiken neuer Produkte
identifiziert, gemessen und limitiert werden.
5.4 Risikosteuerung
Übergeordnetes Ziel der Risikosteuerung ist es, den Fortbestand
des Instituts durch eine angemessene Kapital- und Liquiditäts-
ausstattung sicherzustellen. Dies wird im Rahmen interner
Prozesse – des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment
Process) und des ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment
Process) – beurteilt. Dabei wird zwischen einer normativen und
einer ökonomischen Perspektive unterschieden.
In beiden Perspektiven werden die Haftungsinstrumente Anstalts-
last, Gewährträgerhaftung und explizite Refinanzierungsgarantie
nicht risikomindernd berücksichtigt.
5.4.1 Normative Perspektive
Die normative Perspektive ist auf die Einhaltung aller wesentlichen
aufsichtsrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Hierzu zählen in der
27/57
NRW.BANK die Kennzahlen harte Kernkapitalquote, Gesamt-
kapital quote, Verschuldungsquote, Auslastung der Großkredit-
obergrenze, Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable
Funding Ratio (NSFR). Zum Berichtsstichtag stellt sich die
normative Perspektive auf Gesamtbankebene wie folgt dar:
Kennzahlen der normativen Perspektive
31.12.2025 31.12.2024
Harte Kernkapitalquote (%) 38,4 42,5
Hartes Kernkapital (Mrd. €) 18,8 19,1
Gesamtrisikobetrag (Mrd. €) 49,1 45,1
Gesamtkapitalquote (%) 38,5 42,6
Eigenmittel (Mrd. €) 18,9 19,2
Verschuldungsquote (%) 18,8 18,9
Auslastung der Großkreditobergrenze (%) 22,0 20,3
Liquidity Coverage Ratio (%) 212 520
Net Stable Funding Ratio (%) 118 118
Die Eigenmittel der NRW.BANK setzen sich aus hartem Kern-
kapital und Ergänzungskapital zusammen. Sie sind maßgeblich
durch das harte Kernkapital bestimmt.
Alle Kennzahlen werden gemäß aufsichtsrechtlichen Vorschriften
der CRR unter ausschließlicher Verwendung von Standard-
verfahren ermittelt.
Die aufsichtlich vorgegebenen Mindestkapitalquoten betragen
unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß CRR,
der Kapitalpufferanforderungen gemäß KWG sowie der zusätz -
lichen Eigenmittelanforderung (SREP-Zuschlag) für die harte
Kernkapitalquote 8,94% (Vj. 9,50%) beziehungsweise für die
Gesamtkapitalquote 13,75% (Vj. 14,75%). Die Kapitalausstat-
tung der NRW.BANK liegt deutlich über den Vorgaben. Die
28/57
Veränderungen der Eigenmittelkennzahlen im Vergleich zum
Vorjahr beruhen im Wesentlichen auf den mit dem Inkrafttreten
der CRR III verbundenen Effekten.
Für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist ein Wert von
mindestens 3% einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass auf-
grund der Definition eine kleine Kennzahl mit einer hohen Ver-
schuldung einhergeht. Die Verschuldungsquote der NRW.BANK
liegt deutlich über der Vorgabe.
Die Auslastung der Großkreditobergrenze ergibt sich aus dem
maximalen Risikopositionswert der jeweiligen Großkredite im
Verhältnis zur Großkreditobergrenze, wobei eine Höchstgrenze
von 100% einzuhalten ist. Die Auslastung bei der NRW.BANK
liegt deutlich unterhalb der Höchstgrenze.
Für die Liquidity Coverage Ratio – als kurzfristige Liquiditäts-
kennzahl – ist ein Wert von mindestens 100% einzuhalten.
Zur Berechnung werden die Nettozahlungsausgänge der nächsten
30 Tage in das Verhältnis zum regulatorisch definierten Liquidi-
tätspuffer gesetzt. Die kurzfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
Die Net Stable Funding Ratio – als langfristige Liquiditäts-
kennzahl – setzt die verfügbare stabile Refinanzierung der Bank
in das Verhältnis zur erforderlichen stabilen Refinanzierung.
Der Quotient muss dabei einen Wert ergeben, der mindestens
100% beträgt. Auch die langfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
In der Risikostrategie werden für alle Kennzahlen Limite fest-
gelegt. Zusätzlich dienen die (unter Berücksichtigung eines
Managementpuffers festgelegten) Frühwarnschwellen dazu, eine
drohende Limitüberschreitung frühzeitig anzuzeigen. Die Limite
und Frühwarnschwellen wurden im Geschäftsjahr jederzeit
eingehalten.
Neben der stichtagsbezogenen Betrachtung erfolgt eine voraus-
schauende Beurteilung über mehrere Jahre. Dazu wird – jährlich
im Rahmen der Risikostrategie – eine Kapital- und Liquiditäts-
planung über vier Jahre erstellt, die ein Basisszenario (Geschäfts-
planung) und zwei adverse Szenarien umfasst. Dabei werden
auch solche Risiken berücksichtigt, die in der stichtagsbezogenen
Betrachtung nicht enthalten sind. Hierzu zählen Risiken der
ökonomischen Perspektive, die sich erst im Laufe der Zeit auch
in der normativen Perspektive niederschlagen können. Dies kann
durch Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung (und daraus
resultierend der Eigenmittel) sowie durch Änderungen des
Gesamt risikobetrags geschehen.
Ergänzend erfolgen vierteljährlich eine unterjährige Fortschrei-
bung der Kapitalplanung in einer rollierenden Drei-Jahres-
Betrachtung sowie eine mehrperiodische Betrachtung der Liqui-
dität auf Basis der Szenarien, die auch der Kapitalplanung
zugrunde liegen.
Die Limite der normativen Perspektive wurden sowohl in der
strategischen Kapital- und Liquiditätsplanung als auch in deren
unterjähriger Fortschreibung in allen Szenarien über den jeweili-
gen Betrachtungszeitraum eingehalten.
29/57
5.4.2 Ökonomische Perspektive
Die ökonomische Perspektive ist eine vorrangig barwertige
Betrachtung, die der Absicherung ökonomischer Verluste durch
vergbares Kapital (Deckungsmasse) dient. Dabei kommen – im
Gegensatz zur normativen Perspektive – bankinterne Verfahren
zum Einsatz. Zum Berichtsstichtag stellt sich die ökonomische
Perspektive auf Gesamtbankebene (ICAAP) wie folgt dar:
Kennzahlen der ökonomischen Perspektive in Mrd. €
31.12.2025 31.12.2024
Deckungsmasse 17,6 18,2
Kapitalreserve 5,4 6,1
Gesamtbanklimit 12,2 12,2
Ökonomisches Kapital 7,5 7,5
Die Deckungsmasse leitet sich bilanziell aus dem handelsrecht-
lichen Eigenkapital ab, wobei zusätzlich barwertige Korrekturen
erfolgen, beispielsweise für stille Lasten und Reserven aus Wert-
papieren und Derivaten sowie Pensionsverpflichtungen. Dabei
werden positive Eigenbonitätseffekte auf der Passivseite nicht
entlastend berücksichtigt. Ferner wird das erwartete Jahres-
ergebnis (rollierend betrachtet) abgezogen, sofern es negativ
ist – die unterjährige Anrechnung eines positiven Ergebnisses
unterbleibt. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert
im Wesentlichen aus zinsinduzierten Barwertänderungen (insbe-
sondere bei unterverzinslichen Förderkrediten).
Der Deckungsmasse steht das ökonomische Kapital gegenüber.
Es wird für alle gemäß Risikoinventur wesentlichen Risiken sowie
ergänzend für das Pensionsrisiko und das Geschäfts- und Kosten-
risiko ermittelt. Das ökonomische Kapital ist die maßgebliche
Risikosteuerungsgröße der NRW.BANK über Risikoarten und
Bereiche hinweg. Es bildet die Grundlage, um Risiken methodisch
30/57
konsistent zu einer Kennziffer für die Gesamtbank zusammenzu-
führen.
Die NRW.BANK stellt für die Quantifizierung des ökonomischen
Kapitals und dessen Aggregation zu einer Kennzahl für die
Gesamtbank weitgehend auf ein Value-at-Risk-(VaR-)Konzept ab.
Hierbei wird ein Risikohorizont von einem Jahr betrachtet, das
Konfidenzniveau beträgt 99,9%.
Das Adressenausfallrisiko bildet neben dem Marktpreisrisiko
einen Schwerpunkt der Risikonahme auf Gesamtbankebene. Die
Bestimmung erfolgt über einen barwertigen Credit-VaR-Ansatz,
dem ein Mehrfaktormodell zugrunde liegt. Im Rahmen des
Modells ist das Portfolio in Segmente unterteilt, die durch unter-
schiedliche makroökonomische Risikotreiber charakterisiert sind.
Dies ermöglicht es, das Adressenausfallrisiko unter Verwendung
selbst geschätzter Korrelationen zu bestimmen.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals beim Marktpreisrisiko
stellt auf eine barwertige VaR-Betrachtung ab. Die zur VaR-
Berechnung herangezogenen Sensitivitäten berücksichtigen
dabei allgemeine und spezifische Zinsänderungsrisiken, Fremd-
währungsrisiken und Volatilitätsrisiken (insbesondere auch die
barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken aus der Wohn-
raumförderung sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken im
Kapitalanlagegeschäft). Unter einer HGB-Bilanzierung wirksam
werdende Marktpreisrisiken sind bis auf dispositive Spitzen
abgesichert.
Das Liquiditätsrisiko berücksichtigt für die handelsrechtliche
Gewinn- und Verlustrechnung relevante Veränderungen des
Refinanzierungs-Spreads der NRW.BANK, da eine Erhöhung der
Refinanzierungskosten zu höheren Aufwänden führt. Das Risiko
wird aus der Änderung des Refinanzierungs-Spreads abgeleitet.
Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt sich
aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Standardansatzes
gemäß CRR und eines internen Verfahrens. Das ökonomische
Kapital wird mindestens zweimal jährlich ermittelt.
Das Pensionsrisiko wird anhand einer Szenarioanalyse bestimmt.
Diese berücksichtigt Änderungen statistischer Annahmen hin-
sichtlich Invalidität und Sterblichkeit, die zu einer Erhöhung der
Pensionsverpflichtungen führen können. Es wird einmal jährlich
ermittelt und bleibt dann für das gesamte Jahr unverändert. Zins-
änderungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
sind im Marktpreisrisiko integriert.
Beim Geschäfts- und Kostenrisiko wird ein pauschaler Risiko-
betrag auf Basis eines vereinfachten Verfahrens ermittelt. Das
ökonomische Kapital ergibt sich dabei konservativ unter Betrach-
tung negativer Abweichungen vom geplanten Jahresergebnis. Es
wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das gesamte
Jahr unverändert.
Auf die einzelnen Risikoarten und deren Berechnungsmethodik
in der ökonomischen Perspektive wird im weiteren Verlauf des
Risiko- und Chancenberichts detaillierter eingegangen.
31/57
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbankebene
erfolgt ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten durch
Addition des ökonomischen Kapitals der einzelnen Risikoarten.
Als Limit für das ökonomische Kapital auf Gesamtbankebene ist
ein Teilbetrag der Deckungsmasse festgelegt, der dem aus den
Planungen abgeleiteten Risikoappetit der Bank entspricht. Der
verbleibende freie Anteil der Deckungsmasse stellt außerhalb des
Gesamtbanklimits eine Kapitalreserve dar, die unterjährig in
Abhängigkeit von der Deckungsmasse Schwankungen unterliegt.
Das Gesamtbanklimit wird im Rahmen des jährlichen Strategie-
prozesses auf die wesentlichen Risikoarten sowie Bereiche
allokiert. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere zur Um-
setzung der geplanten Förderziele hinreichende Deckungsmasse
zur Verfügung steht und gleichzeitig Risiken begrenzt sind. Die
Auslastung der Limite wird täglich bestimmt. Die Limite wurden
im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten.
Zwei Frühwarnschwellen ergänzen die Steuerung der Risiko-
tragfähigkeit. Für den Fall, dass sich das ökonomische Kapital
im Vergleich zum Gesamtbanklimit erhöht, gilt eine Frühwarn-
schwelle als erreicht, wenn die Limitauslastung 90% beträgt.
Falls sich die Kapitalreserve im Vergleich zum Gesamtbanklimit
reduziert, gilt eine Frühwarnschwelle als erreicht, wenn die
Kapitalreserve auf 10% des Gesamtbanklimits sinkt.
Ergänzend zur Kapitalsteuerung erfolgt die Liquiditätssteuerung
(ILAAP) durch die Liquiditätsablaufbilanz, die zukünftige
Zahlungs ströme in einzelnen Laufzeitbändern umfasst.
Um die aus den Modellen der ökonomischen Perspektive, ins-
besondere den statistischen Verfahren des VaR-Ansatzes, resul-
tierenden Unsicherheiten zu minimieren, führt die NRW.BANK
verschiedene Maßnahmen zur Validierung der verwendeten Daten
und ermittelten Risikoergebnisse durch. Des Weiteren wird in
der normativen Perspektive die ausreichende Prognosegüte
des durchgeführten Kapital- und Liquiditätsplanungsprozesses
validiert.
5.4.3 Stresstests
Das Steuerungskonzept wird durch gesamtbankbezogene Stress-
und Szenarioanalysen ergänzt, die das Zusammenspiel zwischen
der normativen und der ökonomischen Perspektive berücksich-
tigen. Die Durchführung erfolgt quartalsweise sowie auch anlass-
bezogen. Die Analysen sind darauf ausgerichtet, das individuelle
Gefährdungspotenzial der Bank bezüglich außergewöhnlicher,
aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen, um die Ange-
messenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit den
Fortbestand des Instituts auch unter adversen Entwicklungen
sicherstellen zu können.
Dabei wird ein integrierter Ansatz angewandt, der die wesent-
lichen Risiken konsistent miteinander verzahnt sowie die wesent-
lichen institutsspezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise
die Portfoliozusammensetzung und Risikokonzentrationen,
berück sichtigt. In den Stress-Szenarien werden die gemeinsamen
Auswirkungen von Verschlechterungen der Kreditnehmerqualität
(Rating-Verschlechterungen, Anstieg von Ausfallwahrscheinlich-
keiten und Verlustquoten) und Veränderungen der Marktdaten
(Zinsen, Credit Spreads und Fremdwährungskurse) untersucht.
32/57
Zusätzlich werden operationelle Risiken berücksichtigt. Es
werden mindestens ein historisches und drei hypothetische
Szenarien betrachtet.
Bei historischen Szenarien werden in der Vergangenheit
beobachtete Krisen auf das aktuelle Portfolio übertragen. Die
NRW.BANK verwendet derzeit ein Szenario, das Veränderungen
der Risikoparameter während der Europäischen Staatsfinanzen-
krise im Jahr 2011 widerspiegelt.
Hypothetische Szenarien entwickelt die Bank auf der Basis von
Marktanalysen und Experteneinschätzungen. So werden bei-
spielsweise Szenarien betrachtet, die einen Anstieg der für das
Staatenportfolio relevanten Risikofaktoren, einen schweren
konjunkturellen Abschwung und Inflationsanstieg oder ein
physisches Klimaereignis unterstellen.
Ergänzend werden inverse Stresstests durchgeführt. Bei inversen
Stresstests wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in
seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten.
Die Auswirkungen der Szenarien werden für die Kennzahlen der
normativen und der ökonomischen Perspektive quantifiziert.
Risikoparameterveränderungen treten – entsprechend der
Definition der Perspektiven – in der normativen Perspektive über
einen dreijährigen Szenariohorizont und in der ökonomischen
Perspektive ad hoc ein.
In der normativen Perspektive sind Veränderungen der Kapital-
quoten in allen Szenarien im Wesentlichen durch einen Anstieg
des Gesamtrisikobetrags aufgrund von Rating-Verschlechterun-
gen bedingt. Auswirkungen simulierter Effekte auf die Gewinn-
und Verlustrechnung können durch den umfangreichen Bestand
an Vorsorgereserven ausgeglichen werden, sodass die Eigen-
mittel nicht reduziert werden.
In der ökonomischen Perspektive bestimmen Adressenausfall-
und Marktpreisrisiken gleichermaßen die Stresstests. Die
Deckungs masse reagiert unter Stress sehr sensitiv auf Änderun-
gen der Marktdaten.
Im Rahmen des ILAAP werden die Liquiditätskennzahlen LCR
und NSFR in die Stresstests einbezogen. Sie variieren in den
Szenarien in geringem Umfang aufgrund der unterstellten Markt-
daten- und Rating-Verschlechterungen.
Aktuelle Themen werden im Rahmen von anlassbezogenen
Stresstests aufgegriffen. Hier standen im Berichtsjahr die Ver-
schuldungsdynamik ausländischer Staaten sowie erneut Klima-
risiken im Fokus. Der Stresstest zur Staatsverschuldung unter-
stellt eine Verschlechterung der Schuldentragfähigkeit einiger
hochverschuldeter Staaten. Ausgelöst durch einen Anstieg der
Zinsen erhöhen sich zunächst die Refinanzierungskosten der
öffentlichen Schulden. Dies führt in Abhängigkeit vom Schulden-
stand und der prognostizierten Schuldenentwicklung zu unter-
schiedlichen Rating-Verschlechterungen der Staaten und der in
ihnen beheimateten Finanzinstituten. In Folge der Konjunktur-
eintrübung verschlechtert sich auch die Bonität von Unternehmen.
Parallel steigen die Credit Spreads von Staaten, Finanzinstituten
und Unternehmen. Im Klima-Stresstest wurden die Auswirkungen
33/57
einer Transition der Wirtschaft zur Begrenzung des Klima-
wandels auf die Risikotragfähigkeit der NRW.BANK anhand von
drei Szena rien des Network for Greening the Financial System
(NGFS) unter sucht. Die Szenarien unterscheiden sich in den
Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels und damit in der
Intensität physischer und transitorischer Risiken bis zum Jahr
2030 bzw. in einer Erweiterung eines Szenarios auch bis zum
Jahr 2040.
Insgesamt lassen die betrachteten adversen Szenarien keinen
zusätzlichen Kapital- oder Liquiditätsbedarf erkennen.
5.4.4 Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung
Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr sowohl in der öko-
nomischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Die
vom Vorstand mit den Gremien der Bank im Rahmen des Strate-
gie prozesses vereinbarten Limite für die Risikotragfähigkeit
wurden eingehalten. Die Risiken der Bank sind insgesamt tragbar
und liegen innerhalb des definierten Risikoappetits der Bank.
Besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung der NRW.BANK
bestehen derzeit nicht. Die betrachteten adversen Szenarien
lassen keinen zusätzlichen Kapitalbedarf in der Zukunft erkennen.
Die aus dem Geschäftsmodell der Bank resultierenden Risiken
sind somit auch über mehrjährige Stressperioden tragbar. Die
Kapitalausstattung der NRW.BANK ist in beiden Perspektiven
angemessen.
Die Limite für die Liquiditätsausstattung sind sowohl in der
ökonomischen als auch in der normativen Perspektive einge-
halten. Einschränkungen sind auch in Stressbetrachtungen nicht
erkennbar. Insgesamt sind die Liquiditätsrisiken tragbar.
5.5 Adressenausfallrisiko
5.5.1 Definition
Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass Geschäfts-
partner nicht beziehungsweise nur eingeschränkt in der Lage
sind, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber
der NRW.BANK nachzukommen. Es besteht das Risiko eines
Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund des Komplett-
oder Teilausfalls eines Geschäftspartners. Das Adressenausfall-
risiko umfasst das Kreditrisiko (inklusive des Emittentenrisikos),
das Kontrahenten-, Beteiligungs- und Migrationsrisiko sowie
Risikokonzentrationen (inklusive der Länderrisiken).
5.5.2 Methoden
Von zentraler Bedeutung für die Ermittlung des Adressenausfall-
risikos sind die Engagementhöhe beziehungsweise Exposure at
Default (EAD), die Ausfallwahrscheinlichkeit sowie die Verlust-
quote eines jeden Schuldners. Sie bilden die Basis, um das Risiko
auf Einzelengagement- und Gesamtbankebene steuern zu können.
Die Engagementhöhe ist die Summe aller ausfallrisikobehafte-
ten Anrechnungsbeträge. Dies ist bei Krediten das Restkapital
zuzüglich verbindlicher Auszahlungsverpflichtungen, bei
Beteiligungen das aktuell abgerufene Kapital zuzüglich ver-
bind
licher Auszahlungsverpflichtungen und bei Wertpapieren
der größere Wert aus fortgeführtem Einstands- und Nominal-
wert. Zur Bemessung von Kontrahentenrisiken aus Derivaten
werden – unter Berücksichtigung von Netting und Besicherung
gemäß standardisierten Rahmenverträgen – Kredit äquivalente
angesetzt. Darüber hinaus werden Kreditderivate mit ihrem
Nominalwert angerechnet. Dabei führt ein Sicherungskauf zu
34/57
einer Reduzierung beziehungsweise ein Sicherungsverkauf
zu einer Erhöhung des Engagements der entsprechenden
Referenzadresse. Die Engagementhöhe wird zur Überwachung
auf Einzelkreditnehmerebene genutzt.
Zur Berechnung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbank-
ebene im Mehrfaktormodell werden barwertige EADs für
Kredite, Wertpapiere und Derivate herangezogen.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ergibt sich aus der internen
Rating-Einstufung des Schuldners. Hierzu setzt die NRW.BANK
differenzierte Risikoklassifizierungsverfahren ein. Die Port-
folios der Unternehmen, Banken und Immobiliengeschäfts-
kunden werden mit externen Rating-Verfahren klassifiziert, die
grundsätzlich dazu geeignet sind, die Anforderungen des auf
internen Ratings basierenden (IRB) Ansatzes gemäß CRR zu
erfüllen. Die Rating-Festlegung für Engagements ausländischer
Gebietskörperschaften erfolgt auf Grundlage von externen
Agentur-Ratings und einer strukturierten internen Plausibi li sie-
rung. Vor dem Hintergrund von Haftungsverbund be ziehungs-
weise Finanzausgleich werden insbesondere für Sparkassen
beziehungsweise inländische Kommunen einheitliche Ratings
vergeben. Für kleinere Portfolios finden vereinfachte interne
Risikoklassifizierungsverfahren Anwendung. Jedem Rating
wird gemäß einer 26-stufigen Skala in Abhängigkeit von der
Art des Schuldners eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet,
sodass alle Schuldner abgestuft als risikorelevant in die
Berech nung des ökonomischen Kapitals eingehen.
Die Verlustquote beschreibt den Anteil der Engagementhöhe,
der bei Ausfall nach Verwertung etwaiger Sicherheiten unein-
bringlich verloren geht. Je nach Art des Engagements werden
differenzierte Verlustquoten verwendet. Sie werden für
Engage ments der Wohnraumförderung auf Basis einer Analyse
eigener historischer Daten ermittelt. Für andere Asset-Klassen
erfolgt die Herleitung überwiegend auf Basis externer Daten-
quellen, da keine statistisch signifikante Anzahl von Ausfällen
im Portfolio der Bank vorliegt.
Die NRW.BANK ermittelt das ökonomische Kapital für das
Adressenausfallrisiko auf Basis eines Credit-VaR. Der Risiko-
horizont beträgt ein Jahr, das Konfidenzniveau 99,9%.
Die Berechnung des Credit-VaR erfolgt auf Basis eines simula-
tions basierten Mehrfaktormodells, das sowohl Ausfälle als auch
Ratingmigrationen berücksichtigt. Um Assetkorrelationen selbst
zu schätzen, ist das Portfolio der NRW.BANK in fünf verschiedene
Segmente (öffentlicher Sektor, Wohnraumförderung, Finanz-
sektor, Unternehmen national, Unternehmen international)
unter teilt. Für diese erfolgt auf Basis historischer Ratingdaten
die Identifikation verschiedener makroökonomischer Risiko-
treiber (wie zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt), sodass sich
instituts- und segmentspezifische Assetkorrelationen ergeben.
Neben dem ökonomischen Kapital werden auch Standardrisiko-
kosten bestimmt und grundsätzlich bei der Konditionengestal-
tung berücksichtigt, sofern dies förderpolitisch nicht anders
intendiert ist. Damit soll bei Geschäftsabschluss sichergestellt
werden, dass eine Kompensation der erwarteten Verluste durch
entsprechende Erträge erfolgt.
Im Rahmen der Gesamtbank-Stresstests werden verschiedene
historische und hypothetische Szenarien betrachtet, die nach
Forderungsklassen differenzierte Verschlechterungen der
Ratingqualität und der Verwertungserlöse unterstellen.
35/57
Mit den dargelegten Methoden ist die NRW.BANK in der Lage,
im Rahmen der Steuerung Adressenausfallrisiken angemessen zu
überwachen, einseitige Portfolioentwicklungen sowie Risiko-
konzentrationen zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche
Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.
5.5.3 Validierung
Eine Überprüfung der Risikoklassifizierungsverfahren, der Aus-
fallwahrscheinlichkeiten sowie der Verlustquoten und weiterer
methodischer Annahmen, die der Ermittlung des ökonomischen
Kapitals zugrunde liegen, erfolgt mindestens jährlich.
Ziel der Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass die Risiko-
rechnung weiterhin angemessen erfolgt.
5.5.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK stellt durch Limite und Prozesse sicher, dass
eine Begrenzung des Adressenausfallrisikos erfolgt. Zum einen
existieren Konzentrationslimite, die Engagements insbesondere
auf Einzelschuldner-, Konzern-, Länder- sowie verschiedenen
Teilportfolioebenen beschränken. Die jeweilige Auslastung wird
durch die Engagementhöhe bestimmt, wobei die Anrechnung
neuer Geschäfte auf die Limite unverzüglich erfolgt. Zum anderen
erfolgt eine bereichsübergreifende sowie eine bereichsspezifische
Limitierung des ökonomischen Kapitals. Die Limitfestlegung
berücksichtigt sowohl die Risikotragfähigkeit der Bank als auch
die im Rahmen des Strategieprozesses erstellten Planungen der
einzelnen Bereiche.
Wesentliche Elemente der Überwachung des Adressenausfall-
risikos sind:
anlassbezogener Bad News-Prozess mit unverzüglicher
Analyse und Entscheidung über Einzelmaßnahmen (zum
Beispiel Ratingüberprüfung, Limitanpassungen)
tägliche Überwachung der Einzelkreditnehmer-, Konzern-,
Länder- und ökonomischen Kapitallimite
tägliche Überwachung der Kapitalmarktinvestments im Rah-
men eines Frühwarnsystems (unter anderem Veränderungen
von Credit Spreads und Ratings)
mindestens jährliche Kreditüberwachung von Einzelengage-
ments
fortlaufende Überwachung der Engagements der Watch-Liste,
die Intensivbetreuungs- und Problemengagements beinhaltet
Für Limitüberschreitungen sind entsprechende Eskalations-
prozesse definiert.
Fördermittel werden von der NRW.BANK überwiegend besichert
oder im Hausbankenverfahren vergeben. Entsprechend risikoarm
ist dieses Portfolio. Sub-Investment-Grade-Engagements dürfen
nur eingegangen werden, wenn der Förderauftrag dies erfordert,
wie zum Beispiel in der Gründungs- und Mittelstandsförderung,
der öffent lichen Wohnraumförderung oder in Sonderkontingenten
im Förder geschäft.
Darüber hinaus verfügt die Bank über ein Portfolio an Wert-
papieren / Forderungen sowie Derivaten und betreibt Geldmarkt-
geschäfte. Die Derivate werden mit ausgewählten, bonitätsmäßig
guten Marktpartnern auf der Grundlage von Standardverträgen
abgeschlossen. Neugeschäfte in diesem Portfolio müssen stets
von Investment Grade-Qualität sein (dies entspricht den internen
Ratingklassen AAA bis BBB).
36/57
Gesamtengagement nach internen Ratingklassen inkl. Derivaten, in Mrd. €
90,9
20,6
19,2
64,8
12,8
12,4
3,1
3,0
0,6
0,5
0,3 0,3
100
80
60
40
20
0
AAA AA A BBB BB B CCC – D
Gesamtengagement: 192,4 Mrd. € (Stichtag 31.12.2025) Gesamtengagement: 186,6 Mrd. € (Stichtag 31.12.2024)
58,8
91,6
Das Gesamtengagement der NRW.BANK beträgt 192,4 Mrd. €
und ist gegenüber dem Vorjahr (186,6 Mrd. €) um +5,9 Mrd. €
gestiegen.
Aufgrund des hohen Anteils von Staats- und inländischer Kom-
munalfinanzierung ist die interne Ratingklasse AAA weiterhin am
stärksten belegt. Das Portfolio besteht zu 97,9% (Vj. 97,9%) aus
Engagements von Investment-Grade-Qualität.
Mit 146,7 Mrd. € (Vj. 140,7 Mrd. €) bilden Engagements in
Deutschland den größten Portfolioanteil (76,2% des Gesamt-
engagements, Vj. 75,4%). Hiervon entfallen 94,0 Mrd. €
(Vj. 88,6 Mrd. €) auf Nordrhein-Westfalen, wobei direkte Engage-
ments mit Kommunen in Höhe von 21,0 Mrd. € (Vj. 20,2 Mrd. €)
bestehen. Diese Fokussierung ergibt sich aufgrund des Förder-
auftrags, wonach die Bank gegenüber Kommunen in besonderer
Verantwortung steht und ihnen als verlässlicher Partner Finanzie-
rungsmittel zur Verfügung stellt.
Des Weiteren bestehen Auslandsengagements, deren Erträge die
NRW.BANK als weitgehend haushaltsunabhängige Förderbank
zur Erfüllung ihres Förderauftrags einsetzt. Das Auslandsengage-
ment in Höhe von 45,7 Mrd. € (23,8% des Gesamtengagements,
Vj. 45,8 Mrd. €) entfällt mit 28,0 Mrd. € (Vj. 27,7 Mrd. €) auf
Länder innerhalb und mit 17,8 Mrd. € (Vj. 18,2 Mrd. €) auf Länder
außerhalb Europas sowie auf supranationale Organisationen.
Insgesamt konzentriert sich das Auslandsengagement vollständig
auf Länder mit Investment-Grade-Qualität.
37/57
Das Europa-Engagement besteht aus Investitionen innerhalb
der Eurozone in Höhe von 19,6 Mrd. € (Vj. 19,1 Mrd. €) und
Investitionen außerhalb der Eurozone in Höhe von 8,4 Mrd. €
(Vj. 8,5 Mrd. €). Die Engagements außerhalb Europas kon-
zentrieren sich auf Nordamerika mit 6,1 Mrd. € (Vj. 6,1 Mrd. €),
Australien / Neuseeland mit 2,3 Mrd. € (Vj. 2,3 Mrd. €) und Asien
mit 1,5 Mrd. € (Vj. 1,9 Mrd. €). Auf die supranationalen Orga-
nisationen entfallen insgesamt 7,8 Mrd. € (Vj. 7,9 Mrd. €).
146,7
140,7
19,6 19,1
8,4
8,5
10,0
10,3
7,8
7,9
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Deutschland Eurozone ohne Deutschland Europa ohne Eurozone Außerhalb Europas Supranational
Engagement per 31.12.2025 Engagement per 31.12.2024
Geografische Verteilung der Engagements inkl. Derivaten, in Mrd. €
38/57
Es besteht auf Staatenebene kein Länderengagement im Sub-
Investment-Grade-Bereich. Neuengagements in diesen Rating-
klassen sind im Kapitalanlagegeschäft grundsätzlich ausgeschlos
-
sen. Das Engagement in Ländern mit schwächerem Investment-
Grade-Rating (BBB) ist im Verlauf des Geschäftsjahrs insgesamt
gesunken; ein wesentliches Länderengagement in dieser Rating-
k
ategorie besteht in Italien (1,0 Mrd. €, Vj. 1,3 Mrd. €). Bonitäten
können durch neue Belastungen für Staaten oder eine Abschwä-
chung der Wirtschaftsentwicklung unter Druck geraten.
Das Engagement in Verbriefungspositionen – zu 94,0% von
Investment-Grade-Qualität – beträgt zum Stichtag 2,5 Mrd. €
(Vj. 2,7 Mrd. €). Ein Teil des Portfolios (27,6%) hat zusätzlich
eine weitgehende staatliche Garantie (durch das US-Bildungs-
ministerium). Die NRW.BANK überwacht bei Verbriefungs-
positionen laufend die zugrunde liegenden Adressenausfall-
risiken aus den Referenzpools.
Das Beteiligungsgeschäft umfasst Beteiligungen im öffentlichen
Interesse, die vorrangig im Interesse des Landes gehalten
werden und im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf
diese übertragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene
Beteiligungen. Die aus den Beteiligungen resultierenden Adres-
sen ausfallrisiken beruhen weitestgehend auf strategischen und
operativen Risiken, die insbesondere anhand der für das Beteili-
gungscontrolling bereitgestellten Unternehmensdaten analysiert
werden. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings erfolgen eine
regelmäßige Ergebniskontrolle beziehungsweise Planüber-
wachung sowie eine Überprüfung auf risikorelevante Sachverhalte
.
Das Risikomanagement basiert somit auf einem systematischen
und fortlaufenden Prozess, der eine Anpassung an veränderte
Gegebenheiten ermöglicht. Auch durch die Wahrnehmung von
Mandaten (im Beirat, Aufsichtsrat oder Investitionsausschuss)
beziehungsweise die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
werden die Beteiligungen eng begleitet. Zudem werden in den
Beteiligungsverträgen in der Regel einzelfallbezogene Zustim-
mungsvorbehalte zugunsten der NRW.BANK aufgenommen.
Bei einzelnen Beteiligungen ist das Adressenausfallrisiko durch
die starke Einbindung der öffentlichen Hand begrenzt. So wird das
Adressenausfallrisiko im Fördergeschäft bei einem Beteiligungs-
portfolio mit einem Engagement von 89,8 Mio. € (Vj. 99,4 Mio. €)
durch eine Garantie des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe
von 49% des jeweils investierten Kapitals reduziert.
Der Buchwert der im Interesse des Landes gehaltenen Beteili-
gung an der Portigon AG in Höhe von 2,2 Mrd. € ist durch eine
Wertgarantie des Landes Nordrhein-Westfalen in voller Höhe ab-
gesichert. Wir verweisen diesbezüglich auf den Nachtragsbericht.
Beteiligungsengagements werden in die ökonomische Kapital-
steuerung einbezogen und im Adressenausfallrisiko ausgewiesen.
5.5.5 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken beträgt zum
Stichtag 1,7 Mrd. € (Vj. 1,5 Mrd. €).
39/57
5.5.6 Risikovorsorge
Für Kreditforderungen und Avale wird anhand definierter
Krite rien regelmäßig überprüft, ob eine Risikovorsorge zu bilden
ist. Sofern notwendig, wird zeitnah im Laufe des Geschäftsjahrs
die Höhe der erforderlichen Einzelwertberichtigungen bezie-
hungsweise Rückstellungen individuell ermittelt. Vorhandene
Sicherheiten werden hierbei berücksichtigt. Für die Bewertung
der Sicherungsobjekte werden bei Krediten der öffentlichen
Wohnraumförderung die für Immobilienbewertung gängigen
Verfahren herangezogen, deren Ergebnisse um einen aus der
Datenhistorie ermittelten Abschlag reduziert werden. Hingegen
wird für Eigenheimförderungen in der Problemkreditbearbeitung
der öffentlichen Wohnraumförderung ein Verfahren zur Bildung
pauschalierter Einzelwertberichtigungen angewendet. Für latente
Adressenausfallrisiken wird eine Pauschalwertberichtigung
gemäß IDW RS BFA 7 gebildet.
Im Wertpapiergeschäft ergibt sich die Risikovorsorge auf Basis
von Marktinformationen, mathematischen Modellen und indivi-
duellen Bonitätseinschätzungen.
Beteiligungen der NRW.BANK unterliegen ebenfalls der laufen-
den Überprüfung auf Risikovorsorgebedarf. Sofern erforderlich,
wird eine Abschreibung des Buchwerts vorgenommen.
5.5.7 Chancen
Die NRW.BANK geht Risiken entsprechend ihrem Geschäfts-
modell und den risikostrategischen Grundsätzen nur in einem
klar abgegrenzten Umfang ein. Daher bestehen unerwartete
Chancen aufgrund möglicher künftiger Entwicklungen oder
Ereignisse, die zu einer für die NRW.BANK positiven Prognose-
oder Zielabweichung führen können, nur in sehr eingeschränk-
tem Maße.
Chancen ergeben sich unter anderem bei einer Verbesserung der
Ratings der Engagements, was zu einem insgesamt geringeren
Ansatz von bonitätsabhängigem ökonomischem Kapital für
Adressenausfallrisiken führt. Daraus können sich weitere Anlage-
möglichkeiten mit zusätzlichem Ertragspotenzial ergeben.
Im Beteiligungsgeschäft besteht die Chance, beim Verkauf von
Förderbeteiligungsengagements Veräußerungserlöse zu erzielen,
die über dem Beteiligungsbuchwert liegen.
Die NRW.BANK ermittelt erwartete Verluste unter Berücksich-
tigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten und
berücksichtigt diese in der Planung beziehungsweise in der
Hochrechnung für das handelsrechtliche Ergebnis. Es besteht
die Chance, dass die tatsächlich eingetretenen Ausfälle geringer
sind als die erwarteten Verluste. In diesen Fällen können höhere
Zuführungen zu den Reserven erfolgen und damit die Deckungs-
masse und die Risikotragfähigkeit gestärkt werden.
40/57
5.6 Marktpreisrisiko
5.6.1 Definition
Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund von
nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeein-
flussenden Parametern. Diese Definition umfasst Zinsänderungs-,
Fremdwährungs- und Volatilitätsrisiken. Beim Zinsänderungsrisiko
erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeinem und spezi-
fischem Zinsänderungsrisiko. Dieses umfasst somit sowohl
Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus als auch Änderungen
des Credit Spreads von Emittentenklassen einerseits und Ände-
rungen des Credit Spreads individueller Emittenten (Residual-
risiko) andererseits.
5.6.2 Methoden
Die NRW.BANK steuert Marktpreisrisiken sowohl für das Zins-
ergebnis (ertragsorientierte Sicht) als auch für den ökonomi-
schen Wert der Bank (wertorientierte Sicht). In beiden Sichten
werden die Marktpreisrisiken limitiert und täglich handelsunab-
hängig überwacht.
Die Marktpreisrisiken für den ökonomischen Wert steuert die
NRW.BANK über einen Stress-VaR-Ansatz. Der Stress-VaR wird
für die tägliche Steuerung mit einem Konfidenzniveau von 95%
bei eintägiger Haltedauer berechnet und berücksichtigt alle für
das jeweilige Portfolio relevanten Risikofaktoren wie Zinssätze,
Währungskurse, implizite Volatilitäten und Credit Spreads. Der
Beobachtungszeitraum beträgt 250 Tage, wobei Ereignisse der
jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Als Stressperiode wird insbesondere die EU-Staatsfinanzenkrise
2011 herangezogen. Damit stellt die Bank sicher, dass auch
ungünstige Marktphasen berücksichtigt werden. Die Berechnung
und Limitierung des Stress-VaR erfolgt – über alle Ebenen von
der Gesamtbank bis auf Teilportfolios – auf Basis einer Monte-
Carlo-Simulation. Dabei legt die Bank fest, welche Geschäfte
täglich voll neubewertet werden sollen. Die Auswahl erfolgt
anhand der Erhöhung der Genauigkeit, die eine volle Neubewer-
tung gegenüber einem sensitivitätsbasierten Ansatz für die
entsprechenden Geschäfte bewirkt. Eine signifikant erhöhte
Genauig keit ist insbesondere für die Kredite der Wohnraum-
förderung und Positionen mit strategischen Zinsänderungsrisiken
(im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen) festzustellen, welche
daher vollständig neu bewertet werden. Diese Auswahl wird
regelmäßig überprüft und quartalsweise validiert.
In der wertorientierten Sicht werden im Anlagebestand insbe-
sondere auch die barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken
aus dem mit Eigenkapital refinanzierten Wohnraumförderungs-
geschäft sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken (Credit
Spreads) erfasst.
41/57
Die barwertige Analyse wird durch weitere Instrumente zur
Steuerung der HGB-Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt (ertrags-
orientierte Sicht), die den Aspekt der Dauerhalteabsicht der Bank
und den Fokus auf das HGB-Zinsergebnis weitergehend berück-
sichtigen (Net Interest Income basierend auf HGB-Sensitivitäten).
Dabei werden alle Marktpreisrisiken der Bank berücksichtigt,
die die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung belasten
können. Das können im Anlagebestand potenziell offene Zins-
und Währungspositionen sein, die aus unterschiedlichen Zinsbin-
dungen oder Währungen der Aktiv- beziehungsweise Passivseite
resultieren und noch nicht im Rahmen der Aktiv- / Passivsteuerung
auf Nominalwertbasis abgesichert wurden. Für den Handels-
bestand sowie die Liquiditätsreserve werden darüber hinaus alle
relevanten Risikoarten barwertig betrachtet. Entsprechend erfolgt
in der HGB-Ertragsprognose für den Handelsbestand sowie die
Liquiditätsreserve eine Anrechnung temporärer Marktwert-
schwankungen.
Im Vergleich zu einer barwertigen VaR-Konzeption stehen damit
nicht die Sensitivitäten der Barwerte, sondern die Sensitivitäten
des HGB-Ergebnisses im Vordergrund. Zur Beschränkung der
Risiken für das handelsrechtliche Ergebnis werden die HGB-Markt
-
preisrisiken auf Basis von HGB-Sensitivitäten und HGB-Stress-
tests limitiert.
Über die tägliche operative Steuerung des zinstragenden
Geschäfts hinaus werden die strategischen Zinsänderungsrisiken
aus Pensionsverpflichtungen (inklusive Beihilfeverpflichtungen)
und Beteiligungen im öffentlichen Interesse betrachtet. Zins-
änderungsrisiken aus Pensionsverpflichtungen entstehen aus
strategischen Entscheidungen der Bank bezüglich der Kapital-
anlage von Pensionsrückstellungen, wenn die Laufzeiten der
Kapitalanlage nicht vollständig dem Auszahlungsprofil entspre-
chen. Das Risiko besteht darin, dass die aus der Kapitalanlage
erzielten Zinserträge durch andere operative Erträge ergänzt
werden müssen, um alle Pensionsverpflichtungen zu bedienen.
Darüber hinaus enthalten die strategischen Zinsänderungsrisiken
Risiken aus Beteiligungen im öffentlichen Interesse, wenn die
Laufzeit der Refinanzierung von der Laufzeitannahme für die
Beteiligung abweicht.
Die Berechnung der Kennzahlen wird in beiden Sichten durch
tägliche Stress-Szenario-Rechnungen ergänzt. Hierbei werden für
die Risikofaktorgruppen Zinssätze, Währungskurse, implizite
Volatilitäten und Credit Spreads jeweils hypothetische Szenarien
betrachtet. Darüber hinaus werden für historische Szenarien
auch die Auswirkungen von Änderungen aus Zinssätzen und
Credit Spreads untersucht. Bei Bedarf werden die standardisierten
Szenarien um individuelle, situationsbezogene Betrachtungen
erweitert, die auf die Risikostruktur des Portfolios der Bank
42/57
zugeschnitten sind. Daneben ist die Analyse der Sensitivitäten
und
der Risikokonzentrationen aus den oben genannten Risiko-
faktoren
integraler Bestandteil der täglichen Marktpreisrisiko-
messung.
5.6.3 Validierung
Die Prognosegüte der VaR-Zahlen wird durch tägliches Back-
testing geprüft. Dabei werden beim Backtesting die mithilfe
des VaR-Modells prognostizierten Verluste der Geschäfte den
ermittelten Ergebnisveränderungen gegenübergestellt. Hierbei
wird ein sogenanntes Clean Backtesting ohne Alterung durchge-
führt. Berücksichtigt werden somit allein Ergebnisveränderungen
aufgrund von Änderungen der Marktdaten.
Wird der Backtesting-Ansatz für aufsichtsrechtlich anerkannte
interne Marktpreisrisikomodelle gemäß CRR auf das Backtesting
der NRW.BANK übertragen, so liegt das Modell grundsätzlich im
statistisch erwarteten Bereich. Die regelmäßig durchgeführten
täglichen, monatlichen und jährlichen Prozesse zur Überprüfung
der Parameter und Annahmen bestätigen die Validität des
Modells.
5.6.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Der Schwerpunkt der Marktpreisrisiken liegt bei barwertiger
Betrachtung bei den allgemeinen und spezifischen Zinsände-
rungs risiken des Anlagebestands. Hieraus resultierende
Marktwertschwankungen sind in der HGB-Gewinn- und Verlust-
rechnung nicht ergebniswirksam, sofern keine dauerhafte
Wertminderung besteht. Aufgrund der Dauerhalteabsicht für
Investitionen im Anlagebestand erfolgen die von der Bank
vorgenommenen Absicherungsgeschäfte im Hinblick auf den
Nominalwert endfälliger Positionen. Damit bestehen in der
ertrags orientierten Sicht mit täglicher Steuerung nur geringe
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen, die über die HGB-
Sensitivitäten sowohl für die Risiken aller zukünftigen Geschäfts-
jahre als auch für das aktuelle und die drei folgenden Geschäfts-
jahre limitiert sind. Ergänzend erfolgt die barwertorientierte
VaR-Limitierung. In geringem Umfang werden auch Positionen
zu Handelszwecken aktiv eingegangen. Diese sind durch ein
gesondertes Limit für den Handelsbestand begrenzt. Alle Limite
wurden im Geschäftsjahr stets eingehalten.
In der ertragsorientierten Sicht bestehen aufgrund der vor-
genommenen Absicherungsgeschäfte auf Gesamtbankebene
keine wesentlichen Zinsbindungsinkongruenzen (analog zur
folgenden Abbildung stützpunktbezogen maximal 165 Tsd. €
und minimal −135 Tsd. €).
43/57
HGB-Zinssensitivitäten (ohne strategische Zinsänderungsrisiken, periodenübergreifend) gegenüber einer Zinserhöhung
um 1 Basispunkt in Tsd. € per 31.12.2025
200
150
100
50
0
−50
−100
−150
−200
1 1 3 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 15 20 25 > 25
Tag Mon. Mon. Mon. Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
9
6
−23
−12
−5
−2
−6
−21
−7
−27
103
−126
165
−135
0
3
1
−15
15
Darüber hinaus werden HGB-Zinssensitivitäten aus strategischen
Zinsänderungsrisiken für Pensionsverpflichtungen und Beteili-
gungen im öffentlichen Interesse für das aktuelle und die folgen-
den drei Geschäftsjahre in Höhe von +23 Tsd. € zum Stichtag in
der Risikomessung berücksichtigt.
Auch Währungsrisiken spielen für das HGB-Ergebnis nur eine
geringe Rolle. Sie werden umfassend durch den Einsatz von
Derivaten abgesichert, sodass im handelsrechtlichen Ergebnis im
Wesentlichen nur das Währungsrisiko auf die erzielte Zinsmarge
verbleibt.
44/57
Die folgende Tabelle zeigt die Stresstestergebnisse (in Anleh-
nung an aufsichtliche Stresstests) für Marktpreisrisiken in der
ertragsorientierten Sicht im Jahresverlauf.
HGB-Stresstests für Marktpreisrisiken – gesamt
März 2025
Mio. €
Juni 2025
Mio. €
September 2025
Mio. €
Dezember 2025
Mio. €
Kurzfristschock abwärts −49 −40 −26 −1
Kurzfristschock aufwärts 49 40 26 1
Versteilung −42 −34 −21 −4
Verflachung 46 38 24 3
Parallelverschiebung abwärts −18 −16 −11 5
Parallelverschiebung aufwärts 18 16 11 −5
FX +30% (Abwertung des Euros) 13 13 14 12
FX −30% (Aufwertung des Euros) −13 −13 −14 −12
Die Ergebnisse der Stresstests zeigen die potenzielle Belastung
der laufenden Ergebnisse der Bank über die nächsten vier
Geschäftsjahre. Die Auswirkungen sind aufgrund der nur in
begrenztem Umfang auf Nominalwertbasis eingegangenen
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen gering.
5.6.5 Ökonomisches Kapital
Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals werden Markt-
preisrisiken barwertig mit einem einheitlichen Konfidenzniveau
von 99,9% berücksichtigt, der Risikohorizont beträgt 250 Tage.
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken wird aus einem
Stress-VaR mit gestressten Korrelationen und Volatilitäten ermit-
telt. Damit stellt die Bank sicher, dass die Berechnung des ökono-
mischen Kapitals auch ungünstige Marktphasen berücksichtigt.
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken resultiert insbe-
sondere aus allgemeinen Zinsänderungsrisiken der Darlehen der
Wohnraumförderung. Diese sind durch Eigenmittel refinanziert.
Aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen dürfen die bei
der Wohnraumförderung zur Refinanzierung herangezogenen
45/57
Eigenmittel nicht bei der Risikorechnung berücksichtigt werden.
Insofern unterstellt die Regulatorik bei der Berechnung des bar-
wertigen Marktpreisrisikos implizit, dass Wohnraumförderungs-
darlehen mit täglich fälligen Mitteln vollständig fristeninkongruent
refinanziert sind. Dies führt zu einer hohen rechnerischen bar-
wertigen Zinsposition. Des Weiteren enthält das ökonomische
Kapital barwertige strategische Zinsänderungsrisiken und alle
Credit-Spread-Risiken des Anlagebestands. Daraus resultierende
Marktwertschwankungen sind im HGB-Abschluss in der Regel
aufgrund der Dauerhalte absicht nicht ergebniswirksam. Zum
Stichtag beträgt das ökonomische Kapital für Marktpreis risiken
5,1 Mrd. € (Vj. 5,4 Mrd. €).
5.6.6 Aufsichtlicher Standardtest
Die Auswirkung der durch eine delegierte Verordnung der
EU-Kommission vorgegebenen plötzlichen und unerwarteten
Zinsänderung im Anlagebuch (aufsichtlicher Zinsschock) von
sechs Zinsschockszenarien werden in der barwertigen Betrach-
tung von der bereits zuvor genannten rechnerischen Zinsposition
der Wohnraumförderungsdarlehen dominiert. Zum Stichtag
beläuft sich die negative Barwertänderung des Anlagebuchs der
Bank aufgrund des Zinsschocks auf 16,0% (Vj. 17,8%) der auf-
sichtsrechtlichen Eigenmittel.
Die die Stressrechnungen dominierende Zinssensitivität der Wohn-
raumförderungsdarlehen ergibt sich aus der Eigenmittel-Refinan-
zierung. Eigenmittel müssen gemäß den Vorgaben der Aufsicht
im Rahmen der Zinsschocks als fristeninkongruente, täglich
fällige Refinanzierungsmittel modelliert werden.
Darüber hinaus ist ein ertragsorientierter aufsichtsrechtlicher
Stresstest zu ermitteln, der die Auswirkungen von Zinsänderun-
gen auf das handelsrechtliche Zinsergebnis für einen Zeithorizont
von einem Jahr unter zwei Stress-Szenarien simuliert. Im Gegen-
satz zu der barwertigen Betrachtung wird hierbei neben dem
Bestandsgeschäft auch simuliertes Neugeschäft unter der An-
nahme einer konstanten Bilanz berücksichtigt. Die dargelegten
Besonderheiten der Wohnraumförderung in der barwertigen
Sicht bestehen in der ertragsorientierten Sicht nicht. Zum Stich-
tag beläuft sich die negative Veränderung des Zinsergebnisses
auf 0,3% der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, sodass in dieser
Perspektive nur unerhebliche Zinsänderungsrisiken bestehen.
5.6.7 Chancen
Zielsetzung der Aktiv- / Passivsteuerung der NRW.BANK ist das
Erzielen einer festen Zins- und Provisionsmarge in Bezug auf
die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung. Damit ver-
bunden sind niedrige Marktpreisrisiken, die entsprechende
Chancen im Anlagebestand beschränken. Die größten Chancen
liegen daher in der Entwicklung der Einstandssätze für zukünf-
tiges Neugeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und nicht in
zusätzlichen Gewinnen aus offenen Zins- und Währungspositio-
nen. Auch im Handelsbestand ist eine weitergehende Risiko-
positionierung aufgrund des bestehenden Limits ausgeschlossen.
Somit stehen Chancen zum Erzielen zusätzlicher handelsrecht-
licher Erträge aus Marktpreisrisikopositionen nicht im Vorder-
grund. Aus barwertiger Sicht führen Marktpreisschwankungen
zu Änderungen stiller Lasten und Reserven. Diese werden im
Anlagebestand – sofern keine dauerhaften Wertminderungen
46/57
vorliegen – als vorübergehende Wertschwankungen angesehen.
Aufgrund der Dauerhalteabsicht resultieren Kursergebnisse im
Anlagebestand ausschließlich aus Portfoliooptimierungsmaß-
nahmen.
5.7 Liquiditätsrisiko
5.7.1 Definition
Das Liquiditätsrisiko wird bei der NRW.BANK in den Teilaspekten
Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne),
Refinanzierungsrisiko und Marktliquiditätsrisiko definiert. Dies um
-
fasst im Rahmen des ILAAP damit insbesondere folgende Risiken:
Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko,
Liquiditäts risiko im engeren Sinne),
bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko)
oder
aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen
Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen beziehungs-
weise glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko).
5.7.2 Methoden
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der NRW.BANK
zentral, um für die Gesamtbank die jederzeitige Zahlungsfähig-
keit sicherzustellen.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungsrisiko
werden täglich auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz und deren
Limitierung überwacht. Die Liquiditätsablaufbilanz (in Euro
sowie in Fremdwährung) wird täglich handelsunabhängig
erstellt und analysiert. In sie gehen die vertraglich vereinbarten
(deterministischen) taggenauen Mittelzu- und -abflüsse bis zum
Erreichen des letzten Cashflows ein (inklusive Zins-Cashflows
und außerbilanzieller Geschäfte).
Bei stochastischen Cashflows (zum Beispiel Kündigungsrechte
oder vorzeitige Tilgungen) werden konservative Annahmen in
der Form getroffen, dass jeweils von einer für die NRW.BANK
nachteiligen Ausübung ausgegangen wird. Darüber hinaus wird
in der Liquiditätsablaufbilanz kein (fiktives) Neugeschäft abgebil-
det beziehungsweise modelliert, so erfolgt beispielsweise keine
Prolongation von unbesichertem und besichertem Funding.
Das Refinanzierungsrisiko als Ertragsrisiko für das handelsrecht-
liche Ergebnis umfasst neben den Risiken aus der geplanten
Emissionstätigkeit ebenfalls die langfristigen Liquiditätsinkon-
gruenzen und wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit limitiert.
Das Refinanzierungsrisiko basiert im ICAAP sowohl auf dem
geplanten Emissionsvolumen der kommenden zwölf Monate als
auch auf den bestehenden und benötigten langfristigen Refinan-
zierungsmitteln mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als zehn Jahren.
Für diese Positionen wird das Refinanzierungsrisiko aus einem
Anstieg des eigenen Credit Spreads abgeleitet. Refinanzierungs-
risiken sind aufgrund des bestehenden Liquiditätspuffers der
Bank durch die Möglichkeit einer besicherten, vom eigenen
Credit Spread unabhängigen Refinanzierung mitigiert.
Zusätzlich erfolgt eine Diversifikation der Refinanzierungsbasis
hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen und Produkten, die dazu
beiträgt, das Refinanzierungsrisiko zu minimieren.
47/57
Das Marktliquiditätsrisiko hat für die NRW.BANK keine wesent-
liche Bedeutung, da nur Positionen mit Dauerhalteabsicht im
Anlagebestand gehalten werden. Entsprechend sind vorüber-
gehende Marktliquiditätsschwankungen im Rahmen des HGB-
Abschlusses primär nicht ergebniswirksam, da eine kurzfristige
Gewinnerzielung durch Veräußerung nicht im Fokus steht. Ver-
käufe aus dem Anlagebestand dienen der Bestandsoptimierung
im Rahmen des Portfoliomanagements und stehen nicht unmit-
telbar im Zusammenhang mit der Generierung von Liquidität.
Das Marktliquiditätsrisiko aus Wertpapieren der Liquiditäts-
reserve und des Handelsbestands ist gemäß der Risikoinventur
nicht materiell, da hier im Vergleich nur sehr geringe Positionen
an Wertpapieren gehalten werden.
Eine über das Marktpreisrisiko hinausgehende Betrachtung des
Marktliquiditätsrisikos erfolgt durch eine regelmäßige Analyse
der kurzfristig zu generierenden Liquidität aus dem gesamten
Wertpapierbestand. Darüber hinaus erfolgt eine Berücksichtigung
in der Liquiditätsrisikolimitierung, indem Abschläge bei der
Berechnung des Liquiditätspotenzials angewendet werden.
5.7.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK ist aufgrund der expliziten Refinanzierungs-
garantie des Gewährträgers und ihres dementsprechend guten
Ratings in der Lage, im notwendigen Umfang kurzfristig Liquidi-
tät zu generieren. Dabei erfolgt die Refinanzierung in der Regel
über den Geld- und Kapitalmarkt.
Darüber hinaus verfügt die Bank zur Sicherung ihrer jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit über ein bedeutendes Portfolio an liquiden
und EZB- beziehungsweise Repo-fähigen Wertpapieren sowie
zentralbankfähigen Kreditforderungen. Die Wertpapiere können
unabhängig von der Dauerhalteabsicht im Repo-Markt bezie-
hungs weise bei EZB-Offenmarktgeschäften genutzt werden, um
Liquidität zu generieren. Verkäufe aus dem Anlagebestand sind
zu diesem Zweck daher nicht notwendig.
Zur Begrenzung von Liquiditätsinkongruenzen existiert ein nach
Fristigkeiten gestaffeltes Limitsystem, welches auf den MaRisk-
Anforderungen hinsichtlich vorzuhaltender Vermögensgegen-
stände auch unter Stressbedingungen basiert (bis eine Woche:
hochliquide Wert papiere, die jederzeit ohne signifikante Wertver-
luste in privaten Märkten liquidiert werden können und zentral-
bankfähig sind sowie bei der Bundesbank eingereichte freie Kredit
-
forderungen; bis einen Monat: freie EZB-fähige Wertpapiere und
bei der Bundes bank eingereichte freie Kreditforderungen). Darüber
hinaus stellt das Limitsystem auch für längere Betrachtungszeit-
räume über einen Monat hinaus auf liquide Wertpapiere ab. Inso-
fern ist der Liquiditätspuffer wesentlicher Bestandteil des Systems
zur Limitierung der Liquiditätsinkongruenzen. Zusätzlich stehen
weitere Refinanzierungsmöglichkeiten des Geld- und Kapital-
markts zur Verfügung, die in einer zweiten Stufe im Limitsystem
unter Anrechnung von Abschlägen Berücksichtigung finden.
Die Zahlungsfähigkeit der NRW.BANK ist aufgrund des zuvor
genannten Limitsystems auch ohne externe Kapitalmarktrefinan-
zierung bereits auf Basis des frei verfügbaren Bestands an
EZB-fähigen Forderungen sowie der freien EZB-Linie gesichert.
Saldiert mit Zu- und Abflüssen aus Cashflows verbleibt ein signi-
fikanter Liquiditätspuffer für den primär steuerungsrelevanten
Zeitraum von einem Jahr.
48/57
Liquiditätsablaufbilanz der NRW.BANK in Mrd. €
60
50
40
30
20
10
0
−10
Liquiditätspuffer
kumulierte Cashflows Liquiditätspuffer
31.12.2025 31.1.2026 28.2.2026 31.3.2026 30.4.2026 31.5.2026 30.6.2026 31.7.2026 31.8.2026 30.9.2026 31.10.2026 30.11.2026 31.12.2026
−60
−50
−40
−30
−20
−10
0
10
kumulierte Cashflows
Das Limitsystem stellt insbesondere im kurzfristigen Bereich
sicher, dass Liquiditätsinkongruenzen stets durch den Liquidi-
tätspuffer abgedeckt sind.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden zudem idiosynkrati-
sche, marktweite und kombinierte Stresstests durchgeführt.
Diese berücksichtigen krisenspezifische Auswirkungen auf die
Zahlungsströme, den vorgehaltenen Liquiditätspuffer sowie die
Limitauslastung. Im Einzelnen werden hierbei
Ausfälle bedeutender Kreditnehmer,
Abflüsse aus Besicherungsvereinbarungen,
reduzierte Liquiditätspotenziale aus EZB-fähigen Wert-
papieren aufgrund von Rating-Änderungen und
die Reduzierung des Sicherheitenwerts EZB-fähiger Wert-
papiere und Kreditforderungen simuliert.
Eine Analyse der Ergebnisse erfolgt mindestens monatlich. Auch
unter diesen Stressbedingungen ist die Zahlungsfähigkeit der
NRW.BANK jederzeit gegeben. Darüber hinaus führt die Bank
Stresstests auf das handelsrechtliche Ergebnis durch steigende
Kosten aus Geschäften zur Absicherung des US-Dollar-Wechsel-
kurses durch.
49/57
Nebenbedingungen der Liquiditätsrisikosteuerung sind sowohl
die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen
als auch die Erfüllung der Anforderungen an die Mindestreserve. Im
Geschäftsjahr wurden diese Bedingungen jederzeit einge halten.
5.7.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Liquiditätsrisiken beträgt zum
Stichtag 276,7 Mio. € (Vj. 251,8 Mio. €).
Die Parameter und Annahmen des Modells werden regelmäßig
im Rahmen diverser täglicher, monatlicher und jährlicher Prozesse
überprüft.
5.7.5 Refinanzierungsstruktur
Als staatlich garantierte Förderbank begab die NRW.BANK
Emissionen in Höhe von 14,6 Mrd. € (Vj. 8,9 Mrd. €) ohne
Berück sichtigung der nicht gekündigten Emissionen aus den
Vorjahren in Höhe von 1,7 Mrd. €, Rücknahmen und Tausche in
Höhe von −0,1 Mrd. € sowie Zeros in Höhe von −0,5 Mrd. €.
Insgesamt beläuft sich die Mittelaufnahme des Jahres 2025 auf
15,7 Mrd. €.
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Zur Refinanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre interna-
tionalen Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesent-
lichen das Debt Issuance-Programm zur Abdeckung von mittel-
und langfristigen Laufzeiten sowie das Global Commercial
Paper-Programm zur Abdeckung von Laufzeiten bis zu zwölf
Monaten.
5.7.6 Chancen
Die NRW.BANK ist aufgrund ihres Status als Förderbank sowie
der gesetzlichen Refinanzierungsgarantie des Landes Nordrhein-
Westfalen seit 2004 am Markt als Emissionshaus fest etabliert.
So erwartet sie auch im Jahr 2026 ein weiterhin günstiges Refi-
nanzierungsumfeld für das geplante langfristige Refinanzierungs-
volumen in Höhe von 11 bis 13 Mrd. €. Zusätzliche Chancen
werden bei der Deckung kurzfristiger Liquidität gesehen, die in
Abhängigkeit der Finanzmärkte in unterschiedlichen Geldmarkt-
segmenten erfolgen kann.
5.8 Operationelles Risiko
5.8.1 Definition
Das operationelle Risiko umfasst die Gefahr von Verlusten, die
infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen
Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereig-
nisse auftreten. Dazu zählen auch rechtliche Risiken, die aus
vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen Rahmenbedin-
gungen resultieren.
5.8.2 Methoden
Das Rahmenwerk zur Steuerung des operationellen Risikos in
der NRW.BANK bezieht sowohl qualitative als auch quantitative
Aspekte mit ein. Es richtet sich bei der qualitativen Steuerung an
den MaRisk aus und basiert hinsichtlich der quantitativen Steue-
rung auf dem ökonomischen Kapital.
Durch eine Kombination von zentraler und dezentraler Risiko-
steuerung und -überwachung stellt die Bank sicher, dass not-
wendige Steuerungsmaßnahmen zeitnah ergriffen werden sowie
gleichzeitig erforderliche Entscheidungen unter Berücksichtigung
50/57
des Gesamtrisikoprofils der Bank durch den Vorstand getroffen
werden können.
Die NRW.BANK sammelt Informationen über Schadensfälle und
schadensfreie Risikoereignisse in einer zentralen Risikoereignis-
datenbank und kategorisiert diese nach den aufsichtsrechtlichen
Ereigniskategorien. Die Datensammlung dient als Basis für die
Beurteilung des operationellen Risikos in der NRW.BANK.
Zusätz lich werden die Ergebnisse der jährlichen zukunfts orien-
tierten Risikobewertungen (sogenannte Self- Assess ments) sowie
die Erkenntnisse aus Szenarioanalysen und aus der Überwachung
von Risikoindikatoren in die Gesamtbeurteilung der Risikosituation
einbezogen.
Für besondere geschäftskritische Ereignisse, zum Beispiel erheb-
liche Personalausfälle, Ausfall eines Bankgebäudes oder Rechen-
zentrums, existiert eine umfassende, geschäftsprozessorientierte
Notfallplanung. Die Notfallplanung erstreckt sich über alle
Bereiche und ist darauf ausgerichtet, hohe finanzielle Schäden
und Reputationsschäden abzuwehren.
Der Versicherungsschutz der Bank wird regelmäßig überprüft,
um seine Angemessenheit sicherzustellen.
Rechtsrisiken aus Geschäftsabschlüssen reduziert die NRW.BANK
durch den Einsatz standardisierter Verträge. Abweichungen von
Standardverträgen und Einzeltransaktionen werden durch den
Rechtsbereich freigegeben. Bedeutende Gerichtsverfahren,
die gegen die NRW.BANK gerichtet sind, sind derzeit nicht
anhängig.
Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden unter
anderem durch die Vorgaben der schriftlich fixierten Ordnung im
Sinne des Internen Kontrollsystems (IKS) begrenzt. Diese umfassen
die Gesamtheit aller vom Vorstand angeordneten Vorgänge,
Methoden und Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, einen ord-
nungsmäßigen und sicheren Ablauf der Betriebsprozesse sicher-
zustellen. Das IKS enthält allgemeine Grundlagen und Vorgaben
für Arbeits- und Verhaltensweisen, wie zum Beispiel das Vier-
augenprinzip, aber auch konkrete prozessbezogene Anweisungen.
Bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauf-
organisation analysieren die in die Arbeitsabläufe eingebundenen
Organisationseinheiten unter Beteiligung der Risikocontrolling-
Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision
die Auswirkungen auf die Kontrollverfahren und -intensität. Bei
Änderungen der IT-Systeme sind zudem die Funktionen Informa-
tionssicherheit und Datenschutz einzubeziehen.
Die Steuerung von Personalrisiken erfolgt zunächst im Rahmen
der regelmäßigen Personalplanung. Die Durchführung von
personal wirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung
zwischen den Fachbereichen und dem Bereich Personal. Im
Rahmen der Beobachtung von Risikoindikatoren werden Kenn-
zahlen beispielsweise zur Fluktuation oder zur Fortbildung beob-
achtet, um frühzeitig Fehlentwicklungen begegnen zu können.
Das Management der operationellen Risiken im IT-Umfeld der
NRW.BANK erfolgt aufbauend auf der IT-Strategie der Bank. Die
schriftlich fixierte Ordnung umfasst Regeln für die Nutzung, die
Beschaffung und die Entwicklung von Hard- und Software mit
einem Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der notwendigen
51/57
Sicherheitsstandards und der Betriebskontinuität. Darüber hinaus
wirken angemessene Berechtigungskonzepte und Verfahren
risikoreduzierend. Für den Ausfall aller kritischen IT-Systeme
beziehungsweise der damit verbundenen Bankprozesse existieren
Notfallpläne. Auch für den Schutz vor Cyber-Risiken, das heißt
dem unerlaubten Eindringen in Computer oder Netzwerksysteme
(zum Beispiel durch Hacking, Datendiebstahl, Virenangriff),
bestehen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen. Insgesamt
haben Informationssicherheit und Datenschutz eine hohe
Bedeutung für die Bank.
Risiken, die aus der Auslagerung von wesentlichen Geschäfts-
aktivitäten entstehen können, begegnet die Bank mit einem
eigens hierfür etablierten Prüf- und Überwachungsprozess.
Dieser umfasst insbesondere eine detaillierte Risiko- bzw.
Szenario analyse als Grundlage einer möglichen Auslagerungs-
entscheidung, um Auslagerungsrisiken zu begrenzen.
Darüber hinaus begrenzt die Bank zielgerichtet mögliche Risiken
hinsichtlich der Themenfelder MaRisk- und WpHG-Compliance,
Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sowie
sonstiger strafbarer Handlungen. Bankweite Sicherungsverfahren,
Verdachtsmeldeprozesse sowie regelmäßige Risikoanalysen und
Self-Assessments dienen der Steuerung und Begrenzung der
potenziellen Risiken in diesen Themenfeldern.
Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt sich
aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Standardansatzes
gemäß CRR und eines internen simulationsbasierten Verfahrens,
das die Bewertung der Einzelrisiken aus der Risiko inventur
heran zieht.
5.8.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Im Rahmen der Risikoidentifikation und -bewertung werden alle
Schadensfälle und Risikoereignisse (unter Einbindung von Früh-
warnindikatoren) hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Dies
geschieht unabhängig von ihrer Schadenshöhe beziehungsweise
ihrem Risikopotenzial, um insbesondere bei ähnlich gelagerten
Fällen durch geeignete Maßnahmen frühzeitig gegensteuern zu
können.
Mithilfe von Self-Assessments erfolgt eine Risikoeinschätzung
aller potenziellen operationellen Risiken, denen die NRW.BANK
ausgesetzt sein könnte. Dabei erfolgt eine Beurteilung der Risiken
getrennt nach Relevanz (Eintrittshöhe) beziehungsweise Häufig-
keit (Eintrittsfrequenz).
Weder die im Berichtsjahr identifizierten Schadensfälle bezie-
hungsweise schadensfreien Risikoereignisse noch die Erkennt-
nisse aus dem Self-Assessment und der Beobachtung der Früh-
warnindikatoren zeigen bestandsgefährdende Risiken auf.
Das ökonomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich
ermittelt. Da das zur Abdeckung von potenziellen Schadensfällen
allokierte ökonomische Kapital ansonsten im Jahresverlauf
konstant ist, findet keine Unterscheidung zwischen Limit und
Auslastung statt.
5.8.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken beträgt zum
Stichtag 250 Mio. € (Vj. 250 Mio. €).
52/57
5.9 Pensionsrisiko
5.9.1 Definition
Das Pensionsrisiko ist das Risiko einer möglichen Erhöhung der
Pensionsrückstellungen aufgrund von Steigerungen der Renten-
und Gehaltstrends sowie der Bezugsdauer (statistischen An-
nahmen hinsichtlich Invalidität und Sterblichkeit).
Dieses Risiko wurde in der Risiko inventur als nicht wesentlich
klassifiziert. Dennoch wird es weiterhin in der Risikotragfähig-
keit berücksichtigt.
Strategische Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit
Pensionsverpflichtungen sind im Marktpreisrisiko integriert.
Darüber hinaus werden Risiken aus einer Änderung der Bewer-
tungszinssätze in der Deckungsmasse berücksichtigt.
5.9.2 Methoden
Um Pensionsrückstellungen zu bestimmen, ist die versicherungs-
mathematische Ermittlung von Zahlungsströmen, die den zeit-
lichen Ablauf der Zahlungsverpflichtung in der Zukunft zeigen,
erforderlich.
Im Hinblick auf die Bezugsdauer sind Invalidität und Tod in den
Zahlungsströmen zu modellieren. Dies geschieht auf Basis von
versicherungsmathematischen Richttafeln (nach Heubeck), die
für Deutschland allgemein akzeptiert und von den Steuerbehör-
den anerkannt sind.
Für die Sterbetafeln liegen keine historischen Änderungen in
ausreichend langer Datenhistorie vor, aus denen sich die für ein
VaR-Modell benötigten Volatilitäten ableiten lassen. Daher wird
für die Quantifizierung des Risikos, dass sich die statistischen
Annahmen zu Invalidität und Tod ändern, auf eine Szenarioanalyse
zurückgegriffen, bei der durch die Annahme einer steigenden
Lebenserwartung die Zahlungsströme erhöht werden. Darüber
hinaus werden die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten modifi-
ziert. Für die Quantifizierung des Risikos wird das Szenario mit
den größten Auswirkungen für die Bank herangezogen.
5.9.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Das Pensionsrisiko umfasst sowohl die Verpflichtungen gegen-
über den eigenen Beschäftigten der NRW.BANK als auch gegen-
über den Beschäftigten der Portigon AG mit Doppelvertrag. Wir
verweisen diesbezüglich auf den Nachtragsbericht.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, nimmt die Bank keine Unter-
scheidung zwischen Limit und Auslastung vor.
5.9.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Pensionsrisiko beträgt zum
Stichtag 90 Mio. € (Vj. 90 Mio. €).
5.10 Geschäfts- und Kostenrisiko
5.10.1 Definition
Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich das Wirt-
schaftsumfeld oder die rechtlichen beziehungsweise politischen
53/57
Rahmenbedingungen ändern und sich infolgedessen die Erträge
reduzieren. Das Kosten risiko ist die Gefahr, dass die geplanten
Personal- und Sachkosten überschritten oder ungeplante Kosten
wirksam werden.
Das Geschäfts- und Kostenrisiko wurde in der Risikoinventur als
nicht wesentlich klassifiziert. Dennoch erfolgt eine Berücksich-
tigung in der Risikotragfähigkeit.
5.10.2 Methoden
Auf Basis eines vereinfachten Verfahrens wird für einen – kon-
sistent zu anderen Risikoarten – einjährigen Risikohorizont ein
Risikobetrag festgelegt. Hierzu werden für die Geschäftsjahre
seit Gründung der Bank die Planabweichungen des Saldos aus
Ertrag und Verwaltungsaufwand ermittelt. Aus den negativen
Planabweichungen werden Mittelwert und Standardabweichung
bestimmt und daraus Werte für das ökonomische Kapital zum
gewählten Konfidenzniveau abgeleitet.
5.10.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die Entwicklungen, aus denen Geschäfts- und Kostenrisiken
erwachsen können, werden regelmäßig analysiert. Hierzu gehört
insbesondere die Überprüfung der internen und externen
Prämissen, die der Strategie der NRW.BANK zugrunde liegen.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, findet keine Unterscheidung
zwischen Limit und Auslastung statt.
5.10.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Geschäfts- und Kostenrisiko
beträgt zum Stichtag 60 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr
ergeben sich keine Änderungen.
5.11 Nachhaltigkeitsrisiko
5.11.1 Definition
Das Nachhaltigkeitsrisiko wird definiert als das Risiko finanzieller
Schäden oder Reputationsschäden aufgrund von eingetretenen
Ereignissen oder Bedingungen aus den Themenfeldern Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung (ESG). Dabei umfasst das
Nachhaltigkeitsrisiko sowohl negative Auswirkungen der Ge-
schäfts tätigkeit der NRW.BANK auf Umwelt und Gesellschaft
(„inside-out“) als auch mögliche Effekte auf die Risikopositionen
der NRW.BANK durch Herausforderungen bei Umwelt, Soziales
und Unternehmensführung („outside-in“).
5.11.2 Risikobeurteilung und Limitierung
Als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema stellt das Nach-
haltigkeitsrisiko keine eigene Risikoart dar, sondern ist als Risiko-
treiber unter den zuvor genannten wesentlichen Risikoarten zu
subsumieren und damit über diese abbildbar. In einer im Berichts-
jahr im Rahmen der Risikoinventur durchgeführten ESG-Risiko-
treiberanalyse wurden Relevanz und Einfluss von potenziellen
ESG-Risikotreibern auf verschiedene Risikoarten untersucht. Die
Bank kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass die ESG-
Risikotreiber im Portfolio in Summe gering auf die bestehenden
Risikoarten wirken.
54/57
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bank sind für das
Fördergeschäft Vergabe- und Ausschlusskriterien in den ESG-
Fördervoraussetzungen definiert, für das Kapitalmarktgeschäft
besteht ein ESG Investment Framework. Der Anteil der Länder
oder Branchen, die verstärkt Umwelt-, Sozial- oder Unternehmens-
führungsrisiken ausgesetzt sind, wird regelmäßig analysiert.
Darüber wird quartalsweise im monatlichen Risikoreport sowie
im Risikoausschuss berichtet. Zudem werden Nachhaltigkeits-
kriterien (neben dem internen Bonitätsrating) bei den in der
Risikostrategie verankerten Konzentrationslimiten für Unter-
nehmen im Anlagebestand sowie bei Banken und Versicherun-
gen berücksichtigt.
5.12 Berichterstattung
Durch den Bereich Risikocontrolling wird im Sinne der MaRisk
die marktunabhängige und regelmäßige Berichterstattung sowohl
an den Vorstand als auch an den Risikoausschuss sichergestellt.
Es erfolgt eine tägliche Berichterstattung an den Vorstand sowohl
auf Ebene der Gesamtbank als auch für das Kapitalmarktgeschäft.
Diese umfasst Risiko- und Ergebniskennzahlen sowie Überschrei-
tungen von Marktpreisrisiko-, Liquiditätsrisiko-, Kontrahenten-
und Emittentenlimiten.
Der monatliche Risikobericht umfasst standardmäßig die Themen-
bereiche Gesamtbanksteuerung, Adressenausfallrisiken, Markt-
preisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und Ergeb-
nis entwicklung. Er bildet die Grundlage für die Diskussion der
Risikolage im ALCO und im Kreditkomitee. Neben dem standar-
disierten Inhalt erfolgt eine bedarfsgerechte Ergänzung um
risikorelevante Sonderthemen. Insbesondere wird vierteljährlich
über die risikoartenübergreifenden Stresstests auf Gesamtbank-
ebene sowie Nachhaltigkeitsrisiken berichtet.
Die quartalsweise Berichterstattung an den Risikoausschuss
basiert auf den für das Quartal relevanten Monatsberichten,
wobei die Detailtiefe – unter Würdigung der Aspekte der Wesent-
lichkeit – im Hinblick auf den Adressatenkreis reduziert wird.
Darüber hinaus erfolgt bei unter Risikogesichtspunkten wesent-
lichen außerordentlichen Ereignissen eine unverzügliche
(Ad-hoc-)Berichterstattung.
55/57
6 Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) der
NRW.BANK soll sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften und Standards im Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK vermittelt wird.
Es umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische
Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
sowie Prozesse, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen sowie
externen Rechnungslegung.
Die Verantwortung für die Gestaltung und wirksame Unter-
haltung eines angemessenen rechnungslegungsbezogenen IKS
obliegt dem Vorstand der NRW.BANK. Die Verantwortung für
die Umsetzung trägt der Bereich Finanzen in Zusammenarbeit
mit den Bereichen Geschäftsunterstützung und Risikocontrolling.
Die Abwicklung rechnungslegungsbezogener Geschäftsvorfälle
erfolgt weitgehend dezentral. Alle rechnungslegungsrelevanten
Vorgänge werden in EDV-Systemen veranlasst. Die jeweiligen
Bereiche sind für die vollständige und richtige Erfassung sowie
für die Durchführung und Dokumentation der diesbezüglich
erforderlichen Kontrollen zuständig. Die bankweite fachliche
Verantwortung für die Kontierungsregeln, Buchungssystematik,
Bilanzierung und Vorgabe der Bewertungsrichtlinien liegt bei
dem Bereich Finanzen. Dadurch werden auch bei dezentraler
Erfassung der Geschäftsvorfälle einheitliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze in der NRW.BANK sichergestellt. Für die
handelsunabhängige Durchführung der Bewertung und Ergebnis-
ermittlung von Finanzinstrumenten ist der Bereich Risikocon-
trolling verantwortlich.
Im Rahmen des Management-Informations-Systems erfolgt in der
Regel monatlich in einem standardisierten Bericht eine zeitnahe
Berichterstattung über die Gewinn- und Verlustrechnung, die
Kostenstellenrechnung, die Bilanzsumme, das Geschäftsvolumen
sowie die Planung an den Vorstand. Der Verwaltungsrat und
seine Ausschüsse werden vom Vorstand der NRW.BANK regel-
mäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.
Der Jahresabschluss wird vom Bereich Finanzen vorbereitet und
vom Vorstand aufgestellt. Die Gewährträgerversammlung der
NRW.BANK stellt gemäß Satzung den Jahresabschluss fest. Die
Rechnungslegungsunterlagen werden im einheitlichen elektroni-
schen Format für Jahresfinanzberichte nach dem European Single
Electronic Format (ESEF) auf der Internetseite der Bank offen-
gelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung innerhalb
der gesetzlich vorgesehenen Fristen im Unternehmensregister.
Der Rechnungslegungsprozess der NRW.BANK ist auf Grundlage
der gesetzlichen Normen, insbesondere der des Handelsgesetz-
buchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV),
in Handbüchern und Arbeitsanweisungen beschrieben und nieder-
gelegt. Diese schriftlich fixierte Ordnung wird regelmäßig aktua-
lisiert. Die entsprechenden Handbücher sind für die Beschäftigten
über das Intranet der NRW.BANK unmittelbar erreichbar und
bindend.
56/57
Der Bereich Finanzen prüft neue Gesetzesvorschriften auf rech-
nungslegungsbezogene Relevanz. Erforderliche Prozess- und
Handbuchanpassungen werden zeitnah umgesetzt. Die Steuerung
und Überwachung von neuen Produkten koordiniert der Bereich
Risikocontrolling im Rahmen eines standardisierten Prozesses.
In diesem Zusammenhang findet unter anderem eine rechnungs-
legungsbezogene Analyse der Produkte und der damit verbun-
denen Risiken statt, um eine zutreffende Abbildung zu gewähr-
leisten.
Die Marktbereiche sind funktional und organisatorisch von den
für die Abwicklung, Überwachung und Kontrolle sowie das
Rechnungswesen verantwortlichen Bereichen getrennt. Diese
Trennung spiegelt sich auch in den Zuständigkeiten innerhalb
des Vorstands wider. In den einzelnen Fachbereichen sind die
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten detailliert festgelegt.
Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit rechnungslegungs-
relevante Vorgänge bearbeiten, verfügen über die für ihr jeweili-
ges Aufgabengebiet erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Erfahrungen. Soweit erforderlich, werden für bestimmte Berech-
nungen, wie beispielsweise die Bewertung von Pensionsver-
pflichtungen, externe Gutachter herangezogen.
Wesentliches Element des IKS im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess ist neben der Minimalanforderung des Vier-
augenprinzips der Einsatz von Standardsoftware. Diese ist durch
die Vergabe von kompetenzadäquaten Berechtigungen gegen
unbefugte Zugriffe geschützt. Des Weiteren dienen systemimma-
nente Kontrollen, standardisierte Abstimmungsroutinen und
Soll-Ist-Vergleiche der Vollständigkeitskontrolle und der Fehler-
vermeidung beziehungsweise Fehlerentdeckung. So werden
beispielsweise die im Rechnungslegungsprozess ermittelten
Zahlen monatlich anhand von Vergleichen mit Vorjahres- und
Planwerten und auf Grundlage der Geschäftsentwicklung zusätz-
lich auf ihre Plausibilität überprüft. Unstimmigkeiten werden in
Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen der externen und
internen Rechnungslegung geklärt.
Die Interne Revision prüft im Rahmen ihrer laufenden, unter-
jährigen Prüfungen regelmäßig und prozessunabhängig die
Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS und
informiert den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Verwal-
tungsrats angemessen über die Prüfungsergebnisse.
Der Verwaltungsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder einen
Prüfungsausschuss. Dieser befasst sich gemäß der Satzung und
dem Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK unter
anderem mit Rechnungslegungsfragen, der Auswahl und der
erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Ertei-
lung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestim-
mung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung
sowie der Billigung der zulässigen Nichtprüfungsleistungen des
Abschlussprüfers.
Der Abschlussprüfer wird von der Gewährträgerversammlung
auf Empfehlung des Verwaltungsrats / Prüfungsausschusses
bestellt.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Verwaltungs-
rats und der Gewährträgerversammlung über den Jahresabschluss
teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner
Prüfung.
57/57
Jahresbilanz
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2025
Aktivseite
s. Anhang Ziffer 31.12.2024
Tsd. €
1. Barreserve
a) Kassenbestand 5.796,76 4
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 516.105.870,14 130.242
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 516.105.870,14 € (130.242)
516.111.666,90 130.246
2. Forderungen an Kreditinstitute 1, 9, 10, 21, 24, 25
a) täglich fällig 6.922.083.962,26 7.595.242
b) andere Forderungen 44.748.449.747,08 45.013.262
51.670.533.709,34 52.608.504
3. Forderungen an Kunden 2, 9, 21, 24, 25 62.857.183.981,03 59.367.494
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 102.489,89 € (179)
Kommunalkredite 45.395.553.388,93 € (43.223.532)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3, 6, 10, 21, 24
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 26.604.664.747,79 24.785.764
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 25.131.959.056,08 €
(23.011.809)
ab) von anderen Emittenten 16.582.748.059,11 17.917.326
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 13.645.063.393,39 €
(15.166.153)
43.187.412.806,90 42.703.090
Übertrag: 158.231.242.164,17 154.809.334
1/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2024
Tsd. €
Übertrag: 158.231.242.164,17 154.809.334
5. Beteiligungen 4, 6 2.569.386.082,54 2.515.786
darunter: an Kreditinstituten 2.242.294.418,58 € (2.242.294)
6. Anteile an verbundenen Unternehmen 4, 6 0,00 25
7. Treuhandvermögen 5 1.408.299.922,89 1.612.322
darunter: Treuhandkredite 1.390.069.830,30 € (1.599.336)
8. Immaterielle Anlagewerte 6
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.573.808,57 3.015
9. Sachanlagen 6 362.832.310,11 267.314
10. Sonstige Vermögensgegenstände 7, 17, 21, 33 930.426.323,61 2.146.890
11. Rechnungsabgrenzungsposten 8, 21, 33 546.882.087,66 428.900
Summe der Aktiva 164.052.642.699,55 161.783.586
2/4
Passivseite
s. Anhang Ziffer 31.12.2024
Tsd. €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11, 21, 24, 25
a) täglich fällig 2.555.415.936,17 2.072.183
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 35.730.246.565,65 36.011.753
38.285.662.501,82 38.083.936
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12, 21, 25
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 674.562.775,47 601.780
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 11.323.419.315,47 13.636.259
11.997.982.090,94 14.238.039
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 13, 21, 25
a) begebene Schuldverschreibungen 84.878.387.549,15 81.294.990
4. Treuhandverbindlichkeiten 14 1.408.299.922,89 1.612.322
darunter: Treuhandkredite 1.390.069.830,30 € (1.599.336)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 15, 21, 33 2.305.801.069,40 1.599.053
6. Rechnungsabgrenzungsposten 16, 21, 33 473.339.248,58 555.594
7. Rückstellungen 17
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.747.307.980,00 2.523.814
b) Steuerrückstellungen 3.166.157,39 3.455
c) Rückstellungen für Zinsvergünstigungen 504.099.047,73 322.407
d) andere Rückstellungen 778.899.937,70 695.359
4.033.473.122,82 3.545.035
Übertrag: 143.382.945.505,60 140.928.969
3/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2024
Tsd. €
Übertrag: 143.382.945.505,60 140.928.969
8. Nachrangige Verbindlichkeiten 18 800.785.321,80 1.004.293
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 19 2.162.318.756,25 2.144.318
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 3.190.000,00 € (3.190)
10. Eigenkapital 20
a) Gezeichnetes Kapital 17.000.000.000,00 17.000.000
b) Kapitalrücklage 476.436.146,13 475.849
c) Gewinnrücklagen
ca) satzungsmäßige Rücklagen 36.100.000,00 36.100
cb) andere Gewinnrücklagen 194.056.969,77 194.057
230.156.969,77 230.157
d) Bilanzgewinn 0,00 0
17.706.593.115,90 17.706.006
Summe der Passiva 164.052.642.699,55 161.783.586
1. Eventualverbindlichkeiten 21, 22, 32
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 13.884.619.682,39 14.097.539
2. Andere Verpflichtungen 23
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 11.428.248.467,81 8.656.288
3. Verwaltungsvermögen 16.531.079,65 16.797
4/4
Gewinn- und Verlustrechnung
der NRW.BANK für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2024
Tsd. €
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 4.843.083.117,92 6.295.059
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 849.508.217,74 764.063
5.692.591.335,66 7.059.122
darunter: aus negativen Zinsen 5.689.659,96 € (7.235)
2. Zinsaufwendungen 5.216.158.637,29 6.399.468
darunter: aus positiven Zinsen 2.139.020,96 € (2.271)
476.432.698,37 659.654
3. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 14.699.775,31 6.821
4. Provisionserträge 26 71.095.077,85 77.537
5. Provisionsaufwendungen 9.325.670,43 8.423
61.769.407,42 69.114
6. Nettoertrag des Handelsbestands 160.375,43 61
7. Sonstige betriebliche Erträge 27 89.055.464,57 59.011
Übertrag: 642.117.721,10 794.661
1/2
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2024
Tsd. €
Übertrag: 642.117.721,10 794.661
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand 34
aa) Löhne und Gehälter 152.677.641,53 140.961
ab) Soziale Abgaben und Aufwen dun gen für Altersversorgung und für Unterstützung
73.993.108,30 87.218
226.670.749,83 228.179
darunter: für Altersversorgung 40.885.829,02 € (52.320)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 30, 31, 35 141.674.017,40 122.429
368.344.767,23 350.608
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen
6
8.699.135,46 8.395
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 28 205.841.513,40 139.543
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 263.174
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 18.000.714,75 € (184.200)
12. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren
sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 451.929.373,99 0
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an
ver bundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapieren
172.661.048,34 27.471
14. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 338.500.630,66 5.470
15. Außerordentliche Aufwendungen 29 330.581.624,00 0
16. Außerordentliches Ergebnis 330.581.624,00 0
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.784.560,49 −240
18. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 10 ausgewiesen 230.580,53 999
3.015.141,02 759
19. Jahresüberschuss 4.903.865,64 4.711
20. Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüt tungserfordernisse vorgesehen 36 4.903.865,64 4.711
21. Bilanzgewinn 20 0,00 0
2/2
Anhang
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2025
Angaben zur Identifikation der Bank
Zur Identifikation der NRW.BANK werden gemäß § 264 Abs. 1a
Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Angaben gemacht:
Firma
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Handelsregister (HR)
HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf
HR A 5300 Amtsgericht Münster
Aufstellung des Jahresabschlusses der NRW.BANK
Der Jahresabschluss der NRW.BANK wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die Rech-
nungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute
und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungs-
verordnung – RechKredV), des Gesetzes über die NRW.BANK
(NRW.BANK G) und der Satzung der NRW.BANK aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht
werden können, erfolgen im Anhang. Im Anhang werden Beträge
grundsätzlich in Mio. € angegeben.
Der Jahresabschluss wird gemäß §§ 325 und 328 HGB elektro-
nisch an die das Unternehmensregister führende Bundesanzeiger
Verlag GmbH zur Einstellung in das Unternehmensregister über-
mittelt.
Ein Konzernabschluss wird nicht erstellt, da keine Anteile an
Tochtergesellschaften gehalten werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden und
der schwebenden Geschäfte erfolgt gemäß den §§ 340 ff. HGB
in Verbindung mit den §§ 252 ff. HGB.
1. Allgemeines
Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten,
gegebenenfalls um Disagien vermindert, ausgewiesen. Agien und
Disagien aus Anleihen und Schuldverschreibungen werden bis
zum Laufzeitende aufgelöst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert; die zugehörigen Disagien sind als
aktive Rechnungsabgrenzungs posten erfasst. Agien zu Forderun-
gen oder Verbindlichkeiten werden als aktive beziehungsweise
1/54
passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Auf-
lösung dieser Posten erfolgt linear. Die zum Bilanzstichtag ermit-
telten anteiligen Zinsen werden grundsätzlich mit der zugrunde
liegenden Forderung oder Verbindlichkeit bilanziert. Unverzins-
liche Mitarbeiterdar lehen sind entsprechend den steuerlichen
Vorschriften mit den fortgeführten Anschaffungskosten aus-
gewiesen. Begebene Zerobonds sind mit dem Emissionswert
zuzüglich zeitanteiliger Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert.
Bei der Berücksichtigung von Ausfallrisiken im Kreditgeschäft
erfolgt für die Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und
Forderungen an Kunden anhand von Risikoklassifizierungsver-
fahren eine Unterscheidung zwischen einwandfreien Forderungen,
notleidenden Forderungen und uneinbringlichen Forderungen.
Für notleidende Forderungen werden in angemessener Höhe
Einzelwertberichtigungen (EWB) und pauschalierte Einzelwert-
berichtigungen (pEWB) gebildet. Als Kriterien dienen hierfür
Indikatoren wie fehlende nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit,
Ertrags- und Liquiditätsprobleme, ein Zahlungsverzug von mehr
als 90 Tagen, die Verletzung vertraglicher Vereinbarungen,
Forbearance-Maßnahmen, Insolvenz des Bauträgers oder Wert-
minderungen bei den gestellten Sicherheiten. Zur Ermittlung der
erforderlichen Höhe von EWB kommt als übliche Bewertungs-
methode die Sicherheitenwertmethode zum Einsatz. Fehlen hier-
für nach Ablauf intern festgelegter Fristen notwendige Unter-
lagen, erfolgt mit Ausnahme des nicht risikorelevanten Geschäfts
eine Ermittlung der Höhe von EWB anhand von wahrscheinlich-
keitsgewichteten Szenarien, bei denen nach Möglichkeit ein
Base-Case-Szenario, ein Best-Case-Szenario und ein Worst-
Case-Szenario zugrunde gelegt werden. In Einzelfällen werden
darüber hinaus auch weitere Ermittlungsmethoden verwendet,
wenn dies eine genauere Bestimmung des potenziellen Forde-
rungsausfalls ermöglicht. Die Bildung von pEWB erfolgt im
Bereich Wohnraumförderung für ausfallgefährdete Kreditengage-
ments der Eigenheimförderung mit gleichartigen sowie homo-
genen Ausfallrisiken und basiert auf den historischen Ausfall-
quoten der letzten fünf Jahre. Dazu wird aus allen Ausfallquoten
eine durchschnittliche Ausfallquote des vorangegangenen Fünf-
jahreszeitraums als pEWB-Satz ermittelt, welcher dann durch
Anwendung auf das Volumen der ausfallgefährdeten Kredit-
engagements die Höhe der pEWB zum Bilanzstichtag ergibt.
Soweit akute Ausfallrisiken für die unter der Bilanz auszuwei-
senden Eventualverbindlichkeiten oder anderen Verpflichtungen
bestehen, werden Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gebildet. Die Ermittlung basiert auch
hier auf den Ermittlungsverfahren von EWB und pEWB. Unein-
bringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für einwandfreie
Forderungen, die latenten Ausfallrisiken unterliegen, werden
Pauschalwert berichtigungen (PWB) gebildet.
Die Ermittlung von PWB für latente Ausfallrisiken von Forde-
rungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die
nach §§ 26 und 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden
Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen erfolgt
unter Anwendung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
„Risiko vorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkre-
tisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinsti-
tuten (Pauschalwertberichtigungen‘) (IDW RS BFA 7)“. Dazu
2/54
greift die Bank bei der Ermittlung der PWB auf das vereinfachte
Bewertungsverfahren gemäß IDW RS BFA 7 zurück. Demnach
kann für Kreditgeschäfte die Zwölf-Monats-Ausfallwahrschein-
lichkeit ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien verwendet
werden, wenn eine Ausgeglichenheit zwischen Bonitätsprämien
und Risiko erwartung zum Zeitpunkt der Kreditausreichung
angenommen werden kann und keine deutliche Erhöhung des
Adressenausfallrisikos zum Abschlussstichtag besteht. Hat sich
das Ausfallrisiko des betreffenden Kreditbestands im Zeitablauf
deutlich erhöht, so ist zu beurteilen, ob ein höherer Betrag im
Hinblick auf eine angemessene Risikovorsorge anzusetzen ist.
Das Kon zept der NRW.BANK sieht hierbei als Beurteilungs-
kriterium bestimmte Downgrade-Konstellationen im Bonitäts-
rating vor. In diesen Fällen wird bei der Ermittlung der PWB der
erwartete Verlust über die gesamte Restlaufzeit zugrunde gelegt.
Um Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die noch nicht bezie-
hungsweise noch nicht vollständig in den statistischen Bewer-
tungsparametern berücksichtigt sind, bildet die NRW.BANK im
Bedarfsfall eine über die PWB gemäß IDW RS BFA 7 hinaus-
gehende Pauschalwertberichtigung (Post Model Adjustment).
Dazu wurde von der Bank bei der jährlichen Überprüfung auf
Notwendigkeit und Angemessenheit eines Post Model Adjust-
ments angesichts der globalen wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen mit den prägenden Faktoren wie unvorhersehbarer
US-Zollpolitik, einer Tendenz zu bilateralen handelspolitischen
Maßnahmen, dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
und der europäischen Sicherheitslage, einer insgesamt volatilen
geopolitischen Lage sowie sonstigen Modellunsicherheiten das
Szenario eines sich um einen Notch verschlechternden Ratings
im Unternehmensportfolio der Branchen Automobil, Energie,
Versorger und Entsorger sowie Industrie betrachtet. Die bei
dieser Modellrechnung unterstellten Parameterveränderungen
führten im Ergebnis zu einem Post Model Adjustment in Höhe
von 15,0 Mio. €. Die im Vorjahr zusätzlich gebildete Risikovor-
sorge wurde dagegen aufgrund nicht eingetretener Annahmen
des betrachteten Szenarios und der damit verbundenen deutlich
abgeschwächten Unsicherheiten nicht länger beibehalten.
Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäfts-
zweigs der Kreditinstitute wurde darüber hinaus eine Vorsorge
für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB von der Bank
vorgenommen.
Die Wertberichtigungen und die Vorsorgereserven nach
§ 340f HGB wurden in der Bilanz aktivisch im längsten Rest-
laufzeitenband vom jeweiligen Forderungsposten abgesetzt. Die
unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten
und anderen Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese
Posten gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste gekürzt.
Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzie-
rung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)“ finden
im vorliegenden Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden
strukturierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs einschließlich
3/54
begebener Wertpapiere grundsätzlich als einheitlicher Vermögens-
gegenstand oder einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. In den
Fällen, in denen das strukturierte Finanzinstrument aufgrund
des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument
wesentlich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder Chancen auf-
weist, werden die jeweiligen Bestandteile des Vermögensgegen-
stands oder der Verbindlichkeit unter Beachtung der maßgeb-
lichen handelsrechtlichen Grundsätze als Grundgeschäft und
derivative Komponente getrennt bilanziert. Dagegen bleibt es in
den Fällen bei der einheitlichen Bilanzierung, in denen diese zu
einer zutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage führt.
Echte Pensionsgeschäfte beziehungsweise (Reverse-)Repo-
Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen
von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf
Termin mit demselben Kontrahenten. Wertpapiere, die mit einer
Verkaufsverpflichtung gekauft wurden (Reverse-Repo-Geschäfte),
und solche, die mit einer Rückkaufsverpflichtung verkauft wurden
(Repo-Geschäfte), werden in der Regel als besicherte Finanz-
geschäfte betrachtet. Die bei Repo-Geschäften in Pension gege-
benen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden weiterhin als Wert-
papierbestand bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts
erhaltene Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird
passiviert. Bei Reverse-Repo-Geschäften wird eine entsprechende
Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen bilanziert. Die
dem Geldgeschäft zugrunde liegenden in Pension genommenen
Wertpapiere (Kassakauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher dem
Entleiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus seinem
Bestand. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist
Wert papiere gleicher Ausstattung und Menge rückzuübertragen.
Rechtlich handelt es sich nach herrschender Meinung um ein
Sachdarlehen. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die
Wertpapiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte aus
den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt der Verleiher
von Wertpapieren nach herrschender Meinung wirtschaftlicher
Eigentümer der verliehenen Wertpapiere. Demzufolge werden
entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen, ver-
liehene Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen
Eigen tums weiterhin bilanziert.
Kreditderivate, bei denen die NRW.BANK Sicherungsgeber ist,
werden zur Portfoliosteuerung des Bonitätsrisikos verwendet.
Sie erfüllen für die Bank die Eigenschaften eines originären
Kredit geschäfts. Die Zuordnung erfolgt nach den Bestimmungen
der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrecht-
liche Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand
(IDW RS BFA 1)“ unter der Voraussetzung, dass eine Durchhalte-
absicht besteht und keine Strukturen im Kreditderivat enthalten
sind. Der Ausweis von Kreditderivaten des Nichthandelsbestands
erfolgt im Unterposten a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
und Gewährleistungsverträgen des Postens Eventualverbindlich-
keiten. Sie werden bei der Ermittlung von PWB für latente Ausfall-
risiken gemäß IDW RS BFA 7 einbezogen, sodass entsprechende
Drohverlustrückstellungen für diese Geschäfte gebildet wurden.
4/54
Akuten Ausfallrisiken aus Kreditderivaten des Nichthandels-
bestands wird ebenfalls durch die Bildung von Rückstellungen
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rechnung
getragen.
Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt die
NRW.BANK auf einen Mark-to-Market-Ansatz ab, sofern ein aktiver
Markt vorhanden ist. In diesen Fällen basiert die Bewertung auf
liquiden Preisen anerkannter Marktdaten-Provider (zum Beispiel
LSEG oder Bloomberg). Darüber hinaus kommt zur Bewertung
im Sinne eines Mark-to-Model-Ansatzes die Discounted-Cash-
flow-Methode zum Einsatz. Bei der Discounted-Cashflow-Methode
werden (für Instrumente ohne Optionen) die vertraglich fest-
gelegten Cashflows eines Instruments mithilfe risikoadjustierter
Zinssätze diskontiert (Einsatz von Spread-Kurven). Soweit mög-
lich werden dabei Zinskurven verwendet, die auf liquiden, am
Markt quotierten Kurven beruhen. In Ausnahmefällen werden die
zur Diskontierung herangezogenen Spreads entweder Research-
Veröffentlichungen entnommen oder alternativ durch dritte Markt-
teilnehmer bereitgestellt und durch den Bereich Risikocontrolling
unabhängig verifiziert.
Strukturierte Derivate beziehungsweise sonstige strukturierte
Produkte werden auf Basis anerkannter Modelle bewertet
(Normal- Black 76, Normal-Black 76 mit Erweiterung für CMS
Spread-Instrumente, Ein-Faktor-Zinsmodelle, Linear-Swap-Rate-
Modell, Hazard-Rate-Modell). Auch hier wird auf Bewertungs-
parameter auf Basis branchenüblicher Marktdatenquellen zu-
rückgegriffen (zum Beispiel LSEG oder Markit).
Bei der Nutzung von Modellen werden marktübliche Modell-
annahmen getroffen. Bewertungsunsicherheiten ergeben sich
aus den Unsicherheiten der verwendeten Parameter und der den
Modellen zugrunde liegenden Annahmen.
Gemäß der Sitzungsberichterstattung des Bankenfachausschusses
(BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 23. Juni 2015
sind negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
innerhalb des Zinsergebnisses separat auszuweisen. Der BFA
begründet dies damit, dass das Auftreten negativer Zinsen auf
Geld- und Kapitalmärkten ein außergewöhnliches Phänomen
darstellt. Die NRW.BANK nimmt dementsprechend den Ausweis
von negativen Zinsen durch offene Absetzung als „Darunter-
Vermerk“ innerhalb der GuV-Posten Zinserträge (Reduzierung
der Zinserträge der Aktivseite) und Zinsaufwendungen (Redu-
zierung der Zinsaufwendungen der Passivseite) vor. Negative
Zinsen aus Swapgeschäften unterliegen der Saldierung (Netting)
und sind somit nicht in diesem Ausweis enthalten.
2. Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung
Im Hinblick auf die kongruente Finanzierung durch Eigenkapital
sowie den Ausgleich eines eventuell entstehenden negativen
Zinssaldos durch das Land Nordrhein-Westfalen (sogenannte
Zinssaldogarantie) für alle bis zum 31. Dezember 2009 bewilligten
Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung sind die über-
wiegend un- und unterverzinslichen Förderkredite gegenüber
Kreditinstituten und Kunden zu Nominalwerten bewertet. Zum
Bilanzstichtag besteht kein negativer Zinssaldo für diese Forde-
rungen.
5/54
Für alle nach dem 31. Dezember 2009 bewilligten Kredite des
Bereichs Wohnraumförderung besteht keine Absicherung durch
die Zinssaldogarantie des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum
Bilanzstichtag wurde für die Finanzierung der nicht zinssaldo-
garantierten Kredite ausschließlich Eigenkapital eingesetzt.
3. Verlustfreie Bewertung des Anlagebuchs
Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen
der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des
Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n.F.)“ sieht vor, dass für
einen Verpflichtungsüberschuss, der sich aus dem Bank- / Zins-
buch bei einer Gesamtbetrachtung des Geschäfts ergibt, eine
Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Die NRW.BANK hat im
Jahresabschluss 2025 entsprechende Berechnungen durchgeführt
und dabei die GuV-orientierte (periodische beziehungsweise
zeitraumbezogene) Betrachtungsweise gewählt. Der Barwert
der zukünftigen Zinsergebnisse des Anlagebuchs wurde um die
anteiligen Risiko- und Verwaltungskosten für die Gesamtlaufzeit
vermindert. Ein Verpflichtungsüberschuss, und damit die Not-
wendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung, ergab sich
dabei nicht.
4. Wertpapiere und Derivate des Anlagebestands
Die Bewertung der Wertpapiere, die wie Anlagevermögen behan-
delt werden (Finanzanlagebestand), erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminde-
rung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen. Soweit Wertpapiere des Finanzanlage-
bestands unter Anwendung des gemilderten Niederstwert-
prinzips zu Werten bilanziert sind, die über den aktuellen Markt-
oder Börsenwerten liegen, werden diese Unterschiede im
Anhang angegeben. Diese Angabe verändert sich im Zeitablauf
bestands-, aber auch zins- beziehungsweise risikoinduziert.
Die Bewertungsergebnisse aus derivativen Geschäften im
Finanz anlagebestand werden nicht erfasst. Es handelt sich dabei
um zur Absicherung einzelner Risikopositionen oder zur Steue-
rung der Gesamtzinsrisikoposition der Bank als Mikro-Hedge
beziehungsweise Makro-Hedge abgeschlossene Zins- und
Währungsderivate sowie um Credit Default Swaps (CDS) als
Kredit ersatzgeschäfte.
5. Wertpapiere der Liquiditätsreserve
Die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt
nach dem strengen Niederstwertprinzip. Liegt der Buchwert
über dem beizulegenden Zeitwert, werden diese mit dem
niedrigeren Zeitwert am Abschlussstichtag angesetzt.
6. Finanzinstrumente des Handelsbestands
Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands
erfolgt gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert
abzüglich eines Risikoabschlags.
Der Risikoabschlag wurde auf Basis des Value-at-Risk-(VaR-)Mo-
dells
berechnet, das der Bereich Risikocontrolling auch für die
interne Überwachung der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs
6/54
einsetzt. Es wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eines
Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer von zehn Tagen
angewendet. Der historische Beobachtungszeitraum zur Bestim-
mung der statistischen Parameter umfasst 250 Tage, wobei
Ereignisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung
von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand blieben im
abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert.
Gemäß § 340e Abs. 4 HGB ist dem Sonderposten Fonds für all-
gemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in jedem Geschäftsjahr
ein Betrag, der mindestens 10% der Nettoerträge des Handels-
bestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen.
Die Zuführung zu dem Sonderposten ist der Höhe nach begrenzt
und hat so lange zu erfolgen, bis der Sonderposten eine Höhe
von 50% des Durchschnitts der letzten fünf vor dem Berech-
nungsstichtag erzielten jährlichen Nettoerträge des Handels-
bestands erreicht. Mit einem kumulierten Zuführungsbetrag
zum Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340g HGB in Höhe von 3,2 Mio. € bis zum 31. Dezember 2021
hat die NRW.BANK die gesetzliche Vorgabe erfüllt und den
geforderten Mindestbetrag bereits überschritten. Die Bank ver-
zichtet daher seit dem Geschäftsjahr 2022 bis auf Weiteres auf eine
weitere Dotierung des Sonderpostens nach § 340e Abs. 4 HGB
und nimmt dementsprechend keine weiteren Zuführungen zum
Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
mehr vor.
7. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von bestehenden
Sicherheiten angesetzt; bei voraussichtlich dauernder Wert-
minderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizu-
legenden Zeitwert vorgenommen.
Im Hinblick auf die Beteiligung an der Portigon AG hat das
Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der NRW.BANK eine
unbefristete Wertgarantie ausgesprochen, die das Beteiligungs-
risiko absichern soll. Im Fall einer Veräußerung wird die Diffe-
renz zwischen dem Veräußerungserlös und einem Wert in Höhe
von 2.200,0 Mio. € garantiert.
Die NRW.BANK hat die Beteiligung an der Portigon AG und die
Wertgarantie in eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB ein-
bezogen und nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilan-
ziert. Demzufolge wird die Beteiligung an der Portigon AG zum
31. Dezember 2025 mit einem Wert in Höhe von 2.190,8 Mio. €
bilanziert. Für weitere Ausführungen wird auf den Nachtrags-
bericht verwiesen.
8. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend den
jeweiligen steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Außer plan-
mäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen.
7/54
9. Rückstellungen
Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ergibt. Sonstige Rückstellungen mit einer Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr sind demgegenüber mit dem
restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die
NRW.BANK Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich-
tungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. Der zur Abzinsung verwendete Zinssatz in Höhe von
2,06% (Vj. 1,90%) wurde von der Deutschen Bundesbank vor-
gegeben.
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB für Rückstellungen für
Alters versorgungsverpflichtungen ermittelte Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
beträgt −55,5 Mio. € (Vj. −22,0 Mio. €).
Die Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen erfolgt nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)
unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwick-
lungen. Auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von der
Heubeck-Richttafeln-GmbH in Köln wurde hierfür ein Gehalts-
und Karrieretrend in Höhe von insgesamt 3,0% zugrunde gelegt.
Zudem wurde in Abhängigkeit von der Versorgung eine Renten-
dynamik in Höhe von 1,0% bis 2,2% berücksichtigt.
Bei der Bemessung der Rückstellung für Beihilfeleistungen
wurde ein Steigerungsfaktor für Gesundheitsleistungen von
jährlich 3,5% berücksichtigt. Als Grundlage wurde der Durch-
schnittssatz der Beihilfezahlungen der letzten drei Jahre heran-
gezogen.
Der GuV-Ausweis der Zinseffekte aus der Bewertung der
Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen erfolgt
im sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Um den staatlichen Förderaufgaben der NRW.BANK gerecht
zu werden, wurde wie bereits in den Vorjahren für bestimmte
Förderdarlehen das Instrument der Zinsvergünstigung einge-
setzt. Bei Kreditvergabe wird die Zinsvergünstigung in Höhe
des Barwertbetrags zurückgestellt. Die aus der Inanspruch-
nahme von Rückstellungen für Zinsvergünstigungen resultieren-
den Ergebnisse werden im Zinsertrag ausgewiesen.
8/54
Nichtmonetäre Vermögensgegenstände werden abweichend von
dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gemäß § 256a HGB zum
Zugangszeitpunkt in Euro umgerechnet und in Euro geführt.
Das zum 31. Dezember 2025 aus der Währungsumrechnung
von Devisentermingeschäften resultierende Bewertungsergebnis
wird als „Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB“ im Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten ausge-
wiesen.
11. Latente Steuern
Aufgrund der Ertragsteuerbefreiung der NRW.BANK entfallen
latente Steuern nur auf steuerpflichtige Betriebe gewerblicher
Art. Latente Steuern auf die insgesamt zu einer Steuerentlastung
führenden abzugsfähigen temporären Differenzen wurden gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.
10. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB in
Verbin dung mit § 340h HGB sowie der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung „Besonderheiten der handelsrechtlichen
Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4)“. Auf
Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und
schwebende Geschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die NRW.BANK
nutzt hierfür den Referenzkurs des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB). Bei Devisentermingeschäften wird der
Terminkurs in einen Kassakurs und einen Swapsatz aufgespalten.
Für die Währungsumrechnung ermittelt die NRW.BANK die
Währungspositionen durch Gegenüberstellung der Ansprüche
und Verpflichtungen aller auf Fremdwährung lautenden Vermö-
gensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte in der
jeweiligen Währung. Diese Geschäfte werden gemäß § 256a HGB
in Verbindung mit § 340h HGB in jeder Währung als besonders
gedeckt eingestuft und bewertet.
Der GuV-Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus der Wäh-
rungsumrechnung als „Devisenergebnis“ erfolgt nicht mehr im
Posten Nettoaufwand des Handelsbestands oder im Posten Netto-
ertrag des Handelsbestands, sondern zum 31. Dezember 2025
erstmals im Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen. Auf-
grund der geringen Betragshöhe wurde auf eine entsprechende
Anpassung der Vorjahreswerte verzichtet.
9/54
Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute (1)
Fristengliederung
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
täglich fällig 6.922,1 7.595,2
andere Forderungen
bis drei Monate 2.097,6 2.266,4
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.660,0 3.811,8
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 16.557,6 16.640,8
mehr als fünf Jahre 22.433,2 22.294,3
Bilanzausweis 51.670,5 52.608,5
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 66,2 Mio. €
(Vj. 66,4 Mio. €) ausgewiesen.
Forderungen an Kunden (2)
Fristengliederung
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
bis drei Monate 2.838,0 1.910,4
mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.196,2 3.675,3
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 18.678,8 18.161,4
mehr als fünf Jahre 37.144,2 35.620,4
Bilanzausweis 62.857,2 59.367,5
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 15,3 Mio. €
(Vj. 9,1 Mio. €) ausgewiesen.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (3)
Börsennotierung
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wert-
papiere
– börsennotiert 40.207,8 39.371,8
– nicht börsennotiert 2.979,6 3.331,3
Bilanzausweis 43.187,4 42.703,1
10/54
Der Gesamtbestand an Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 43.187,4 Mio. €
(Vj. 42.703,1 Mio. €) wird als Finanzanlagebestand geführt.
Darin enthalten sind Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe
von 28.693,0 Mio. €, für die ein nie drigerer Marktwert in Höhe
von 27.070,0 Mio. € ermittelt wurde.
Aufgrund der fristen- und zinskongruenten Refinanzierung bezie-
hungsweise Absicherung sowie fehlender nachhaltiger Bonitäts-
verschlechterungen im Finanzanlagebestand (keine voraussicht-
lich dauernde Wertminderung) wurde auf eine entsprechende
Abschreibung auf den Markt- oder Börsenwert verzichtet.
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sind 4.492,3 Mio. € (Vj. 3.776,0 Mio. €) im Folge-
jahr fällig.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere in Höhe von 71,3 Mio. € ausgewiesen
(Vj. 71,5 Mio. €).
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (4)
Die NRW.BANK hält Beteiligungen in Höhe von 2.569,4 Mio. €
(Vj. 2.515,8 Mio. €). Im Gegensatz zum Vorjahr (Vj. 25,0 Tsd. €)
werden aufgrund von Liquidation keine Anteile an verbundenen
Unternehmen ausgewiesen. Von den Beteiligungen sind
2.190,9 Mio. € (Vj. 2.190,9 Mio. €) in börsenfähigen Wertpapieren
verbrieft. Börsennotierte Wertpapiere werden nicht gehalten.
Für Beteiligungen des Finanzanlagebestands mit einem Buch-
wert in Höhe von 71,8 Mio. € wurde ein niedrigerer Marktwert
in Höhe von 57,7 Mio. € ermittelt. Aufgrund der frühen Lebens-
phase der Förderbeteiligungen bzw. der voraussichtlich nicht
dauerhaften Wertminderung wurde auf eine Abschreibung ver-
zichtet.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der NRW.BANK gemäß § 285
Nr. 11 HGB erfolgt in einer gesonderten Aufstellung im Abschnitt
Sonstige Angaben“.
Die NRW.BANK ist an folgenden großen Kapitalgesellschaften
mit mehr als 5% der Stimmrechte beteiligt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Portigon AG, Düsseldorf
Treuhandvermögen (5)
Aufgliederung nach Aktivposten
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 507,4 652,0
Forderungen an Kunden 882,7 947,3
Beteiligungen 18,2 13,0
Bilanzausweis 1.408,3 1.612,3
11/54
Entwicklung des Anlagevermögens (6)
Anlagen spiegel
Schuldver schrei bungen
und andere fest ver-
zinsliche Wertpapiere des
Anlage vermögens
Mio. €
Beteiligungen
Mio. €
Anteile an
verbundenen
Unter nehmen
Mio. €
Immaterielle
Anlagewerte
Mio. €
Grundstücke
und Gebäude
Mio. €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Mio. €
Anschaffungs kosten /
Herstellungskosten
Stand am 1.1.2025 42.316,6 4.142,5 0,0 33,2 286,1 35,4
Zugänge 1,7 99,3 3,8
Abgänge −1,3
Umbuchungen
Stand am 31.12.2025 34,9 385,4 37,9
Abschreibungen
Stand am 1.1.2025 −30,2 −37,3 −16,9
Abschreibungen −1,1 −5,5 −2,1
Änderung der gesamten
Abschreibungen aus Abgängen 1,3
Stand am 31.12.2025 −31,3 −42,8 −17,7
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2025 42.741,5 2.569,4 3,6 342,6 20,2
Stand am 31.12.2024 42.316,6 2.515,8 0,0 3,0 248,8 18,5
Von den Grundstücken und Gebäuden sind 342,6 Mio. €
(Vj. 248,8 Mio. €) betrieblich genutzt. Durch den Kauf eines
Grundstückes in Düsseldorf erklärt sich der höhere Zugang bei
Grundstücken und Gebäuden.
Nettoveränderung
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV:
1.148,2 Mio. €
12/54
Sonstige Vermögensgegenstände (7)
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Zinsforderungen an das Land
Nordrhein- Westfalen aus der
Wertgarantie für die Beteiligung
an der Portigon AG 574,9 575,2
Noch nicht erhaltene
Options prämien 151,6 156,8
Gezahlte Optionsprämien 137,8 141,5
Erstattungsansprüche an die
Helaba Landesbank Hessen-Thürin-
gen aus Pensionsrückstellungen
für Beschäftigte mit Doppelvertrag 46,3 45,9
Geleistete Barsicherheit im
Rahmen der EU-Bankenabgabe 12,3 12,3
Steuervorauszahlungen 1,6 1,4
Erstattungsansprüche an die
Portigon AG aus Dienstzeit-
aufwendungen für Beschäftigte
mit Doppelvertrag 0,3 0,5
Sonstiges 5,6 10,9
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 1.202,4
Bilanzausweis 930,4 2.146,9
Aktive Rechnungsabgrenzungen (8)
Aufgliederung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Disagio aus Emissionsgeschäft 254,0 165,3
Im Voraus gezahlte Swapgebühren 144,0 142,8
Im Voraus gezahlte CDS-Gebühren 134,7 105,1
Agio aus Darlehensgeschäft 9,1 10,1
Sonstiges 5,1 5,6
Bilanzausweis 546,9 428,9
Nachrangige Vermögensgegenstände (9)
Nachrangige Vermögensgegenstände sind enthalten in:
Aufgliederung nach Bilanzposten
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 0,8 0,8
Forderungen an Kunden 67,4 73,5
Bilanzausweis 68,2 74,3
In Pension gegebene Vermögensgegenstände (10)
Von den ausgewiesenen Aktiva wurden Vermögensgegenstände
in Höhe von 7.825,2 Mio. € (Vj. 4.700,7 Mio. €) zum Buchwert
im Rahmen von echten Pensionsgeschäften an Pensionsnehmer
übereignet.
13/54
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (11)
Fristengliederung
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
täglich fällig 2.555,4 2.072,2
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 7.947,8 10.445,6
mehr als drei Monate bis ein Jahr 5.790,1 2.858,5
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 7.962,2 8.927,3
mehr als fünf Jahre 14.030,1 13.780,3
Bilanzausweis 38.285,6 38.083,9
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 19,4 Tsd. €
(Vj. 34,1 Tsd. €) ausgewiesen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (12)
Fristengliederung
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
täglich fällig 674,6 601,8
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 3.193,6 5.161,5
mehr als drei Monate bis ein Jahr 774,0 649,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.329,5 2.935,6
mehr als fünf Jahre 5.026,3 4.890,1
Bilanzausweis 11.998,0 14.238,0
Verbriefte Verbindlichkeiten (13)
Aufgliederung der verbrieften
Verbindlichkeiten
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Begebene Schuldverschreibungen
– Pfandbriefe 0,6 0,6
– Kommunalschuldverschreibungen
388,2 369,0
– sonstige Schuldverschreibungen 84.489,6 80.925,4
Bilanzausweis 84.878,4 81.295,0
Von den begebenen Schuldverschreibungen sind 33.867,8 Mio. €
(Vj. 34.565,1 Mio. €) im Folgejahr fällig.
Treuhandverbindlichkeiten (14)
Aufgliederung nach Passivposten
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 471,6 625,6
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden 936,7 986,7
Bilanzausweis 1.408,3 1.612,3
14/54
Sonstige Verbindlichkeiten (15)
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Land
Nordrhein-Westfalen aus für
Wohnraumförder ungs
programme
gewährten Tilgungsnachlässen 1.399,3 1.259,9
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 571,4
Erhaltene Optionsprämien 151,6 156,8
Noch nicht gezahlte
Options prämien 137,8 141,5
Verbindlichkeiten gegenüber
Beschäftigten der NRW.BANK
aus der Festzulage 15,3 14,0
Abführungsverbindlichkeiten
gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen 4,9 4,7
Sonstiges 25,6 22,2
Bilanzausweis 2.305,9 1.599,1
Passive Rechnungsabgrenzungen (16)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 231,3 262,8
Agio aus Emissionsgeschäft 221,5 265,1
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 12,1 15,6
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 8,4 12,1
Bilanzausweis 473,3 555,6
Rückstellungen (17)
In den ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen in Höhe von 2.747,3 Mio. € (Vj. 2.523,8 Mio. €)
sind 1.688,0 Mio. € (Vj. 1.472,6 Mio. €) Pensionsverpflichtungen
gegenüber Beschäftigten der Portigon AG enthalten, die einen
vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach
beamten rechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf
eine solche Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach
Art. 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Neuregelung der
Rechts verhältnisse der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in
Nordrhein- Westfalen vom 2. Juli 2002 von der ehemaligen West-
deutschen Landesbank Girozentrale auf die NRW.BANK über-
gegangen. Gemäß den Regelungen im Feststellungsbescheid
vom 1. August 2002 haben die Portigon AG und die NRW.BANK
im Geschäftsjahr 2013 einvernehmlich geregelt, die Forderungen
15/54
aus dem daraus resultierenden Erstattungsanspruch der
NRW.BANK mit Ausnahme des zukünftigen Dienstzeitaufwands
durch eine Einmalzahlung endgültig abzugelten.
Die anderen Rückstellungen in Höhe von 778,9 Mio. €
(Vj. 695,4 Mio. €) umfassen in Höhe von 452,0 Mio. €
(Vj. 371,4 Mio. €) Beihilfeverpflichtungen für einen durch den
alten Pensionsvertrag der ehemaligen Westdeutschen Landes-
bank Girozentrale gekennzeichneten Personenkreis, für den
die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die Beihilfezahlungen seit
der Abspaltung von der ehemaligen Westdeutschen Landesbank
Girozentrale übernommen hat.
In Bezug auf diese Pensions- und Beihilfeverpflichtungen hat
das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der Ermächtigung in
§ 28 Abs. 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans
des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) mit Wirkung zum 1. Januar 2026
einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme gegenüber der
NRW.BANK erklärt. Für diese Übernahme steht dem Land
gegenüber der NRW.BANK ein Ausgleichsanspruch in Höhe von
2.140,0 Mio. € zu. Die Administration der Pensionsverpflichtungen
wird nach einem Übergangszeitraum bis längstens 31. Mai 2027
ebenfalls auf das Land Nordrhein-Westfalen übergehen und bis
dahin im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Hinsichtlich der im Haushaltsgesetz 2026 vorgesehenen Verwen-
dung des Ausgleichsanspruchs verweisen wir auf den Nachtrags-
bericht.
Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurden die entsprechenden
Pensions- und Beihilferückstellungen im vorliegenden Jahres-
abschluss bereits in Höhe des dem Land Nordrhein-Westfalen per
1. Januar 2026 zustehenden Ausgleichsanspruchs bilanziert. Der
Unterschiedsbetrag in Höhe von 330,6 Mio. € zwischen diesem
Wert und dem sich nach Anwendung der unter den Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätzen beschriebenen Methode zur Rück-
stellungsbewertung (9.) ergebenden Betrag wurde in der Gewinn-
und Verlustrechnung 2025 als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Darüber hinaus waren in den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen im Vorjahr weitere Pensionsverpflich-
tungen in Höhe von 46,3 Mio. € (Vj. 45,9 Mio. €) und Beihilfe-
verpflichtungen in Höhe von 9,6 Mio. € (Vj. 9,3 Mio. €) gegen-
über Beschäftigten der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen
ent halten, die ebenfalls einen vertraglichen Anspruch auf Gewäh-
rung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung haben. Hin-
sichtlich der Pensionsverpflichtungen hat die NRW.BANK einen
Erstattungsanspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögens-
gegenständen ausgewiesen wurde. Zusätzlich sind 1.013,0 Mio. €
(Vj. 1.005,3 Mio. €) für Pensionsansprüche und 122,2 Mio. €
(Vj. 119,2 Mio. €) für Beihilfeansprüche von Beschäftigten der
NRW.BANK zurückgestellt worden.
Die Rückstellungen für Zinsvergünstigungen in Höhe von
504,1 Mio. € (Vj. 322,4 Mio. €) enthalten die bei Kreditvergabe
aus eigenen Mitteln vorgenommenen Zinsverbilligungen zum
Barwert des Vergünstigungseffektes über die Gesamtlaufzeit.
Weiterhin unverändert bestehen andere Rückstellungen für
mögliche Erstattungsansprüche aus der Wertgarantie in Höhe
von 76,7 Mio. €.
16/54
Darüber hinaus enthalten die anderen Rückstellungen aufgrund
der Unsicherheiten im Hinblick auf die Rechtsauffassung des
Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Bezug auf die geleis-
tete unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung aus der EU-Banken-
abgabe eine im Jahresabschluss 2024 aus Vorsichtsgründen
gebildete Rückstellung in Höhe von 12,3 Mio. €.
Nachrangige Verbindlichkeiten (18)
Die nachfolgend beschriebene nachrangige Verbindlichkeit
überstieg im Vorjahr zehn vom Hundert des Gesamtbetrags aller
nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 800,8 Mio. €
(Vj. 1.004,3 Mio. €):
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund Tilgungs-
leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
Darlehen des Bundes zur Wohnraumförderung zu leisten. Es hat
der NRW.BANK gesetzlich auferlegt, die dafür erforderlichen
Mittel aus Tilgungsrückflüssen von Wohnraumförderdarlehen an
den Landeshaushalt abzuführen. Diese Abführungspflicht wurde
in Form eines bis 2044 laufenden unverzinslichen Nachrang-
darlehens des Landes Nordrhein-Westfalen an die NRW.BANK
in Höhe von 2.413,9 Mio. € ausgestaltet, das bis zum Geschäfts-
jahr 2023 nach einem festgelegten Tilgungsplan und seither
in Höhe der tatsächlichen Darlehensrückflüsse getilgt wurde.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 hat das Land Nordrhein-
Westfalen mit der NRW.BANK eine Umstellung der Fristigkeit
der gesamten Restschuld gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen auf vor Ablauf von zwei Jahren fällig vertraglich ver-
einbart. Nach der damit einhergehenden barwertigen Ermittlung
der Restschuld und den bisher insgesamt erfolgten Tilgungen
wird das Nachrang darlehen zum 31. Dezember 2025 mit
544,0 Mio. € (Vj. 736,2 Mio. €) ausgewiesen. Ein Abruf der
Mittel ist nicht vor 2027 vorgesehen.
Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von
256,8 Mio. € haben Ursprungslaufzeiten zwischen 30 und
40 Jahren und werden zu Zinssätzen zwischen 2,141% und
6,14% verzinst. Die Durchschnittsverzinsung dieser nachrangi-
gen Verbindlichkeiten beträgt 3,1% (Vj. 4,0%). Es besteht keine
vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Die von der NRW.BANK
eingegangenen übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten entspre-
chen den Anforderungen des Art. 63 der Capital Requirements
Regulation (CRR).
Die Umwandlung der nachrangigen Mittel in Kapital oder in eine
andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für nachrangige Verbindlichkeiten fielen Zinsaufwendungen in
Höhe von 5,6 Mio. € (Vj. 11,1 Mio. €) an.
Fonds für allgemeine Bankrisiken (19)
Die Bank dotierte den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB im Jahresabschluss 2025 mit weiteren 30,0 Mio. €
(Vj. 184,2 Mio. €). Darüber hinaus erfolgte zu dem innerhalb der
Vorsorgereserven gemäß § 340g HGB gebildeten Förder fonds,
der nicht auf das bankaufsichtsrechtliche Kern kapital angerechnet
17/54
wird, eine Zuführung in Höhe von 70,0 Mio. € (Vj. 95,0 Mio. €).
Demgegenüber standen Auflösungen für eigenfinanzierte
Tilgungs nachlässe in Höhe von 82,0 Mio. € (Vj. – €). Der ab dem
Geschäftsjahr 2026 insgesamt zur Vergung stehende Förder-
fonds beträgt damit 233,0 Mio. € (Vj. 245,0 Mio. €).
Eigenkapital (20)
Am 31. Dezember 2025 beträgt das gezeichnete Kapital der
NRW.BANK unverändert 17.000,0 Mio. €. Die Rücklagen erreichen
insgesamt 706,6 Mio. € (Vj. 706,0 Mio. €).
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der NRW.BANK
setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Handelsrechtliches Eigenkapital
31.12.2025
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Gezeichnetes Kapital 17.000,0 17.000,0
Kapitalrücklagen 476,5 475,9
Gewinnrücklagen
– satzungsmäßige 36,1 36,1
– andere 194,0 194,0
Bilanzgewinn
Bilanzausweis 17.706,6 17.706,0
Die Kapitalrücklage wurde im Zusammenhang mit Zuweisungen
des Landes NRW um 0,6 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) erhöht.
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der NRW.BANK gemäß
§ 10 Kreditwesengesetz (KWG) betragen nach Feststellung des
Jahresabschlusses 18.924,2 Mio. € (Vj. 19.293,2 Mio. €).
Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva (21)
Am Bilanzstichtag bestehen auf Fremdwährung lautende
Aktiva in Höhe von 3.306,2 Mio. € (Vj. 3.994,5 Mio. €) und auf
Fremdwährung lautende Passiva in Höhe von 32.681,2 Mio. €
(Vj. 30.507,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen 9.750,9 Mio. €
(Vj. 10.051,4 Mio. €) auf Fremdwährung lautende Eventual-
verbindlichkeiten.
Eventualverbindlichkeiten (22)
Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 13.884,6 Mio. €
(Vj. 14.097,5 Mio. €) resultieren mit 12.821,7 Mio. €
(Vj. 12.931,8 Mio. €) aus Kreditderivaten und mit 1.062,9 Mio. €
(Vj. 1.165,7 Mio. €) aus sonstigen Bürgschaften und Gewähr-
leistungsverträgen.
Bei den ausgewiesenen Kreditderivaten handelt es sich um
Credit Default Swaps, bei denen die NRW.BANK als Sicherungs-
geber auftritt. Sie hat dabei gegen Erhalt einer Prämie vom
Sicherungsnehmer das Risiko übernommen, dass ein zwischen
18/54
beiden Vertragspartnern vereinbartes Kreditereignis im Hinblick
auf den Referenzschuldner eintritt. Die von der NRW.BANK ein-
gegangenen Credit Default Swaps referenzieren überwiegend
auf
Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten
und guten Investment-Grade-Bereich. Mit einer Inanspruchnahme
wird derzeit nicht gerechnet.
Bei den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsfreistellungen zu-
gunsten der Hausbanken für im Rahmen verschiedener Förder-
programme vergebene Darlehen sowie um Betriebsmittelkredite
mit schwankender Inanspruchnahme und zur Risikoentlastung
von Mittelstandsfinanzierungen eingegangene Risikounterbeteili-
gungen. Als Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme
aus diesen Bürgschaften ist die nicht vertragsgemäße Erfüllung
bestehender Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber
dem Begünstigten anzusehen. Diese entsteht beispielsweise bei
nicht fristgerechter Rückzahlung von Krediten oder nicht sach-
gerechter Fertigstellung zugesagter Leistungen. Das Risiko einer
künftigen Inanspruchnahme aufgrund solcher Pflichtverletzungen
der Hauptschuldner wird von der NRW.BANK insgesamt als
gering eingeschätzt. In den Fällen, in denen eine Inanspruch-
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen zur
Berücksichtigung des Risikos einer Inanspruchnahme gebildet.
Andere Verpflichtungen (23)
Die anderen Verpflichtungen bestehen aus unwiderruflichen
Kreditzusagen in Höhe von 11.428,2 Mio. € (Vj. 8.656,3 Mio. €)
und entfallen überwiegend auf das Fördergeschäft.
Die unwiderruflichen Kreditzusagen resultieren aus Geschäften,
bei denen die NRW.BANK eine verbindliche Zusage gegenüber
ihren Kunden gegeben hat und die Bank somit einem künftigen
Kreditrisiko ausgesetzt ist. Es wird aufgrund von Erfahrungs-
werten aus den Vorjahren damit gerechnet, dass die unwiderruf-
lichen Kreditzusagen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu
100% in Anspruch genommen werden. In einzelnen Fällen, in
denen ein drohender Verlust aus einer zu erwartenden Inan-
spruchnahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstel-
lungen zur Berücksichtigung des Risikos dieser Inanspruch-
nahme gebildet.
Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände (24)
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Forde-
rungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 10.097,1 Mio. €
(Vj. 9.320,3 Mio. €) als Sicherheit abgetreten.
19/54
Zur Besicherung von Refinanzierungsfazilitäten wurden Anleihen
und Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen in
Höhe von 2.326,2 Mio. € (Vj. 100,0 Mio. €) an die Deutsche
Bundes bank verpfändet. Zudem wurden Kreditforderungen und
Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen in Höhe von
21.759,0 Mio. € (Vj. 19.590,5 Mio. €) bei der Deutschen Bundes-
bank über das Verfahren „Mobilisation and Administration of
Credit Claims (MACCs) eingereicht.
Zur Besicherung von Termingeschäften wurden für die Eurex
(elektronische Terminbörse) Wertpapiere mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 19,3 Mio. € (Vj. 46,4 Mio. €) hinterlegt.
Zusätzlich wurden Wertpapiere für den Ausgleich von Kurs-
schwankungen bei Eurex-Repo-Geschäften mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 72,6 Mio. € (Vj. 74,8 Mio. €) eingereicht.
Deckungsrechnung (25)
Alle Emissionen der NRW.BANK waren, soweit deckungs-
pflichtig, den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften
entsprechend gedeckt.
Die Deckungsrechnung zu Nominalwerten stellt sich zum
31. Dezember 2025 wie folgt dar:
Deckungsrechnung
31.12.2025
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
31.12.2024
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
Begebene Kommunalschuld-
verschreibungen 1.492,3 1.473,1
Deckungspflichtige Verbind lich-
keiten 1.492,3 1.473,1
Kommunaldarlehen 1.857,5 2.013,0
Sichernde Überdeckung 64,6 49,6
Deckungsmasse 1.922,1 2.062,6
Überdeckung 429,8 589,5
In der dargestellten Deckungsrechnung ist nur das Deckungs-
register für Kommunalschuldverschreibungen (Deckungs-
register II) enthalten, da die NRW.BANK derzeit keine Pfand-
briefe (Deckungsregister I) im Bestand hat und aktuell auch
keine neuen Pfandbriefe mehr emittiert.
20/54
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen (26)
In den Provisionserträgen sind 8,9 Mio. € (Vj. 10,0 Mio. €) aus
dem Treuhand- und Verwaltungsgeschäft enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge (27)
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche
Einzelbeträge 73,5 Mio. € (Vj. 43,9 Mio. €) Zinseffekte aus der
Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrück-
stellungen, 7,1 Mio. € (Vj. 8,3 Mio. €) Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen, 1,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) Erträge aus
Ausgleichszahlungen und Geldleistungen aufgrund einer nicht
zweckgerechten Nutzung von geförderten Wohnungen sowie
erstmals 1,4 Mio. € aus nicht mehr verwendeten Tilgungs-
nachlässen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (28)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als
wesentliche Einzelbeträge erstmals 82,0 Mio € Aufwand für
Tilgungsnachlässe, 65,9 Mio. € (Vj. 85,1 Mio. €) zinsunabhängige
Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäf-
tigte der Portigon AG, die einen vertraglichen Anspruch auf
Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grund-
sätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung
haben, sowie 56,9 Mio. € (Vj. 53,7 Mio. €) Zinseffekte aus der
Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrück-
stellungen.
Außerordentliche Aufwendungen (29)
Zu den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von
330,6 Mio. € (Vj. – €) verweisen wir auf die Erläuterungen
unter den Angaben zur Bilanz – Rückstellungen (17) zum Schuld-
beitritt mit Erfüllungsübernahme des Landes Nordrhein-
Westfalen in Bezug auf die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen
gegenüber definierten Beschäftigten der ehemaligen Westdeut-
schen Landesbank Girozentrale.
Honorar für den Abschlussprüfer (30)
Für das Geschäftsjahr 2025 wurde vom Abschlussprüfer ein
Gesamthonorar in Höhe von 2,1 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €) berechnet.
Davon entfallen 1,5 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) auf die Abschluss-
prüfungsleistungen und 0,6 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) auf andere
Bestätigungsleistungen.
Geographische Märkte
Da die NRW.BANK keine Geschäftsstellen im Ausland unterhält,
wird auf eine Aufgliederung der Gesamtbeträge bestimmter
GuV-Posten gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV nach geo-
graphischen Märkten verzichtet.
Leistungen, die der Abschlussprüfer für die NRW.BANK
zusätzlich zur Abschlussprüfung erbringt (31)
Für das Geschäftsjahr 2025 erbringt der Abschlussprüfer für die
NRW.BANK zulässige Nichtprüfungsleistungen im Sinne der
EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO). Hierbei handelt es
21/54
sich um die Prüfung von Abschlüssen der rechtlich unselbst-
ständigen NRW.BANK.Fonds, die Abgabe eines Comfort Letters,
die Prüfung nach § 89 WpHG, die Erstellung von Prüfvermerken
und Prüfungshandlungen unter Anwendung des ISAE 3000
sowie die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des
nichtfinan ziellen Berichts unter freiwilliger Anwendung der
Corporate Sustain ability Reporting Directive (CSRD) und der
European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rah-
menwerk mit Ausnahme der Angaben aus der Verordnung (EU)
Nr. 2020/852 („EU-Taxonomieverordnung“).
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit in Höhe von 758,9 Mio. € (Vj. 312,4 Mio. €).
Darin enthalten sind Zahlungsverpflichtungen in Höhe von
578,4 Mio. € für geplante Investitionen. Von den sonstigen
finanziellen Verpflichtungen entfallen Zahlungsverpflichtungen
in Höhe von 175,6 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2026. Die ver-
bleibenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von
583,3 Mio. € verteilen sich auf die Geschäftsjahre 2027 bis 2037.
Zusätzlich bestehen jähr liche sonstige finanzielle Verpflichtungen
in Höhe von 2,3 Mio. € (Vj. 5,0 Mio. €) mit einer unbestimmten
Vertragslaufzeit nach dem Bilanzstichtag. Diese sonstigen finan-
ziellen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Gebäude-
mietverträgen, Software pflegeverträgen, Wartungs- und IT-
Service verträgen, Facility- Management-Verträgen sowie aus
anderen Dienstleistungs verträgen.
Weiterhin bestehen im Beteiligungsgeschäft der NRW.BANK
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Einzah-
lungsverpflichtungen und Zeichnungszusagen gegenüber Beteili-
gungen in Höhe von 208,8 Mio. € (Vj. 167,4 Mio. €).
Sonstige Haftungsverpflichtungen (32)
Es bestehen Haftungsverpflichtungen gemäß Art. 1 § 3 Satz 1
des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der
öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen
vom 2. Juli 2002.
Neben der Stammeinlage in Höhe von 55,0 Mio. € haftet die
NRW.BANK für die Investitionsbank des Landes Brandenburg
(ILB) unverändert mit weiteren 110,0 Mio. €.
Für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht wie im
Vorjahr eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 16,0 Mio. €.
Sowohl die übernommene Haftung für die Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) als auch die Nachschussverpflichtung
für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind in den sonstigen
Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen des Postens
Eventual verbindlichkeiten enthalten.
22/54
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2025
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2024
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2025
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2025
Mio. €
Zinsderivate
Zinsswaps 218.589 238.201 6.223 −5.905
Zinsoptionen
– Käufe (long) 2.553 2.682 449
– Verkäufe (short) 2.648 2.724 −249
Sonstige Zinstermingeschäfte 5 50 0
Zinsderivate gesamt 223.795 243.657 6.672 −6.154
Währungsderivate
Devisentermingeschäfte, -swaps 21.332 21.482 42 −105
Währungsswaps / Zins-Währungsswaps 12.663 14.198 496 −877
Währungsderivate gesamt 33.995 35.680 538 −982
Anlagebuch gesamt 257.790 279.337 7.210 −7.136
Derivative Geschäfte (33)
Das Nominalvolumen der derivativen Geschäfte zum 31. Dezem-
ber 2025 beträgt insgesamt 257.790 Mio. € (Vj. 279.337 Mio. €).
Die Aufstellung zu Derivaten enthält keine Kreditderivate mit
einen Nominalvolumen in der Höhe von 12.821,7 Mio. €
(Vj. 12.931,8 Mio. €), da diese bilanziell als Kreditersatzgeschäft
abgebildet werden.
Die derivativen Geschäfte sind zu einem wesentlichen Teil zur
Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen
abgeschlossen worden und entfallen ausschließlich auf das
Anlagebuch.
23/54
Bei der Darstellung der derivativen Geschäfte werden auch
trennungspflichtige eingebettete Derivate mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 2.889,8 Mio. € (Vj. 3.088,4 Mio. €)
berück sichtigt. Darüber hinaus bestehen im Förderbereich
Eigen kapitalfinanzierungen trennungspflichtige eingebettete
aktienrisikobasierte Derivate aus Wandeldarlehen mit einem
Nominalwert in Höhe von 3,3 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €) und einem
positiven Marktwert in Höhe von 0,7 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €).
Die durchschnittlichen Nominalwerte für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2025 bei derivativen Geschäften
und übrigen Termingeschäften lagen bei 259.229 Mio. €
(Vj. 260.872 Mio. €).
Die Marktwerte der derivativen Geschäfte werden ohne auf-
gelaufene Stückzinsen angegeben.
Bei der Berechnung der Marktwerte werden Börsen- und Markt-
kurse herangezogen, sofern solche verfügbar sind. Wenn diese
nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden
die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von marktüblichen Preis-
modellen oder diskontierten Cashflows ermittelt.
Gezahlte beziehungsweise erhaltene Optionsprämien werden im
Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände beziehungs weise
Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, im Voraus gezahlte
beziehungsweise erhaltene Swapgebühren im entsprechenden
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten
folgendermaßen auf:
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2025
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2024
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2025
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2025
Mio. €
Banken OECD 255.613 276.493 6.956 −7.124
Öffentliche Stellen OECD 52 100 1 −3
Sonstige Kontrahenten 2.125 2.744 253 −9
Anlagebuch gesamt 257.790 279.337 7.210 −7.136
24/54
Die Zinsderivate im Anlagebuch dienen als einzelgeschäftsbezo-
gene Sicherungsgeschäfte (Mikro-Hedges) oder zur Steuerung
der Gesamtzinsrisikoposition (Makro-Hedges) ausschließlich
dem Eigengeschäft. Ihr Ergebnis wird im Zinsüberschuss erfasst.
Die Fristigkeit verteilt sich bei Zinskontrakten über das gesamte
Laufzeitspektrum. Rund 41% (Vj. 37%) der Zinskontrakte haben
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Anlagebuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2025
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2024
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2025
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2024
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 32.042 48.817 16.643 12.489
mehr als drei Monate bis ein Jahr 34.745 42.353 8.290 14.574
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 66.178 62.280 7.826 7.385
mehr als fünf Jahre 90.830 90.207 1.236 1.232
Anlagebuch gesamt 223.795 243.657 33.995 35.680
25/54
Anzahl der Beschäftigten
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
1)
2025
Frauen
2025
Männer
2025
Gesamt
2024
Frauen
2024
Männer
2024
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 441 748 1.189 365 632 997
Teilzeitbeschäftigte 381 96 477 440 182 622
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt gesamt 822 844 1.666 805 814 1.619
1)
Ohne Vorstand, Trainees, Dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Bescftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
Aktiv Beschäftigte zum 31.12.
2025
Frauen
2025
Männer
2025
Gesamt
2024
Frauen
2024
Männer
2024
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 452 768 1.220 368 646 1.014
davon befristet Beschäftigte 7 11 18 5 12 17
Teilzeitbeschäftigte 378 89 467 443 185 628
davon befristet Beschäftigte 10 16 26 14 18 32
Aktiv Beschäftigte zum 31.12. gesamt 830 857 1.687 811 831 1.642
Darüber hinaus zum 31.12.
Vorstand 3 2 5 3 2 5
Trainees und Dual Studierende 25 47 72 19 42 61
Außerhalb der NRW.BANK Beschäftigte (Beurlaubungen,
Entsendungen, Arbeitnehmerüberlassungen) 5 13 18 8 15 23
26/54
Vergütung des Vorstands (34)
Komponenten der Vorstandsvergütung sowie die Mandats-
bezüge, die die Vorstandsmitglieder in den Jahren 2025 und
2024 erhalten haben:
Fixe Bezüge
1)
Sonstige Bezüge
2)
Betriebliche
Alters versorgung
3)
Gesamtvergütung Mandats bezüge
4)
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Eckhard Forst 776.724 776.049 17.674 16.190 173.179 156.397 967.577 948.636 33.667 48.500
Claudia Hillenherms 592.611 592.873 15.664 14.369 109.145 121.395 717.420 728.637 4.500 8.000
Gabriela Pantring 607.842 607.706 16.078 15.479 109.385 122.534 733.305 745.719 0 0
Dr. Peter Stemper
5)
565.269 231.994 17.661 8.011 109.702 76.657 692.632 316.662 16.500 16.500
Michael Stölting
6)
0 443.974 0 4.096 0 204 0 448.274 0 8.000
Johanna Antonie Tjaden-Schulte
7)
491.450 116.576 17.676 4.057 163.495 71.077 672.621 191.710 0 0
Gesamt 3.033.896 2.769.172 84.753 62.202 664.906 548.264 3.783.555 3.379.638 54.667 81.000
1)
Inkl. geldwerter Vorteile und Sachbezüge.
2)
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Beihilfezahlungen.
3)
Direktzusage, ausgewiesen ist die Zuführung zur Rückstellung inkl. Zinsaufwand.
4)
Monetäre Vergü tungsteile für Nebenleistungen jeder Art, die im Hinblick auf die Gescftsleitungstätigkeit zu gesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden. Beträge inkl. Umsatzsteuer, soweit
Umsatzsteuerpflicht besteht.
5)
Anteilige Berücksichtigung ab der Berufung in den Vorstand zum 1.7.2024. Mandatsbezüge sind für das Gesamtjahr 2024 in voller Höhe becksichtigt.
6)
Im Jahr 2024 anteilige Becksichtigung bis zum Austritt zum 30.6.2024.
7)
Anteilige Berücksichtigung ab dem Eintritt zum 1.10.2024.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen beziehungsweise regulären
Beendigung der Tätigkeit:
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Falle eines vorzeitigen Aus-
scheidens, welches nicht auf einer außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund beruht, bis zum Ablauf der jeweiligen Ver-
tragslaufzeit die vereinbarte Vergütung, die auf den Wert von
maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) begrenzt ist.
Den Mitgliedern des Vorstands stehen bei Erreichen der Alters-
grenze und bei Invalidität – sowie im Todesfall deren Hinter-
bliebenen – Versorgungsleistungen zu. Alle Zusagen sind ent-
27/54
weder vertraglich oder aufgrund der bereits erbrachten
Dienstjahre gesetzlich unverfallbar. Die Vorstandsmitglieder
haben eine beitragsorientierte Versorgungszusage.
Veränderungen der Zusagen zur Alters- / Invaliditäts- und
Hinter bliebenenversorgung hat es im Geschäftsjahr 2025 für
kein Vorstandsmitglied gegeben.
Aufwendungen und Barwerte der den Vorstandsmitgliedern
im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagten
Leistungen:
Aufwand
1)
2025
Aufwand
1)
2024
Barwert der Verpflichtung
2025
Barwert der Verpflichtung
2024
Eckhard Forst 173.179 156.397 1.545.298 1.372.119
Claudia Hillenherms 109.145 121.395 465.781 356.636
Gabriela Pantring 109.385 122.534 1.261.178 1.151.793
Dr. Peter Stemper 109.702 76.657 186.359 76.657
Johanna Antonie Tjaden-Schulte 163.495 71.077 234.572 71.077
Vorstand gesamt 664.906 548.060 3.693.188 3.028.282
1)
Der hier dargestellte Aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Zinsaufwand zusammen.
28/54
Zahlungen an pensionierte und ausgeschiedene Vorstände
beziehungsweise deren Hinterbliebene sowie die Barwerte
ihrer Altersversorgungsleistungen:
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
2025
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
2024
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2025
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2024
Barwert der
Verpflichtung
2025
Barwert der
Verpflichtung
2024
Ehemalige Vorstände 0 0 2.121.249 1.896.216 39.261.338 39.691.477
29/54
Vergütung der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des
Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte (35)
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen
Regularien besteht die Vergütung der Mitglieder der Gewähr-
trägerversammlung, des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
sowie der Beiräte aus einer jährlichen Festvergütung. Die jähr-
liche Gesamtvergütung eines Gremien- oder Beiratsmitglieds
ergibt sich damit aus der Summe der jährlichen Festvergütungen
für die Mitgliedschaft in den einzelnen Gremien oder Beiräten
der Bank.
Die Auszahlung der jährlichen Gesamtvergütung für die Mit-
glieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats und
seiner Ausschüsse, die Mitglieder der Landesregierung sind,
erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung
maximal nur bis zur Höchstgrenze von 11.563,53 €. Der diese
Höchstgrenze übersteigende Teil der Gesamtvergütung eines
Gremienmitglieds wird gemäß §§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 8 Abs. 4
Satz 3 NRW.BANK G von der NRW.BANK Förderzwecken
zuge führt.
In den nachstehenden Übersichten sind die Gesamtvergütungen
der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungs-
rats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte individuell auf-
geführt. Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungs-
rats variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausschuss-
zugehörigkeit.
30/54
Aufstellung der in der Gewährträgerversammlung bezogenen
Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Dr. Daniela Brückner
Staatssekretärin
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Nathanael Liminski, MdL
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
0
2)
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
0
2)
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vertung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.563,53 €.
2)
Keine Vergütung aufgrund Gaststatus.
31/54
Aufstellung der im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen
bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.564
1)
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.564
1)
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.564
1)
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter
gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung
Günther Bongartz (bis 31.12.2025)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
32.700
Susanne Hagenkort-Rieger
Ministerialdirigentin
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
27.100
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
20.900
32/54
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ina Brandes, MdL
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.564
1)
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
18.000
Silke Gorißen
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.564
1)
Oliver Krischer
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.564
1)
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.000
Thomas Kutschaty, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.000
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
20.300
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
20.300
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
24.200
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
24.100
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
18.000
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
18.600
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vertung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.563,53 €.
33/54
Aufstellung der im Beirat für Wohnraumförderung der
NRW.BANK bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe a der Satzung
Ina Scharrenbach, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung
Sebastian Kahler (bis 13.1.2026)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Prof. Dr. Michael Henze
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Sven-Axel Köster
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Christian Dahm, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Angela Freimuth, MdL
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Arndt Klocke, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Sarah Philipp, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Jochen Ritter, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Fabian Schrumpf, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Hedwig Tarner, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Klaus Voussem, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Sebastian Watermeier, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
34/54
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
RAin Elisabeth Gendziorra
Geschäftsführerin
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Alexander Rychter
Verbandsdirektor
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen e. V.
3.600
Tim Treude (ab 1.1.2025)
Geschäftsführer
Landesverband Haus & Grund Westfalen
3.600
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Dr. Olaf Gericke
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Rudolf Graaff
Beigeordneter
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Hilmar von Lojewski
Beigeordneter
für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr
Städtetag Nordrhein-Westfalen
3.600
Burkhard Schwuchow
Bürgermeister
Stadt Büren
3.600
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung
Hans-Jochem Witzke
Erster Vorsitzender des Vorstands
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe g der Satzung
Dipl.-Ing. Ernst Uhing
Präsident
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
3.600
Ständige Vertreterin des vorsitzenden Mitglieds
gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung
Bianca Cristal
Leitende Ministerialrätin
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vertung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.563,53 €.
35/54
Aufstellung der im Beirat der NRW.BANK bezogenen
Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Kai Abruszat
Bürgermeister
Gemeinde Stemwede
2.600
Klaus Baumann
Vorsitzender
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
2.600
Uwe Berghaus (bis 31.7.2025)
Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
1.517
2)
Heinrich Böckelühr
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
2.600
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident und Vorstand
Ingenieurkammer-Bau NRW
2.600
Anna Katharina Bölling
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Detmold
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Andreas Bothe
Regierungspräsident
Bezirksregierung Münster
2.600
Michael Breuer
Präsident
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
2.600
Prof. Dr. Liane Buchholz
Präsidentin und Vorsitzende des Vorstands
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
2.600
Thomas Buschmann
Vorsitzender des Vorstands
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Isabelle Chevelard
Vorsitzende des Vorstands
TARGOBANK AG
0
3)
Andreas Ehlert
Präsident
Handwerkskammer Düsseldorf
2.600
Thomas Eiskirch (bis 31.10.2025)
Oberbürgermeister
Stadt Bochum
2.167
2)
Oberkirchenrat Martin Engels
Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen
bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
– Ev. Büro NRW –
2.600
36/54
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Fabíola Fernandez
Chief Financial Officer
SMS Group
2.600
Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick
Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
2.600
Prof. Dr. Ursula Gather
Vorsitzende des Kuratoriums
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
2.600
Alexandra Gauß
Bürgermeisterin
Gemeinde Windeck
2.600
Dr. Olaf Gericke
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Domkapitular und Diözesanadministrator
Dr. iur. Antonius Hamers
Direktor
Katholisches Büro NRW
2.600
Anne Henk-Hollstein
Vorsitzende
Landschaftsversammlung Rheinland
2.600
Dr. Marie Jaroni
Vorsitzende des Vorstands
thyssenkrupp Steel Europe AG
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Sibylle Keupen (bis 31.10.2025)
Oberbürgermeisterin
Stadt Aachen
2.167
2)
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Arndt G. Kirchhoff
Vorsitzender des Aufsichtsrats
KIRCHHOFF Automotive Deutschland GmbH
2.600
Lauren Kjeldsen
Mitglied des Vorstands
Evonik Industries AG
2.600
Monika Kocks
1. Vorsitzende des Vorstands
automotiveland.nrw e. V.
2.600
Thomas Kufen
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Städtetag Nordrhein-Westfalen
2.600
Prof. Dr. Astrid Lambrecht
Vorstandsvorsitzende
Forschungszentrum Jülich GmbH
2.600
Dr. med. Estefania Lang
dermanostic Hautarztpraxis Solingen
2.600
Katja Lewalter-Düssel
Mitglied des Vorstands
Genoverband e. V.
2.600
Markus Lewe (bis 31.10.2025)
Oberbürgermeister
Stadt Münster
2.167
2)
37/54
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Carsten Liedtke
Sprecher des Vorstands
SWK AG
2.600
Ulrike Lubek
LVR-Direktorin
Landschaftsverband Rheinland
2.600
Wolfgang Lubert
Geschäftsführer
EnjoyVenture Management GmbH
2.600
Dr. Georg Lunemann
Landesdirektor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
2.600
Aleksandra Meissner (bis 31.10.2025)
Geschäftsführerin
Ecolab Deutschland GmbH
2.167
2)
Astrid Messmer
Senior Director Infrastructure Strategy & Analytics
Deutsche Lufthansa AG
2.600
Julia Niederdrenk
Geschäftsführerin
Jul. Niederdrenk GmbH & Co. KG
2.600
Roland Oetker
Geschäftsführender Gesellschafter
ROI Verwaltungsgesellschaft mbH
2.600
Prof. Dr. Uli Paetzel
Vorsitzender des Vorstands
EMSCHERGENOSSENSCHAFT und LIPPEVERBAND
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Dr. Paul-Josef Patt
Vorsitzender des Vorstands
eCAPITAL entrepreneurial Partners AG
2.600
Katherina Reiche (bis 6.5.2025)
Vorsitzende des Vorstands
Westenergie AG
1.083
2)
Henriette Reker (bis 31.10.2025)
Oberbürgermeisterin
Stadt Köln
2.167
2)
Dr. Eckhard Ruthemeyer
1. Vizepräsident
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt
Präsident
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
2.600
Prof. Dr. Uwe Schneidewind (bis 31.10.2025)
Oberbürgermeister
Stadt Wuppertal
0
4)
Thomas Schürmann
Regierungspräsident
Bezirksregierung Düsseldorf
2.600
Ralf Stoffels
Präsident
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern
in Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Anja Weber (bis 31.12.2025)
Geschäftsführender Vorstand
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
2.600
38/54
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Prof. Dr. Johannes Wessels
Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz NRW und
Rektor der Universität Münster
2.600
Dr. Thomas Wilk
Regierungspräsident
Bezirksregierung Köln
2.600
Bernd Zimmer
Vorsitzender des Vorstands
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vertung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.563,53 €.
2)
Die Vertungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden zeitanteilig für
jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3)
Vergütungsverzicht im Einklang mit den für die TARGOBANK AG geltenden Konzern-
richtlinien.
4)
Vergütungsverzicht.
39/54
Aufstellung der im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK
bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Olaf Lehne, MdL
Vorsitzender
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Simon Rock, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Alexander Baer, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Christian Dahm, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Christian Loose, MdL
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Dr. Patricia Peill, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
André Stinka, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Raphael Tigges, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Klaus Voussem, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Jule Wenzel, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Ralf Witzel, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
40/54
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
4TEEN4 Pharmaceuticals GmbH, Hennigsdorf 7,45 11.333 −10.332 EUR 31.12.2024
ABALOS THERAPEUTICS GmbH, Düsseldorf 19,10 12.658 −4.376 EUR 31.12.2024
Algiax Pharmaceuticals GmbH, Erkrath 8,89 −5.741 −2.097 EUR 31.12.2024
Amadeus APEX Technology EuVECA GmbH & Co. KG, Wien
2)
9,65
Ananda Impact Fund IV GmbH & Co. KG, München 4,57 36.900 −3.242 EUR 31.12.2024
BE Beteiligungen Fonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Köln 4,08 23.727 −7.166 EUR 31.12.2024
Below One Fund I GmbH & Co. KG, Berlin 3,13 69.051 −7.034 EUR 31.12.2024
Below One Fund II GmbH & Co. KG, Berlin
2)
3,78
BGB Ges. Bankenkonsortium ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr 33,40 2.362 −138 EUR 31.12.2024
Black Semiconductor GmbH, Aachen 6,85 22.724 −4.947 EUR 31.12.2024
BLSW Seedfonds GmbH & Co. KG, Wuppertal 48,20 3.728 −171 EUR 31.12.2024
Bright Capital Credit Fund III SCSp, Luxemburg 3,72 67.834 5.344 EUR 31.12.2024
Bright Capital SME Debt Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 3,86 39.035 −1.904 EUR 31.12.2024
btov Industrial Technologies SCS,SICAR, Munsbach 5,19 93.727 3.616 EUR 31.12.2024
Bürgschaftsbank NRW GmbH – Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss 15,75 44.219 1.303 EUR 31.12.2024
Campus Capital I GmbH & Co. KG, Köln 29,69 −133 −112 EUR 31.12.2024
Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG, Köln 7,69 3.628 12.931 EUR 31.12.2024
Capnamic Ventures Fund II GmbH & Co. KG, Köln 4,35 72.009 −2.302 EUR 31.12.2024
Capnamic Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Köln 5,26 77.632 −6.178 EUR 31.12.2024
41/54
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Capza 5 Private Debt SCSp-RAIF, Luxemburg 0,27 1.337.803 117.922 EUR 31.12.2024
CATCH GmbH, Köln 5,72 60 −982 EUR 31.12.2024
Cavalry Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin 2,99 31.526 −3.140 EUR 31.12.2024
CellAct Pharma GmbH, Dortmund 38,71 −487 −564 EUR 31.12.2023
Cellbox Solutions GmbH, Norderstedt 11,50 517 −1.590 EUR 31.12.2024
Cherry Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Berlin 2,80 144.376 −9.551 EUR 31.12.2024
citadelle systems AG, Essen 6,30 5.327 167 EUR 31.12.2024
Claret European Growth Capital Fund III, Luxemburg 1,41 217.310 18.102 EUR 31.12.2024
clockin GmbH, Münster 13,17 2.044 −692 EUR 31.12.2024
CMP German Opportunity Fund II (SCA) SICAR, Luxemburg 1,71 184.938 54.875 EUR 31.12.2024
CMP German Opportunity Investors Fund II (SCS) SICAR, Luxemburg 1,68 188.288 30.016 EUR 31.12.2024
CMP German Opportunity Investors Fund III, Luxemburg 2,00 194.810 −3.022 EUR 31.12.2024
CMR CureDiab Metabolic Research GmbH, Düsseldorf 3,60 623 −466 EUR 31.12.2023
Companyon Analytics GmbH, Düsseldorf 4,93 1.269 −546 EUR 31.12.2023
consalio GmbH, Düsseldorf 3,76 −323 −1.000 EUR 31.12.2024
Creathor Venture Fund IV (SCSp) SICAR, Luxemburg 13,85 12.234 262 EUR 31.12.2024
Cryotherapeutics SA, Ans 11,58 23.345 −1.971 EUR 31.12.2024
Cusp Capital Fund 2021 GmbH & Co. KG, Essen 2,76 95.124 −6.217 EUR 31.12.2024
cylib GmbH, Aachen 2,91 51.254 −6.869 EUR 31.12.2024
DBAG Expansion Capital Fund GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 9,79 16.209 −7.303 EUR 31.12.2024
DBAG Expansion Capital Fund IV SCSp, Senningerberg 7,18 52.692 −12.867 EUR 31.12.2024
42/54
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
DEINZER Holding GmbH, München 35,56 11.272 1.910 EUR 31.03.2025
Deutsche Arzt AG, Essen 11,32 6.109 −215 EUR 31.12.2024
Digital Growth Fund II GmbH & Co. KG, München 1,99 247.584 −5.053 EUR 31.12.2024
DIMATE GmbH, Bochum 8,30 890 −226 EUR 31.12.2024
DISCO Pharmaceuticals GmbH, Köln 9,08 3.601 −7.820 EUR 31.12.2024
Earlybird Fund VIII GmbH & Co. geschl. InvKG, München
2)
1,48
Earlybird GmbH & Co. Beteiligungs KG 2012, München 3,33 28.376 −851 EUR 31.12.2024
Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG, Köln 8,54 40.219 −1.090 EUR 31.12.2024
eCAPITAL Cybersecurity Fonds GmbH & Co. KG, Münster 10,00 18.211 −2.229 EUR 31.12.2024
eCapital V Technologies Fonds GmbH & Co. KG, Münster 4,64 29.209 −14.047 EUR 31.12.2024
ECBF I SCSp, Munsbach 2,49 109.964 −6.666 EUR 31.12.2024
ECO2GROW GmbH, Bonn 10,74 2.712 −964 EUR 31.12.2024
eeden GmbH, Münster 3,42 610 −1.094 EUR 31.12.2024
EmmySoft GmbH, Düsseldorf 1,29 4.954 −474 EUR 31.12.2023
Enerthing GmbH, Köln 8,46 −140 145 EUR 31.12.2024
ENLYZE GmbH, Köln 9,09 1.135 −683 EUR 31.12.2024
EOS Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 2,86 139.265 5.181 EUR 31.12.2024
EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG, München 1,67 −1.154 −7.247 EUR 31.12.2024
Erwin Quarder Systemtechnik GmbH, Espelkamp 12,30 9.398 −2.350 EUR 31.12.2024
Europäischer Investitionsfonds (EIF), Luxemburg 0,44 4.865.812 279.773 EUR 31.12.2024
everwave GmbH, Aachen 3,67 709 −444 EUR 31.12.2023
43/54
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
EvlaBio GmbH, Düsseldorf
2)
10,08
Evoco TSE III SCSp SICAV-RAIF, Luxemburg 3,09 161.929 −6.020 EUR 31.12.2024
FIMO Health GmbH, Bonn 11,19 295 −644 EUR 31.12.2023
FLEX Capital Fund II GmbH & Co. KG, Berlin 3,95 112.749 −3.576 EUR 31.12.2024
FLEX Capital Fund III Co-Investments I GmbH & Co. KG, Berlin 28,97 23.881 −294 EUR 31.12.2024
FLEX Capital Fund III GmbH & Co. KG, Berlin 1,69 88.631 −6.425 EUR 31.12.2024
Fluvius GmbH, Meerbusch
2)
43,75
Gardeur Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach
1)
49,00
GEMESYS GmbH, Bochum 6,17 2.864 −471 EUR 31.12.2024
GENUI I GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg 1,72 142.873 −3.555 EUR 31.12.2024
GENUI II GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg 1,00 887.332 −7.548 EUR 31.12.2024
GENUI III GmbH & Co. geschl.Inv.KG, Hamburg 1,54 31.135 −2.296 EUR 31.12.2024
Greenpeak Fund III GmbH & Co. KG, München 1,67 77.029 −3.529 EUR 31.12.2024
Gründerfonds Ruhr GmbH & Co. KG, Essen 43,48 20.728 3.120 EUR 31.12.2024
Gründerfonds Ruhr II GmbH & Co. KG, Essen 46,88 −32 −493 EUR 31.12.2024
Harbert European Growth Capital Fund I L.P., London 1,67 8.055 183 EUR 31.12.2024
Harbert European Growth Capital Fund II SCSp, Luxemburg 1,55 114.174 −6.311 EUR 31.12.2024
Hess Plastics Holding GmbH, Burbach
2)
49,00
HF Private Debt Fonds II SCSp, Senningerberg 2,86 112.596 13.674 EUR 31.12.2024
HF Private Debt Fonds SCSp, Senningerberg 3,05 61.769 805 EUR 31.12.2024
Homelike Internet GmbH, Köln
1)
0,93
44/54
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
icho systems GmbH, Duisburg 2,74 −295 −435 EUR 31.12.2024
iDEL Therapeutics GmbH, Dortmund
2)
24,91
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam 50,00 239.238 6.397 EUR 31.12.2024
Inzipio GmbH, Aachen 2,42 −676 −402 EUR 31.12.2024
IPF Fund I SCA, SICAV-FIS, Luxemburg 1,19 1.586 −298 EUR 31.12.2024
Iris Growth V SLP, Paris
2)
5,88
JADO Technologies GmbH, Dresden
1)
18,02
Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH, Neuss 49,39 8.064 1.029 EUR 31.12.2024
KKA Value Fund II GmbH & Co. KG, Berlin 1,26 140.462 −2.402 EUR 31.12.2024
Kreos Capital VI (Expert Fund) LP, St. Helier 0,59 494.228 47.006 EUR 31.12.2024
Kurma Biofund III FPCI, Paris 3,92 82.811 −2.371 EUR 31.12.2024
Kurma Biofund IV FPCI, Paris 3,15 20.440 −1.513 EUR 31.12.2024
Lidrotec Inc., Wilmington 8,69 5.196 −22 USD 31.12.2024
LSI Pre-Seed-Fonds GmbH, Bonn 35,13 2.069 −336 EUR 31.12.2024
Lumoview Building Analytics GmbH, Köln 3,27 4 −291 EUR 31.12.2023
Marondo Small-Cap Growth Fund I GmbH & Co. KG, München 5,88 35.445 −3.407 EUR 31.12.2024
Matterwave Industrial Technologies II GmbH & Co. KG, München 5,03 13.054 −2.325 EUR 31.12.2024
May Ventures Fund I Gmbh & Co. KG, Münster
2)
32,95
neoteq ventures Rheinland One GmbH & Co. KG, Köln 48,92 13.248 −171 EUR 31.12.2024
nerou GmbH, Köln 4,89 −231 −311 EUR 31.12.2024
Novihum Technologies GmbH, Dortmund
1)
16,70
45/54
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Nuclidium AG, 4051 Basel 4,14 −5.388 −4.099 CHF 31.12.2024
Occlutech Holding AG, Schaffhausen 0,09 −3.577 −20.507 EUR 31.12.2024
octonomy AI GmbH, Köln 3,79 44 1.084 EUR 31.12.2024
Odewald KMU INTEGRATION SPV Fund GmbH & Co. KG, Berlin 48,20 −145 −146 EUR 31.12.2024
Olavson GmbH, Köln 3,92 −263 −364 EUR 31.12.2024
OMMM Operations Management Solutions GmbH, Leverkusen 12,04 317 360 EUR 31.12.2024
OneFID GmbH, Köln 12,18 46 −209 EUR 31.12.2024
operaize GmbH, Köln 5,26 3 −18 EUR 31.12.2020
Peppermint CBF 1 GmbH & Co. KG, Berlin 14,66 17.085 −52 EUR 31.12.2024
Personal MedSystems GmbH, Frankfurt am Main 5,68 1.731 206 EUR 31.12.2024
PINOVA Fund 3 GmbH & Co. KG, München 6,13 87.136 −3.165 EUR 31.12.2024
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG, München 5,56 78.938 15.692 EUR 31.12.2024
Pinova GmbH & Co. Erste Beteiligungs KG, München 10,26 143 −69 EUR 31.12.2024
Portigon AG, Düsseldorf 23,10 156.882 −18.994 EUR 31.12.2024
Pride Capital II Feeder C.V., Amsterdam 1,57 78.923 2.216 EUR 31.12.2024
Pride Mezzanine Capital I FGR, Amsterdam 1,67 58.612 4.850 EUR 31.12.2024
Prothea Technologies Limited, Edinburgh 19,61 −374 −375 GBP 29.02.2024
Rebella TS GmbH & Co. KG, München
2)
27,35
Refined Laser Systems GmbH, Münster 2,99 1.867 −161 EUR 31.12.2024
Refoxy Pharmaceuticals GmbH, Berlin 15,16 3.517 −1.686 EUR 31.12.2024
Rehappy GmbH, Aachen 4,41 −300 −300 EUR 31.12.2020
46/54
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Resolve BioSciences B.V, LE Roermond 4,68 −11.097 −27.955 EUR 31.12.2024
Revent Ventures I GmbH & Co. KG, Berlin 5,00 34.179 −1.365 EUR 31.12.2024
Revent Ventures II GmbH & Co. KG, Berlin
2)
4,22
Riepe Holding GmbH, Bünde 18,48 41.732 3.137 EUR 31.12.2024
RiverRock European Opportunities Feeder Fund II, Dublin 1,07 1 0 EUR 31.12.2024
RiverRock European Opportunities Fund, London 1,49 1.213 −315 EUR 31.12.2024
roatel GmbH, Düsseldorf 1,61 844 −1.642 EUR 31.12.2023
Round2 Capital Partners II SCSp RAIF, Howald 1,41 85.823 3.949 EUR 31.12.2024
saperatec GmbH, Dessau-Roßlau 5,39 17.329 −4.423 EUR 31.12.2024
Scobees GmbH, Köln 7,37 148 −217 EUR 31.12.2024
SeedCapital Dortmund GmbH & Co. KG i.L., Dortmund 46,51 5.828 317 EUR 31.12.2024
SeedCapital Dortmund II GmbH & Co. KG, Dortmund 47,62 2.763 −1.426 EUR 31.12.2024
SeedCapital Dortmund III GmbH & Co. KG, Dortmund 47,62 4.305 −7 EUR 31.12.2024
Semalytix GmbH, Bielefeld 0,80 4.681 −2.875 EUR 31.12.2024
SET Fund III C.V., Amsterdam 5,00 106.783 −5.845 EUR 31.12.2024
SphingoTec GmbH, Hennigsdorf 15,30 2.681 −437 EUR 31.12.2024
S.W.I.F.T Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, La Hulpe 0,01 803.945 151.420 EUR 31.12.2024
talpasolutions GmbH, Essen 10,44 3.629 −4.884 EUR 31.12.2024
Technologiefonds OWL GmbH & Co. KG, Paderborn 42,90 7.361 −168 EUR 31.12.2024
TechVision Fonds I für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG, Aachen 31,48 28.263 −540 EUR 31.12.2024
TechVision Fonds II GmbH & Co. KG, Aachen 29,93 7.594 −1.059 EUR 31.12.2024
47/54
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
ubirch GmbH, Köln
1)
7,97
Unternehmertum VC Fonds III GmbH & Co. KG, Garching 2,35 106.717 −5.211 EUR 31.12.2024
UVC Fonds IV GmbH & Co. KG, Garching 2,00 3.045 −2.755 EUR 31.12.2024
Valuedesk GmbH, Bielefeld 12,44 3.120 −201 EUR 31.12.2024
Vireo Electrification Fund I GmbH & Co. KG, Berlin
2)
9,95
VMRay GmbH, Bochum 3,50 −963 −4.650 EUR 31.12.2024
Volateq GmbH, Hilden 3,54 330 −473 EUR 30.09.2024
VORNvc GmbH & Co. KG, Dortmund
2)
31,14
VTI Holding GmbH, Menden 34,80 27.544 2.376 EUR 31.12.2024
VYTAL Global GmbH, Köln 7,49 5.491 −3.779 EUR 31.12.2024
WF World Fund I GmbH & Co. KG, Berlin 2,68 110.703 −39.094 EUR 31.12.2024
windtest grevenbroich GmbH, Grevenbroich 25,00 1.263 10 EUR 31.12.2024
World of sonoro Holding GmbH, Neuss 23,66 3.951 5 EUR 31.07.2024
1)
Aufgrund von Insolvenz oder Liquidation wurde von der Gesellschaft kein Jahresabschluss aufgestellt.
2)
Aufgrund von Neugründungen / Neugründungsengagements liegen keine relevanten Informationen vor.
48/54
Angabe der Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB
Mandate des Vorstands
Eckhard Forst
Portigon AG, Düsseldorf (bis 31.1.2026)
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 11.12.2025)
Claudia Hillenherms
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats
Dr. Peter Stemper
Portigon AG, Düsseldorf
Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 11.12.2025)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 11.12.2025)
Mandate der Beschäftigten
Felix Könsgen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Florian Merkel
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Werner Schulte
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
49/54
Nachtragsbericht
In Bezug auf Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber
definierten Beschäftigten der ehemaligen Westdeutschen
Landes bank Girozentrale hat das Land Nordrhein-Westfalen auf-
grund der Ermächtigung in § 28 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2026 mit
Wirkung zum 1. Januar 2026 einen Schuldbeitritt mit Erfüllungs-
übernahme gegenüber der NRW.BANK erklärt. Hieraus steht
dem Land ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 2.140,0 Mio. € zu
(Angaben zur Bilanz – Rückstellungen (17)). Bedingung für die
Abgabe der Erklärung ist gemäß § 28 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2026
,
dass im Gegenzug der Ausgleichsanspruch auf die zu verzinsende
Gesamtverpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen gegen-
über der NRW.BANK aus der Wertgarantie für die Beteiligung an
der Portigon AG angerechnet wird und diese insoweit erlischt.
Folglich wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der
NRW.BANK zusätzlich vertraglich vereinbart, dass mit Wirkung
zum 1. Januar 2026 der Ausgleichsanspruch des Landes vollständig
mit der Ausgleichsforderung der NRW.BANK aus der Wertgarantie
für die Beteiligung an der Portigon AG und teilweise mit den
aufgelaufenen Zinsforderungen verrechnet wird.
Darüber hinausgehende Vorgänge von besonderer Bedeutung,
die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berück-
sichtigt sind, liegen nicht vor.
Gewinnverwendungsbeschluss (36)
Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK fasst den
nachstehenden Gewinnverwendungsbeschluss:
Gemäß § 30 der Satzung werden zur Erfüllung der gesetzlichen
Ausschüttungserfordernisse nach § 14 Abs. 1 NRW.BANK G
4.903.865,64 € für nach dem 31. Dezember 2025 fällig wer-
dende Zinsbeträge, die das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund
der Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung
des Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen
gemäß Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz [GG] in der bis zum
31. August 2006 geltenden Fassung) zu leisten hat, an den
Bund abgeführt.
50/54
Organe der Bank
Gewährträgerversammlung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Dr. Daniela Brückner
Staatssekretärin
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Nathanael Liminski, MdL
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
51/54
Verwaltungsrat
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ina Brandes, MdL
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
Silke Gorißen
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Oliver Krischer
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Thomas Kutschaty, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
52/54
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 12 Abs. 2
der Satzung
Günther Bongartz (bis 31.12.2025)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Susanne Hagenkort-Rieger
Ministerialdirigentin
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Sebastian Kahler (ab 1.1.2026)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
53/54
Vorstand
Eckhard Forst (bis 31.1.2026)
Vorsitzender des Vorstands
Gabriela Pantring
Vorsitzende des Vorstands (ab 1.2.2026)
Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands (bis 31.1.2026)
Verantwortet die Bereiche Personal, Unternehmensentwicklung,
Revision, Recht, Kapitalmärkte
Claudia Hillenherms
Mitglied des Vorstands
Verantwortet die Bereiche Finanzen, Organisation und Services,
Informationstechnologie und Digitalisierung, Wohnraumförderung
Dr. Peter Stemper
Mitglied des Vorstands
Verantwortet die Bereiche Compliance und Nichtfinanzielle
Risiken, Risikocontrolling, Geschäftsunterstützung, Kredit-
management
Johanna Antonie Tjaden-Schulte
Mitglied des Vorstands
Verantwortet die Bereiche Förderberatung und Kunden-
betreuung, Transformation und Innovation, Eigenkapital finan-
zierungen, Förderprogrammgeschäft, Spezialfinanzierungen,
Zuschussförderung
Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus.
Gabriela Pantring Claudia Hillenherms Dr. Peter Stemper Johanna Antonie Tjaden-Schulte
Düsseldorf / Münster, den 24. Februar 2026
NRW.BANK
Der Vorstand
54/54
Kapitalflussrechnung
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2025
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme sowie
die Veränderung des Finanzmittelfonds der NRW.BANK
erläutert, getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus laufender
Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen
Posten Barreserve sowie Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zuge-
lassen sind. Die Zuordnung der Zahlungsströme zur laufenden
Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung an die Abgrenzung des
Betriebsergebnisses. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
resultiert im Wesentlichen aus Ein- und Auszahlungen im
Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von
Finanz- beziehungsweise Sachanlagen. In der Mittelveränderung
aus der Finanzierungstätigkeit werden die Beziehungen zu den
Eigenkapital gebern erfasst. Die Erstellung erfolgte in Über-
einstimmung mit den Vorschriften des Deutschen Rechnungs-
legungs Standards Nr. 21 (DRS 21).
1/2
Mio. €
1. Periodenergebnis 4,9
2. Abschreibungen, Wertberichtigungen / Zuschreibungen auf
Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens −17,3
3. Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 484,7
4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge −365,3
5. Gewinn / Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des
Anlagevermögens 161,2
6. Sonstige Anpassungen (Saldo) 0,0
7. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute 772,5
8. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kunden −3.290,5
9.
Zunahme / Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen)
0,0
10. Zunahme / Abnahme anderer Aktiva aus laufender
Geschäftstätigkeit −52,8
11. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 242,8
12. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden −2.286,2
13. Zunahme / Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten 2.493,5
14. Zunahme / Abnahme anderer Passiva aus laufender
Geschäftstätigkeit 1,595,1
15. Zinsaufwendungen / Zinserträge −491,1
16. Aufwendungen / Erträge aus außerordentlichen Posten 0,0
17. Ertragsteueraufwand / -ertrag 2,8
18. Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 5.792,5
19. Gezahlte Zinsen −3.906,9
Mio. €
20. Außerordentliche Einzahlungen 0,0
21. Außerordentliche Auszahlungen 0,0
22. Ertragsteuerzahlungen −1,5
23. Cashflow aus der laufenden Geschäftstigkeit 1.138,4
24. Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens −548,8
25. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen −93,1
26. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0
27. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen −104,8
28. Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 0,0
29. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen −1,7
30. Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo)
31. Cashflow aus Investitionstätigkeit −748,4
32. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,6
33. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen 0,0
34. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter −4,7
35. Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (Saldo) 0,0
36. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit −4,1
37. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 385,9
38. Sonstige Veränderungen des Finanzmittelfonds
39. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 130,2
40. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 516,1
2/2
Eigenkapitalspiegel
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2025
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe
satzungsmäßige
Rücklagen
andere
Gewinnrücklagen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Stand am 31.12.2023 17.000,0 475,3 36,1 194,0 255,8 17.961,2
Zahlung an das Land Nordrhein-Westfalen −255,8 −255,8
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 4,7 4,7
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −4,7 −4,7
Stand am 31.12.2024 17.000,0 475,9 36,1 194,0 0,0 17.706,0
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 4,9 4,9
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −4,9 −4,9
Stand am 31.12.2025 17.000,0 476,5 36,1 194,0 0,0 17.706,6
1/1