
Erstattungs anspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünf-
tigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig
abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für die
Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die
NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Pensions-
rückstellungen weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von
46,8 Mio. € (Vj. 43,7 Mio. €) gegenüber Beschäftigten der Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen enthalten, die ebenfalls einen
vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf
eine solche Versorgung haben. Die NRW.BANK hat einen
Erstattungs anspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögens-
gegenständen ausgewiesen wird. Zusätzlich sind 894,8 Mio. €
(Vj. 812,5 Mio. €) für Pensionsansprüche von Beschäftigten der
NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden.
Beihilferückstellungen bestehen in der NRW.BANK in Höhe von
468,1 Mio. € (Vj. 435,7 Mio. €). Hierbei sind Verpflichtungen für
einen durch den alten Pensionsvertrag der ehemaligen West-
deutschen Landesbank Girozentrale gekennzeichneten Personen-
kreis, für den die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die Beihilfe-
zahlungen seit der Abspaltung von der ehemaligen Westdeut-
schen Landesbank Girozentrale übernommen hat, in Höhe von
361,7 Mio. € (Vj. 339,3 Mio. €) berücksichtigt. Zusätzlich sind
106,4 Mio. € (Vj. 96,4 Mio. €) für Beihilfeansprüche von Beschäf-
tigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt
worden.
Rückstellungen für mögliche Erstattungsansprüche aus der
Wertgarantie bestehen unverändert in Höhe von 76,7 Mio. €.
Rückstellungen (19)
In den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Höhe von
2.493,1 Mio. € (Vj. 2.372,5 Mio. €) sind 1.551,5 Mio. €
(Vj. 1.516,3 Mio. €) Pensionsverpflichtungen gegenüber
Beschäftigten der Portigon AG enthalten, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrecht-
lichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach Art. 1 § 4
Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002 von der
ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die
NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Fest-
stellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG
und die NRW.BANK im Geschäftsjahr 2013 einvernehmlich
geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden
Passive Rechnungsabgrenzungen (18)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Agio aus Emissionsgeschäft 490,4 556,4
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 307,9 353,7
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 32,2 36,7
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 20,1 23,1
Disagio aus Darlehensgeschäft 0,0 0,1
Sonstiges 0,1 0,2
Bilanzausweis 850,7 970,2
15/50
Anlage 1.3