Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Agrar-Bürgschaft

  • Bürgschaften bis 50% oder 70% für Kreditsummen von max. 1,5 Mio. € bzw. 1,071 Mio. €
  • Für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Gründende in Landwirtschaft und agrarnahen Bereichen
  • Zur Absicherung flexibler Investitionen und zur Refinanzierung für die Hausbank
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer

in den Bereichen

  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Fischerei und Aquakultur
  • nicht gewerblicher Gartenbau

Was wird gefördert?

Sie können die Agrar-Bürgschaft einsetzen, wenn Ihnen für Ihr Vorhaben keine ausreichenden eigenen Kreditsicherheiten zur Verfügung stehen. Die Bürgschaft sichert Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) und der Hausbank ab sowie Kontokorrentkredite und Bankavale.

Verbürgt werden Darlehen für Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Betriebserweiterungen
  • Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Investitionsort liegt in Deutschland.
  • Das zu verbürgende Darlehen weist einen festen Rückzahlungsplan aus und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Bürgschaft
  • Förderumfang:
    • 50% der Darlehenssumme für Darlehen bis max. 1,5 Mio. €
    • 70% der Darlehenssumme für Darlehen bis max. 1,071 Mio. €
  • Förderdauer: max. 10 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

Ihre Hausbank leitet den Antrag auf Bürgschaftsübernahme an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen und den Antrag auf Refinanzierung des Darlehens an die LR weiter.

Wichtig: Die Beantragungen von Bürgschaft und Refinanzierung durch die LR sind separate Vorgänge. Die LR empfiehlt daher, die Refinanzierung erst zu beantragen, wenn die Bürgschaftsurkunde an die Hausbank ausgereicht wurde.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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