Wer wird gefördert?

  • Unternehmensgründer und -gründerinnen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Angehörige der freien Berufe vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Was wird gefördert?

Sie können die Bürgschaften zur Besicherung von Krediten in einem Schnellverfahren erhalten.

Mitfinanziert werden folgende Vorhaben:

  • Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager, Wachstum
  • Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen
  • Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises
  • zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen Ihres Vorhabens

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie setzen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen um.
  • Es dürfen keine Pfändungen, Leistungsstörungen, Überziehungen oder sonstige Negativmerkmale vorliegen.
  • Die Kapitaldienstfähigkeit nach Bewältigung der Krise muss gegeben sein.
  • Im Rahmen von Gründungen, Nachfolgen und tätigen Beteiligungen besitzen Sie  die Meisterqualifikation (in meisterpflichtigen Berufen) oder  eine mind. 3-jährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Maßnahme.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ausfallbürgschaft
  • Förderumfang: 50-70% des Kreditbetrags für Kredite bis 800.000 € (max. Bürgschaftshöhe: 400.000 €)
  • Förderdauer:
    • Betriebsmittel max. 6 Jahre
    • Investitionen max. 10 Jahre
    • Immobilienfinanzierungen max. 23 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Sanierungen von Unternehmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellt den Antrag online über die Internetseite der Bürgschaftsbank.

Die Bürgschaftsentscheidung wird i.d.R. innerhalb von 5 Tagen getroffen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 08/2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18
41460 Neuss

Tel.: 0 2131 5107-200

Weitere Förderangebote

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 2 Mio. €

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 250.000 €

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Agrar-Bürgschaft

Bürgschaften bis 50% oder 70% für Kreditsummen von max. 1,5 Mio. € bzw. 1,071 Mio. €

Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

Ausfallbürgschaften bis 80% für Kredite bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. €