Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Betrieben des Gartenbaus
  • Angehörige der freien Berufe

ab 2 Jahren Geschäftstätigkeit sowie

  • Unternehmensgründer

Was wird gefördert?

Sie können die Bürgschaften zur Besicherung von Krediten in einem Schnellverfahren erhalten.

Mitfinanziert werden folgende Vorhaben:

  • Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen
  • Betriebsverlagerungen
  • Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen
  • Gründungen
  • Nachfolgen und tätige Beteiligungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es dürfen keine Pfändungen, Leistungsstörungen, Überziehungen oder sonstige Negativmerkmale vorliegen.
  • Sie legen einen Jahresabschluss vor, der ein operativ positives Ergebnis ausweist.
  • Die Kapitaldienstfähigkeit nach Bewältigung der Krise muss gegeben sein.
  • Im Rahmen von Gründungen, Nachfolgen und tätigen Beteiligungen besitzen Sie  die Meisterqualifikation (in meisterpflichtigen Berufen) oder  eine mind. dreijährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Maßnahme.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ausfallbürgschaft
  • Förderumfang: max. 80% des Kreditbetrags für Kredite bis 500.000 € (=312.500 €, Bürgschaftshöhe: max. 250.000 €)
  • Förderdauer: max. 10 Jahre, bei Immobilienfinanzierungen bis zu 23 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Sanierungen von Unternehmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellt den Antrag online über die Internetseite der Bürgschaftsbank.

Die Bürgschaftsentscheidung wird in der Regel innerhalb von 72 Stunden getroffen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 10/2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18
41460 Neuss

Tel.: 0 2131 5107-200

Weitere Förderangebote

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 2 Mio. €

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 250.000 €

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Agrar-Bürgschaft

Bürgschaften bis 50% oder 70% für Kreditsummen von max. 1,5 Mio. € bzw. 1,071 Mio. €

Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

Ausfallbürgschaften bis 80% für Kredite bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. €