Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition der EU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
  • Existenzgründerinnen und -gründer
  • Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank verbessern sich durch eine verbindliche Bürgschaftszusage.

Sie können die Bürgschaft für vielfältige Vorhaben nutzen:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen
  • Betriebsverlagerungen
  • Gewährleistungen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Eine Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
  • Sie belegen Ihre sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ausfallbürgschaft
  • Förderumfang: max. 80% des Kreditbetrags
  • Förderhöhe: max. 250.000 €
  • Förderdauer: bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Sanierungen von Unternehmen
  • Kredite, die bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 10/2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18
41460 Neuss

Tel.: 0 2131 5107-200

Weitere Förderangebote

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 2 Mio. €

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft

Ausfallbürgschaften bis 80% des Darlehensbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 250.000 € im Schnellverfahren

Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft

Ausfallbürgschaften bis 80% für Kredite bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,0 Mio. €