„Das Hotellerie- und Gaststättengewerbe trägt maßgeblich zur Lebensqualität in NRW bei und ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für das Land. Doch die Corona-Pandemie hat die Branche vor eine nie dagewesene Herausforderung gestellt. Mit Förder- und Beratungsangeboten helfen wir, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und jetzt bei Wiederanlaufen der Wirtschaft Investitionen in den Betrieb zu ermöglichen.“
Restaurants, Hotels, Pensionen und Tourismusunternehmen – sie alle hat die Corona-Krise hart getroffen. Auch nach Beendigung des Lockdowns leiden viele noch an den massiven Umsatzeinbrüchen der Vormonate. Um die Folgen abzumildern und sie bei notwendigen Investitionen zu unterstützen, steht die NRW.BANK dem Gastgewerbe nach wie vor mit einem erweiterten Förderportfolio und programmbezogenen Hilfsmaßnahmen zur Seite.
Im Kontext der Pandemie haben wir unter anderem unseren NRW.BANK.Universalkredit erweitert, um Unternehmen bei Liquiditätsengpässen zu helfen. Bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 5 Jahren, zum Beispiel für den Wareneinsatz,Personal- und Mietaufwendungen oder Marketingmaßnahmen für die Bewerbung von Wiedereröffnungen, haben wir das Haftungsfreistellungsangebot von 50% auf eine 80%ige Risikoübernahme angehoben. Der Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt. Je nach Wahl der Laufzeit gewähren wir bis zu 2 Tilgungsfreijahre. Das erweitert auch in der nach wie vor wirtschaftlich herausfordernden Zeit den finanziellen Spielraum für das Gastgewerbe.
Sollten die Sicherheiten für einen Förderkredit nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, eine zusätzliche Ausfallbürgschaft bei der Bürgschaftsbank NRW oder dem Land zu beantragen. Sie senkt das Risiko für die Hausbank und erhöht damit die Bereitschaft einen Kredit zu gewähren.
Doch ganz gleich, um welche Finanzierungsmaßnahme es sich handelt – ob Förderkredit, Eigenkaptalfinanzierung oder Zuschuss. Wir beraten umfassend, unabhängig und kostenlos über die gesamte Produktpalette der NRW.BANK sowie über weitere öffentliche Förder- und Finanzierungsangebote (des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes, der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der EU).