
Frau Jakobs, Herr Kunz, wie schützen Sie mich vor Einbrechern?
Simeane Jakobs: Wir arbeiten beide in einer Bank und nicht bei einem Sicherheitsdienst – aber wir helfen mit Förderprogrammen Menschen, den Einbruchsschutz ihrer Immobilien zu finanzieren.
Stephan Kunz: Gefördert wird dabei alles, was die Polizei an Sicherheitstechnik empfiehlt. Das können zum Beispiel Türspione, Querriegelschlösser, Fenster- und Kellertürverriegelungen oder mit Bewegungsmeldern gekoppelte Lampen sein.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Stephan Kunz: Wir bieten für jede Zielgruppe die passende Förderung an. Unternehmen, die in Mietwohnungen investieren, aber auch Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie leben, können von unseren Förderprogrammen profitieren.
Simeane Jakobs: Innerhalb der Wohnraumförderung steht das Produkt „Eigentumsförderung – Modernisierung“ zur Verfügung.
Welche Möglichkeiten bietet mir dieses Förderangebot?
Simeane Jakobs: Es lassen sich sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfangreichere Vorhaben umsetzen – gegebenenfalls in Kombination mit Modernisierungsmaßnahmen. Pro Wohnung oder Eigenheim sind Förderdarlehen von 5.000 Euro bis zu 100.000 Euro möglich. Das Darlehen ist während der ersten 10 Jahre zinslos und bis zu weiteren 15 Jahren zu 0,5 Prozent festgeschrieben. Zudem werden Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent gewährt. Dieses Förderangebot kann beantragt werden, wenn der Haushalt gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet oder Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen werden.
Und was machen Eigentümer mit höherem Einkommen, die ihren selbst genutzten Wohnraum gegen Einbruch schützen wollen?
Stephan Kunz: Für diese Zielgruppe mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bietet sich das Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung an. Hier spielen Einkommensgrenzen keine Rolle. Zudem ist das Antragsverfahren für das zinsgünstige Darlehen sehr schlank. In der Regel können wir bereits innerhalb eines Tages eine Förderzusage erteilen.
Stand: 23. November 2018
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Zur Übersicht „Schritt für Schritt zum Einbruchschutz“[PDF, 55,5 KB]
So finanzieren Sie den Einbruchschutz
Wohnraumförderung
Bei einer Förderung durch die Wohnraumförderung ist prinzipiell die erste Ansprechpartnerin die Bewilligungsbehörde – das ist die Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Bereich die Immobilie steht. Dort werden kostenlos und neutral alle Fragen zum Verfahren beantwortet, sogar vor Ort beraten und der Antrag entgegengenommen. Die Bewilligungsbehörde erteilt auch die Förderzusage. Die NRW.BANK schließt den Darlehensvertrag ab und zahlt die Mittel aus. In der Übersicht „Schritt für Schritt zum Einbruchschutz“ wird das Prozedere erläutert.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Das Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung wird vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank beantragt. Dort sind auch alle Antragsformulare erhältlich.