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Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten.
Der Programmbereich „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ hat zum Ziel, das Marktversagen in Bezug auf die Erschließung der mitteltiefen (Tiefen zwischen 400m und 1500m) und tiefen (ab 1501m) hydrothermalen Geothermie in Nordrhein-Westfalen zu überwinden.
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Alle notwendigen Informationen werden über diese Seite rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind:
Sie können Zuschüsse für fünf Fördergegenstände erhalten, die aufeinander aufbauen und das Risiko bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie absichern.
Folgende Fördergegenstände können Sie mit Zuschüssen finanzieren:
Im Zuge der Absicherung des Fündigkeitsrisikos wird die Bohrung durch einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die Zuwendung ist bei einem festgestellten Erfolg der Bohrung teilweise oder gegebenenfalls vollständig zurückzuzahlen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
1 Für finanzschwache Kommunen kann die Beihilfeintensität auf bis zu 100% erhöht werden.
2 Bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Beihilfeintensität um bis zu 20%, bei Projekten mittlerer Unternehmen um bis zu 10 Prozent erhöht werden.
Wichtig: Für eine Förderung der seismischen Messungen. Erkundungsbohrung und Bohrung müssen Sie eine Vorhabenskizze einreichen. Eine Vorlage mit weiteren Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Antragstellung erfolgt digital. Dafür nutzen Sie als Unternehmen bitte das Kundenportal bzw. als Kommune das Kommunenportal der NRW.BANK.
Hier können Sie direkt einen Antrag stellen:
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
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Die Förderung erfolgt als AGVO-Beihilfe. Alternativ können die Vorstudien und Machbarkeitsstudien auf Wunsch auch als De-minimis-Beihilfen beantragt werden.
Bei fachlichen Fragen zur Geothermie in NRW können Sie sich an das Kompetenzzentrum Wärmewende von NRW.Energy4Climate (www.waermewende.nrw) oder den Geologischen Dienst NRW (geothermie@gd.nrw.de) wenden.
Energy4Climate stellt Musterleistungsverzeichnisse für die Vor- und Machbarkeitsstudie bereit; Anfragen können direkt an geothermie@energy4climate.nrw gerichtet werden.
Weitere Informationen zum Kommunenportal finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/oeffentliche-kunden/kontakt-und-service/kommunenportal/
Weitere Informationen zum Kundenportal finden Sie hier: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/kundenportal/
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 30.06.2027
Zuschüsse bis zu 500.000 € je nach Vorhaben und Antragsteller
Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 8 Mio. €
Zuschüsse, abhängig von der Art des Vorhabens
Zuschüsse bis zu 65% der förderfähigen Ausgaben für Investitionen (bis zu 80% für Studien)
Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben