Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren.
Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren:
Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung
Abwasserbehandlungsmaßnahmen oder produktionsintegrierte Maßnahmen, die
- zur Vermeidung oder Verringerung des produktionsspezifischen Abwasseranfalls von mind. 40 Prozent bei wesentlichen Teilströmen durch verfahrensintegrierte Methoden (z.B. Mehrfachnutzung und Kreislaufführung) führen,
- im Abwasser des Betriebes zu einer Reduzierung von mindestens 40 Prozent der Schadstofffrachten von Spurenstoffen bzw. Industriechemikalien, die sich im aufnehmenden Gewässer negativ auf die Gewässerqualität bzw. auf die Trinkwassergewinnung auswirken können, oder
- zu einer Hygienisierung des Abwassers (z.B. zur Verminderung von Legionellen oder anderen abwasserbürtigen Krankheitserregern) führen.
Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z.B. Abwasserwärmenutzung in öffentlichen Abwasseranlagen),
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Austausch des gesamten Belüftungssystems oder
- Maßnahmen zum Phosphorrecycling in kommunalen Kläranlagen.
Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.
Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:
- Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist),
- Muldenversickerungsanlagen,
- Mulden-Rigolen-Anlagen,
- Flächenentsiegelung,
- Rigolenversicherungsanlagen,
- extensive Dachbegrünung und
- Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne.
Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen
Maßnahmen zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Kläranlagen mit fortschrittlichen Reinigungsverfahren (z.B. Membrantechnologie):
- Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen wie Mikroschadstoffe oder
- Maßnahmen zur Hygienisierung des Abwassers.
Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen
Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z.B. Beimischung von Aktivkohle).
Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser
Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).
- Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken (Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
- der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
- Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer Reinigungsleistung von 80 Prozent (Nachweis der 80 prozentigen Elimination von Millisil W4 im Laborversuch eines DIBT-Prüfinstitutes oder bei großen technischen Filteranlagen durch den einjährigen Betrieb einer baugleichen Anlage) sowie bei dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder gleich 1 Prozent (AF/AE,b,a ≥ 1%).
Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung
- Ganzheitliche Sanierung im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser von privaten Abwasseranlagen privater Eigentümerinnen oder Eigentümer, die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind.
- Umstellung auf ein Trennsystem, wenn im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser die oder der Abwasserbeseitigungspflichtige die öffentliche Mischwasserkanalisation im Stadt- oder Fremdwasserschwerpunktgebiet auf ein Trennsystem umstellt.
Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften
- Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen Liegenschaften und privaten Abwasseranlagen (einschließlich der Schächte), die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind.
- Gefördert wird auch die Umstellung auf ein Trennsystem, wenn im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser die oder der Abwasserbeseitigungspflichtige die öffentliche Mischwasserkanalisation im Stadt- oder Fremdwasserschwerpunktgebiet auf ein Trennsystem umstellt.
Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen insbesondere nachhaltige Abwasserbeseitigung, Schutz der natürlichen Ressourcen, Weiterentwicklung der Abwassertechnik, Erhalt der Infrastruktur und/oder Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.