Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Antragsberechtigt sind, abhängig von den jeweiligen Förderbereichen:
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren.
Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren:
Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung
Abwasserbehandlungsmaßnahmen oder produktionsintegrierte Maßnahmen, die
Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.
Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:
Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen
Maßnahmen zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Kläranlagen mit fortschrittlichen Reinigungsverfahren (z.B. Membrantechnologie):
Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen
Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z.B. Beimischung von Aktivkohle).
Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser
Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).
Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung
Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften
Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen insbesondere nachhaltige Abwasserbeseitigung, Schutz der natürlichen Ressourcen, Weiterentwicklung der Abwassertechnik, Erhalt der Infrastruktur und/oder Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren.
Mit dem Darlehen können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren:
Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie –rückhaltung
Maßnahmen zur öffentlichen Misch- und Niederschlagswasserbehandlung und –rückhaltung. Erstellung, Erweiterung oder der Umbau (einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen) von:
a) Regenüberlaufbecken,
Regenklärbecken und Stauraumkanälen (einschließlich der
Entlastungsbauwerke),
b) Regenrückhaltebecken als Bauwerk (einschließlich
Entlastungsbauwerk) vor Einleitung ins Gewässer sowie
c) weiteren Anlagen, für die die Gleichwertigkeit nachgewiesen
ist.
Förderbereich 5.1: Fremdwasser – Öffentliche
Kanalsanierung
Sanierung der öffentlichen Kanalisation, bei der im
Entwässerungsgebiet ein erhöhter Fremdwasseranfall vorhanden ist.
Die Verminderung des Fremdwasseranteils muss bei der Sanierung im
Vordergrund stehen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt investieren.
Zuwendung:
Eine Abweichung von diesen Förderhöchstsätzen kann erfolgen, sofern die Mittelverfügbarkeit dies erforderlich macht.
* In Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ (Darlehen) ist eine Finanzierung der Investitionskosten von bis zu 100% möglich.
Darlehen:
Mit dem Darlehen können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren:
Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie –rückhaltung
Maßnahmen zur öffentlichen Misch- und Niederschlagswasserbehandlung und –rückhaltung. Erstellung, Erweiterung oder der Umbau (einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen) von:
a) Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und Stauraumkanälen
(einschließlich der Entlastungsbauwerke),
b) Regenrückhaltebecken als Bauwerk (einschließlich
Entlastungsbauwerk) vor Einleitung ins Gewässer sowie
c) weiteren Anlagen, für die die Gleichwertigkeit nachgewiesen
ist.
Förderbereich 5.1: Fremdwasser – Öffentliche
Kanalsanierung
Sanierung der öffentlichen Kanalisation, bei der im
Entwässerungsgebiet ein erhöhter Fremdwasseranfall vorhanden ist.
Die Verminderung des Fremdwasseranteils muss bei der Sanierung im
Vordergrund stehen.
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 30 | 5 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | -0,25(-0,25) Sollzins -0,25, Effektivzins -0,25 | 02.10.2024 |
| 30 | 5 | 20Ratendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,07(0,07) Sollzins 0,07, Effektivzins 0,07 | 02.10.2024 |
| 30 | 5 | 20Ratendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen | 1,07(1,07) Sollzins 1,07, Effektivzins 1,07 | 02.10.2024 |
Laufzeit 30/5/20 in Zeile 3 der oberen Tabelle zeigt den Zinssatz für die Jahre 11-20 der Zinsbindung
Direktgeschäft.
Laufzeit 30/5/20 in Zeile 2 der oberen Tabelle zeigt den Zinssatz für die Jahre 1-10 der Zinsbindung
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Sie stellen den Antrag, ausgenommen für den Förderbereich 6, auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK über die Online-Förderportale oder schriftlich.
Für den Förderbereich 5.2 steht Kommunen das Antragsmuster für Private an die Gemeinde (Antrag an die Gemeinde auf Förderung der privaten Kanalsanierung) zur Verfügung. Sie können es unter der E-Mail-Adresse strukturfoerderung@nrwbank.de anfordern oder es auf unserer Internetseite abrufen.
Die formale Antragstellung (einschließlich der Projektbeschreibung) für die auf Basis der Projektskizzen ausgewählten Projekte für den Förderbereich 6 erfolgt beim LANUV.
Link zu den Online-Förderportalen:
Kommunenportal: Kommunenportal ZunA NRW
Kundenportal: Kundenportal ZunA NRW
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2028
Übrigens: Die im Programm „ZunA NRW“ vorgesehene Anteilsfinanzierung kann nur einen Teil der Kosten einzelner Projekte abdecken. Sie können eine zinsgünstige Ergänzung der Finanzierung über das Programm NRW.BANK Ergänzungsprogramm.Abwasser erhalten.
Für die Förderbereiche 1 und 3 erhalten Sie weitere Informationen und Beratungen durch die Bezirksregierungen über folgende Internetseiten:
Bezirksregierung Köln:
Bezirksregierung Arnsberg:
Bezirksregierung Düsseldorf:
Bezirksregierung Münster:
Bezirksregierung Detmold
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