Bürgerenergiefonds NRW
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Bedingt rückzahlbare Zuschüsse bis 300.000,00 Euro pro Vorhaben
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Für Bürgerenergiegesellschaften von mindestens sieben ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern
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Förderung von Bürgerprojekten zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung
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Die Beteiligung juristischer Personen (z.B. Unternehmen, Kommunen) ist möglich
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Fördergeber: Land NRW
Service-Center
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NRW.Energy4Climate
Bei fachlichen Fragen zu Projektskizze und Maßnahmenplan oder allgemeinen Fragen zur Projektentwicklung kontaktieren Sie gerne die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate unter:
Förderberatung Rheinland
Für weitere Fördermöglichkeiten zur Optimierung des Gesamtprojektes, insbesondere nach der Planungsphase, wenden Sie sich an:
Förderberatung Westfalen
Für weitere Fördermöglichkeiten zur Optimierung des Gesamtprojektes, insbesondere nach der Planungsphase, wenden Sie sich an:
