Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren (Service-Center: 0211 91741 – 4800).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre (mit Ausnahme der MDR/IVDR-Beratungen) operativ tätig sind.
Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.
Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden:
Sie können die Beratungsförderung innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch nehmen, es sei denn, das Erfordernis der betrieblichen Maßnahmen ergibt sich unmittelbar aufgrund der Corona-Pandemie.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2027
Anträge zur MDR-/IVDR-Beratung können bis zum 30.06.2022 gestellt werden.
Bei einer Förderquote bis 50% erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO). Bei einer Förderquote bis zu 80% erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe.
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? <br> Wir unterstützen Sie gerne.
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