Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

  • Zuschüsse bis zu 80% bei Belegschaftsinitiativen bei max. 1.500 € pro Tagewerk
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme
  • Finanziert umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen (auch Nachfolge)
  • Gefördert werden auch Beratungen zur Kompetenzvermittlung von MDR/IVDR-Vorgaben
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren (Service-Center: 0211 91741 – 4800).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre (mit Ausnahme der MDR/IVDR-Beratungen) operativ tätig sind.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

  • Phase 1: Machbarkeitsstudien
  • Phase 2: Umsetzungsberatung

Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden:

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
  • einer MDR/ IVDR-Beratung

Sie können die Beratungsförderung innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch nehmen, es sei denn, das Erfordernis der betrieblichen Maßnahmen ergibt sich unmittelbar aufgrund der Corona-Pandemie.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungsgegenstände sind für Ihr Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab.
  • Die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach.
  • Sie bringen nach der Beratung einen Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht bei.
  • Sie weisen Ihre Eigenbeteiligung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der Beratungskosten, max. 1.500 € netto pro Tagewerk à 8 Stunden
    • bis zu 80% der Beratungskosten bei der Förderung der MDR/IVDR-Beratungen sowie bei sog. Belegschaftsinitiativen
    • für Phase 1: bis zu 10 Tagewerke
    • für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke
  • Förderdauer: max. 2 Monate je Beratungsphase

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben von Unternehmen aus folgenden Bereichen:
    • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
    • Eisen- und Stahlindustrie
    • Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
    • Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
    • Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
    • Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr und sonstige Personenbeförderung im Landverkehr (Taxis, Omnibusverkehr etc.)
    • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen
    • Kunstfaserindustrie
    • Flughäfen
  • Beratungen durch Angehörige oder Angehörige eines Beschäftigten des Beratungsunternehmens
  • Beratungen zur Übernahme von oder Beteiligung an Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind
  • Beratungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von privatrechtlichen Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, durchgeführt werden
  • routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung
  • Werbung
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Anträge zur MDR-/IVDR-Beratung können bis zum 30.06.2022 gestellt werden.

Bei einer Förderquote bis 50% erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO). Bei einer Förderquote bis zu 80% erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

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