Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren (Service-Center: 0211 91741 – 4800).
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.
Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).
Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Anträge können auf formgebundenem Vordruck bei der NRW.BANK eingereicht werden. Erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ist ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2027
Bei Darlehens-/Zuschussbeträgen größer 100.000 € ist die NRW.BANK verpflichtet, Informationen gemäß Anhang III der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25. Juni 2014 zur Gewährung des Darlehens innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Gewährung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter folgendem Link www.wirtschaft.nrw/die-eu-beihilfenkontrolle
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