Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und [...]

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Kammerorganisationen, andere gemeinnützig tätige Organisationen der Wirtschaft, natürliche und juristische Personen
  • Fördert Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Kammern zur Sicherung der Versorgung von KMU mit (zukünftigen) Fach- und Nachwuchskräften
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Module „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen
    • Kammerorganisationen, insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Kammern der Freien Berufe
    • andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck u.a. auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems ausgerichtet ist
  • Modul „Leitstelle“: natürliche und juristische Personen mit umfassenden Kenntnisse des Zuwendungsrechts des Bundes sowie die Kammerstruktur des Handwerks, der Industrie und der freien Berufe
  • Modul „Begleitstruktur“: natürliche und juristische Personen mit anerkannten Kompetenzen rund um das Thema Fachkräftesicherung und Integration ausländischer Fachkräfte/Geflüchteter.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Sicherung der Versorgung der Unternehmen in Ihrer Region mit (zukünftigen) Fach- und Nachwuchskräften anbieten.

Gefördert wird der Einsatz von Beratern/Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen für KMU in folgenden Modulen:

  • Modul 1: „passgenaue Besetzung“ von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland
  • Modul 2: „Willkommenslotsen“ bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten sowie zur Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Ausland
  • Modul 3 „Leitstelle“: administrative und zuwendungsrechtliche Betreuung des Förderprogramms
  • Modul 4  „Begleitstruktur“: Basis- und Weiterbildungsschulungen für Beratende, Austausch zu fallbezogenen Fragestellungen, Jahresveranstaltung aller Teilnehmer

Endbegünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU zur Versorgung der Betriebe mit (zukünftigen) Fach- und Nachwuchskräften.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungsleistungen werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU erbracht werden.
  • Die Berater haben i.d.R. eine Vollzeitstelle.
  • Die Berater werden nicht in Bereichen tätig, aus denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten Beratung ergeben.
  • Sie weisen die Qualifikationen und Kenntnisse der vorgesehenen Berater nach.
  • Die eingesetzten Berater führen neben der geförderten Tätigkeit keine Projekte durch, die ein vergleichbares Ziel verfolgen und aus Bundes- oder Landesprogrammen gefördert werden (zum Beispiel JOBSTARTER).
  • Organisationen der Wirtschaft belegen bei Antragstellung ihre Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Sie weisen die Beratungs-/Vermittlungstätigkeit auf Nachfrage durch geeignete Unterlagen nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Module 1 und 2: max. 60% der förderfähigen Ausgaben
    • Module 3 und 4: max. 90% der förderfähigen Ausgaben
    • förderfähig sind notwendige zusätzliche Personalausgaben, eine Sachausgabenpauschale von 7,7% der förderfähigen Personalausgaben und erforderliche Reisekosten
  • Förderdauer: bis zu 2 Haushaltsjahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von
    • Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist
    • Universitäten und Fachhochschulen, ihren Instituten und Einrichtungen
    • Stiftungen, Volkshochschulen
    • kommunalen Wirtschaftsförderern
    • kirchlichen Organisationen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag können Sie jährlich bis zum 30.09. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltjahres bei der Leitstelle beziehungsweise beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.

Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht benannte Leitstelle leitet die Anträge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: In diesem Programm wurden die beiden ausgelaufenen Programme „Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie Integration von ausländischen Fachkräften“ und „Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten durch Willkommenslotsen“ zusammengeführt und fortgesetzt.

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