Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
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Zuschüsse in Höhe von 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, max. 600 € (Verfahren) bzw. 3.000 € (Qualifizierung) pro Person
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Für natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
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Fördert die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit deutschem Referenzberuf
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Fördergeber: Bund