100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene

  • Zuschüsse von 820 € je Ausbildungsplatz und Monat für jährlich 150 Teilnahmeplätze, max. 24 Monate
  • Für Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert Beratung und Begleitung von jungen Menschen mit Handicap und Arbeitgebern bei der Berufsausbildung
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen

Begünstigte der Förderung sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene.

Was wird gefördert?

Träger der beruflichen Bildung können einen Zuschuss für die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung für folgende Aktivitäten erhalten:

  • Beratung der Jugendlichen in ihrer Berufswahl
  • Abschluss von Ausbildungsverträgen
  • Begleitung der Jugendlichen und der beteiligten Betriebe während der Ausbildungszeit

Für die Jugendlichen können mit dem Zuschuss folgende Leistungen erbracht werden:

  • Zurverfügungstellung eines Ausbildungsplatzes
  • Unterstützung durch einen Ausbildungscoach
  • Koordinierung der Ausbildung an den verschiedenen Lernorten
  • individueller Stütz- und Förderunterricht

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) ausbildungsberechtigt.
  • Sie gewährleisten die behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden.
  • Die praktische Ausbildung haben Sie so angelegt, dass mehr als die Hälfte in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes erfolgt.
  • Sie flankieren die Ausbildung dem Bedarf der Zielgruppe entsprechend mit sozialpädagogischer Betreuung, Stütz- und Förderunterricht sowie Fallsteuerung beziehungsweise Coaching.
  • Sie schließen den Ausbildungsvertrag mit dem Jugendlichen und führen die Ausbildung verantwortlich durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss für den Träger der beruflichen Bildung
  • Förderhöhe: 820 € je Ausbildungsplatz und Monat
  • Förderumfang: i.d.R. jährlich 150 Teilnahmeplätze
  • Förderdauer: max. 24 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Träger können sich bei folgenden Einrichtungen informieren:

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • örtliche Agentur für Arbeit

Interessierte Jugendliche mit Handicap wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Tel.: 0 211 855-5

Weitere Förderangebote

Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Zuschüsse von 45% bis 65% der förderfähigen Ausgaben