Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in
den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen
Infrastruktur zum Schutz der Ressource Wasser und der
Umwelt investieren.
Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen in
folgenden Bereichen finanzieren:
Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche
Abwasserbeseitigung
Abwasserbehandlungsmaßnahmen oder produktionsintegrierte
Maßnahmen, die
- zur Vermeidung oder Verringerung des produktionsspezifischen
Abwasseranfalls von mind. 40 Prozent bei wesentlichen Teilströmen
durch verfahrensintegrierte Methoden (z.B. Mehrfachnutzung und
Kreislaufführung) führen,
- im Abwasser des Betriebes zu einer Reduzierung von mindestens
40 Prozent der Schadstofffrachten von Spurenstoffen bzw.
Industriechemikalien, die sich im aufnehmenden Gewässer negativ auf
die Gewässerqualität bzw. auf die Trinkwassergewinnung auswirken
können, oder
- zu einer Hygienisierung des Abwassers (z.B. zur Verminderung
von Legionellen oder anderen abwasserbürtigen Krankheitserregern)
führen.
Förderbereich 2.1: Energiesparmaßnahmen und
Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z.B.
Abwasserwärmenutzung in öffentlichen Abwasseranlagen),
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Austausch
des gesamten Belüftungssystems oder
- Maßnahmen zum Phosphorrecycling in kommunalen Kläranlagen.
Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von
Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor
Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des
Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den
Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in
NRW.
Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen
des Klimawandels
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im
Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen
naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden
Niederschlagswassers:
- Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über
eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine
Muldenversickerung ausgebildet ist),
- Muldenversickerungsanlagen und
- Mulden-Rigolen-Anlagen.
Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus
öffentlichen Kläranlagen
Maßnahmen zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Kläranlagen
mit fortschrittlichen Reinigungsverfahren (z.B.
Membrantechnologie):
- Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen wie
Mikroschadstoffe oder
- Maßnahmen zur Hygienisierung des Abwassers.
Förderbereich 4.2:
Retentionsbodenfilteranlagen
Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen einschließlich
erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und
gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z.B.
Beimischung von Aktivkohle).
Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch-
und Niederschlagswasser
Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch-
und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der
abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm
(AFS63).
- Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken
(Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von
maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
- der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär-
und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit
Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro
Stunde Oberflächenbeschickung sowie
- Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer
Reinigungsleistung von 80 Prozent (Nachweis der 80 prozentigen
Elimination von Millisil W4 im Laborversuch eines
DIBT-Prüfinstitutes oder bei großen technischen Filteranlagen durch
den einjährigen Betrieb einer baugleichen Anlage) sowie bei
dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von
Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder
gleich 1 Prozent (AF/AE,b,a ≥ 1%).
Förderbereich 5.2: Fremdwasser –
Private Kanalsanierung
- Ganzheitliche Sanierung im Zusammenhang mit der Elimination von
Fremdwasser von privaten Abwasseranlagen privater Eigentümerinnen
oder Eigentümer, die nicht Bestandteil der öffentlichen
Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem
angeschlossen sind.
- Umstellung auf ein Trennsystem, wenn im Zusammenhang mit der
Elimination von Fremdwasser die oder der
Abwasserbeseitigungspflichtige die öffentliche
Mischwasserkanalisation im Stadt- oder Fremdwasserschwerpunktgebiet
auf ein Trennsystem umstellt.
Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf
kommunalen oder privaten Liegenschaften
- Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen Liegenschaften und
privaten Abwasseranlagen (einschließlich der Schächte), die nicht
Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein
Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind.
- Gefördert wird auch die Umstellung auf ein Trennsystem, wenn im
Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser die oder der
Abwasserbeseitigungspflichtige die öffentliche
Mischwasserkanalisation im Stadt- oder Fremdwasserschwerpunktgebiet
auf ein Trennsystem umstellt.
Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte
zur Abwasserbeseitigung
Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung des Standes der
Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen insbesondere
nachhaltige Abwasserbeseitigung, Schutz der natürlichen Ressourcen,
Weiterentwicklung der Abwassertechnik, Erhalt der Infrastruktur
und/oder Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der
Abwasserbeseitigung.