NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser

  • Zinsgünstige Darlehen bis 5 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% in Kombination mit einer ResA II-Förderung - Laufzeit 30 Jahre
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen und andere Abwasserbeseitigungspflichtige
  • Finanziert Investitionen ergänzend zum Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“
  • Gesamte Finanzierung erfolgt „aus einer Hand“
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Abwasserbeseitigungspflichtige in Anlehnung an die Richtlinie des Programms Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II:

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • kommunale Einrichtungen
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes für die Abwasserbeseitigungspflichtigen durchführen

Was wird gefördert?

Sie können ein Ergänzungsdarlehen erhalten für alle Investitionen, die im Rahmen des Förderprogramms Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II gefördert werden.

Sie können das Ergänzungsdarlehen nur in Kombination mit folgenden Förderungen beantragen:

  • Förderbereiche Darlehen
    • Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung
    • Fremdwasser - Öffentliche Kanalsanierung
  • Förderbereiche Zuschuss:
    • Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen
    • Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
    • Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
    • Bodenfilteranlagen
    • Technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Niederschlagswasser
    • Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen und privaten Liegenschaften

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten in Kombination mit einer ResA II-Förderung
  • Höchstbetrag: i.d.R. 5 Mio. €
  • Laufzeit: 30 Jahre
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgung nicht möglich
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist: 1 Jahr
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Sicherheiten: Kommunalbürgschaft, soweit es sich bei dem Antragsteller nicht um eine Gemeinde, deren rechtlich unselbständigen Abwasserbetrieb oder einen Abwasserverband handelt

Wichtig: Die Förderung aus dem Programm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II sowie weitere Förderungen und Beiträge (z.B. Anliegerbeiträge) werden auf die Förderung angerechnet.

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag direkt bei der NRW.BANK.

In Kombination mit einem Darlehen aus dem Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II stellen Sie den Antrag auf dem Antragsformular für Darlehen des Förderprogramms Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II.

In Kombination mit einem Zuschuss aus dem Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II stellen Sie den Antrag auf separaten Antragsformularen sowohl für die Zuwendungen aus dem Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II als auch für das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser. 

Wichtig:

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen