Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Antragsberechtigt sind:
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt investieren.
Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren:
Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt investieren.
Mit dem Darlehen können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
* in Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ bis zu 100% .
Laufzeit| Tilgungsfreijahre| Zinsbindung |
Zinssubvention |
30 | 5 | 10 |
Der bei Auszahlungen der Kreditmittel aktuelle Marktzins wird mit bis zu 3% p. a. Zinszuschuss durch das Land NRW subventioniert. |
30 | 5 | 20 |
Der bei Auszahlungen der Kreditmittel aktuelle Marktzins wird mit bis zu 3% p. a. Zinszuschuss für die ersten 10 Jahre und mit bis zu 2% p. a. für die folgenden Jahre durch das Land NRW subventioniert. |
Die Zinsbindung beträgt wahlweise 10 oder 20 Jahre.
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag, ausgenommen für den Förderbereich 6, auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK.
Für den Förderbereich 5.2 steht Kommunen das Antragsmuster für Private an die Gemeinde (Antrag an die Gemeinde auf Förderung der privaten Kanalsanierung) zur Verfügung. Sie können es unter der E-Mail-Adresse strukturfoerderung@nrwbank.de anfordern.
Die formale Antragstellung (einschließlich der Projektbeschreibung) für die auf Basis der Projektskizzen ausgewählten Projekte für den Förderbereich 6 erfolgt beim LANUV.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer:
Übrigens: Die im Programm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ vorgesehene Anteilsfinanzierung kann nur einen Teil der Kosten einzelner Projekte abdecken. Sie können eine zinsgünstige Ergänzung der Finanzierung über das Programm NRW.BANK Ergänzungsprogramm.Abwasser erhalten.
Für die Förderbereiche 1 und 3 erhalten Sie weitere Informationen und Beratungen durch die Bezirksregierungen über folgende Internetseiten:
Bezirksregierung Köln:
Bezirksregierung Arnsberg:
Bezirksregierung Düsseldorf:
Bezirksregierung Münster:
Bezirksregierung Detmold
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