Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II (ResA II)

  • Zuschüsse und Darlehen zu günstigen Konditionen
  • Für Abwasserbeseitigungspflichtige wie Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie gewerbliche Unternehmen
  • Finanziert Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • kommunale Einrichtungen
  • Industrie- und Gewerbebetriebe
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben nach §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes für die Abwasserbeseitigungspflichtigen durchführen

Was wird gefördert? - Zuschuss

Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt investieren.

Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren: 

  • Förderbereich 1: Industrielle Abwasserbeseitigung
    a) zur Vermeidung oder wesentlichen Verringerung des Abwasseranfalls durch verfahrensintegrierte Methoden,
    b) Abwasserbehandlungsmaßnahmen oder produktionsintegrierte Maßnahmen, die zu einer wesentlichen Reduzierung von Schadstoffeinträgen für Mikroschadstoffe sowie Schwermetalle beziehungsweise solche Stoffe, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend entfernt werden und zur Zielerreichung der Anforderungen der §§ 27 und 57 Absatz 1 Nummer 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz beitragen,
    c) zur Hygienisierung des Abwassers.
  • Förderbereich 2.1: Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen
    Gutachterliche Untersuchungen für Energiesparmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen.
  • Förderbereich 2.2: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
    a) Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz,
    b) Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Austausch des gesamten Belüftungssystems oder
    c) Maßnahmen zum Phosphorrecycling in kommunalen Kläranlagen.
  • Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
    Machbarkeitsstudien und Maßnahmen zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen mit fortschrittlichen Reinigungsverfahren
    a) Machbarkeitsstudien zur Entfernung von Mikroschadstoffen,
    b) Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffeinträgen oder
    c) Maßnahmen zur Hygienisierung des Abwassers.
  • Förderbereich 4.2: Bodenfilteranlagen
    Erstellung von Bodenfilteranlagen einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer UV-Behandlung beziehungsweise Ozonung des Bodenfilterablaufs.
  • Förderbereich 4.3: Technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Niederschlagswasser
    Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich AFSfein.
    a) Regenklärbecken mit einer Bemessung von maximal 4 Meter pro Stunde Oberflächenbeschickung,
    b) der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Meter pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
    c) technische Filtrationsverfahren mit einer Reinigungsleistung von mindestens 80% (Nachweis der 80%igen Elimination von Millisil im Laborversuch eines DIBT- Prüfinstitutes).
  • Förderbereich 5.2: Fremdwasser - Private Kanalsanierung
    Ganzheitliche Sanierung im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser von privaten Abwasseranlagen privater Eigentümerinnen oder Eigentümer, die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind.
  • Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften
    Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen Liegenschaften und privaten Abwasseranlagen (einschließlich der Schächte), die nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind und an ein Schmutzwasser- oder Mischwassersystem angeschlossen sind.
  • Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
    Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert? - Darlehen

Sie können Zuschüsse oder Darlehen erhalten, wenn Sie in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt investieren.

Mit dem Darlehen können Sie Maßnahmen in folgenden Bereichen finanzieren: 

  • Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung
    Erstellung, Erweiterung oder der Umbau (einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen) von:
    a) Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und Stauraumkanälen (einschließlich der Entlastungsbauwerke),
    b) Regenrückhaltebecken als Bauwerk (einschließlich Entlastungsbauwerk) vor Einleitung ins Gewässer sowie
    c) weiteren Anlagen für die die Gleichwertigkeit nachgewiesen ist.
  • Förderbereich 5.1: Fremdwasser - Öffentliche Kanalsanierung
    Sanierung der öffentlichen Kanalisation, bei der im Entwässerungsgebiet ein erhöhter Fremdwasseranfall vorhanden ist.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für die einzelnen Förderbereiche gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
  • Die Zweckbindungsfrist für Baumaßnahmen beträgt 30 Jahre, für Maschinentechnik 15 Jahre und für Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR-Technik) 10 Jahre.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Finanzierungsanteil: 
    • Förderbereich 1: Industrielle Abwasserbeseitigung
      für a. bis zu 30%, für b. und c. bis zu 50%, Maximalbetrag  200.000 € innerhalb von 3 Jahren
    • Förderbereich 2.1: Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen
      bis zu 50%*
    • Förderbereich 2.2: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
      a. und b. bis zu 30%*, c. bis zu 50%*
    • Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
      a. bis zu 80%* (Antragstellung nur bis 2019 möglich), b. bis zu 70 %* (in den Antragsjahren 2017 bis 2019, danach bis zu 50%*), c. bis zu 50%*  
    • Förderbereich 4.2: Bodenfilteranlagen
      bis zu 50%* (bei Bodenfilteranlagen an Lachsjungfisch- und Laichhabitaten bis zu 60%)
    • Förderbereich 4.3: Technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Niederschlagswasser
      a. bis zu 30%*, b. und c. bis zu 40%*
    • Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung
      bis zu 30%, maximal 200 € je angefangenem laufendem Meter
    • Förderbereich 5.3: Sanierung Privater Abwasseranlagen kommunaler oder privaten Liegenschaften
      bis zu 50%*
    • Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
      bis 80%, bei nicht staatlichen Instituten bis 100%

                      * in Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ bis zu 100% .

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil:
    • Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung
      bis zu 50%*
    • Förderbereich 5.1: Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung
      bis zu 50%*

      * in Kombination mit dem Programm „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“ bis zu 100% .
  • Höchstbetrag: i.d.R. 5 Mio. €
  • Laufzeit des Ratendarlehens: 30 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten
    • außerplanmäßige Tilgungen nicht möglich
  • Zinssatz: fest für 10 oder 20 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist ausgeschlossen.

 

Laufzeit|

Tilgungsfreijahre|

Zinsbindung

                                                                       

                                       Zinssubvention

30 | 5 | 10

Der bei Auszahlungen der Kreditmittel aktuelle Marktzins wird mit bis zu 3% p. a. Zinszuschuss durch das Land NRW subventioniert.

30 | 5 | 20

Der bei Auszahlungen der Kreditmittel aktuelle Marktzins wird mit bis zu 3% p. a. Zinszuschuss für die ersten 10 Jahre und mit bis zu 2% p. a. für die folgenden Jahre durch das Land NRW subventioniert.

Die Zinsbindung beträgt wahlweise 10 oder 20 Jahre.

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag, ausgenommen für den Förderbereich 6, auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK.

Für den Förderbereich 5.2 steht Kommunen das Antragsmuster für Private an die Gemeinde (Antrag an die Gemeinde auf Förderung der privaten Kanalsanierung) zur Verfügung. Sie können es unter der E-Mail-Adresse strukturfoerderung@nrwbank.de anfordern.

Die formale Antragstellung (einschließlich der Projektbeschreibung) für die auf Basis der Projektskizzen ausgewählten Projekte für den Förderbereich 6 erfolgt beim LANUV.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer:

Die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen