Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II (ResA II)

  • Zuschüsse und Darlehen zu günstigen Konditionen
  • Für Abwasserbeseitigungspflichtige wie Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie gewerbliche Unternehmen
  • Finanziert Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten.

Das Nachfolgeprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)“ finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite.

Formulare und Merkblätter

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II" - Stand 04/2017
  • Allgemeine Bedingungen für Liquiditätsplafondkredite gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“, Förderbereiche 4.1 und 5.1 - Stand 11/2020
  • Stand 07/2024
  • Verwendungsnachweis für Liquiditätsplafondkredite gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ (ResA II), Förderbereiche 4.1 und 5.1 - Stand 02/2019

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen