Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich [...]

  • Zuschüsse bis zu 382 € je Hektar Ackerfläche und 1.527 € je Hektar Dauerkulturen
  • Für Landwirte
  • Gleicht Mehrausgaben wegen Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie bei Bewirtschaftung von Flächen aus
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Landwirte

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung erhalten zum Ausgleich von Mehrausgaben und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die durch das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel (§ 4 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie verursacht sind.

Die Förderkulisse umfasst Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in folgenden Bereichen:

  • Naturschutzgebiete
  • Nationalparks
  • nationale Naturmonumente
  • Naturdenkmäler
  • gesetzlich geschützte Biotope

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Mehrausgaben bzw. der Mehraufwand entstehen für produktiv genutzte Ackerflächen einschließlich Dauerkulturen in der Förderkulisse. Flächen gelten als produktiv genutzt, wenn sie bis zur Ernte nach ortsüblichen Maßstäben gepflegt und anschließend einer Ernte und Verwertung zugeführt werden.
  • Die zuwendungsfähige Fläche wird auf Grundlage des Flächenverzeichnisses zum Sammelantrag gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 ermittelt. Die Fläche ist mind. 0,1 Hektar groß.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • 382 € je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche
    • 1.527 € je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen
  • Bagatellgrenze: 500 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ackerflächen, für die im Kalenderjahr eine Ausnahme nach § 4 Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugelassen wird
  • Landschaftselemente, stillgelegte oder aus der Erzeugung genommene Flächen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsunterlagen bis zum 15.05. für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt