Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten je nach Vorhaben und Unternehmen/Einrichtung
  • Für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen
  • Fördert Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland
  • Bundes- und Landeseinrichtungen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss werden Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert, die der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität, d.h. der Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sowie der Ökosystemleistungen, dienen.

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • effiziente Erhaltung der Agrobiodiversität und insbes. der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit zum Zweck zukünftiger Nutzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Erzeugung, Vermarktung, integrierte ländliche Entwicklung, die Sicherung von Grundlagen für die zukünftige Ernährung, Rohstoff- und Energieversorgung, einschließlich der Dokumentation und Bereitstellung entsprechender Informationen sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit
  • verstärkte nachhaltige Nutzung von Agrobiodiversität und insbes. der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und Verfahren
  • Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen Erfahrungen im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.
  • Ihr Vorhaben liefert einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität.
  • Der Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis ist gewährleistet.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens sind möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar.
  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse sind in Deutschland verwertbar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten, abhängig von Vorhaben und Zuwendungsempfänger

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität, Aufwendungen für den Kauf oder den Bau von Fischereifahrzeugen
  • Kosten, die allein auf der Grundlage des Preises, der Menge, der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden
  • Vorhaben, die davon abhängig gemacht werden, dass einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten
  • Vorhaben, deren Förderung gegen Verbote und Beschränkungen in den Ratsverordnungen zur Errichtung der gemeinsamen Marktorganisationen verstoßen würde
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zunächst reichen Sie eine Ideenskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Auf Grundlage der Skizze werden die Förderwürdigkeit und Erfolgsaussichten des Vorhabens geprüft. Erst danach stellen Sie den Antrag auf Förderung bei der BLE.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

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