KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation

  • Risikobeteiligungen bis zu 50% der Finanzierung, max. 100 Mio. € je Maßnahme
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Finanziert ambitionierte, nachhaltige und transformative Vorhaben
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 5 Mrd. €, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland

Was wird gefördert?

Sie können finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Konsortialfinanzierung erhalten für die Finanzierung von ambitionierten, nachhaltigen und transformativen Vorhaben.

Mitfinanziert werden Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten für folgende Vorhaben

  • Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen
  • Modernisierungen bestehender Anlagen
  • Ausrichtung des Geschäftsmodells an den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten (Modul A)
  • klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien (Modul B)
  • Energieversorgung (Modul C)
  • Wasser, Abwasser, Abfall (Modul D)
  • Transport und Speicherung von CO2 (Modul E)
  • nachhaltige Mobilität (Modul F)
  • Green IT (Modul G)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Sie halten die technischen Kriterien der „EU-Taxonomie“  ein.
  • Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger wird. Erforderlich ist eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen der KfW und Ihrem Finanzierungspartner.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private-Equity-Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums
    • optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden
  • Finanzierungsanteil:
    • Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung
    • Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel bis max. 100 Mio. € je Maßnahme
    • KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 07/2023
  • KfW-Information vom 27.12.2022

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