Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen"
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Zuschüsse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen
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Fördert Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen
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Fördergeber: Bund