Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Fördert kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen, die ökologische Nachhaltigkeitsziele verfolgen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse
  • Unternehmen
  • Stiftungen, Vereine und Verbände
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen
  • andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

Gefördert werden kommunale Modellvorhaben, die zur Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele in deutschen Braunkohleregionen (u.a. Rheinisches Revier) beitragen und die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) einleiten.

Unterstützt werden z.B. folgende konzeptionelle Maßnahmen:

  • Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte
  • Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte
  • Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte

Unterstützt werden z.B. folgende investive Maßnahmen:

  • Herstellung, Schutz, ökologische Qualifizierung und Vernetzung von biodiversitätsfördernden Frei- und Grünflächen, Straßenbegleitgrün sowie Dach- und Fassadenbegrünung
  • Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Grünräumen für mehr Gesundheit und Lebensqualität und zur Reduzierung von Umweltbelastungen
  • naturnahe Gestaltung und Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer
  • umweltbezogene Vorhaben zur Unterstützung einer umwelt- und naturverträglichen touristischen Freizeit- oder Erholungsnutzung von Naturräumen
  • Vorhaben zur außerschulischen Umwelt- und Naturschutzbildung sowie Citizen Science

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme erfolgt in der Fördergebietskulisse (Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier).
  • Ihr Modellvorhaben
    • hat eine gesamtstaatliche, überregionale oder regionale Bedeutung,
    • unterstützt einen umweltbezogenen nachhaltigen Strukturwandel und
    • erprobt neue integrierte und sektorübergreifende Ansätze.
  • Es wird empfohlen, konzeptionelle und investive Maßnahmen zu kombinieren.
  • Die Maßnahmen sollen die regionalen Besonderheiten unterstreichen.
  • Investive Maßnahmen werden freiwillig, also ohne öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung durchgeführt.
  • Im investiven Bereich muss Ihre Maßnahme mind. ein umweltbezogenes Nachhaltigkeitsziel adressieren.
  • Je nach Fördergegenstand sind weitere spezifische Anforderungen zu erfüllen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von Art der Maßnahme und Antragsteller, bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 50.000 € (für nachhaltigkeitsbezogene kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen 15.000 €)

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen. Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen Dritter ist unter Einhaltung der Beihilferegelungen möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Sie Ihre Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einreichen.

Im Jahr 2024 können Sie Projektskizzen bis zum 25.08.2024 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationenzum Programm:

  • Internetseiten des Projektträgers: KoMoMa

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