Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • Fördert kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen, die ökologische Nachhaltigkeitsziele verfolgen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse
  • Unternehmen
  • Stiftungen, Vereine und Verbände
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen

Was wird gefördert?

Gefördert werden kommunale Modellvorhaben, die zur Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele in deutschen Braunkohleregionen (u.a. Rheinisches Revier) beitragen und die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) einleiten.

Unterstützt werden konzeptionelle sowie investive Maßnahmen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Maßnahme erfolgt in der Fördergebietskulisse (Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier).
  • Ihr Modellvorhaben
    • hat eine gesamtstaatliche, überregionale oder regionale Bedeutung,
    • unterstützt einen ökologisch nachhaltigen Strukturwandel und
    • erprobt neue integrierte und sektorübergreifende Ansätze.
  • Es wird empfohlen, konzeptionelle und investive Maßnahmen zu kombinieren.
  • Die Maßnahmen sollen die regionalen Besonderheiten unterstreichen.
  • Investive Maßnahmen werden freiwillig, also ohne öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung durchgeführt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von Art der Maßnahme und Antragsteller, bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 50.000 € (für nachhaltigkeitsbezogene kommunale und regionale Wettbewerbe und Kampagnen 15.000 €)

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen. Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen Dritter ist unter Einhaltung der Beihilferegelungen möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Sie Ihre Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einreichen.

Im Jahr 2022 konnten Sie Projektskizzen bis zum 15.05.2022 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationenzum Programm:

  • Internetseiten des Projektträgers: KoMoMa

Kontakt