Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)
Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
Für Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Fördert kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen, die ökologische Nachhaltigkeitsziele verfolgen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse
Unternehmen
Stiftungen, Vereine und Verbände
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und
vergleichbare Institutionen
andere juristische Personen des öffentlichen und privaten
Rechts
Was wird gefördert?
Gefördert werden kommunale Modellvorhaben, die
zur Verwirklichung ökologischer
Nachhaltigkeitsziele in deutschen Braunkohleregionen (u.a.
Rheinisches Revier) beitragen und die Umsetzung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) einleiten.
Unterstützt werden z.B. folgende konzeptionelle
Maßnahmen:
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte
Unterstützt werden z.B. folgende investive
Maßnahmen:
Herstellung, Schutz, ökologische Qualifizierung und Vernetzung
von biodiversitätsfördernden Frei- und Grünflächen,
Straßenbegleitgrün sowie Dach- und Fassadenbegrünung
Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Grünräumen
für mehr Gesundheit und Lebensqualität und zur Reduzierung von
Umweltbelastungen
naturnahe Gestaltung und Renaturierung von kommunalen und
privaten Gewässern sowie deren Ufer
umweltbezogene Vorhaben zur Unterstützung einer umwelt- und
naturverträglichen touristischen Freizeit- oder Erholungsnutzung
von Naturräumen
Vorhaben zur außerschulischen Umwelt- und Naturschutzbildung
sowie Citizen Science
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die Maßnahme erfolgt in der Fördergebietskulisse (Lausitzer
Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier).
Ihr Modellvorhaben
hat eine gesamtstaatliche, überregionale oder regionale
Bedeutung,
unterstützt einen umweltbezogenen nachhaltigen Strukturwandel
und
erprobt neue integrierte und sektorübergreifende Ansätze.
Es wird empfohlen, konzeptionelle und investive Maßnahmen zu
kombinieren.
Die Maßnahmen sollen die regionalen Besonderheiten
unterstreichen.
Investive Maßnahmen werden freiwillig, also ohne
öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung
durchgeführt.
Im investiven Bereich muss Ihre Maßnahme mind. ein
umweltbezogenes Nachhaltigkeitsziel adressieren.
Je nach Fördergegenstand sind weitere spezifische Anforderungen
zu erfüllen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: abhängig von Art der Maßnahme
und Antragsteller, bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bagatellgrenze: 50.000 € (für
nachhaltigkeitsbezogene kommunale und regionale Wettbewerbe und
Kampagnen 15.000 €)
So können Sie die Förderung kombinieren
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist
ausgeschlossen. Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen
Dritter ist unter Einhaltung der Beihilferegelungen möglich.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Sie Ihre Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einreichen.
Im Jahr 2024 konnten Sie Projektskizzen bis zum 25.08.2024 einreichen.