Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen und Kommunalverbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Fördert insbesondere Mobilitätskonzepte und -management, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und andere Infrastrukturen
  • Fördergeber: Land NRW

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
  • Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW)
  • Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern
  • private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Gemeinden erhalten:

  • nachhaltige urbane Mobilitätspläne
  • Maßnahmen zur Digitalisierung
  • Mobilstationen
  • Mobilitätsmanagement
  • Einführung von Sharing-Diensten
  • Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Logistik

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie legen bei Antragstellung dar, dass Ihr Vorhaben beiden oder einem der folgenden Zielsetzungen dient:
    • Verbesserung des Mobilitätssystems
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein.
  • Für investive Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen liegt uneingeschränktes Baurecht vor. Der erforderliche Grunderwerb ist gesichert.
  • Alle im Zusammenhang mit den Mobilitätsangeboten stehenden Anlagen bilden eine städtebauliche Einheit und sind soweit zweckmäßig vollständig barrierefrei erreichbar bzw. die Herstellung der Barrierefreiheit ist geplant.
  • Projektträger und Projektbeteiligte erklären sich zur Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch bereit.
  • Sie führen eine Evaluation bei konsumtiven Maßnahmen des Mobilitätsmanagements und bei investiven Maßnahmen durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 80% der förderfähigen Ausgaben

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2030

Weitere Informationen zum Programm:

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