Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen und Kommunalverbände, Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, AGFS NRW
  • Fördert Maßnahmen zur Verbesserung des nicht motorisierten Nahverkehrs, z.B. Rad- und Fußverkehrsanlagen, Radstationen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen
  • die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität in den Gemeinden erhalten. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.

Mit dem Zuschuss können insbesondere folgende Vorhaben finanziert werden:

  • Radverkehrsanlagen
  • Fußverkehrsanlagen
  • Fahrradstationen
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Service- und Rastplätze
  • Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze
  • Nahmobilitätskonzepte
  • investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden.
  • Für Ihre investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen muss uneingeschränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein (ggf. Abschluss einer Gestattungs- oder Nutzungsvereinbarung zwischen der antragsberechtigten Kommune und der Eigentümerin oder dem Eigentümer).
  • Ihr Vorhaben
    • schafft ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität,
    • verlagert motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität,
    • verbessert die Verkehrssicherheit,
    • erhöht die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen,
    • trägt der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung.
  • Darüber hinaus sollten Sie Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen.
  • Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein.
  • Sie erbringen einen Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Ausgaben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze:
    • 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben)
    • 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

Sie müssen Ihren Antrag bis zum 31.05. des dem Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

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