Für Kommunen und Kommunalverbände, Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, AGFS NRW
Fördert Maßnahmen zur Verbesserung des nicht motorisierten Nahverkehrs, z.B. Rad- und Fußverkehrsanlagen, Radstationen
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler
Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß
Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen
die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der
Nahmobilität in den Gemeinden erhalten. Gefördert werden
Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information
zur Verbesserung des nicht motorisierten
Individualverkehrs. Förderfähig sind in kommunaler Baulast
liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie
weitere Vorhaben der Nahmobilität.
Mit dem Zuschuss können insbesondere folgende Vorhaben
finanziert werden:
Radverkehrsanlagen
Fußverkehrsanlagen
Fahrradstationen
Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
Service- und Rastplätze
Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze
Nahmobilitätskonzepte
investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B.
Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale
Informationstafeln
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Vorhaben ist in das Jahresförderprogramm aufgenommen
worden.
Für Ihre investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen muss
uneingeschränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb
muss gesichert sein (ggf. Abschluss einer Gestattungs- oder
Nutzungsvereinbarung zwischen der antragsberechtigten Kommune und
der Eigentümerin oder dem Eigentümer).
Ihr Vorhaben
schafft ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes
Angebot der Nahmobilität,
verlagert motorisierten Individualverkehr auf die
Nahmobilität,
verbessert die Verkehrssicherheit,
erhöht die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte
Personen,
trägt der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr
angemessen Rechnung.
Darüber hinaus sollten Sie Belange des Einsatzes von
Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von
Spezialfahrrädern berücksichtigen.
Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein.
Sie erbringen einen Eigenanteil in Höhe von 10% der
förderfähigen Ausgaben.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: abhängig vom Fördersatz, den das
für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm
aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben
Bagatellgrenze:
20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung,
Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben)
5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im
öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des
Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit)
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag bei der zuständigenBezirksregierung.
Sie müssen Ihren Antrag bis zum 31.05. des dem
Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres einreichen.