Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
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Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
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Für Kommunen und Kommunalverbände, Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, AGFS NRW
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Fördert Maßnahmen zur Verbesserung des nicht motorisierten Nahverkehrs, z.B. Rad- und Fußverkehrsanlagen, Radstationen
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Fördergeber: Land NRW