Zuschüsse oder Stipendien bis zu 1.200 € pro Monat und Antragsteller, max. 14.400 € je Antragsteller und 43.200 € je Team
Für Gründer, die ein innovatives Kleinstunternehmen gründen wollen oder in den letzten 12 Monaten gegründet haben
Fördert innovative Gründungsvorhaben zur Entwicklung von neuen Produkten oder Verfahren und neuen Dienstleistungen
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Gründer, die sich durch die Gründung eines innovativen
Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den
zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen
gegründet haben
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss oder ein Stipendium erhalten für
innovative Gründungsvorhaben.
Mit dem Zuschuss können Sie folgende innovative Vorhaben
finanzieren:
Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder
verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und
im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen
neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und
Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt
erwarten lassen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie haben das neue Unternehmen unmittelbar als Gründerin oder Gründer oder unter Beteiligung einer Holding-Gesellschaft der Gründerinnen und Gründer gegründet.
Es handelt sich um ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen,
das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat bzw. bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und
das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung gegründet wurde.
Als Gründerin oder Gründer sind Sie zum Zeitpunkt der Gründung selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem stimmberechtigten Anteil an dem Unternehmen tätig.
Sie üben die Geschäftsführung hauptberuflich aus.
Die Gründung darf zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr zurückliegen.
Sie legen eine schriftlich begründete Empfehlung durch ein von der bewilligenden Stelle akkreditiertes Gründungsnetzwerk vor.
Eine projektbegleitende Gründungsbetreuung durch das Gründungsnetzwerk ist gewährleistet.
Die Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss bzw. Stipendium
Förderhöhe:
1.200 € monatlich je Gründerin oder Gründer, im Rahmen von Teams können max. 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden
max. 14.400 € je Gründerin und Gründer und 43.200 € je Team
auf Antrag Erhöhung für diverse Gründungsteams möglich: Einmalzahlung von 3.600 € pro Gründerin oder Gründer
Förderdauer: bis zu 12 Monate (ggf. Verlängerung um 3 Monate bei Geburt eines Kindes)
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung nicht mit einem anderen Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Stipendiaten (z.B. mit der Inanspruchnahme des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes) kombinieren.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Gründer, die die Förderung gleichzeitig für verschiedene
Gründungsvorhaben beantragen
Gründer, die zeitgleich mit der Gründung einem
Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf nachgehen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag bei einem der zertifizierten
Gründernetzwerke.
Wichtig: Sie müssen den Antrag
innerhalb von 12 Monaten seit der Gewerbeanmeldung
oder dem Eintrag in das Handelsregister und bis spätestens zum
30.09.2026 stellen.