Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit
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Zuschüsse, deren Höhe abhängig ist von den persönlichen Lebensumständen
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Für Hilfebedürftige, die nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch, leistungsberechtigt sind
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Fördert den Einstieg in die Selbstständigkeit oder die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung
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Fördergeber: Bund
zuständige Agentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel.: 0 911 179-0