Meistergründungsprämie NRW
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Zuschüsse von einmalig 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 16.000 €
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Für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbare Personen, die eine selbstständige Vollexistenz gründen
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Fördert die Gründung einer selbstständigen Existenz in Form von Betriebsneugründungen, Übernahmen, tätigen Beteiligungen
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Fördergeber: Land NRW