Für Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Unternehmen, kommunale Einrichtungen, juristische Personen
Fördert den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie
Fördergeber: Land NRW
Aktuelle Hinweise
Laut Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg können die Förderungen von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau und von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, derzeit nicht weitergeführt werden. Die Antragstellung ist daher ausgesetzt.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Wohnungseigentümergemeinschaften, rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten
Angehörige der Freien Berufe
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einsetzen. Sie können die Förderung in folgenden Modulen erhalten:
Fördermodul „Erneuerbare Energien“
thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (derzeit ausgesetzt)
Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau (derzeit ausgesetzt)
Wasserkraftanlagen
Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
Fassaden-Photovoltaik
Carports mit Photovoltaik-Dach
Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
Fördermodul „Strategien und Fachkräfte für die Wärmewende“
Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung
Bildungsprämie Wärmepumpe
Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
Wärmekonzepte für Quartiere
Förderung von Konzepten zur Nutzung von Prozesswärme
Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045
Fördermodul „Systemische Förderung für Gebäude und Quartiere“
Nahwärme- und Nahkältenetze
Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
Anlagen zur Nutzung von Abwärme für die Gebäudeversorgung
Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
Wärme- und Kältespeicher
Fördermodul „Fördermodul „Einzelmaßnahmen für zukunftsgerechte Gebäude“
oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen) i.V.m. einer Wärmepumpe
thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen i.V.m. einer Photovoltaikanlage
Biomasseanlagen i.V.m. der Nutzung von Solarenergie
stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme i.V.m. einer Photovoltaikanlage
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Fördermodul „Modellprojekte. NRW“:
KlimaGebäude.NRW innerhalb von KlimaQuartier.NRW
KlimaGebäude.NRWplus innerhalb von KlimaQuartier.NRW
Landesprojekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“
Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
Fördermodul „Maßnahmen von besonderem Landesinteresse“
Mitfinanziert werden die unmittelbar für das Vorhaben notwendigen nachgewiesenen und angemessenen Ausgaben für fabrikneue Anlagen- und Komponententeile.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie erhalten die Förderung nur für neue Anlagen und
Anlagenteile und für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse
besteht.
Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor der Bewilligung
beginnen.
Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen
vor.
Je nach Fördergegenstand bestehen weitere Voraussetzungen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und -höhe: abhängig von der Art
des Vorhabens
Bagatellgrenze: 350 €
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Maßnahmen des Bundes, der Länder sowie deren Einrichtungen
Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sowie
Anlagen für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als
vier Monaten jährlich bestimmt sind
gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete
Maßnahmen
Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen
Förderausschluss fallen
Insichgeschäfte in Form von entgeltlichen und sonstigen
Vermögensübertragungen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der
Bezirksregierung Arnsberg.